Landkreis NeunkirchenOttweiler
Neubau GemS Neunkirchen - PoE-Switches LKN-2026-129 1
Netzwerkinfrastruktur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Neunkirchen
- Veröffentlicht:
- 09. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Netzwerkinfrastruktur
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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)HamburgZiel der Gesamtmaßnahme ist die Entwicklung und Umsetzung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzeptes für den Gebäudekomplex unter Berücksichtigung der Vorgaben des BAS, der erforderlichen Schadstoff- und Brandschutzmaßnahmen sowie der Verbesserung der Arbeits- und Aufenthaltsqualität.Neubau Stadtteilschule „In den Reethen“ in Hamburg - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbHHamburgDie GMH | Gebäudemanagement Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilienunter Berücksichtigung der schulischen Belange zu planen, zu bauen, zu unterhalten, zu bewirtschaften und die ca. 60 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde GMH mit dem Neubau der Stadtteilschule (STS) „In den Reethen“ in Hamburg beauftragt. Im weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"Stufenweise Vergabe von Objektplanungsleistungen der Lph 1-9 gem. HOAI für den Neubau Hardtwaldschule in Linkenheim-Hochstetten
Landratsamt KarlsruheKarlsruheFrist: 30. JuniEine bislang ungenutzte Freifläche im Siedlungsgebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, neben dem Schulzentrum, soll als Erweiterungs- oder Ersatzstandort für das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Hardtwaldschule herangezogen werden. Die Fläche wurde bereits im integrierten Gemeindeentwicklungskonzept aus dem Jahr 2018 als potenzielle Erweiterungsfläche für Bildungs- und Betreuungsangebote herausgearbeitet. Sie bietet neben einer Vollverlegung der Hardtwaldschule ebenfalls Platz für eine Kindertagesstätte. Als verbindendes Element ist zwischen den beiden Bildungseinrichtungen ein Bürgerpark geplant. Die Etablierung eines Parks bildet einen Naherholungspunkt für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Nachbarschaft und hat einen positiven Effekt auf das Lokalklima. Die geplanten Nutzungen runden damit zum einen aufgrund der Nachbarschaft zum Schulzentrum Linkenheim-Hochstetten den Schulstandort ab und bilden zum anderen den Lückenschluss der Potenzialfläche im Innenbereich der Gemeinde. Somit wird ebenfalls dem bundesweiten Ziel eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden, dem Ziel der Innen- vor Außenentwicklung sowie dem Leitbild der Gemeinde der kurzen Wege aufgrund der zentralen Lage nachgegangen. Da der ausgewählte Bereich für die Schulerweiterung in einem bislang ungeplanten Außenbereich im Innenbereich liegt und das geplante Vorhaben sich nicht nach § 35 BauGB realisieren lässt, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das städtebauliche Erfordernis ergibt sich in diesem Falle aus der Notwendigkeit eines neuen Standortes für die Hardtwaldschule sowie der Erweiterung des Kindertagesstätten Angebotes in Linkenheim-Hochstetten, um eine angemessene Sicherung der Daseinsvorsorge in der Gemeinde sowie für den näheren Umkreis zu ermöglichen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Virchowstraße Ost“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Schulstandortes sowie der Kindertagesstätte zu schaffen und somit das Angebot an Bildungs- und Betreuungsangeboten in Linkenheim-Hochstetten entsprechend zu erweitern.Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Tragwerksplanung, gem. §49 ff HOAI 2021, LPH 1-6
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDie Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
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- Der Auftraggeber ist Landkreis Neunkirchen.
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