Stadt Dülmen
Neubau Feuer- und Rettungswache - Fachplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke
Fachplanung für Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Lichtsignalanlagen. Beginn der Dienstleistung direkt nach Auftragserteilung ab Anfang Januar 2026. Fertigstellung der Leistungsphase 8 gemäß Grobterminplan im Oktober 2028. Vertragslaufzeit geschätzt für Grundleistung der HOAI, abhängig von Leistungserbringung und Umsetzu...
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Inhalt auf einen Blick
Fachplanung für Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Lichtsignalanlagen. Beginn der Dienstleistung direkt nach Auftragserteilung ab Anfang Januar 2026. Fertigstellung der Leistungsphase 8 gemäß Grobterminplan im Oktober 2028. Vertragslaufzeit geschätzt für Grundleistung der HOAI, abhängig von Leistungserbringung und Umse...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Dülmen
- Veröffentlicht:
- 26. Februar 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Fachplanung für Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Lichtsignalanlagen. Beginn der Dienstleistung direkt nach Auftragserteilung ab Anfang Januar 2026. Fertigstellung der Leistungsphase 8 gemäß Grobterminplan im Oktober 2028. Vertragslaufzeit geschätzt für Grundleistung der HOAI, abhängig von Leistungserbringung und Umsetzung. Laufzeit beinhaltet nicht Dauer für Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Fachplanung für Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Lichtsignalanlagen. Beginn der Dienstleistung ab Januar 2026, Fertigstellung der Leistungsphase 8 gemäß Grobterminplan im Oktober 2028. Die geschätzte Vertragslaufzeit für die HOAI-Grundleistungen ist abhängig von der baulichen Umsetzung. Die Dauer für Mängelbeseitigungsansprüche nach § 13 VOB/B ist nicht enthalten. Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben der Anlagengruppen 4+5 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen, sowie folgende Besondere Leistungen: -Planungsleistungen für die technische Erschließung der Interimscontaineranlage (Annahme 3 Wochen), baubegleitende Abstimmungen inkl. Teilnahme an Ortsterminen zur Abstimmung der Ausführung (Annahme 5 Einzeltage auf Abruf) -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form. -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind dieser beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4:ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.Gemeindezentrum Nordenstadt; Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie Standorte der FFW mit Parkdeck; Fachplanung Tragwerksplanung, Wärmeschutz, Bauakustik, LPH 1-9
Nordenstadt ist einer der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt Wiesbaden mit derzeit ca. 9.500 Einwohnern. Aufgrund der zugleich verkehrsgünstigen und bereits ländlich geprägten Lage (Nähe Autobahnnetz in Richtung Frankfurt a. Main), der guten Infrastruktur und ÖPNV Anbindung an die Wiesbadener Innenstadt ist Nordenstadt ein vor allem auch bei jungen Familien beliebter Stadtteil. Mit einer großflächigen Erweiterung im Westen des Stadtteils, dem "Wohngebiet Hainweg", hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf reagiert. Auf 21 ha sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2017 entlang des großzügigen, mit Ortskern und Landschaft vernetzten Quartierspark "Hainpark" 650 Wohneinheiten entstanden. Neben zukunftsweisenden Wohnformen und qualitätsvollen öffentlichen Räumen, wurde die Nutzungsstruktur des neuen Wohngebietes durch eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ergänzt, zu der zwei Kindertagesstätten und ein Seniorenheim gehören. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49-52 HOAI 2021, Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.1 zum Vertragsentwurf. Weitere Besondere Leistungen sind in der Anlage 1.2 beschrieben und werden separat vergütet. Die bereits vorliegenden Ergebnisse der Voruntersuchungen werden im Honorar der Leistungsphase 2 wie folgt berücksichtigt: LPH 2: 8% anstatt 10%. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind die geschätzten Nettobaukosten gem. Anlage 1 zur Aufgabenbeschreibung. Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind die Grundleistungen auf Basis der HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-6. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. OPTIONEN Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1 - 4 Nach dem Beschluss der auf Grundlage des Entwurfes erarbeiteten Grundsatzvorlage, nach Vorlage des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch das Revisionsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und Beschluss der Ausführungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung/ Gremienbeschluss können zunächst folgende Leistungen abgerufen werden. Stufe II: LPH 5 - 8 Die weiteren Bearbeitungsstufen / Leistungsphasen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und der aus Sicht des AG erforderlichen besonderen Leistungen ist im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Dezember 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. März 2027 Abschluss LPH 4: ca. März 2027 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Mai 2031Gemeindezentrum Nordenstadt Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie des Standortes der freiwilligen Feuerwehr mit Parkdeck; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4-6
