Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologiePostleitzahl / Ort: 01683 Nossen NUTS-3-Code: DED2E Land: Deutschland
Monitoring und Schutz des Feuersalamanders in Sachsen 62-Z1276/25
Umweltgutachten
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Veröffentlicht:
- 09. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Umweltgutachten
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- Stadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist: 07. Juli
DDoS-Schutz
Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters zur Bereitstellung einer umfassenden und hochverfügbaren DDoS-Mitigation-Lösung. - Stadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist: 07. Juli
DDoS-Schutz
Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters zur Bereitstellung einer umfassenden und hochverfügbaren DDoS-Mitigation-Lösung. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
Los 2 - Untersuchungen zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze im Nordosten Sachsen-Anhalts 4.1 Untersuchungsgebiet Los 2 Die Wildkatze hat in den vergangenen Jahren ihr Verbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt stark nach Norden ausgeweitet (Anlage 2d). Daher ist zu vermuten, dass es auch im Nordosten von Sachsen-Anhalt aktuell Vorkommen gibt. Deren Erfassung ist zur korrekten Beschreibung des Verbreitungsgebietes im Rahmen der FFH-Berichtspflichten notwendig. Für die gezielte Suche nach Vorkommen der Wildkatze wurden zwei größere Waldgebiete ausgewählt: Waldgebiet nordöstlich von Stendal und Waldgebiet östlich von Havelberg (Anlage 2c). Untersuchungen zum Vorkommen der Wildkatze sind in geeigneten Lebensräumen innerhalb der Waldgebiete durchzuführen. Sollten vor Untersuchungsbeginn neue Daten bekannt werden, die eine Besiedlung des Untersuchungsgebietes belegen, wird zwischen AG und AN eine kostenneutrale Verlagerung des Untersuchungsgebietes vereinbart. 4.2 Geländeuntersuchungen und genetische Analyse Der AN führt Geländeuntersuchungen zur Feststellung der Präsenz von Wildkatzen in den o.g. zwei Waldgebieten durch. Dabei soll in erster Linie die Lockstockmethode als Standardmethode zur Anwendung kommen, ergänzend können Wildkameras eingesetzt werden. Der AN wählt in den Waldgebieten jeweils Teilbereiche aus, die nach gegenwärtiger Kenntnis der Habitatpräferenz besonders geeignet sind. Insgesamt sollen 4 Teilbereiche untersucht werden. Die Teilbereiche sind vor Beginn der Geländearbeiten mit dem AG abzustimmen. Innerhalb dieser Teilbereiche sollen jeweils mind. 10 Lockstöcke ausgebracht werden. Die Untersuchungen sollen vorzugsweise, aber nicht zwingend in der Ranzzeit der Wildkatze stattfinden. Jeder Bereich ist einmal zu erfassen. Die Lockstöcke sind im Abstand von ca. 2-3 Wochen insgesamt 5 mal zu kontrollieren. Die bei den Kontrollen ggf. gewonnenen Haarproben sind fachgerecht aufzubewahren und einer genetischen Artanalyse bei der Senckenberg-Wildtiergenetik (Gelnhausen) zuzuführen. Es sind nur Proben zu untersuchen, bei denen ein hinreichender Verdacht auf Wildkatze besteht. Dabei ist die Analyse des Genotyps (SNP) nach vorheriger Artbestimmung anhand mt-DNA zu beauftragen. Für Kalkulationszwecke wird von 32 Genproben (jeweils max. 8 Proben in 4 Bereichen) ausgegangen. Sofern begleitend Wildkameras zum Einsatz kommen, sind Katzenbilder einer SCALP-Kategorie nach GÖTZ (2015) bzw. GERNGROSS et al. (2023) zuzuordnen. Die Habitatausstattung der untersuchten Bereiche ist beispielhaft fotografisch zu dokumentieren. Mit Flächeneignern sowie der Jägerschaft sind die Geländeuntersuchungen einvernehmlich abzustimmen. 