Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Netz V7 - Weiterentwicklung, Migration und Betrieb der Datennetzinfrastruktur der Stadt Köln
Die Stadt Köln beabsichtigt, einen Auftragnehmer für die Weiterentwicklung, Erneuerung, Migration sowie den Betrieb wesentlicher Teile ihrer Datennetzinfrastruktur "Netz V7" zu beauftragen. Vorge-sehen ist ein einheitlicher Gesamtauftrag ohne Losauft
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Die Stadt Köln beabsichtigt, einen Auftragnehmer für die Weiterentwicklung, Erneuerung, Migration sowie den Betrieb wesentlicher Teile ihrer Datennetzinfrastruktur "Netz V7" zu beauftragen. Vorge-sehen ist ein einheitlicher Gesamtauftrag ohne Losauft
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Veröffentlicht:
- 14. Juni 2026
- Frist:
- 27. Juli 2026
- Thema:
- Netzwerk
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Köln beabsichtigt, einen Auftragnehmer für die Weiterentwicklung, Erneuerung, Migration sowie den Betrieb wesentlicher Teile ihrer Datennetzinfrastruktur "Netz V7" zu beauftragen. Vorge-sehen ist ein einheitlicher Gesamtauftrag ohne Losauft
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Die Stadt Köln beabsichtigt, einen Auftragnehmer für die Weiterentwicklung, Erneuerung, Migration sowie den Betrieb wesentlicher Teile ihrer Datennetzinfrastruktur "Netz V7" zu beauftragen. Vorgesehen ist ein einheitlicher Gesamtauftrag ohne Losaufteilung. Der Auftrag ist als Generalunternehmerleistung zu erbringen und umfasst insbesondere Liefer-, Implementierungs-, Migrations-, Dokumentations-, Schulungs-, Service- und Wartungsleistungen über die Vertragslaufzeit. - Stadt WaldershofWaldershofFrist: 13. Aug.
Stadt Waldershof - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Kopie)
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal zum Zwecke der Planung der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Verso-gung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit. - Stadt Eschenbach i.d. Opf.Eschenbach i.d. Opf.Frist: 10. Sept.
Stadt Eschenbach i.d.Opf. - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkun-dung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Eschenbach i.d.OPf. zum Zwecke der Pla-nung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeits-lückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekom-munikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsge-ber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versor-gung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungs-recht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Kon-zessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit. - Stadt Bad GriesbachBad GriesbachFrist: 05. Aug.
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal zum Zwecke der Planung der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Verso-gung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Technische Ausrüstung Museum Ludwig und Philharmonie Bischofsgartenstr. 1 50667 Köln
Die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) des Museums Ludwig und der Philharmonie stammen aus der Zeit des Neubaus des Museums und der Philharmonie und sind mittlerweile dringend erneuerungsbedürftig. Sie sind seit bald 40 Jahren in Betrieb und haben damit ihren Lebenszyklus bereits wesentlich überschritten. Das Betriebsrisiko steigt trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen kontinuierlich. Der Gebäudekomplex verfügt über fünf große RLT-Zentralen. Drei große Zentralen (Zentralen 1, 2 und 4) liegen auf Ebene 40 ü. NN, unter dem Museumsbereich. Eine große Zentrale (Zentrale 3) und eine kleine Zentrale befinden sich auf Ebene 48 ü. NN, etwa auf Höhe des Erdgeschosses. Daneben gibt es die Entrauchung für den Konzertsaal auf der Ebene 54 ü. NN sowie verschiedene kleine Abluftgeräte für Aufzüge und so weiter sowie für die Küche des Restaurants. Insgesamt versorgen die im Rahmen dieser Aufgabenstellung zu bearbeitenden Zentralen circa 31 Einzelanlagen. Die fünfte große Zentrale (Zentrale 5) befindet sich auf Ebene 63 ü. NN im Dachgeschoss des Restaurierungsgebäudes und wird im Rahmen der derzeit dort laufenden Sanierung bereits erneuert. Ihre Erneuerung ist daher nicht Bestandteil dieses Auftrags. Die RLT-Anlagen sollen, wenn möglich, sukzessive im laufenden Betrieb der Häuser erneuert werden. Ob dies tatsächlich möglich ist, kann erst nach Erfüllung des Planungsauftrags beantwortet werden. Es soll untersucht werden, in welcher Priorisierung und unter welchen Voraussetzungen die Anlagen schrittweise erneuert werden können und welche Komponenten der haustechnischen Anlagen für einen zukünftigen Betrieb der Häuser im gleichen Zug ausgetauscht oder saniert werden müssen. Ebenfalls ist zu prüfen, welche Anlagen erst im Zusammenhang mit einer späteren Generalsanierung bei Schließung der Häuser erneuert werden können und welche Kompensationsmaßnahmen, Provisorien oder Teilmaßnahmen -wie der Austausch einzelner Komponenten- bis dahin zwecks Erhalt der Betriebsfähigkeit umsetzbar und vertretbar sind. Ein wesentlicher Bestandteil der hier zu vergebenden Planungsleistungen in der Lph 1 und 2 wird daher sein, die grundsätzliche Machbarkeit einer sukzessiven Erneuerung der Anlagen im laufenden Betrieb unter oben genannten Prämissen zu untersuchen. Diese Aufgabe soll im Rahmen von Besonderen Leistungen abgefragt und erbracht werden. Die Planung ist darauf auszurichten, dass mit Blick auf eine spätere Generalsanierung doppelte Planungen und Ausführungen weitgehend vermieden werden. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch nicht vollständig möglich, auch weil mit dem Beginn einer umfassenden Generalsanierung bislang voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2034 zu rechnen ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI, siehe Bekanntmachung. Im Wesentlichen werden Planungsleistungen für die Anlagengruppe 3 zu erbringen sein, damit einhergehend auch der Anlagengruppen 4 und 8. Da ein Eingriff in die Bausubstanz im laufenden Betrieb nicht ohne Befassung mit weiterer vorhandener Technik vonstattengehen kann, ist auch davon auszugehen, dass die Anlagengruppen 1 und 2 mitbetrachtet werden müssen. Ein Brandschutzkonzept liegt derzeit nur für das Museum Ludwig vor. Für die Philharmonie gilt die Baugenehmigung aus der Errichtungszeit. Anlassbezogen werden brandschutztechnische Einzelthemen planerisch durch einen Brandschutzsachverständigen begleitet, der jeweils Stellungnahmen zur Beachtung im Gebäudebetrieb fertigt. Ein Schadstoffkataster liegt derzeit nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass bauzeittypische Schadstoffe auch in diesem Gebäudekomplex verbaut wurden. Bekannt ist dies beispielsweise für die Brandschutzklappen, die zurzeit bereits sukzessive ausgetauscht werden. Als Teilmaßnahmen wurden zurückliegend die ersten vier sanierungsbedürftigsten Anlagen teilerneuert (siehe Vorlage 1846/2014). Die hier zu beauftragende Planung soll ebenfalls untersuchen, ob nun ergänzende Maßnahmen notwendig sind, um den Betrieb dieser Anlagen dauerhaft und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sicherzustellen. In welchen Bauabschnitten die Weiterplanung und Umsetzung der hier zu planenden Maßnahmen räumlich und zeitlich erfolgen können, ist nach Möglichkeit der Planungstiefe bis zum Abschluss der Vorplanung zu klären. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungen der Leistungsphase 1 gemäß HOAI 2021 §55 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die weiteren Stufen sind: Stufe 2: Leistungsphase 2; Stufe 3: Leistungsphase 3; Stufe 4: Leistungsphase 4; Stufe 5: Leistungsphase 5; Stufe 6: Leistungsphase 6; Stufe 7: Leistungsphase 7; Stufe 8: Leistungsphase 8; Stufe 9: Leistungsphase 9, Die Beauftragung über die Stufe 1 hinausgehender weiterer Stufen - einzeln [gegebenenfalls in Teilen] oder im Ganzen - ist von der Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen auf Grundlage der in Stufe 1 erbrachten Leistungen abhängig und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist der Weiterplanungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt. Anlage 1 zu dieser Auftragsbekanntmachung mit Anhang beinhaltet die detaillierte Maßnahmen- und Aufgabenbeschreibung und ist zwingend zu beachten. Alle Anlagen sind zu beachten. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Generalplanerleistungen, Energetische Sanierung Bürgerzentrum Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 Köln
Das Bauvorhaben "Ganzheitliche energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz" ist ein Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Köln. Zugrunde liegt das Fördermittelprogramm "Energieeffiziente öffentliche Gebäude" vom Land NRW und der EU zur Unterstützung energetischer Sanierungen öffentlicher Gebäude. Objektbeschreibung und Lage: Das Jugend- und Bürgerzentrum befindet sich im Stadtteil Deutz, in der Tempelstraße 41-43, 50679 Köln. Einer Nebenstraße der Deutzer Freiheit. Das Bürgerzentrum verfügt über 7 Veranstaltungs- und Seminarräume für kulturelle Programme, Sport- und Bildungsangebote, die sich über zwei Etagen erstrecken, eine Großküche im 3. OG, eine Gastronomie im Erdgeschoss und einen Innenhof. Sanierungsmaßnahme: Die Bauaufgabe beinhaltet umfassende Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und den technischen Anlagen. Geprüft werden soll, welche der bestehenden Bausubstanz erhalten bleibt oder wiederverwendet werden kann. Die Unterseite der Kellerdecke wird mit Flankendämmung innen und außen ergänzt. Brandschutztüren zum Treppenhaus sind zu erneuern. Die Außenwände zu Nachbargrundstücken