Stadt Glinde - Amt für Bauen, Stadtentwicklung und UmweltTED
Neubau einer Mensa am Standort der Heinrich-Andresen-Schule in Sterup - Leistungen gem. § 34 HOAI
Das Amt Geltinger Bucht plant den Neubau einer Mensa an der Heinrich-Andresen-Schule in Sterup zur Stärkung des Schulstandorts. Die Mensa soll von Grund- und Gemeinschaftsschule gemeinsam genutzt werden und multifunktionale Flächen für verschiedene Altersgruppen bieten. Vergeben werden Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß §...
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Inhalt auf einen Blick
Das Amt Geltinger Bucht plant den Neubau einer Mensa an der Heinrich-Andresen-Schule in Sterup zur Stärkung des Schulstandorts. Die Mensa soll von Grund- und Gemeinschaftsschule gemeinsam genutzt werden und multifunktionale Flächen für verschiedene Altersgruppen bieten. Vergeben werden Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemä...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Glinde - Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
- Veröffentlicht:
- 17. März 2026
- Frist:
- 16. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Das Amt Geltinger Bucht plant den Neubau einer Mensa an der Heinrich-Andresen-Schule in Sterup zur Stärkung des Schulstandorts. Die Mensa soll von Grund- und Gemeinschaftsschule gemeinsam genutzt werden und multifunktionale Flächen für verschiedene Altersgruppen bieten. Vergeben werden Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 3-9) sowie erforderliche Besondere Leistungen. Grundlagenermittlung und Vorplanung liegen bereits vor.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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10- Stadt Heidelberg
Umbau und Erweiterung Mensa Albert-Schweitzer-Schule und Stauffenbergschule in Heidelberg
Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen in Heidelberg Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - Vergabe Nr. HD_65_2026_001 Umbau und Erweiterung Mensa Albert-Schweitzer-Schule und Stauffenbergschule Die Albert-Schweitzer-Schule (ASS) und die Stauffenbergschule (SBS) bilden einen Schulcampus mit gemeinsamem Schulhof, zwei Sporthallen und künftig einer zeitgemäßen Mensalösung. Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine zweizügige Stadtteilgrundschule mit ca. 240 Schüler*innen mit einem modular buchbaren kommunalen Betreuungsangebot. Die Stauffenbergschule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache mit ca. 150 Schüler*innen. Beide Schulen befinden sich auf einem gemeinsamen Flurstück im Heidelberger Stadtteil Pfaffengrund. Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine Umnutzung der ehemaligen freiwilligen Feuerwehr und der Lehrküche der Albert-Schweitzer-Schule zu einer Mensa mit Aufwärmküche. Die Mensa wird dabei mit zwei getrennten Speiseräumen für die Schulen konzipiert, die von einer gemeinsamen Aufwärmküche mit Lager und Personalbereich bedient werden. Die Aufwärmküche soll zu einer Cook & Chill - Küche aufgerüstet werden können. Zusätzlich gibt es einen gemeinsamen Sanitärbereich und ein gemeinsames Foyer als Verteiler und Schleuse mit Handwaschbecken. Die Speiseräume sollen nicht mit reiner Kantinenbestuhlung versehen werden, sondern eine höhere Aufenthaltsqualität als "Schülerrestaurant" (ASS) bzw. als "Familien-Esszimmer" (SBS) bieten. Der Entwurf der Speiseräume (Planungsleistung Innenraum LPH 3) wird als besondere Leistung vergütet. Aufgrund der bestehenden Deckenhöhen wurde festgelegt, dass die Technik sichtbar unter der Decke verlegt wird. Die Lüftung erfolgt durch Textilschläuche. Die nötige Technik ist im Untergeschoss unter dem Küchenbereich geplant. Der ungedämmte Bestandsbau der ehemaligen Fahrzeughalle wird energetisch saniert. Der Umbau mit Erweiterung umfasst ca. 676m² BGF (Regelfall). Grundlage der zu beauftragenden Leistungen ist der Entwurf aus Leistungsphase 3 des Hochbauamtes. Die weiteren Fachplaner sind bereits beauftragt und haben die LPH 3 weitestgehend abgeschlossen. Der Bauantrag wird in den nächsten Wochen gestellt. Entsprechend der formulierten Ziele der Stadt Heidelberg zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung ist die Konstruktion der Anbauten als Holz-/Holzhybridbau geplant. Einbauten wie Türen und Fenster sollen soweit möglich