Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Sachverständiger
Für das Mobilitätszentrum UrbanLand werden planungs- und baubegleitende Beratungsleistungen sowie Abnahmen technischer Anlagen gesucht. Dies umfasst elektrische Anlagen, Elektrotechnik, Lüftungsanlagen (inkl. Brandschutzklappen und RWA-Anlagen) sowie einen Aufzug gemäß PrüfVO NRW. Die Anlagen müssen so ausgeführt werden, dass eine Abnahme...
Technische Sachverständige
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Inhalt auf einen Blick
Für das Mobilitätszentrum UrbanLand werden planungs- und baubegleitende Beratungsleistungen sowie Abnahmen technischer Anlagen gesucht. Dies umfasst elektrische Anlagen, Elektrotechnik, Lüftungsanlagen (inkl. Brandschutzklappen und RWA-Anlagen) sowie einen Aufzug gemäß PrüfVO NRW. Die Anlagen müssen so ausgeführt werden, dass eine Abna...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- 22. April 2026
- Thema:
- Technische Sachverständige
Ausschreibungsbeschreibung
Für das Mobilitätszentrum UrbanLand werden planungs- und baubegleitende Beratungsleistungen sowie Abnahmen technischer Anlagen gesucht. Dies umfasst elektrische Anlagen, Elektrotechnik, Lüftungsanlagen (inkl. Brandschutzklappen und RWA-Anlagen) sowie einen Aufzug gemäß PrüfVO NRW. Die Anlagen müssen so ausgeführt werden, dass eine Abnahme durch den VdS möglich ist.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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10- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Neubau des Mobilitätszentrums UrbanLand (MZL) Elektro- und Fernmeldetechnische Anlagen
Errichtung der Gebäudeautomation für einen Hochschulneubau als Mobilitätszentrum der TH OWL am Standort Lemgo mit Fahrzeughalle, Werkstätten und Technikberei-chen sowie über 40 technischen Anlagen. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss sowie einem Obergeschoss. Ausführung von Leistungen der Gebäudeautomation bestehend aus Anlagen- und Raumautomation für einen Hochschulneubau bestehend im Wesentlichen aus: - 9 Automationsschwerpunkten (3 ISP + 6 ASP) als Schaltschränke - 10 Schaltschrankfeldern, davon 3 für den Außenbereich in Aluminium-Outdoor-Ausführung - BACnet-Automationseinrichtungen - Lokale Vorrangbedieneinrichtungen (LVB) - KNX- und M-Bus-Datenschnittstelleneinrichtungen (DSE) - ca. 2000 GA-Funktionen - zugehörigen Feldgeräten (Sensoren, Aktoren, Zähler) - zugehörigen Kabeln/Leitungen und Verlegesystemen - elektrischem Anschluss eigener und fremder Systeme Ruhrbahn GmbH
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der Kompletterneuerung der Zugsicherungstechnik samt elektronischer Stellwerke (kurz: ESTW) ist es erforderlich im gesamten Streckennetz der Ruhrbahn neue Räumlichkeiten zu schaffen. Ein Standort zur Realisierung von neuen Stellwerksräumen ist die Betriebsraumebene -1,5 am U-Bhf. Messe Ost/ Gruga. In der Ebene -1,5 des U-Bhf. Messe Ost/ Gruga werden in den jetzigen Räumen der Zugsicherung die neuen Räumlichkeiten des elektronischen Stellwerkes und alle zugehörigen Räume für die technische Gebäudeausrüstung realisiert. Die Räume werden nach den Anforderungen der brandschutztechnischen Stellungnahme umgebaut. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Lieferung und fachgerechte Montage von lüftungs- und kältetechnischen Anlagen, sowie der Demontage der inaktiven Anlagen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen zum einen die Errichtung einer redundanten Kälte- und Klimaversorgung für einen neuen Relaisraum über zwei Kaltwasser- Klimaschränke im benachbarten Technikraum, inklusive Doppelboden-Luftführung und Nutzung bestehender Brandschutzklappen und zum anderen die Herstellung einer mechanischen Lüftungsanlage für einen neuen Batterieraum mit brandschutztechnisch gesicherter Zu- und Abluft, Strömungsüberwachung sowie explosionssicherer Auslegung. Darüber hinaus ist die Kühlung von zwei neuen USV-Räumen mittels Umluft-Klimaschränken mit Kaltwasseranschluss sicherzustellen. Der Neubau einer Lüftungsanlage zur Sicherstellung eines minimalen Luftwechsels