Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Neubau Brunnen 3A Hoya
Die Wasserversorgung der Samtgemeinde Grafschaft Hoya (Am Kanal 9, 27318 Hoya/Weser) beabsichtigt, im Bereich der bestehenden Brunnengalerie, einen Ersatzbrunnen für die Wassergewinnungsanlage errichten zu lassen. Neubau Brunnen 3A Hoya
Wasserversorgung
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Inhalt auf einen Blick
Die Wasserversorgung der Samtgemeinde Grafschaft Hoya (Am Kanal 9, 27318 Hoya/Weser) beabsichtigt, im Bereich der bestehenden Brunnengalerie, einen Ersatzbrunnen für die Wassergewinnungsanlage errichten zu lassen. Neubau Brunnen 3A Hoya
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya
- Veröffentlicht:
- 25. Mai 2026
- Frist:
- 16. Juni 2026
- Thema:
- Wasserversorgung
- Bauobjekt:
- Wasserwerk / Trinkwasseraufbereitung
Bauobjekt-Klassifikation
- Wasserwerk / TrinkwasseraufbereitungHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Die Wasserversorgung der Samtgemeinde Grafschaft Hoya (Am Kanal 9, 27318 Hoya/Weser) beabsichtigt, im Bereich der bestehenden Brunnengalerie, einen Ersatzbrunnen für die Wassergewinnungsanlage errichten zu lassen. Neubau Brunnen 3A Hoya
Weiterführende Details
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LK Wesermarsch - Gesundheitsamt in Brake Neubau VerwZentrum
Die Landkreis Wesermarsch hat den Neubau eines Verwaltungszentrums mit Gesundheits- und Veterinäramt in Brake beschlossen. Die Umsetzung soll im Wege einer Ge-samtvergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer erfolgen. Das in der Stadt Brake (Unterweser) an der Rönnelstraße 10 vorhandene Gesundheitsamt der Kreisverwaltung weist angesichts des Baualters verschiedene bauliche Missstände auf und entspricht aufgrund der baulichen Maße nur bedingt den heute zu erfüllenden Anforderungen an ein Verwaltungsgebäude für Kund*innen und Mitarbeit*innen. Darüber hinaus können unter Berücksichtigung der zunehmenden Aufgaben des Gesundheitsamtes den bestehenden Standort nicht bereitgestellt werden. Eine Sanierung bzw. ein Um-bau im laufenden Geschäftsbetrieb ist nicht möglich, so dass ein Neubau notwendig ist. In dem Neubau soll zudem das Veterinäramt sowie weitere Einrichtungen des Landkreises untergebracht werden. Der Landkreis Wesermarsch beabsichtigt daher, auf einem eigenen Grundstück am Schrabberdeich in 26919 Brake den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer derzeit geschätzten Bruttogrundfläche von rund 3.200m² und einer Bausumme von ca. 11,5 Millionen Euro netto zu errichten. Derzeit wird das Grundstück als städtischer Parkplatz genutzt und befindet sich zwischen dem Polizeikommissariat und dem städtischen Rathaus der Stadt Brake. Katasterrechtlich liegt das Grundstück Brake (Unterweser), Flur 4, auf dem Flurstück 10/49 sowie teilweise auf dem Flurstück 10/9. Nach Errichtung des Verwaltungsgebäudes soll das bestehende Gesundheitsamt auf dem Grundstück an der Rönnelstraße in der Gemarkung Brake (Unterweser), im Flur 4, Flurstück 10/2 zurückgebaut werden. Die entfallenden Parkplätze am Schrabberdeich sollen durch die Errichtung einer zeitgemäßen Stellplatzanlage auf dem Grundstück von ca. 3.400m² des heutigen Gesundheitsamtes errichtet werden. Für die Neugestaltung der Stellplatzanlage auf dem angrenzenden Grundstück an der Rönnelstraße umfasst der Auftrag an den Totalunternehmer lediglich die Leistungen bis ein-schließlich der Genehmigungsplanung, da die Flurstücke als ein zusammenhängendes Areal betrachtet werden sollen. - Gemeinde RömersteinRömerstein
Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung in Römerstein-Böhringen
Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren. - Universitätsklinikum Münster