aus den ausgebauten Elementen ausgeführt werden. Zirkuläres Bauen soll Anwendung finden. Ausgeschrieben sind die Grundleistungen für die Gebäudeplanung gemäß HOAI §34 Anlage 10 Nummer 10.1 mit den Leistungsphasen 5-9, Einstufung in Honorarzonen III. (Einige Grundleistungen entfallen - dies ist im Preisblatt kenntlich gemacht). LPH 1-4 wurde durch das Hochbauamt selbst bearbeitet. Die DWG-Dateien werden in 2D zur Verfügung gestellt. Der Kostenrahmen für das Projekt beläuft sich auf ca. 2,7 Mio. EUR brutto (KG 300+400). Mit den Planungsleistungen ist spätestens im Oktober 2026 zu beginnen. Das erste Ausschreibungspaket (Abbruch, Rohbau, Holzbau) muss im März 2027 versendet werden. - Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis). - Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale VergabestelleFrist: 18. Juni
Planungsleistungen nach HOAI 2021 als Generalplaner gem. Auftragsbekanntmachung i. R. d. Abriss und Neubau Werkstattgebäude inkl. HoGa-Bereich an der Beruflichen Schule Butzbach, Emil-Vogt-Str. 8, 355
Aufgrund des in die Jahre gekommenen Werkstattgebäudes inkl. direkt integrierter Klassen-/Schulungsräume als auch des Lehrbereichs des Hotel- und Gaststättengewerbes (kurz: HoGa) im Nebengebäude soll am Schulstandort der Beruflichen Schule in Butzbach das Werkstattgebäude wegen seiner maroden Bausubstanz zurückgebaut und wieder neu errichtet sowie der HoGa-Bereich komplett saniert werden. Neben dem Werkstattgebäude und seinen inkludierten Klassen-/Schulungsräumen soll ebenfalls das im direkten Umfeld errichtete und nicht mehr dem technischen Stand entsprechende 2-Klassengebäude abgerissen werden und kann ersatzlos entfallen, um hier ein entsprechendes mögliches Baufeld herrichten zu können. Die dabei wegfallenden zwei Klassen-/Schulungsräume sind im Raumprogramm zur Neuerrichtung des Werkstattgebäudes inkl. Schulungsräumen nicht weiter berücksichtigt. Die Planungsleistungen sind anhand der folgenden vier Titeln zu erbringen: • Titel 1: Abriss Werkstattgebäude und 2-Klassenbau • Titel 2: Neubau Werkstattgebäude inkl. Erweiterung • Titel 3: Umbauten im Bestand • Titel 4: Herstellung, Überarbeitung und Erweiterung der Außenanlage Die Berufliche Schule Butzbach ist eine berufsbildende Schule im Wetteraukreis. Der Schulstandort besteht aus mehreren Gebäuden (Hauptgebäude, Nebengebäude, Werkstattgebäude, Ökohaus, Seminar- und Werkstattgebäude und 2-Klassenbau), die ebenerdig freistehend untereinander über den Außenbereich zugänglich sind. Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Mit der Einreichung seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer die folgenden Leistungen später zu erbringen, da deren Umfang im Vorfeld nicht vollumfänglich ersichtlich sind (z. B. wegen noch fehlender Planungsgrundlage oder noch fehlender Bestandsaufnahme): 1. Für die Leistungen der Untertitel 4.2 erfolgt noch keine Preisabfrage. Diese erfolgt, sobald der Umfang feststeht. Vor Abruf dieser Leistungen (1.) treffen der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Honorarvereinbarung. - Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau
(Fassaden-) Sanierung Schülerwohnheim der Staatlichen Berufsschule Lauingen; Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau plant, aufbauend auf der bereits erbrachten Entwurfsplanung, die Sanierung des Schülerwohnheims der Staatlichen Berufsschule in Lauingen im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten. Bestandteil des Verfahrens ist nur das Turmgebäude, nicht der bestehende Erweiterungsbau. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbringen einer neuen WDVS-Fassade auf die bestehende, schadhafte WDVS-Fassade des Schülerheimturms, und auf dem Austausch der Fenster/Außentüren. Zudem soll eine Dachrandsanierung des Flachdachs des Turmgebäudes sowie des Verbindungsganges zum Erweiterungsbau erfolgen und die Innen- und Außenbeleuchtung auf LED umgestellt werden, sowie Rauchmelder in den Unterkunftszimmern nachgerüstet werden. Kleinere Ausbesserungsarbeiten am in Randbereichen schadhaften Parkett, sowie etwaige sonstige brandschutzrelevanten Maßnahmen sind ebenfalls Teil der Maßnahme. ----- Im Vorfeld wurden umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Kosten-/Variantenuntersuchung durchgeführt. Die Ausführung mittels