in den technischen Räumen der Ebene −1,5 mit bedarfsabhängigem Außenluftanteil und konstanten Volumenstromreglern ist gleichermaßen Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Zudem sind zwei wassergekühlte Kaltwassersätzen (Kältemittel R290) inkl. Rückkühlern, Rohrleitungsnetz, Pumpen, Speicher und Nebenaggregaten zu liefern und installieren. Darüber hinaus sind Demontage-Arbeiten durchzuführen, welche u.a. den fachgerechten Ausbau der sich im Bestand befindlichen Klimaschränke und Kälteanlagen, inkl. Entfernung des Kältemittel beinhaltet und den Ausbau der asbesthaltigen Brandschutzklappen. Des Weiteren umfasst die ausgeschriebene Leistung die Anpassung, Ergänzung und den Austausch von Brandschutzklappen. Ergänzend sind u.a. Dämm-Arbeiten und die Anpassungen/Neubauten von Kondensat-Ablaufleitungen gemäß technischen und brandschutzrechtlichen Anforderungen auszuführen. Die Ausführung erfolgt unter Einhaltung der geltenden technischen Regeln, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften. Die vorgegebene Ausführungszeit umfasst rund 20 Monate, wobei mit den Arbeiten gemäß Planung des Auftraggebers im Mai 2026 zu beginnen ist. Die Beendigung der Ausführungen ist bis Ende Dezember 2027 geplant. Der Bauablaufplan richtet sich nach dem Aus- und Umbauzustand der elektrischen Betriebsräume. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Stadt Garching b. München
Neubau Kinderhaus am Hüterweg in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching - HLS-Planung
LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 55 HOAI gem. ZVB für die Anlagengruppen 1 (Abwasser- und Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gem. HOAI § 53. Es soll ein Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise realisiert werden. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Grundleistung ist die Entwicklung von Varianten für die Raumlüftung und Nachtauskühlung, es ist von einer dezentralen Lüftungsanlage oder einer Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Eine Wärmeerzeugung im Gebäude ist nicht vorgesehen, das Gebäude soll in die Fernwärme angeschlossen werden. Die Niederschlagswassermengen sind zu ermitteln, die Planung der Regenwasserversickerung ist Leistung des Freianlagenplaners. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. LPH 4 Auftragsumfang ist die Erstellung der Entwässerungsplanung gem. ZVB. Auch die Zuarbeit zum GeG-Nachweis und Brandschutznachweis ist zu leisten. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI und ZVB für eine Funktionalausschreibung der beplanten Anlagen sowie der zur Sicherung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Die Totalunternehmer-Ausschreibung ist so zu gestalten, dass für alle Anlagen Leistungsdetails zur Ausführungsplanung der TGA mit dem Angebot übergeben werden. Sämtliche Sparten, Hauszuführungen und Hausanschlüsse sind vorab zu koordinieren und in der Leistungsbeschreibung zur Ausführung zu definieren. LPH 7 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. ZVB sowie Anlage 15 der HOAI für alle in LPH 6 ausgeschriebenen Anlagen und Planungsleistungen der Totalunterleistung. Vom Auftragnehmer aus den Angeboten, sofern diese von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung abweichen sind zu prüfen: • Abweichungen in der Entwässerungsplanung • abweichend angebotene Wärmeübergabeelemente (i.d.R. Fußbodenheizung) sowie Wärmetauscher und Leitungsdimensionierungen Besondere Leistungen LPH 8 Auftragsumfang ist Durchsicht der Werkstattzeichnungen für das vom Totalunternehmer zu errichtende Anlagen, ausschließlich hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Messungen sind nicht Gegenstand der Leistung weil vom Totalunternehmer zu leisten. Für technische Abnahmen der vom Auftragnehmer ausgeschriebenen Teile der Technischen Anlagen werden Fachgutachter beauftragt. LPH 9 Auftragsumfang sind die Einzelleistungen gem. ZVB und Besondere Leistungen gem. Honorarangebot. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, ein Untergeschoss und die im Bebauungsplan eingezeichnete Tiefgarage sollen nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Fachplanung Technische Gebäudeausstattung ELT Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen, • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Förderanlagen, • nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, • Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 inkl. Prüfung und Integration d. Bestandes in die neue Gebäudeautomation • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für die Erweiterung Süd in LPH 1 und 2 zwei Varianten entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) im Rahmen der LPH 1 und 2 so bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und dem Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 4, 5, und 7 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Förderfähigkeit und Zertifizierung Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren. - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Fachplanung Technische Gebäudeausstattung HLS Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, • Wärmeversorgungsanlagen, • Lufttechnische Anlagen Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Technische Ausrüstung (HLS) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage und Anschluss an den Bestand mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für LPH 1 und 2 zwei Varianten für die Erweiterung Süd entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) im Rahmen der LPH 1 und 2 so zu bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und im Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 1, 2 und 3 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI, die die Anlage abbauen wird. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren. - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzen
Dresdner Zwinger - Sicherheitskonzept - Technische Ausrüstung AG 4, 5
Die Planungsaufgabe umfasst die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Zwinger und die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen. Für alle Bereiche des Dresdner Zwingers liegen "Baulich-technische und personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen" des LKA vor. Diese bilden die Grundlage für das in Abstimmung mit dem Bauherrn, den Nutzern und den weiteren Planungsbeteiligten zu erstellende Sicherheitskonzept. Zu berücksichtigen ist dabei der "Leitfaden zur Planung von baulichen, technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) (Leitfaden Sicherheit) - Stand 2021". Das Sicherheitskonzept ist gemäß RLBau Sachsen - Ausgabe 2018, Stand 2021, Teil der Entwurfsunterlage - Bau (EW-Bau). Die sich aus dem Optimierungsbedarf ergebenden baulichen und technischen Leistungen sind im Bestand zu integrieren, ohne das Erscheinungsbild zu ändern oder wesentlich in die historische Substanz einzugreifen. Ein örtlich und zeitlich paralleler Museumsbetrieb muss prinzipiell möglich bleiben. Alle Maßnahmen müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes übereinstimmen. Die Planungsaufgabe umfasst die Gesamtheit der sicherheitstechnischen Maßnahmen und Anlagen im Zwinger. Der im Titel der Baumaßnahme genannte "2. BA" umfasst komplett den Dresdner Zwinger. Die weiteren Bauabschnitte betreffen andere Gebäude wie bspw. das Dresdner Schloss. Ziel ist der Aufbau einer homogenen Anlagenstruktur auf aktuellem Stand der Technik, nach dem die EMA der VdS 2311 Klasse C und die VÜA der VdS 2366 und der DIN EN 62676 Grad 4 entsprechen sollen. Des Weiteren ist es vorgesehen, im geringen Umfang auch Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zu vergebenen Leistungen der Anlagengruppen 4 und 5 stehen und die im Planungsprozess ermittelt werden, ebenfalls beim Bieter zu beauftragen. Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 36.300 m³, die NGF beträgt ca. 21.100 m². Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 55 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend des Vertrages (der Vertrag inkl. Anlagen wird den Bietern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ab der Leistungsstufe 2 (d. h. ab Leistungsphase 5) wird die Planung in die vier Teilobjekte Porzellansammlung, Mathematisch-Physikalischer Salon, Zwinger Xperience und Galerie Alte Meister aufgeteilt. Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Kostenkennwert beträgt 15,9 Mio. Euro brutto für die KG 300, 400 und 500 einschl. 700. Davon wurden 5,0 Mio. Euro auf die KG 300, 5,0 Mio. Euro auf die KG 400 und 3,0 Mio. Euro auf die KG 500 zugewiesen. Die genauen Kosten und Kostenanteile sind in Vorplanung und Entwurfsplanung zu ermitteln. Die Beauftragung ist umgehend nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 (2) GWB, geplant. Die maßgebenden Meilensteine des Projektes sind: Projektstart (Leistungsbeginn): spätestens sechs Wochen nach Beauftragung Vorplanung und Entwurfsplanung: 24 Monate nach Planungsbeginn Gesamtfertigstellung: voraussichtl. im Jahr 2034 (nach aktueller Terminvorstellung), wird mit Beauftragung der Leistungsstufe 2 konkretisiert DIE BAUMAßNAHME IST ALS "VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD)" EINGESTUFT. WEITERE UNTERLAGEN WIE PROJEKTBESCHREIBUNG UND VERTRAG INKL. ANLAGEN SOWIE WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ÜBER DIE BAUMAßNAHME WERDEN DEN BIETERN DAHER ERST IM RAHMEN DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. - IPS Immobilien- und Projektmanagament Gesellschaft Sachsen-Anhalt mbHMagdeburg
Neubau Campus Zentralklinikum Magdeburg – NCZMD – MSR / GLT (Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik / Gebäudeleittechnik) Planung und Ausführung
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (UKMD) bildet gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät (FME) der Otto-von-Guericke Universität (OvGU) die Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD). In diesem Zusammenschluss werden Forschung, Lehre (FME) und Patientenversorgung (UKMD) vereint. Mit ca. 1.100 Betten ist die Universitätsmedizin das größte Krankenhaus der Stadt Magdeburg und auch die größte medizinische Einrichtung im nördlichen Sachsen-Anhalt. Die bauliche Klinikstruktur ist insbesondere durch Dezentralität geprägt. Der Hauptcampus mit einer Gesamtfläche von ca. 300.000 qm befindet sich an der Leipziger Straße 44. Die Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin sowie der stationäre Bereich der Universitätsaugenklinik sind am Außenstandort in der Gerhart-Hauptmann-Straße 35 verortet (Entfernung Luftlinie ca. 3 km). Der Hauptcampus ist durch eine Pavillonstruktur gekennzeichnet. Kliniken, Ambulanzen, Labore, Logistik sowie Forschung und Lehre sind dezentral auf dem Gelände verteilt. Insgesamt sind über beide Standorte 26 Kliniken sowie 19 Institute und weitere selbstständige bzw. zugeordnete Bereiche verteilt. Neben Forschung und Lehre bietet die Universitätsmedizin Magdeburg das gesamte Spektrum einer multi-professionellen und hochspezialisierten medizinischen Maximalversorgung. Die gesamte Universitätsmedizin beschäftigt etwa 4.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung, Lehre, Patientenversorgung und Verwaltung. Weiterhin sind insgesamt ca. 1.500 Studentinnen und Studenten an der Medizinischen Fakultät sowie weitere im Masterstudiengang Immunologie eingeschrieben. Die aktuelle bauliche Struktur des UKMD ist gekennzeichnet von einer dislozierten Gebäudestruktur, abgängiger baulichtechnischer Infrastruktur sowie weiten Wegen und nicht mehr zeitgemäßer Funktionsstrukturen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die UMMD für die künftigen Herausforderungen der universitären Medizin aufzustellen und drängende bauliche Probleme zu lösen. Der Neubau des Zentralklinikums soll die bisher dislozierten Kliniken und Funktionsstellen des Universitätsklinikums in einer zentralisierten und baulich-funktional optimierten Struktur zusammenführen und damit eine nicht mehr zeitgemäße Situation auflösen. Unter Berücksichtigung der Bestandsflächen in den Häusern 60a und 60b werden künftig ein Großteil der klinischen Bereiche und ein überwiegender Anteil der gesamten Nutzflächen des UKMD im Komplex Zentralklinikum verortet. Der Neubau des „Neuer Campus Zentralklinikum“ ist das größte Bauvorhaben des Landes Sachsen-Anhalt und erfolgskritisch für die Zukunftsfähigkeit des Standorts an der Leipziger Straße. Die planerische und bauliche Umsetzung ist dabei auf mehrere einzelne, voneinander abhängige Einzelvorhaben aufgeteilt. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahmen sowie der heterogenen Art der Vorhaben ist dies sowohl inhaltlich als auch organisatorisch geboten. Das derzeit beschlossene Budget für die Gesamtmaßnahme beträgt ca. 1 Mrd. €, wovon ungefähr die Hälfte allein auf den Neubau des Zentralklinikums (Bauabschnitte 1 und 2) entfällt. Der Fokus der Gebäudefunktion soll auf den Einklang medizinisch zeitgemäßer und zukunftsfähiger Abläufe, effizienter betrieblicher Strukturen und sparsamer Lösungen gelegt werden. Daneben sind folgende Anforderungen zwingend zu berücksichtigen: Es muss sichergestellt werden, dass eine moderne, sichere, wettbewerbsfähige, rechtskonforme Krankenversorgung am Standort der Universitätsmedizin Magdeburg möglich wird und die derzeitigen Sicherheitsrisiken minimiert werden. Die Planung soll zukunftsfähig und innovativ sein. Es soll ein höchstmöglicher Stand der Automatisierung berücksichtigt werden. Die Planung des Zentralklinikums muss so erfolgen, dass ein hochgradig flexibler Bau entsteht. Diese Flexibilität soll ermöglichen, dass eine Umnutzung durch andere medizinische Fachrichtungen möglich ist; ggfs. auch infolge einer geänderten Medizinstrategie. Die gegenwärtigen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen an KRITISCHE INFRASTRUKTUR in Bezug auf die physische Resilienz und die IT-Sicherheit sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen, soweit sie auf das Zentralklinikum anwendbar sind. Das komplexeste und medizinisch wichtigste Vorhaben ist dabei der Neubau des neue Zentralgebäudes für die Krankenversorgung, welches gemäß den Vorgaben der vorliegenden Masterplanung direkt an die Bestandsgebäude Haus 60a und Haus 60b anschließt und mit diesen eine Einheit bilden soll. Das neue Zentralgebäude ist in Planung, Ausführung und Betrieb, aber auch in der Vorbereitung des Verfahrens ein hochkomplexes Projekt mit multifaktoriellen Abhängigkeiten und einer Vielzahl an Nutzern. Herausfordernd ist auch die Einordnung des neuen Baukörpers in die Bestandsstrukturen unter Berücksichtigung vorhandener, zum Teil denkmalgeschützter Bestandsgebäude. Aufgrund der komplexen Anforderungen an den Neubau des Zentralklinikums hat sich der Auftraggeber, die IPS GmbH, entschlossen diesen Teil des Gesamtprojektes als Integrierte Projektabwicklung (IPA) zu realisieren. Schlüsselgewerk 1: ELT-Ausführung – Technische Ausrüstung (Elektrische Anlagen) Schlüsselgewerk 2: HLS-Ausführung – Technische Ausrüstung (ohne elektrische Anlagen) Schlüsselgewerk 3: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Schlüsselgewerk 4: Erweiterte Objektplanungsleistungen Schlüsselgewerk 5: MSR/GLT Planung und Ausführung Schlüsselgewerk 6: Medizintechnik Planung und Ausführung (KG 473), schlüsselfertig mit KG 300 und 400 Schlüsselgewerk 7: Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung Schlüsselgewerk 8: Ausführungsleistungen Ausbau Schlüsselgewerk 9: Ausführungsleistungen erweiterter Rohbau/Spezialtiefbau - Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (ELT), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen im Bereich Elektrotechnik (ELT) gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Starkstromanlagen, einschließlich Technischen Anlagen in den Außenanlagen; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und - Förderanlagen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist, sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist, öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise und die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS), Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 22. April 2026.
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- Der Auftraggeber ist Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.