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beauftragung von Freiberuflichen Leistungen für das Projekt "Neubau Operatives Zentrum"
Das Universitätsklinikum Münster (im Folgenden auch "UKM") gehört bundesweit zu den erfolgreichsten Maximalversorgern in der deutschen Krankenhauslandschaft. Es ist das vorrangige Ziel der UKM, das bestehende Klinikgelände langfristig und zukunftsfähig auszubauen. Zu diesem Zweck sollen thematisch verwandte Einrichtungen in übergeordneten Funktionsbereichen gebündelt werden, um künftig eine noch effizientere und wirtschaftlichere Patientenversorgung anbieten und gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund hat das UKM in den vergangenen Jahren die umfangreiche und mehrstufige Masterplanung "Zukunftsmedizin Münster 2020 - das neue UKM" entwerfen lassen. Die entwickelte Masterplanung sieht eine räumlich-funktionale und bauliche Neuordnung des gesamten Klinikgeländes vor und fokussiert die räumliche Zusammenführung und Verknüpfung der Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Wesentlicher Bestandteil der weiterentwickelten Masterplanung sind die Planungen rund um den Neubau des sog. Operativen Zentrums (auch "OPZ"). Das OPZ soll dem Zentralklinikum in Gestalt eines Erweiterungsbaus unmittelbar vorgelagert werden und parallel zur Albert-Schweitzer-Straße ausgerichtet sein. In dem Erweiterungsbau sollen die klinischen Bereiche HNO, Dermatologie sowie Chirurgie sinnvoll zusammengeführt werden. Ferner ist die Schaffung weitreichender Parkflächen geplant. Die Realisierung des OPZ ist im Zuge eines einheitlichen Bauabschnitts in voller Länge des Erweiterungsbaus, inklusive eines an der Notfallzufahrt gelegenen Hubschrauberlandeplatzes, geplant. Für das Vorhaben wurden bisher die Objektplanung, Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Für die Vergabe von rund 20 weiteren Freiberuflichen Leistungen für das OPZ oder für weitere mit dem OPZ im Zusammenhang stehende Maßnahmen benötigt das UKM Unterstützung. Derzeit wird von ca. 20 Vergabeverfahren ausgegangen. Da die Maßnahme Neubau OPZ je-doch im Kernbereich des UKM umzusetzen ist, besteht die Möglichkeit, dass weitere vorbereitende bzw. ergänzende Maßnahmen erforderlich werden, für die dann ebenfalls Planungsleistungen benötigt werden. Der Auftraggeber behält es sich daher vor, die Vorbereitung und Vergabe weiterer Planungsleistungen auf der Basis der hier beschriebenen Leistungen für weitere Maßnahmen im Umfeld des OPZ zu beschaffen. Der Umfang dieser Folgeausschreibungen, die gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Wege von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden sollen, wird unterhalb des Auftragswerts dieser Ausschreibung bleiben. Bei Rahmenvereinbarungen nach § 21 VgV handelt es sich um Vereinbarungen zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, Bedingungen für Einzelaufträge hinsichtlich Preisen, Mengen und Qualitätsstandards festzulegen. Auftraggeber können während der Geltungsdauer einer Rahmenvereinbarung Einzelaufträge abrufen, ohne dafür jedes Mal ein eigenständiges, vollständiges Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Mit dem Vergabeverfahren wird eine Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern über die beschriebenen Leistungen geschlossen. Der Zuschlag erfolgt auf die beiden wirtschaftlichsten Angebote. Die wirtschaftlichsten Angebote sind diejenigen Angebote die nach Bewertung auf der Basis der in den Angebotsunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erhalten haben. Die späteren Einzelabrufe erfolgen im Wechsel zwischen den Auftragnehmern. - Universitätsklinikum MünsterFrist: 01. Juni
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beauftragung von Freiberuflichen Leistungen für das Projekt "Neubau Operatives Zentrum"