eines WDVS-Systems wurde vom Auftraggeber inzwischen beschlossen. Die weitere Planung soll daher auf der vorliegenden Entwurfsplanung aufbauen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel beantragt. Für eine KfW Förderung wurden bereits entsprechende Vorüberlegungen in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Bei der Fördermittelbeschaffung inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises soll mitgewirkt werden. ------ Aufgrund der hohen Komplexität, des vorhandenen Schadensbildes am Gebäude und der engen Zeitschiene der Sanierungsmaßnahmen erwartet der Auftraggeber eine hohe Ortspräsenz in der Objektüberwachung von mindestens 2 Vor-Ort-Terminen pro Woche am Schülerheim in Lauingen. Diese sind persönlich durch den im Verfahren zu benennenden Objektüberwacher (gem. Zuschlagskriterium A9) wahrzunehmen. Eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung ist zu benennen. Diese Termine können nicht durch Remote-Termine ersetzt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass darüberhinaus in dringenden Fällen weitere Vor-Ort-Termine, auch kurzfrist, notwendig werden können. ----- Das Büro, welches die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Verfahrensbeteiligte auf den selben Wissensstand zu bringen und Chancengleichheit herzustellen. ----- Zeitschiene: Die Angebotsauswertung findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juni 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für den 1. BA möglichst für den Herbst/Ende 2026, spätestens jedoch für das Frühjahr 2027, vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Bauabschnitte soll zum 01.11.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2027 vorgesehen. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Gemeinde Stockheim
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 2-9
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 2-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Mindener Parkhaus GmbHMinden
Mindener Parkhaus GmbH - Neubau Parkhaus Marienwall
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen. - Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch. - Schulverband Nassenfels-Egweil
TNW_Arch_Schulverband Nassenfels-Egweil_Neubau OGTS
Der Schulverband Nassenfels?Egweil plant den Neubau moderner Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Grundschule Nassenfels, um den stark gestiegenen Betreuungsbedarf sowie den zukünftigen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Hintergrund ist, dass die bisherige, als Übergangslösung geschaffene Unterbringung pädagogisch und baulich nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäße Aufenthaltsräume entspricht. In Nassenfels besuchen derzeit 180 Schüler die Schule; rund 80 % hiervon sollen als OGTS-Plätze bereitgestellt werden (ca. 144 Kinder). Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden OGTS-Plätze sollen mit dem Neubau 117 zusätzliche OGTS-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Neubau soll als zweigeschossiger, winkelförmiger Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden. Es soll ein westlicher Eingang entstehen, der zugleich als Zugang für die Ferienbetreuung genutzt werden kann, wenn das übrige Schulgebäude geschlossen ist. Durch die bauliche Konzeption soll sichergestellt werden, dass der Schulbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Das Gebäude soll als Holzmischbauweise mit Gründung und Bodenplatte aus Stahlbeton ausgeführt werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit soll ein Aufzug vorgesehen werden, der den Neubau mit dem Hauptgebäude verbindet und so die barrierefreie Erschließung der gesamten Schule mit Ganztagsbetreuung sicherstellt. Aufgrund der Hanglage des Geländes sollen im Rahmen der Planung und Ausführung gegebenenfalls besondere, zusätzliche konstruktive und bauphysikalische Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung einer qualitätsvollen, barrierefreien Ganztagsumgebung, in der sich bis zu etwa 140 Kinder am Nachmittag und in den Ferien entwickeln, lernen und erholen können. Kern des Projekts ist ein multifunktionales Raumkonzept mit offenen, flexibel nutzbaren Zonen. Das Herzstück soll eine großzügige Mensa als Ess-, Arbeits- und Aktionsbereich bilden. Die Fläche soll durch mobile Trennwände in