Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 ZofingenZofingen
N02, EP Arsenal Hergiswil – Los ARHE BSA-0.03 Beschilderung (Rahmenvertrag)
Das Los ARHE BSA-0.03 umfasst die Lieferung sämtlicher Schilder, Etiketten, Kabelschilder sowie diverser Drucksachen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Rahmenvertrags, wobei spätere Einzelbestellungen über Bestellformulare durch andere Lose abgewickelt werden.
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Das Los ARHE BSA-0.03 umfasst die Lieferung sämtlicher Schilder, Etiketten, Kabelschilder sowie diverser Drucksachen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Rahmenvertrags, wobei spätere Einzelbestellungen über Bestellformulare durch andere Lose abgewickelt werden.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 Zofingen
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- 07. Mai 2026
- Thema:
- Druckaufträge
Ausschreibungsbeschreibung
Das Los ARHE BSA-0.03 umfasst die Lieferung sämtlicher Schilder, Etiketten, Kabelschilder sowie diverser Drucksachen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Rahmenvertrags, wobei spätere Einzelbestellungen über Bestellformulare durch andere Lose abgewickelt werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Elektroinstallation Beleuchtung, Los ARHE BSA-2.02, EP Arsenal Hergiswil inkl. Ergänzung Süd
Los ARHE BSA-2.02 Elektroinstallation Beleuchtung: Lieferung/Montage Kabeltragsysteme, Kabelverlege- und Montagematerial, Abzweig-/Verteildosen, Netz-/Datenkabel (5×2,5 bis 7×16 mm²), Kombikabel mit Kupferlitzen/LWL. Rückbau alter Beleuchtung/BN, Installation neuer DB/AB/OL, Ersatz FWB/SB, Regiearbeiten, Montagekontrolle/Abnahme. - Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 ZofingenZofingenFrist: 07. Mai
EP Arsenal Hergiswil – Los ARHE BSA-7.02 Lichtwellenleiter: Lieferung, Montage und Migration von LWL- und UKV-Komponenten
Los ARHE BSA-7.02 Lichtwellenleiter: Lieferung und Montage von LWL- und UKV-Schränken sowie Komponenten. Leistungen umfassen Einzug, Spleißen, Aufschalten und Inbetriebnahme von LWL-Kabeln in Zentralen und im Fahrraum. Inklusive Engineering, Vor-Ort-Aufnahmen, Migration (Verschiebung von Schaltschränken), LWL-Umschaltungen, Rückbau und Entsorgung von Altanlagen sowie Erstellung der Dokumentation (DAW). Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis). - Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Stadt HürthFrist: 08. Juni
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3 Zofingen.
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