Das Universitätsklinikum Münster (im Folgenden auch "UKM") gehört bundesweit zu den erfolgreichsten Maximalversorgern in der deutschen Krankenhauslandschaft. Es ist das vorrangige Ziel der UKM, das bestehende Klinikgelände langfristig und zukunftsfähig auszubauen. Zu diesem Zweck sollen thematisch verwandte Einrichtungen in übergeordneten Funktionsbereichen gebündelt werden, um künftig eine noch effizientere und wirtschaftlichere Patientenversorgung anbieten und gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund hat das UKM in den vergangenen Jahren die umfangreiche und mehrstufige Masterplanung "Zukunftsmedizin Münster 2020 - das neue UKM" entwerfen lassen. Die entwickelte Masterplanung sieht eine räumlich-funktionale und bauliche Neuordnung des gesamten Klinikgeländes vor und fokussiert die räumliche Zusammenführung und Verknüpfung der Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Wesentlicher Bestandteil der weiterentwickelten Masterplanung sind die Planungen rund um den Neubau des sog. Operativen Zentrums (auch "OPZ"). Das OPZ soll dem Zentralklinikum in Gestalt eines Erweiterungsbaus unmittelbar vorgelagert werden und parallel zur Albert-Schweitzer-Straße ausgerichtet sein. In dem Erweiterungsbau sollen die klinischen Bereiche HNO, Dermatologie sowie Chirurgie sinnvoll zusammengeführt werden. Ferner ist die Schaffung weitreichender Parkflächen geplant. Die Realisierung des OPZ ist im Zuge eines einheitlichen Bauabschnitts in voller Länge des Erweiterungsbaus, inklusive eines an der Notfallzufahrt gelegenen Hubschrauberlandeplatzes, geplant. Für das Vorhaben wurden bisher die Objektplanung, Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Für die Vergabe von rund 20 weiteren Freiberuflichen Leistungen für das OPZ oder für weitere mit dem OPZ im Zusammenhang stehende Maßnahmen benötigt das UKM Unterstützung. Derzeit wird von ca. 20 Vergabeverfahren ausgegangen. Da die Maßnahme Neubau OPZ je-doch im Kernbereich des UKM umzusetzen ist, besteht die Möglichkeit, dass weitere vorbereitende bzw. ergänzende Maßnahmen erforderlich werden, für die dann ebenfalls Planungsleistungen benötigt werden. Der Auftraggeber behält es sich daher vor, die Vorbereitung und Vergabe weiterer Planungsleistungen auf der Basis der hier beschriebenen Leistungen für weitere Maßnahmen im Umfeld des OPZ zu beschaffen. Der Umfang dieser Folgeausschreibungen, die gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Wege von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden sollen, wird unterhalb des Auftragswerts dieser Ausschreibung bleiben. Bei Rahmenvereinbarungen nach § 21 VgV handelt es sich um Vereinbarungen zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, Bedingungen für Einzelaufträge hinsichtlich Preisen, Mengen und Qualitätsstandards festzulegen. Auftraggeber können während der Geltungsdauer einer Rahmenvereinbarung Einzelaufträge abrufen, ohne dafür jedes Mal ein eigenständiges, vollständiges Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Mit dem Vergabeverfahren wird eine Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern über die beschriebenen Leistungen geschlossen. Der Zuschlag erfolgt auf die beiden wirtschaftlichsten Angebote. Die wirtschaftlichsten Angebote sind diejenigen Angebote die nach Bewertung auf der Basis der in den Angebotsunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erhalten haben. Die späteren Einzelabrufe erfolgen im Wechsel zwischen den Auftragnehmern. - Landkreis RegensburgRegensburgFrist: 06. Aug.
TNW Arch Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_Arch) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - SiGeKo-Leistungen gem. § 8.1 des HAV-KOM Vertrages - Besondere Leistungen Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 3% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.