ruhige Bereiche für die Hausaufgabenbetreuung verwandelt werden können und soll außerhalb dieser Zeiten für Spiele und Gruppenaktivitäten zur Verfügung stehen. Ergänzt wird die Mensa durch einen zentralen "Marktplatz" mit offenen Lern- und Arbeitsbereichen, thematischen Lerninseln, ruhigen Zonen für Hausaufgaben sowie einer kleinen Bühne. Durch die direkte Anbindung an Terrasse und Außengelände soll ein fließender Übergang von innen nach außen entstehen, sodass der Außenbereich als erweiterter Spiel- und Lernraum genutzt werden kann. Im Obergeschoss sind eine Kreativwerkstatt und Rückzugsbereiche vorgesehen. Flexible Podeste und Lernecken sollen dort Platz für individuelle und Kleingruppenarbeit, Lesen und Lernen bieten. Zusätzlich ist ein eigenes Lesezimmer mit Sitzgelegenheiten und einer Kinderbibliothek sowie ein Spielraum für freies Spiel, Konstruktion und Bewegung geplant. Die Küche ist als Ausgabeküche konzipiert. Die fertig zubereiteten Speisen sollen über einen neuen Eingang im Westen angeliefert werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten zur Zubereitung gesunder Snacks mit den Kindern geschaffen werden, um den schulischen Schwerpunkt auf gesunde Ernährung zu unterstützen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 3,4 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 begingen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband Nassenfels-Egweil
TNW_Arch_Schulverband Nassenfels-Egweil_Neubau OGTS
Der Schulverband Nassenfels?Egweil plant den Neubau moderner Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Grundschule Nassenfels, um den stark gestiegenen Betreuungsbedarf sowie den zukünftigen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Hintergrund ist, dass die bisherige, als Übergangslösung geschaffene Unterbringung pädagogisch und baulich nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäße Aufenthaltsräume entspricht. In Nassenfels besuchen derzeit 180 Schüler die Schule; rund 80 % hiervon sollen als OGTS-Plätze bereitgestellt werden (ca. 144 Kinder). Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden OGTS-Plätze sollen mit dem Neubau 117 zusätzliche OGTS-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Neubau soll als zweigeschossiger, winkelförmiger Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden. Es soll ein westlicher Eingang entstehen, der zugleich als Zugang für die Ferienbetreuung genutzt werden kann, wenn das übrige Schulgebäude geschlossen ist. Durch die bauliche Konzeption soll sichergestellt werden, dass der Schulbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Das Gebäude soll als Holzmischbauweise mit Gründung und Bodenplatte aus Stahlbeton ausgeführt werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit soll ein Aufzug vorgesehen werden, der den Neubau mit dem Hauptgebäude verbindet und so die barrierefreie Erschließung der gesamten Schule mit Ganztagsbetreuung sicherstellt. Aufgrund der Hanglage des Geländes sollen im Rahmen der Planung und Ausführung gegebenenfalls besondere, zusätzliche konstruktive und bauphysikalische Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung einer qualitätsvollen, barrierefreien Ganztagsumgebung, in der sich bis zu etwa 140 Kinder am Nachmittag und in den Ferien entwickeln, lernen und erholen können. Kern des Projekts ist ein multifunktionales Raumkonzept mit offenen, flexibel nutzbaren Zonen. Das Herzstück soll eine großzügige Mensa als Ess-, Arbeits- und Aktionsbereich bilden. Die Fläche soll durch mobile Trennwände in ruhige Bereiche für die Hausaufgabenbetreuung verwandelt werden können und soll außerhalb dieser Zeiten für Spiele und Gruppenaktivitäten zur Verfügung stehen. Ergänzt wird die Mensa durch einen zentralen "Marktplatz" mit offenen Lern- und Arbeitsbereichen, thematischen Lerninseln, ruhigen Zonen für Hausaufgaben sowie einer kleinen Bühne. Durch die direkte Anbindung an Terrasse und Außengelände soll ein fließender Übergang von innen nach außen entstehen, sodass der Außenbereich als erweiterter Spiel- und Lernraum genutzt werden kann. Im Obergeschoss sind eine Kreativwerkstatt und Rückzugsbereiche vorgesehen. Flexible Podeste und Lernecken sollen dort Platz für individuelle und Kleingruppenarbeit, Lesen und Lernen bieten. Zusätzlich ist ein eigenes Lesezimmer