Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT)BremenTED
Neubau der Grundschule Farge-Rekum in der Freien Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen plant im Stadtteil Farge den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Außenanlagen. Aktuell ist die Grundschule in zwei Dependancen im nördlichen Teil von Bremen untergebracht. Sie verteilt sich auf zwei Schulgelände jeweils in Farge und Rekum, die sich ca. 2 km voneinander entfernt befinden. Vorgesehen ist der...
Abdichtung & Dämmung, Heizung & Klima, Elektroinstallation, Sportanlagenbau, Wohnungsbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT)
- Veröffentlicht:
- 30. Juni 2026
- Frist:
- 19. August 2026
- Thema:
- Abdichtung & Dämmung
- Bauobjekt:
- Schule
Bauobjekt-Klassifikation
- SchuleHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Die Freie Hansestadt Bremen plant im Stadtteil Farge den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Außenanlagen. Aktuell ist die Grundschule in zwei Dependancen im nördlichen Teil von Bremen untergebracht. Sie verteilt sich auf zwei Schulgelände jeweils in Farge und Rekum, die sich ca. 2 km voneinander entfernt befinden. Vorgesehen ist der Ausbau der Grundschule zu einer gebundenen Ganztagsschule und die Beschulung im inklusiven Förderbereich Wahrnehmung und Entwicklung (W+E). Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Schulgebäude in Farge ist eine bauliche Erweiterung nicht möglich, während das Gebäude in Rekum einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. Daher wurde im Rahmen einer Vorkonzeption und städtebaulichen Machbarkeitsstudie durch ein externes Planungsbüro die zur Verfügung stehende Fläche auf der Liegenschaft der Sportanlage Farge betrachtet und bewertet. Gemäß der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass sich das Grundstück für einen entsprechenden Neubau eignet und die entsprechend erforderlichen Flächen auf der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche untergebracht werden können. Auf der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche befinden sich derzeit ein Sportplatz (Rotgrantplatz), ein Bestandsgebäude (altes Rathaus), eine Baumallee und ein Parkplatz. Außerhalb der Leistungsgrenze für die Errichtung des Neubaus der Grundschule befinden sich eine Vereinssporthalle, eine Feuerwache und die beiden in einer Vorabmaßnahme errichteten Kunstrasenplätze. Als vorbereitende Maßnahmen werden vom Auftraggeber die Planung und die Durchführung des Gebäudeabbruchs des alten Rathauses durchgeführt. Die Fertigstellung und Abnahme des Neubaus der Grundschule soll bis spätestens 1. Quartal 2030 erfolgen. Die Inbetriebnahme und Nutzungsaufnahme erfolgt dann nach den Osterferien 2030. Die zu bebauende Grundstücksfläche liegt im unbebauten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus ist es daher erforderlich, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der Auftraggeber beabsichtigt die Gesamtvergabe der Planungs-, Bau- und Bauzwischen- und Langzeitfinanzierungsleistungen sowie Leistungen des technischen Gebäudemanagements für den Neubau der Grundschule Farge-Rekum im Rahmen eines ÖPP-Projektes an einen Auftragnehmer, der den Neubau schlüsselfertig erstellt. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere: * die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Statik, Freianlagenplanung etc.) inkl. aller Funktionsbereiche * die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung * Herrichten der Grundstücksfläche inkl. Beseitigung des Rotplatzes und etwaiger belasteter Bodenmaterialien * die schlüsselfertige und funktionsfähige Errichtung * die Erstellung der zugehörigen Außenanlagen und Freiflächen * die Erschließung und den Anschluss an die Versorgungsleitung zu allen notwendigen Medien * Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme * die Langzeitfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen nach Abnahme (Forfaitierung mit Einredeverzicht) für einen Zeitraum von 6 Jahren nach Abnahme * die betriebsbezogenen Leistungen des technischen Gebäudemanagements für einen Zeitraum von 25 Jahren nach Abnahme der Planungs- und Bauleistungen Der Auftraggeber geht von einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 4.700 m² aus.
