Kreisverwaltung Cochem-ZellCochemTED
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle am Martin von Cochem-Gymnasium
Der Bauherr, die Kreisverwaltung Cochem- Zell, entschied sich Ende 2021 für einen Neubau der Sporthalle an derselben Stelle. Die alte Sporthalle musste für den Neubau abgebrochen werden. Der Gebäudekomplex des Martin-von-Cochem-Gymnasiums liegt zwischen der „Schlossstraße" und der Straße „Am Tummelchen", über die die Schule erreichbar ist...
Fassade & Putz
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Inhalt auf einen Blick
Der Bauherr, die Kreisverwaltung Cochem- Zell, entschied sich Ende 2021 für einen Neubau der Sporthalle an derselben Stelle. Die alte Sporthalle musste für den Neubau abgebrochen werden. Der Gebäudekomplex des Martin-von-Cochem-Gymnasiums liegt zwischen der „Schlossstraße" und der Straße „Am Tummelchen", über die die Schule erreichbar ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisverwaltung Cochem-Zell
- Veröffentlicht:
- 28. Juni 2026
- Frist:
- 05. August 2026
- Thema:
- Fassade & Putz
- Bauobjekt:
- Sporthalle / Turnhalle
Bauobjekt-Klassifikation
- Sporthalle / TurnhalleHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Der Bauherr, die Kreisverwaltung Cochem- Zell, entschied sich Ende 2021 für einen Neubau der Sporthalle an derselben Stelle. Die alte Sporthalle musste für den Neubau abgebrochen werden. Der Gebäudekomplex des Martin-von-Cochem-Gymnasiums liegt zwischen der „Schlossstraße" und der Straße „Am Tummelchen", über die die Schule erreichbar ist, und besteht aus mehreren Gebäudeteilen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Neubau einer 2-Feld-Sporthalle am Martin von Cochem-Gymnasium
Neubau einer 2‑Feld‑Sporthalle am Martin‑von‑Cochem‑Gymnasium inklusive Abriss der bestehenden Halle. Der Bau erfolgt am selben Standort zwischen Schlossstraße und Am Tummelchen, Teil des mehrteiligen Schulgebäudekomplexes. - Stadt Tribsees über das Amt Recknitz-TrebeltalIDTribsees
Objektplanungsleistungen Bad-Sülze - Ein-Feld-Sporthalle
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 sowie Freianlagen gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 respektive Verkehrsanlagen gem. §47 i.V.m. Anlage 13 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 Grund- und Besondere Leistungen für den Neubau einer Ein- Feld Sporthalle in Bad Sülze. "Bestand: Auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule soll eine neue Einfeld Sporthalle errichtet werden. Das alte Schulgebäude ist bereits abgerissen worden. Lage: Das Grundstück der Sporthalle liegt an der Kreuzung der Straßen Am Sportplatz und der Kastanienallee auf den Flurstück 40/8a und besitzt im Nordwesten eine Zufahrt von der Straße Am Sportplatz sowie eine Zuwegung längs der Südostseite von der Kastanienallee. Planung: Das vorliegende Raumprogramm und die Vorplanung sind mit der Stadt und unter Berücksichtigung der Vereinswünsche erstellt worden. Das Gebäude besteht aus einer in im Baufeld längs ausgerichteten Halle und einem Anbau, der auf drei Seiten, der Nordost-, Südost- und Südwestseite, die Halle umschließt. Auf dem Grundstücksgelände sind 19 PKW-Stellplätze und 18 Fahrradbügel angeordnet. Weitere 9 PKW-Stellplätze befinden sich an der Kastanienallee und weitere Fahrradstellplätze sind bereits vor dem Zugang zur Grundschule vorhanden." Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Voraussichtlich: 1. Stufe: LPH 1-2 2. Stufe: LPH 3-4 3. Stufe: LPH 5-8 4. Stufe: LPH 9 Zum derzeitigen Stand ist noch nicht genau festgelegt, ob die LPH 9 tatsächlich Gegenstand der verbindlichen Angebotsphase wird und ob die stufenweise Beauftragung um eine weitere Stufe ergänzt wird, in welcher die LPH 8 gesondert abgebildet wird. Die Festlegungen hierzu werden im Rahmen der Verhandlung gemeinsam mit den Bietern besprochen. Die Gesamtleistung umfasst 2 Leistungsbilder (Objekt- und Freianlagenplanung respektive Verkehrsanlagenplanung). Eine Aufteilung in Lose erfolgt allerdings nicht. Der Objektplaner wird die Freianlagenplanung/ Verkehrsanlagenplanung mit übernehmen. Soweit dies in Eigenleistung nicht gewährleistet werden kann, ist es möglich eine Bietergemeinschaft zu bilden oder einen Unterauftragnehmer einzusetzen. Eine genaue Abgrenzung wird ebenfalls bei den Verhandlungsgesprächen festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das mit der vorhergehenden Planung befasste Büro ebenso an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung besteht nicht, da die Ergebnisse der Planung dieser Ausschreibung zugrunde liegen. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium - Tragwerksplanung
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Landkreis FreisingFreisingFrist: 18. Aug.
Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt. - Landkreis FreisingFreising
Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium - Freianlagenplaner
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung des E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Fachplanerleistungen ELT und HLS
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2- fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Landkreis NordwestmecklenburgWismarFrist: 07. Aug.
Landkreis Nordwestmecklenburg: Planungsleistungen für das Ernst-Barlach-Gymnasium in 23923 Schönberg
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung; Zusammen-stellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen; Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems; Durchführen des Zertifizierungssystems - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüp-fen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
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