werden teilweise innenseitig gedämmt. Bestehende Fenster- und Außentüranlagen werden gegen hochwärmedämmende Modelle getauscht. Um die Reduzierung des Hitzeeintrags zu erreichen, wird an allen relevanten Fensteranlagen ein außenliegender Sonnenschutz installiert. Zur Wiederherstellung der Innenräume im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen innen werden Umfeldmaßnahmen notwendig. Die Optimierung des Saals und der Gastronomie hinsichtlich Raumakustik ist zu prüfen. Die Brandwand zum Nachbarn im großen Saal des 1. Obergeschoss gilt es schalltechnisch zu optimieren und das Verbesserungspotenzial nach DIN 4109 zu bewerten. Die Außenwände straßenseitig im Innenhof und in der Durchfahrt zum Innenhof werden von außen gedämmt. Der Außenwandaufbau ist bevorzugt sortenrein rückbaubar zu planen. Aufgrund der Komplexität der Kubatur werden Varianten abgefragt und es kommen gegebenenfalls zwei Varianten der Fassadenvarianten zur Ausführung. Die Maßnahmen werden im laufenden Betrieb ausgeführt, dies ist in allen Leistungsphasen mitzudenken und auf Einschränkungen hinzuweisen. Der Glasaufzug im Innenhof, schließt an das Treppenhaus an und ist als Teil der Gebäudehülle mit zu betrachten. Das Schrägdach erhält eine Dämmung gemäß Anforderungen der EFRE-Förderrichtlinie und eine PV-Anlage zum Eigenbedarf. Sollte die Statik des Daches nicht ausreichen, ist eine Ertüchtigung des Dachstuhls zu planen oder es ist ein alternativer Ort für eine PV-Anlage zu prüfen. Für die bestehende Dacheindeckung ist ein Konzept zur zukünftigen Wiederverwendung der Dachziegel vorzulegen. Das Flachdach wird gedämmt und extensiv begrünt. Eine weitere energieeffiziente Maßnahme ist die Ertüchtigung der technischen Anlagen. Die Erneuerung oder Optimierung der Wasseranlagen und Sanitärinstallationen zur Reduzierung von Energie- und Wasserverlusten ist vorgesehen. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zur Versorgung der größeren Veranstaltungsräume ist zur Verringerung des Wärmeverlustes geplant. Zudem ist die Erneuerung veralteter elektrischer Anlagen zur Steigerung der Effizienz geplant. Dies betrifft die Optimierung der Beleuchtungsanlagen durch energieeffiziente Technik und Umstellung auf LED. Eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung oder Speichermedium ist auszulegen und in die ELT-Planung zu integrieren. Zur Energieeinsparung sind bereits bei der Herstellung und beim Einbau der neuen Bauteile und Baumaterialien kurze Lieferwege, nachwachsende Rohstoffe und ein grundsätzlich effizienter Einsatz von Ressourcen angestrebt und bevorzugt einzusetzen. Unabhängig vom konkreten Bauteil beziehungsweise -produkt soll in dem Vorhaben nach Möglichkeit gemäß der abfallhierarchischen Prinzipien - Abfallvermeidung vor Wiederverwendung vor Wiederverwertung vor sonstiger stofflicher Verwertung - verfahren werden. Der Einsatz von nachwachsenden natürlichen Ressourcen, zum Beispiel in der Dämmung, ist ausdrücklich erwünscht. Eine Dokumentation der verbauten Materialien mit dem Ziel der künftigen Wiederverwendung et cetera ist gefordert. Beauftragung: Zur Umsetzung dieses förderfähigen Bauvorhabens ist es geplant eine Generalplanung mit der Objektplanung, Bauphysik, TGA Planung und Lebenszyklusbetrachtung mit zunächst den Leistungsphasen 1-3 nach HOAI zu beauftragen. Die Maßnahme betrifft die Anlagengruppen (AGR) 1-4 und 8. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphasen 1 bis 3. Optional ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 4-9 vorgesehen. Ein Recht auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Bauherrschaft will die Planung und/oder Realisierung des Bauvorhabens mit einer BIM-Methodik umsetzen lassen. Der Auftragnehmer erhält als Planungsgrundlage eine Punktwolke aller Fassaden mit anschließenden Bauteilen, das heißt die Geschossdecken wie im Bestand sichtbar. Die Objekplanung bezüglich der Maßnahmen an der Gebäudehülle sind als BIM-Planung zu erstellen. Der Fachplanung ist es freigestellt. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des Auftraggebers. Der Auftragnehmer schuldet über sämtliche Maßnahmen und Auftragsstufen hinweg eine Leistung, welche die Anforderungen der AIA des Auftraggebers erfüllt. Die erforderliche Koordination und Anwendung der BIM-Methodik werden nicht gesondert vergütet. Über die gelieferte Punktwolke hinaus erforderlichen Maße sind vom Auftragnehmers unentgeltlich in eigener Verantwortung zu erbringen. Eine detaillierte Projektbeschreibung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsbekanntmachung und ist zwingend zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist das Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag Bürgerzentrum Deutz, Generalplanerleistungen (GP)) zu verwenden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.