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Vier-Tore-Stadt NeubrandenburgFrist: 19. JuniDer Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der vierzügigen Grundschule mit Ausgabeküche und Foyer für ca. 450 Schülerinnen und Schuler (SuS) mit einer Nutzungsfläche von rund 3.300 m² unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms sowie die Herstellung der zugehörigen Außen- und Schulhofanlagen zu erbringen. Das Baugrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 11.400 m². Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist das Bestandsgebäude durch den Auftragnehmer teilweise zurückzubauen; zugleich ist ein fachgerechter Verschluss des verbleibenden Gebäudeteils sicherzustellen. Der Neubau soll im Rahmen einer Gesamtvergabe geplant und errichtet werden. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Abbruch-, Planungs- und Bauleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen. Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt in Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat in den Folgejahren vergütet. Auftraggeber und Vertragspartner für alle Leistungen ist die Stadt Neubrandenburg. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) sowie eines Landschaftsarchitekten erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Systembaulösungen aus Containern, Stahlmodulbau, Holzrahmenbau etc. werden nicht zugelassen. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.Neubau der Grundschule West im Rahmen einer Gesamtvergabe
Vier-Tore-Stadt NeubrandenburgDer Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der vierzügigen Grundschule mit Ausgabeküche und Foyer für ca. 450 Schülerinnen und Schuler (SuS) mit einer Nutzungsfläche von rund 3.300 m² unter Berücksichtigung des vorgegebenen Raumprogramms sowie die Herstellung der zugehörigen Außen- und Schulhofanlagen zu erbringen. Das Baugrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 11.400 m². Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist das Bestandsgebäude durch den Auftragnehmer teilweise zurückzubauen; zugleich ist ein fachgerechter Verschluss des verbleibenden Gebäudeteils sicherzustellen. Der Neubau soll im Rahmen einer Gesamtvergabe geplant und errichtet werden. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Abbruch-, Planungs- und Bauleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen. Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt in Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat in den Folgejahren vergütet. Auftraggeber und Vertragspartner für alle Leistungen ist die Stadt Neubrandenburg. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) sowie eines Landschaftsarchitekten erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Systembaulösungen aus Containern, Stahlmodulbau, Holzrahmenbau etc. werden nicht zugelassen. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.Neubau der Overbergschule mit Sporthalle und Außenanlagen in Rhede
Stadt RhedeRhedeDie ca. 19.000 Einwohner zählende Stadt Rhede liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen an der Niederländischen Grenze, im Regierungsbezirk Münster, Kreis Borken und hat 5 Stadtteile, Büngern, Krechting, Krommert, Rhede und Vardingholt. Die Stadt Rhede beabsichtigt den Neubau der Grundschule Overberg mit Sporthalle und Außenanlagen (Overbergschule) im Bereich des Birkenwegs an der Gronauer Straße. Die Overbergschule ist aktuell auf 2 Schulstandorte aufgeteilt. Der Hauptstandort mit insgesamt 9 Klassen befindet sich in der Burloer Straße in Rhede, der Nebenstandort mit 4 Klassen ist an der Rodder Stegge in Vardingholt-Spoler verortet. Aktuell besuchen ca. 300 Schülerinnen und Schüler die Overbergschule. Das im Eigentum der Stadt Rhede stehende Grundstück für den Neubau umfasst eine Fläche von 13.921 m². Zusätzlich ist auf einer angrenzenden Fläche von 1.578 m² ein Parkplatz zu errichten. Die Neubaumaßnahme umfasst neben einer vierzügigen Grundschule für ca. 400 Schülerinnen und Schüler einen Sporthallenneubau, die Erstellung der Außenanlagen sowie die Herstellung der Parkplatzfläche. Für die Grundschule ist eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 3.678 m² und für die Sporthalle eine NUF von ca. 1.359 m² (insgesamt: 5.037 m²) vorzusehen. Das Grundstück für den Neubau liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rhede-BN 11. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen: - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau der Grundschule und der Sporthalle, der Außenanlagen sowie der Parkplatzfläche, - die Baustelleneinrichtung, - die Herstellung der Medienver- und -entsorgungsleitungen auf dem Grundstück, - die schlüsselfertige Erstellung des Neubaus der Grundschule, der Sporthalle, der Außenanlagen und der Parkplatzflächen, - die Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme mit Abschlagszahlungen, - das technische Gebäudemanagement (techErsatzneubau für die Grundschule Gosekamp