Nordenstadt ist einer der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt Wiesbaden mit derzeit ca. 9.500 Einwohnern. Aufgrund der zugleich verkehrsgünstigen und bereits ländlich geprägten Lage (Nähe Autobahnnetz in Richtung Frankfurt a. Main), der guten Infrastruktur und ÖPNV Anbindung an die Wiesbadener Innenstadt ist Nordenstadt ein vor allem auch bei jungen Familien beliebter Stadtteil. Mit einer großflächigen Erweiterung im Westen des Stadtteils, dem "Wohngebiet Hainweg", hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf reagiert. Auf 21 ha sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2017 entlang des großzügigen, mit Ortskern und Landschaft vernetzten Quartierspark "Hainpark" 650 Wohneinheiten entstanden. Neben zukunftsweisenden Wohnformen und qualitätsvollen öffentlichen Räumen, wurde die Nutzungsstruktur des neuen Wohngebietes durch eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ergänzt, zu der zwei Kindertagesstätten und ein Seniorenheim gehören. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanungsleistungen Elektro TGA-Planung Elektro (KG 440, 450, 460) nach §§ 53-56 HOAI auf Basis der geltenden Fassung der HOAI 2021, Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.1 zum Vertragsentwurf für die Leistungsphasen 1-9. Die Einarbeitung in die vorliegenden Unterlagen ist als Besondere Leistung in Anlage 1.2 zum Vertragsentwurf beschrieben und wird separat vergütet. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind die geschätzten Nettobaukosten gem. Anlage 1 zur Aufgabenbeschreibung. Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind die Grundleistungen auf Basis der HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-9. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. OPTIONEN Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1 - 4, Stufe II: LPH 5 - 9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1 - 4 Nach dem Beschluss der auf Grundlage des Entwurfes erarbeiteten Grundsatzvorlage, nach Vorlage des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch das Revisionsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und Beschluss der Ausführungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung/ Gremienbeschluss können folgende Leistungen abgerufen werden. Stufe II: LPH 5 - 9 Die weiteren Bearbeitungsstufen / Leistungsphasen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und der aus Sicht des AG erforderlichen besonderen Leistungen ist im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Dezember 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. März 2027 Abschluss LPH 4: ca. März 2027 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Mai 2031Los 3: Carlo-Mierendorff Schule
Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden drei Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Robert-Schumann Schule Los 3: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. In allen Schulen sind die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den drei Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen der Ausschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 3: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Dezember 2025/Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 1-3: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 7 Küchentechnische Anlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Dezember 2025/Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. März 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung- Frist: 28. Apr.
Objektplanungsleistungen Freianlagen, LPH 6-9
Gegenstand ist die Objektplanung Freianlagen gem. §38 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt: --- Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; --- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising, plant die Errichtung eines Kinder- u. Familienzentrums in der Pfarrer-Bauer-Str. 5, 85560 Ebersberg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau ("Klösterl") und einem Neubau in Holzhybridbauweise. Grundlage ist das Wettbewerbsergebnis vom 14.11.2013. Der 1. Preisträger wurde für die weitere Planung (bis einschl. aktuell laufender LPH 5) beauftragt. Es ist beabsichtigt dieses Büro für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Das denkmalgeschützte Klösterl (2004m³) soll in sein bauzeitl. Erscheinungsbild innen und außen zurückversetzt werden. Dies beinhaltet den Abbruch der nicht denkmalgeschützten Anbauten, Fensteraustausch und Fassadensanierung. Im Klösterl werden Familienzentrum und kath. Kreisbildungswerk untergebracht. Der Altbau wird über einen Steg im 1. OG mit dem Neubau verbunden und darüber im OG barrierefrei zugänglich. Die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Nach den Abbrucharbeiten wird der rechteckige Neubau (LxBxH: 80x14x9m) entlang der nördl. Grundstücksgrenze errichtet, mit Zugang an der nördl. Längsseite und von Westen über den Bgm.