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Neubau eines Interkommunalen Hallenbades in Bad Wiessee -Leistungen der Objektplanung

Neubau eines Interkommunalen Hallenbades in Bad Wiessee Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9 Die Gemeinden Bad Wiessee, Gmund am Tegernsee, Rottach-Egern und Tegernsee im Landkreis Miesbach haben sich zu einer interkommunalen Arbeitsgruppe zusammengeschlossen mit der Absicht, geme...

Typ: Ausschreibung
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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeinde Bad Wiessee
Veröffentlicht:
20. Mai 2026
Frist:
Nicht angegeben

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Neubau eines Interkommunalen Hallenbades in Bad Wiessee Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9 Die Gemeinden Bad Wiessee, Gmund am Tegernsee, Rottach-Egern und Tegernsee im Landkreis Miesbach haben sich zu einer interkommunalen Arbeitsgruppe zusammengeschlossen mit der Absicht, gemeinsam den Neubau eines Hallenbades im Tegernseer Tal zu realisieren. Dieser Neubau soll als Ersatzmaßnahme für den geschlossenen Badepark in Bad Wiessee auf dem vorhandenen Grundstück (Wilhelminastraße 2, 83707 Bad Wiessee) realisiert werden und den Bedarf an ganzjährigen Wasserflächen für eine Nutzung durch Schulen und Vereine sowie für einen öffentlichen Badebetrieb (= Individualbesucher) aus den beteiligten Gemeinden befriedigen. Es soll ein attraktives, behindertengerechtes, Sport- und Familienbad errichtet werden. Das Hallenbad soll nach aktuellem Kenntnisstand mit folgender Ausstattung geplant werden: Sportbecken mit 5 x 25 m Bahnen, ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, ein Kinderplanschbecken mit kindgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten, ein 1m-Sprungturm, eine Breitrutsche, eine kleine Textilsauna, automatisierte Kassenanlagen, Automatengastronomie. Für das neue Hallenbad ist zwingend die Erstellung eines Energiekonzepts durch die technischen Fachplaner vorzusehen. Dieses hat zum Ziel, sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen die Anlage möglichst vollständig durch erneuerbare Energien für den Wärme- und möglichst auch den Strombedarf zu versorgen. Damit kann auch der CO2-Footprint aus dem Betrieb des Hallenbades deutlich reduziert werden. Der Flächen- und Raumbedarf für die Wasseraufbereitung, die Lüftung und die Gebäudetechnik ist abhängig von den gewählten technischen Anlagen und daher im Rahmen der Planung zu definieren. Auf die baulichen Gegebenheiten wird in Bezug auf gesetzlich vorgeschriebenen Personaleinsatz und im Sinne einer effizienten Personaleinsatzpolitik großer Wert gelegt. Ein Bebauungsplanverfahren soll parallel zur Planungsbearbeitung erfolgen. Für das Projekt wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. Hierin wurden Grobkosten von rd. 24 Mio. € brutto ermittelt (KGr. 200 – 700). Noch nicht berücksichtigt sind in dieser Studie die Textilsauna und die Rutsche. Weitergehend wurden erste Vorentwurfspläne skizziert. Weitere Informationen können den bereitgestellten Projektunterlagen entnommen werden. Es ist vorgesehen, vorerst nur die Objektplanung Gebäude auszuschreiben und zu vergeben. Die Fachplanerleistungen sollen erst ausgeschrieben werden, wenn eine Vorplanung mit belastbarer Kostenschätzung (inkl. Abschätzung der TGA-Kosten) durch den Architekten vorliegt und die Maßnahme mit einem Projektbeschluss genehmigt wird. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung erster Planskizzen und bzw. der Machbarkeitsuntersuchung vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden diese Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Projekts ist zu berücksichtigen, dass es gegebenenfalls zu einer Änderung in der Vertretung bzw. Rechtsform des AG kommen kann (z.B. Zweckverband der beteiligten Kommunen).

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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