Kreisstadt NeunkirchenTED
NB FWGH Furpach - Bauphysik
Zur Realisierung des Bauvorhabens sucht die Kreisstadt Neunkirchen einen Planer, welcher folgende Leistungsbereiche der HOAI abdeckt: Teil 3, Objektplanung, Anlage 1.2-Bauphysik Das Angebot beinhaltet die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis zu der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) im ersten, die Leistungs...
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Inhalt auf einen Blick
Zur Realisierung des Bauvorhabens sucht die Kreisstadt Neunkirchen einen Planer, welcher folgende Leistungsbereiche der HOAI abdeckt: Teil 3, Objektplanung, Anlage 1.2-Bauphysik Das Angebot beinhaltet die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis zu der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) im ersten, die Leistu...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisstadt Neunkirchen
- Veröffentlicht:
- 04. Februar 2026
- Frist:
- 06. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Zur Realisierung des Bauvorhabens sucht die Kreisstadt Neunkirchen einen Planer, welcher folgende Leistungsbereiche der HOAI abdeckt: Teil 3, Objektplanung, Anlage 1.2-Bauphysik Das Angebot beinhaltet die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis zu der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) im ersten, die Leistungsphasen 5-7 im zweiten Schritt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Die Kreisstadt Neunkirchen sucht einen Planer für die Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1. Die Leistung umfasst die Leistungsphasen 3 bis 8. Die Leistungsphasen 1 bis 2 liegen bereits als Machbarkeitsstudie vor. Die Beauftragung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung), anschließend die Leistungsphasen 5 bis 8.- Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat
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Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen) für einen Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI), Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 1-8. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Grundlagenermittlung nach LPH 1, der Vorplanung nach LPH 2, der (Projekt- u. Planungsvorbereitung), der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) nach LPH 3 und der Genehmigungsplanung nach LPH 4 HOAI. Der AG hat das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.Objektplanung KATZ
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Gelände des Hauptstandortes der Branddirektion Frankfurt a.M. ein Krisenabwehr- und Trainingszentrum (KATZ) zu errichten. Das KATZ wird als erster Bauabschnitt, einer zukünftigen großräumlichen Zielplanung eines Feuerwehrcampus, die bestehenden Baukörper ergänzen. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume mit Ausstattung in Anlehnung an § 34 HOAI sowie Leistungen der Freianlagenplanung in Anlehnung an § 39 HOAI für die Realisierung des KATZ. Der Auftraggeber strebt die Beauftragung der schlüsselfertigen Errichtung des KATZ mit Planung durch den Bauauftragnehmer ab der LPH 5 auf Basis einer Genehmigungsplanung mit Leitdetails an. Es werden daher die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4, 6-7 und 9 (LPHen in Anlehnung an die Leistungsphasenaufteilung der HOAI) vollumfänglich und der Leistungsphasen 5 und 8 teilweise sowie weitere Leistungen beauftragt. Die Fertigstellung der Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung soll bis zum 01.06.2027 erfolgen. Die Realisierung wird bis zum 30.06.2030 angestrebt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz der Verbandsgemeinde Hachenburg, Planungsleistungen Objektplanungen der Leistungsphasen 5-9, Freiflächenplanung der Leistungsphasen 5-9
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz, Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 5-9.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI-Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg. Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung der Leistungsphasen 1-4 liegen bereits vor. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die Verbandsgemeinde Hachenburg plant die Erweiterung der Gundschule Kroppacher Schweiz wegen des gestiegenen Platzbedarfs. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Gebäudeausrüstung für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz. Gebäudezustand Im Rahmen der geplanten Erweiterung wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI i.V. M. Anlage 11 zur HOAI bereits erstellt und erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Basis sind nun folgende Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 53 HOAI, Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Ingenieurvertrag. Beim Honorarangebot ist die Höhe der angebotenen Nebenkosten, sowie Honorare für Besondere Leistungen und Zeithonorare anzugeben. Für das Honorarangebot sind verpflichtend die in der Anlage B beigefügten Formblätter zu verwenden. Bei Leistungen der technischen Ausrüstung kommt ein Umbauzuschlag in der Regel nicht in Betracht. Sollte ein solcher angeboten werden, ist zu begründen, weshalb ein solcher gerechtfertigt sein soll. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) sowie 4 und 5 (Elektro) (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Weiter sollen Förderanlagen (ALG 6) sowie nutzungsspezifische Anlagen (ALG 7) geplant werden. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung der weiteren Objektplanung Gebäude und Freianlagen. Die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung wurden bereits vergeben. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisstadt Neunkirchen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.