-Müller-Weg. Das Grundstück befindet sich in Hanglage mit vom Westen nach Osten abfallender Topographie. Dieser folgend wird der Neubau 2- bzw. 3-geschossig errichtet. Der westl. Gebäudeteil wird unterkellert. Unter der Bodenplatte d. östl. Teils ist ein Bodenaustausch erforderlich. Im Neubau werden die KiTa mit 8 Gruppen (1x Krippe, 3x KiGa, 4x Hort) und Therapieräume des Kreisbildungswerks untergebracht. Mehrzweckraum, Verteilerküche mit Speiseraum u. Personalräume sind für die gemeinschaftl. Nutzung vorgesehen. Weitere Gemeinschafts- u. Technikräume sind im Keller geplant. Zentraler Begegnungsort ist ein 2-geschoss. Foyer mit flexiblen Nutzungen, das vom nördl. Eingang über Windfang u. Kinderwagenraum erreichbar ist. Der Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholzelementen auf einem UG aus Stahlbeton errichtet, mit hoch gedämmter Gebäudehülle. Bei den oberird. Geschoßdecken handelt es sich um Holz-Beton-Verbunddecken aus massiven Brettsperrholzelementen (m. Sichtoberfläche) u. Aufbeton. Die Decken zwischen EG und UG, Bodenplatte und zentraler Treppenhauskern werden in Stahlbeton ausgeführt. Dach und Hortgalerien sind als reine BSP-Konstruktion vorgesehen. Die Fassade ist m. vertik. Bretterschalung, farbig, mineralisch, deckendem Anstrich ggf. aus Holzbeständen d. Erzdiözese geplant. Die Nordfassade wird durch die vertikale Zäsur d. Aufzugsturms strukturiert u. m. unterschied. dimensionierten Vordächern m. Blecheindeckung versehen. Die spärliche Befensterung, ggf. m. wartungsarmen Holz-Alu-Fenster m. integriertem Sonnenschutz (innenseitig deckend beschichtet, äußere Aludeckschalen pulverbesch.), an Nord-, Ost- u. Westseite dient dem Schallschutz. Südseitig sind großzüg. ebenerdig öffnende Fenster m. vorgesetzten Vertikalmarkisen geplant. Das gestalt.konzept für die Innenräume sieht die Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien vor, die den unterschiedl. Nutzungsanforderungen gerecht werdenDie Obj.pl. der Freianlagen (FA) sieht die Einfriedung und sep. Nutzbarkeit d. Gartenbereiche d. Krippen-, KiGa- u. Hortgruppen, sowie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vor. Zugang v. Neubau zu FA erfolgt für Krippe u. KiGa über den Flur, für den Hort über eine Außentreppe. Der westl. Zugang des Klösterls wird beidseit. zw. den FA v. Krippe u. Hort eingezäunt. Entlang d. Pfarrer-Bauer-Str. sind 12 oberird. Stellplätze inkl. barrierefreiem Stp vorgesehen. Die Müllentsorgung ist üb. mehrere Sammelstellen geplant. Die Maßnahme soll energieeffizient, nachhaltig, wartungsarm u. wirtschaftlich umgesetzt werden u. eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Wärmeversorgung ist über 2 Luftwärmepumpen v. Treppenhausdach d. Neubaus aus vorgesehen. Die Lüftung ist dezentral geplant. Versickerung ist auf dem Grd.stk. nicht möglich, ein Flachdach mit 2°-Gefälle, dazu eine außenliegende Entwässerung, Begrünung u. PV-Anlage ist geplant. ----- Der AG ordnet d. Obj.pl. Freianlagen der Honorarzone IV zu. ----- Die Büros, die mit der bish. Planung, Untersuchungen u. Gutachten beauftragt wurden und zur Erbringung von Leistungen der Obj.pl. Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen des akt. Planungsstands, Gutachten u. Untersuchungen (s. Anlagenverzeichnis) werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmögl. zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. ----- Termine / Ablauf: Vergabeverhandl. voraussichtl. Mai 2026. Auftragsvergabe u Projektstart LPH 6: ca. Ende 05/ Anfang 06/2026, Beginn Abbruch vsl: Q3 2027, Baubeginn Rohbau: Q1 2028 + 2 Jahre Bauzeit, Fertigstellung FA geplant: Q4 2030, Inbetriebnahme vorgesehen: 01.09.2030, Zw.termine sind abzustimmen. Umzug, Abbruch, Rückbau u. Beginn Rohbau erst nach Bereitstellung Interimsgebäude Kita (vorauss. Q2 2027 durch Stadt Ebersberg, nicht im Verantwortungsbereich d. AG). ----- Hinweise: Ein ggf. erhöhter Abstimmungsaufwand hinsichtl. LPH7-Vergaben, kritische Materialien Holz/ Alu, Winterbau wird im Rahmen der Grundleistungen erwartet. Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA Planung HLS LPH 1-9 in stufenweiser Beauf- tragung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2: Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3: Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8: Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA-Planung ELT LPH 1-9 in stufenweiser Beauftra- gung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3 Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8 Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028Carlo-Mierendorff Schule
Ausgangssituation /Aufgabenstellung Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden vier Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Goethe Schule Los 3: Robert-Schumann Schule Los 4: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. Mit Ausnahme der Gothe-Schule sind in allen Schulen die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In der Goetheschule muss der Mensabereich für die Anzahl Essen erweitert und aufgewertet sowie ein separater Raum als Mehrzweckraum hergerichtet werden. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den vier Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen dieser Aufgaben- und Leistungsbeschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 215.000 € - Goethe Schule Los 3: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 4: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 4: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1+2+3+8 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1 -9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Maßnahmen der Anlagengruppe 8 beschränken sich auf die Integration einzelner Anlagenkomponenten, z.B. RLT in die vorhandene GLT. Nach aktuellem Kenntnisstand konnte kein spezifischer Ansatz hierfür festgelegt werden. Eine entsprechende Feststellung erfolgt mit dem Planungsverlauf gem. HOAI in der LP 3. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. April 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Dülmen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.