Beschaffungsstelle Samtgemeinde ZevenZevenDie Samtgemeinde Zeven plant den Ersatzneubau einer Grundschule am bestehenden Schulstandort in Zeven. Nach einem abgestimmten Raumprogramm soll der Neubau eine Nutzungsfläche von ca. 3.000 m² NUF umfassen. Zum Leistungsumfang gehören neben der Planung und Errichtung des Ersatzneubaus auch der Rückbau des bestehenden Gebäudes, die Koordinierung der Umzugsleistungen im Rahmen eines Budgets. Der Ersatzneubau der Grundschule soll im Rahmen einer Gesamtvergabe bzw. eines Generalübernehmermodells ohne Endfinanzierung (ähnlich ÖPP-Inhabermodell) gebrauchsfertig errichtet werden. Neben den Planungs- und Bauleistungen sind durch den Auftragnehmer auch die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen. Systembauweisen aus Container sind nicht zulässig. Modul- und Systembauweisen sind unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen zulässig, sofern sie die Abschreibung des Neubaus als massive Bauweise zulassen (siehe gesetzliche Vorgaben des Landes Niedersachsen). Der Auftragnehmer hat die Finanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen, wobei zu vertraglich vereinbarten Zeitpunkten bzw. Meilensteinen Abschlagszahlungen durch den Auftragsgeber geleistet werden. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat vergütet. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation/Exposé. Ein Bodengutachten mit Gründungsempfehlung und ein Schadstoffgutachten zum Bestand werden Teil der Vergabeunterlagen.Neubau der Overbergschule mit Sporthalle und Außenanlagen in Rhede
Stadt RhedeRhedeDie ca. 19.000 Einwohner zählende Stadt Rhede liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen an der Niederländischen Grenze, im Regierungsbezirk Münster, Kreis Borken und hat 5 Stadtteile, Büngern, Krechting, Krommert, Rhede und Vardingholt. Die Stadt Rhede beabsichtigt den Neubau der Grundschule Overberg mit Sporthalle und Außenanlagen (Overbergschule) im Bereich des Birkenwegs an der Gronauer Straße. Die Overbergschule ist aktuell auf 2 Schulstandorte aufgeteilt. Der Hauptstandort mit insgesamt 9 Klassen befindet sich in der Burloer Straße in Rhede, der Nebenstandort mit 4 Klassen ist an der Rodder Stegge in Vardingholt-Spoler verortet. Aktuell besuchen ca. 300 Schülerinnen und Schüler die Overbergschule. Das im Eigentum der Stadt Rhede stehende Grundstück für den Neubau umfasst eine Fläche von 13.921 m². Zusätzlich ist auf einer angrenzenden Fläche von 1.578 m² ein Parkplatz zu errichten. Die Neubaumaßnahme umfasst neben einer vierzügigen Grundschule für ca. 400 Schülerinnen und Schüler einen Sporthallenneubau, die Erstellung der Außenanlagen sowie die Herstellung der Parkplatzfläche. Für die Grundschule ist eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 3.678 m² und für die Sporthalle eine NUF von ca. 1.359 m² (insgesamt: 5.037 m²) vorzusehen. Das Grundstück für den Neubau liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rhede-BN 11. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen: - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau der Grundschule und der Sporthalle, der Außenanlagen sowie der Parkplatzfläche, - die Baustelleneinrichtung, - die Herstellung der Medienver- und -entsorgungsleitungen auf dem Grundstück, - die schlüsselfertige Erstellung des Neubaus der Grundschule, der Sporthalle, der Außenanlagen und der Parkplatzflächen, - die Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme mit Abschlagszahlungen, - das technische Gebäudemanagement (techniNeubau & Betrieb der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDie Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache inkl. eines Standorts für einen Löschzug der freiwilligen Feuerwehr am Standort Klöcknerstraße/B 235 auf einem ehemaligen Kraftwerk-Grundstück an der Habinghorster Straße , Ecke Klöcknerstraße im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Das Grundstück ist unbebaut. Die Eignung des Grundstücks für eine Feuer- und Rettungswache wurde in einem Standortgutachten bestätigt. Perspektivisch soll auf dem Gesamtareal neben der entstehenden Feuer- und Rettungswache künftig auch ein Sportplatz sowie ein Bringhof (Recyclinghof für Wertstoffe) errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist ausschließlich die Planung und Errichtung der Feuer- und Rettungswache. Das für die bauliche Realisierung vorgesehene Grundstück steht im Eigentum der städtischen Gesellschaft EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel (AöR). Zwischen der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR und der Stadt wird ein Nutzungsvertrag zur Nutzung des Grundstücks geschlossen werden, sodass die Stadt nutzungsberechtigt ist und auch Eigentümerin des errichteten Gebäudes wird. Die Stadt Castrop-Rauxel hat einen Beschaffungsvariantenvergleich zwischen der konventionellen Realisierung und einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) durchführen lassen. Der Beschaffungsvariantenvergleich kommt zu dem Ergebnis der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante (Eigenfinanzierung) gegenüber der konventionellen Beschaffung durch die Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat auf Grundlage des Beschaffungsvariantenvergleichs in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 und am 27. April 2023 die Realisierung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache als "Paketvergabe über den Lebenszyklus" (Planung, Bau, Betrieb) beschlossen. Beabsichtigt ist die Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen, der Bauzwischenfinanzierungsleistungen bis zur Abnahme sowie von Gebäudebetriebsleistungen für einen Zeitraum von 25 Jahren nach rechtsgeschäftlicher Abnahme des Gesamtobjektes des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wird vom späteren Auftragnehmer schlüsselfertig erstellt. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel inkl. aller Funktionsbereiche - Vorbereiten und Herrichten des Grundstücks - die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung - den Neubau der Feuer- und Rettungswache, bestehend aus folgenden Nutzungsbereichen: - 1000 - Verwaltung und Leitung Feuerwehr - 2000 - Lagezentrum - 3000 - Feuerwache - 4000 - Rettungswache - 5000 Instandhaltung/Logistik/Atemschutzstrecke - 6000 - Energieversorgung Haustechnik - 7000 - Feuerwehrgerätehaus Löschzug 3 - Habinghorst - 8000 - Außenanlagen/Freiflächen/befestigte Flächen - die Erschließung und der Anschluss an die Versorgungsleitungen zu allen notwendigen Medien - Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen - Gebäudebetriebsleistungen Die Gebäudebetriebsleistungen sollen für einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Auftragnehmer übertragen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Neuerrichtung der Feuer- und Rettungswache von einer Nutzungsfläche (NUF) von 9.970 m² aus. Der Neubau soll hinsichtlich des Energiestandards den Anforderungen des Effizienzgebäudes 40 gemäß dem Fördermittelprogramm "Klimafreundliches Bauen - Neubau - Nichtwohngebäude (KFN)" entsprechen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG Plus) für das errichtete Gebäude. Es soll eine KfW-Förderung beantragt werden. Bauplanungsrechtlich wird ein Bebauungsplan (B-Plan) für das entsprechende Plangebiet aufgestellt. Nach aktueller Zeitplanung wird von einem Inkrafttreten des B-Plans im 1. Quartal 2026 ausgegangen.Neubau & Betrieb der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDie Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache inkl. eines Standorts für einen Löschzug der freiwilligen Feuerwehr am Standort Klöcknerstraße/B 235 auf einem ehemaligen Kraftwerk-Grundstück an der Habinghorster Straße , Ecke Klöcknerstraße im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Das Grundstück ist unbebaut. Die Eignung des Grundstücks für eine Feuer- und Rettungswache wurde in einem Standortgutachten bestätigt. Perspektivisch soll auf dem Gesamtareal neben der entstehenden Feuer- und Rettungswache künftig auch ein Sportplatz sowie ein Bringhof (Recyclinghof für Wertstoffe) errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist ausschließlich die Planung und Errichtung der Feuer- und Rettungswache. Das für die bauliche Realisierung vorgesehene Grundstück steht im Eigentum der städtischen Gesellschaft EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel (AöR). Zwischen der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR und der Stadt wird ein Nutzungsvertrag zur Nutzung des Grundstücks geschlossen werden, sodass die Stadt nutzungsberechtigt ist und auch Eigentümerin des errichteten Gebäudes wird. Die Stadt Castrop-Rauxel hat einen Beschaffungsvariantenvergleich zwischen der konventionellen Realisierung und einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) durchführen lassen. Der Beschaffungsvariantenvergleich kommt zu dem Ergebnis der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante (Eigenfinanzierung) gegenüber der konventionellen Beschaffung durch die Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat auf Grundlage des Beschaffungsvariantenvergleichs in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 und am 27. April 2023 die Realisierung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache als "Paketvergabe über den Lebenszyklus" (Planung, Bau, Betrieb) beschlossen. Beabsichtigt ist die Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen, der Bauzwischenfinanzierungsleistungen bis zur Abnahme sowie von Gebäudebetriebsleistungen für einen Zeitraum von 25 Jahren nach rechtsgeschäftlicher Abnahme des Gesamtobjektes des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wird vom späteren Auftragnehmer schlüsselfertig erstellt. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel inkl. aller Funktionsbereiche - Vorbereiten und Herrichten des Grundstücks - die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung - den Neubau der Feuer- und Rettungswache, bestehend aus folgenden Nutzungsbereichen: - 1000 - Verwaltung und Leitung Feuerwehr - 2000 - Lagezentrum - 3000 - Feuerwache - 4000 - Rettungswache - 5000 Instandhaltung/Logistik/Atemschutzstrecke - 6000 - Energieversorgung Haustechnik - 7000 - Feuerwehrgerätehaus Löschzug 3 - Habinghorst - 8000 - Außenanlagen/Freiflächen/befestigte Flächen - die Erschließung und der Anschluss an die Versorgungsleitungen zu allen notwendigen Medien - Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen - Gebäudebetriebsleistungen Die Gebäudebetriebsleistungen sollen für einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Auftragnehmer übertragen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Neuerrichtung der Feuer- und Rettungswache von einer Nutzungsfläche (NUF) von 9.970 m² aus. Der Neubau soll hinsichtlich des Energiestandards den Anforderungen des Effizienzgebäudes 40 gemäß dem Fördermittelprogramm "Klimafreundliches Bauen - Neubau - Nichtwohngebäude (KFN)" entsprechen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG Plus) für das errichtete Gebäude. Es soll eine KfW-Förderung beantragt werden. Bauplanungsrechtlich wird ein Bebauungsplan (B-Plan) für das entsprechende Plangebiet aufgestellt. Nach aktueller Zeitplanung wird von einem Inkrafttreten des B-Plans im 1. Quartal 2026 ausgegangen.Neubau eines Innovationszentrums und einer Schweißhalle im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells
Landkreis Grafschaft BentheimNordhornDer Landkreis Grafschaft Bentheim möchte die Standorte der Berufsschulen in Nordhorn zum "Campus Berufliche Bildung Grafschaft Bentheim (CBB)" entwickeln. Der gesamte CBB soll für ein hochwertiges und attraktives Ausbildungs- und Bildungsangebot im Landkreis stehen, die berufliche Bildung als Zukunfts- und Standortfaktor nachhaltig stärken und seine Wirkung regional, aber auch überregional entfalten. In diesem Zusammenhang soll nach dem Neubau eines Lernforums der Neubau eines Innovationszentrums als weiteres Leuchtturmprojekt eine besondere Signalwirkung für die weitere Entwicklung des CBB in Nordhorn entfalten. Es soll ein Innovationszentrum entstehen, das Raum für modernste Techniken wie 3D-Druck, Künstliche Intelligenz und "Augmented Reality" bieten soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Methode Building Information Modelling (BIM) einnehmen, die insbesondere Handwerk und Mittelstand die Möglichkeit bieten soll, Planungen effizienter und gewerkeübergreifend an digitalen Modellen umzusetzen. Dafür soll eigens eine sieben Meter hohe Multifunktionshalle (in Anlehnung an Messe- und Ausstellungshallen) entstehen, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bietet - von der Visualisierung von Gebäudegrundrissen über Drohnenflüge bis hin zu Tests großer Maschinen und Fahrzeuge. Zudem soll das bestehende Medienzentrum des Landkreises in das neue Innovationszentrum integriert werden. Das Innovationszentrum soll insgesamt mit einem hohen Maß an räumlicher und technischer Flexibilität geplant werden, um auch auf künftig noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Es soll ein Gebäude entstehen, das Forschung, Innovation, Digitalisierung und unternehmerisches Denken fördert. Das Raumprogramm des Neubaus eines Innovationszentrums umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1.600 m². Ergänzt wird das Gesamtvorhaben durch den Neubau einer separaten Schweißhalle, die parallel zum Innovationszentrum in wirtschaftlicher Bauweise errichtet werden soll. Für diese ist eine funktionale Anbindung an die bestehenden Ausbildungsbereiche des Fachbereichs Metalltechnik sicherzustellen. Für die Realisierung der Schweißhalle steht ein Budget in Höhe von 1.305.000 EUR brutto zur Verfügung. Die Schweißhalle wird nur realisiert, wenn das vorgegebene Budget eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Innovationszentrums und einer Schweißhalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Der Auftragnehmer hat die Bauzwischenfinanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Zur Amortisation der Gesamtinvestitionskosten nach Abnahme stehen Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem Bundessondervermögen zur Verfügung. Für die verbleibenden Gesamtinvestitionskosten ist über die geplante Finanzierungsdauer von 20 Jahren eine Endfinanzierung anzubieten. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden mit prozentual geringfügig reduziertem Leistungsbild beauftragt werden aufgrund der bereits erfolgten Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie, die LPH 3-9 vollumfänglich. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- In diesem Verfahren werden nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs die Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Angebotsabgabe inkl. der Einreichung eines planerischen Konzepts für den Neubau des Rathauses mit Mensa aufgefordert. Das planerische Konzept soll eine Weiterentwicklung der Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie darstellen und den Umgang mit dem differenzierten Raumprogramm und den funktionalen Anforderungen darstellen, sowie das städtebauliche Umfeld berücksichtigen. Die bisher erarbeiteten Unterlagen des vorbefassten Planers werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Der Auftraggeber vergütet diese Lösungsvorschläge für das planerische Konzept mit 6.000 EUR brutto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist der Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für das planerische Konzept dem Verfahrenssieger in Abzug gebracht werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Gestalterisch ansprechende Gebäude werden erwartet. Der Neubau des Kindergartens ist in Holz-/Holzhybridbauweise möglich. ---------- Der Auftraggeber ordnet die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Honorarzone III zu und erwartet in der Ausführungsphase eine hohe Ortspräsenz des Planers, sowie im Vorfeld die Zuarbeit und Unterstützung im Genehmigungsverfahren, im Zuwendungsverfahren bei der Regierung von Schwaben und ggf. bei der Bürgerinformation. ---------- Die Gesamtkosten (KG 200-700) Rathaus mit Mensa werden derzeit geschätzt auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen, Neugestaltung Rathausplatz und Parkplatz/Tiefgarage). Die Kosten (KG 200-700) für die Umbaumaßnahmen an der Grundschule liegen geschätzt bei ca. 0,78 Mio Euro brutto. Die Kosten (KG 200-700) für den Neubau des Kindergartens werden aktuell geschätzt auf ca. 3 Mio. Euro. ---------- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Neubau eines Innovationszentrums und einer Schweißhalle im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells
Landkreis Grafschaft BentheimNordhornFrist: 07. Sept.Der Landkreis Grafschaft Bentheim möchte die Standorte der Berufsschulen in Nordhorn zum "Campus Berufliche Bildung Grafschaft Bentheim (CBB)" entwickeln. Der gesamte CBB soll für ein hochwertiges und attraktives Ausbildungs- und Bildungsangebot im Landkreis stehen, die berufliche Bildung als Zukunfts- und Standortfaktor nachhaltig stärken und seine Wirkung regional, aber auch überregional entfalten. In diesem Zusammenhang soll nach dem Neubau eines Lernforums der Neubau eines Innovationszentrums als weiteres Leuchtturmprojekt eine besondere Signalwirkung für die weitere Entwicklung des CBB in Nordhorn entfalten. Es soll ein Innovationszentrum entstehen, das Raum für modernste Techniken wie 3D-Druck, Künstliche Intelligenz und "Augmented Reality" bieten soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Methode Building Information Modelling (BIM) einnehmen, die insbesondere Handwerk und Mittelstand die Möglichkeit bieten soll, Planungen effizienter und gewerkeübergreifend an digitalen Modellen umzusetzen. Dafür soll eigens eine sieben Meter hohe Multifunktionshalle (in Anlehnung an Messe- und Ausstellungshallen) entstehen, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bietet - von der Visualisierung von Gebäudegrundrissen über Drohnenflüge bis hin zu Tests großer Maschinen und Fahrzeuge. Zudem soll das bestehende Medienzentrum des Landkreises in das neue Innovationszentrum integriert werden. Das Innovationszentrum soll insgesamt mit einem hohen Maß an räumlicher und technischer Flexibilität geplant werden, um auch auf künftig noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Es soll ein Gebäude entstehen, das Forschung, Innovation, Digitalisierung und unternehmerisches Denken fördert. Das Raumprogramm des Neubaus eines Innovationszentrums umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1.600 m². Ergänzt wird das Gesamtvorhaben durch den Neubau einer separaten Schweißhalle, die parallel zum Innovationszentrum in wirtschaftlicher Bauweise errichtet werden soll. Für diese ist eine funktionale Anbindung an die bestehenden Ausbildungsbereiche des Fachbereichs Metalltechnik sicherzustellen. Für die Realisierung der Schweißhalle steht ein Budget in Höhe von 1.305.000 EUR brutto zur Verfügung. Die Schweißhalle wird nur realisiert, wenn das vorgegebene Budget eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Innovationszentrums und einer Schweißhalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Der Auftragnehmer hat die Bauzwischenfinanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Zur Amortisation der Gesamtinvestitionskosten nach Abnahme stehen Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem Bundessondervermögen zur Verfügung. Für die verbleibenden Gesamtinvestitionskosten ist über die geplante Finanzierungsdauer von 20 Jahren eine Endfinanzierung anzubieten. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.