Der Magistrat der Stadt NiddaNidda
Neubau Feuerwehrhaus Ober-Widdersheim, Estricharbeiten NI-2026-0026
Bodenbelag
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Der Magistrat der Stadt Nidda
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Bodenbelag
- Bauobjekt:
- Feuerwehr- / Rettungswache
Bauobjekt-Klassifikation
- Feuerwehr- / RettungswacheHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Auf Basis einer vorangegangenen Standortuntersuchung wurde ein Grundstück südlich von Ober-Lais bzw. nördlich von Unter-Lais nahe dem Friedhof ausgewählt; das Planungsrecht ist über den Bebauungsplan OL 9 "Feuerwehrhaus Ober-Lais" gesichert. Es ist vorgesehen, das Gebäude in einer einstöckigen Bauweise zu errichten. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m², die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto; für die KG 500 sind 375.000 Euro brutto vorgesehen. Ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Baugrundvorbereitung) gemäß HOAI §34, der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI §39 sowie die Brandschutzplanung gemäß AHO Heft Nr. 17. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: HOAI LPH 1-4, Stufe 2: HOAI LPH 5-8 und Stufe 3: HOAI LPH 9. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der Baubeginn in 2027 erfolgt (Vorgabe Förderbescheid) und die Übergabe des fertiggestellten Projekts an den Nutzer Ende 2029 sichergestellt ist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen Grundlage von Planungsentscheidungen werden; der Aufwand für die Bereitstellung von entsprechenden Planungsdaten ist einzukalkulieren. Das Bauvorhaben wird durch das Land Hessen im Rahmen der Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) mit einer Zuwendung gefördert. Planung und Ausführung des Feuerwehrhauses müssen in allen Belangen den Anforderungen des Förderbescheids einschließlich sämtlicher Nebenbestimmungen entsprechen. Vom erfolgreichen Bieter wird eine konzeptionell kompetente Beratung sowie ein in allen Leistungsphasen besonderes fachliches Engagement erwartet. - Magistrat der Stadt NiddaNiddaFrist: 27. Juli
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Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in Ober-Lais in einstöckiger Bauweise. Das Raumprogramm umfasst 490,00 m² Nettofläche. Ausgeschrieben werden Objektplanung Gebäude und Innenräume (HOAI §34), Objektplanung Freianlagen (HOAI §39) und Brandschutzplanung (AHO Heft 17). Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (LPH 1-4), Stufe 2 (LPH 5-8), Stufe 3 (LPH 9). Baubeginn in 2027, Übergabe Ende 2029. Baukosten KG 200-400: 3,12 Mio. Euro brutto, KG 500: 375.000 Euro brutto. Gefördert durch Land Hessen (Brandschutzförderrichtlinie). - Magistrat der Stadt NiddaNidda
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Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Auf Basis einer vorangegangenen Standortuntersuchung wurde ein Grundstück südlich von Ober-Lais bzw. nördlich von Unter-Lais nahe dem Friedhof ausgewählt; das Planungsrecht ist über den Bebauungsplan OL 9 "Feuerwehrhaus Ober-Lais" gesichert. Es ist vorgesehen, das Gebäude in einer einstöckigen Bauweise zu errichten. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m², die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto; für die KG 500 sind 375.000 Euro brutto vorgesehen. Ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Baugrundvorbereitung) gemäß HOAI §34, der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI §39 sowie die Brandschutzplanung gemäß AHO Heft Nr. 17. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: HOAI LPH 1-4, Stufe 2: HOAI LPH 5-8 und Stufe 3: HOAI LPH 9. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der Baubeginn in 2027 erfolgt (Vorgabe Förderbescheid) und die Übergabe des fertiggestellten Projekts an den Nutzer Ende 2029 sichergestellt ist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen Grundlage von Planungsentscheidungen werden; der Aufwand für die Bereitstellung von entsprechenden Planungsdaten ist einzukalkulieren. Das Bauvorhaben wird durch das Land Hessen im Rahmen der Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) mit einer Zuwendung gefördert. Planung und Ausführung des Feuerwehrhauses müssen in allen Belangen den Anforderungen des Förderbescheids einschließlich sämtlicher Nebenbestimmungen entsprechen. Vom erfolgreichen Bieter wird eine konzeptionell kompetente Beratung sowie ein in allen Leistungsphasen besonderes fachliches Engagement erwartet. - Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Die BürgermeisterinHenstedt-Ulzburg
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Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Auf Basis einer vorangegangenen Standortuntersuchung wurde ein Grundstück südlich von Ober-Lais bzw. nördlich von Unter-Lais nahe dem Friedhof ausgewählt; das Planungsrecht ist über den Bebauungsplan OL 9 "Feuerwehrhaus Ober-Lais" gesichert. Es ist vorgesehen, das Gebäude in einer einstöckigen Bauweise zu errichten. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m². Die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto, davon entfallen 2,07 Mio. Euro auf KG 300 und 0,87 Mio. Euro auf KG 400. Ausgeschrieben werden die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI, LPH 1-9 und Leistungen der Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik). Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 HOAI LPH 1, 2, 3, 4 und Stufe 2 HOAI LPH 5, 6. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der Baubeginn in 2027 erfolgt (Vorgabe Förderbescheid) und die Übergabe des fertiggestellten Projekts an den Nutzer Ende 2029 sichergestellt ist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen Grundlage von Planungsentscheidungen werden; der Aufwand für die Bereitstellung von entsprechenden Planungsdaten ist einzukalkulieren. Das Bauvorhaben wird durch das Land Hessen im Rahmen der Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) mit einer Zuwendung gefördert. Planung und Ausführung des Feuerwehrhauses müssen in allen Belangen den Anforderungen des Förderbescheids einschließlich sämtlicher Nebenbestimmungen entsprechen. Vom erfolgreichen Bieter wird eine konzeptionell kompetente Beratung sowie ein in allen Leistungsphasen besonderes fachliches Engagement erwartet. - Magistrat der Stadt NiddaNiddaFrist: 03. Aug.
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Neubau Feuerwehrhaus Ober-Lais (Nidda): Tragwerksplanung nach §51 HOAI LPH 1-9 und Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, Bauakustik/Raumakustik). Nettofläche 490 m², Baukosten KG 200-400: 3,12 Mio. € brutto (KG300 2,07 Mio., KG400 0,87 Mio.). Stufenweise Beauftragung (Stufe1 LPH1-4, Stufe2 LPH5-6). Baubeginn 2027, Übergabe Ende 2029. Wirtschaftlichkeitsberechnungen erforderlich. Förderung durch Land Hessen (Brandschutzförderrichtlinie). Erwartet wird konzeptionell kompetente Beratung und fachliches Engagement.
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