mit Sitzgelegenheiten und einer Kinderbibliothek sowie ein Spielraum für freies Spiel, Konstruktion und Bewegung geplant. Die Küche ist als Ausgabeküche konzipiert. Die fertig zubereiteten Speisen sollen über einen neuen Eingang im Westen angeliefert werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten zur Zubereitung gesunder Snacks mit den Kindern geschaffen werden, um den schulischen Schwerpunkt auf gesunde Ernährung zu unterstützen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 3,4 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 begingen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband Nassenfels-EgweilNassenfelsFrist: 01. Juni
TNW_Arch_Schulverband Nassenfels-Egweil_Neubau OGTS
Der Schulverband Nassenfels?Egweil plant den Neubau moderner Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Grundschule Nassenfels, um den stark gestiegenen Betreuungsbedarf sowie den zukünftigen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Hintergrund ist, dass die bisherige, als Übergangslösung geschaffene Unterbringung pädagogisch und baulich nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäße Aufenthaltsräume entspricht. In Nassenfels besuchen derzeit 180 Schüler die Schule; rund 80 % hiervon sollen als OGTS-Plätze bereitgestellt werden (ca. 144 Kinder). Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden OGTS-Plätze sollen mit dem Neubau 117 zusätzliche OGTS-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Neubau soll als zweigeschossiger, winkelförmiger Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden. Es soll ein westlicher Eingang entstehen, der zugleich als Zugang für die Ferienbetreuung genutzt werden kann, wenn das übrige Schulgebäude geschlossen ist. Durch die bauliche Konzeption soll sichergestellt werden, dass der Schulbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Das Gebäude soll als Holzmischbauweise mit Gründung und Bodenplatte aus Stahlbeton ausgeführt werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit soll ein Aufzug vorgesehen werden, der den Neubau mit dem Hauptgebäude verbindet und so die barrierefreie Erschließung der gesamten Schule mit Ganztagsbetreuung sicherstellt. Aufgrund der Hanglage des Geländes sollen im Rahmen der Planung und Ausführung gegebenenfalls besondere, zusätzliche konstruktive und bauphysikalische Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung einer qualitätsvollen, barrierefreien Ganztagsumgebung, in der sich bis zu etwa 140 Kinder am Nachmittag und in den Ferien entwickeln, lernen und erholen können. Kern des Projekts ist ein multifunktionales Raumkonzept mit offenen, flexibel nutzbaren Zonen. Das Herzstück soll eine großzügige Mensa als Ess-, Arbeits- und Aktionsbereich bilden. Die Fläche soll durch mobile Trennwände in ruhige Bereiche für die Hausaufgabenbetreuung verwandelt werden können und soll außerhalb dieser Zeiten für Spiele und Gruppenaktivitäten zur Verfügung stehen. Ergänzt wird die Mensa durch einen zentralen "Marktplatz" mit offenen Lern- und Arbeitsbereichen, thematischen Lerninseln, ruhigen Zonen für Hausaufgaben sowie einer kleinen Bühne. Durch die direkte Anbindung an Terrasse und Außengelände soll ein fließender Übergang von innen nach außen entstehen, sodass der Außenbereich als erweiterter Spiel- und Lernraum genutzt werden kann. Im Obergeschoss sind eine Kreativwerkstatt und Rückzugsbereiche vorgesehen. Flexible Podeste und Lernecken sollen dort Platz für individuelle und Kleingruppenarbeit, Lesen und Lernen bieten. Zusätzlich ist ein eigenes Lesezimmer mit Sitzgelegenheiten und einer Kinderbibliothek sowie ein Spielraum für freies Spiel, Konstruktion und Bewegung geplant. Die Küche ist als Ausgabeküche konzipiert. Die fertig zubereiteten Speisen sollen über einen neuen Eingang im Westen angeliefert werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten zur Zubereitung gesunder Snacks mit den Kindern geschaffen werden, um den schulischen Schwerpunkt auf gesunde Ernährung zu unterstützen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 3,4 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 begingen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 16. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Glinde - Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.