4.3 Kurzeinschätzung der Habitateignung Der AN nimmt eine Kurzeinschätzung der Eignung der Habitate für ein dauerhaftes Vorkommen der Wildkatze im untersuchten Bereich anhand der im Zuge der Wildkatzenerfassungen festgestellten Habitateigenschaften vor. Es sind keine gezielten Habitataufnahmen vorgesehen. Weitere Details siehe Anlage 02_Leistungsbeschreibung • Teilleistung 1.1: Zwischenbericht • Teilleistung 1.2: Endbericht - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
Los 1 - Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoring-gebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region 3.1 Untersuchungsgebiet Los 1 Aus der Atlantischen Biogeographischen Region innerhalb Sachsen-Anhalts liegen fast keine aktuellen Nachweise der Haselmaus vor. Zwei eingerichtete Monitoringgebiete im Nordharzvorland (Huy sowie Fallsteingebiet) haben trotz intensiver gezielter Untersuchungen langjährig keine Nachweise erbracht. Letzte Nachweise der vergangenen Jahre stammen vom Nordharzrand. Für die gezielte Suche nach Vorkommen der Haselmaus wurde daher ein Suchraum am Nordharzrand ausgewählt. Der Suchraum ist in Anlage 2a kartographisch grob abgegrenzt. Untersuchungen zum Vorkommen der Haselmaus sind in geeigneten Lebensräumen innerhalb des Suchraums durchzuführen. 3.2 Geländeuntersuchungen Für die Nachweissuche sind innerhalb des Suchraums anhand älterer Nachweise oder anhand der aktuellen Habitatausstattung Teilgebiete auszuwählen, in denen repräsentativ/stichprobenartig in optimal erscheinenden Habitaten die o.g. Methoden zur Anwendung kommen. Die Teilgebietsauswahl obliegt dem AN und ist vor Beginn der Geländearbeiten mit dem AG abzustimmen. Aufgrund der üblichen Bestandsentwicklung mit einem Maximum im Spätsommer/Frühherbst soll die Nachweissuche schwerpunktmäßig in diesem Zeitraum stattfinden. Der AN führt eine Suche nach Nachweisen im Gelände durch. Dabei sind Standard-Nachweismethoden anzuwenden: • Suche nach Fraßspuren (Nüsse) • Einsatz von Tuben (diese müssen eine Prüfung/Ansprache von Nestern ermöglichen) • Einsatz von Spurtunneln • Kontrolle von Nistkästen (i.d.R. vorhandene Kästen, z.B. Vogelnistkästen) • Einsatz von modifizierten Wildkameras • Suche nach freihängenden Nestern Für die Anwendung von Tuben und/oder Nistkästen bzw. Wildkameras sind die ausgewählten Untersuchungsflächen zu Beginn der Untersuchungen einzurichten. Die Nachweise sind auf geeignete Weise so zu dokumentieren, dass ggf. eine Verifizierung durch externe Experten möglich ist (Nüsse aufbewahren, Fotos etc.). Negativnachweise sind unter Nennung der angewandten Methoden zu dokumentieren. Die Habitatausstattung der untersuchten Bereiche ist beispielhaft fotografisch zu dokumentieren. Zum Zweck der Kalkulation gilt folgende Rahmenangabe: • Es sind 10 Teilgebiete, die jeweils nicht kleiner als 20 ha sein sollen, auszuwählen und gezielt zu untersuchen. Der zeitliche Aufwand für die Nachweissuche soll ungefähr einen Umfang von 4 Tagen innerhalb eines Teilgebietes im Gesamtbearbeitungszeitraum umfassen. 3.3 Auswahl geeigneter Standorte für ein Monitoringgebiet Sofern innerhalb des Suchraums aktuelle Haselmausvorkommen nachweisbar sind, erarbeitet der AN einen Vorschlag für die Lage eines neu einzurichtenden Monitoringgebietes gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land und stimmt diesen einvernehmlich mit dem AG ab. Neben dem Haselmausvorkommen sind pragmatische Gegebenheiten wie Kooperationsbereitschaft des Flächeneigners, Geländegegebenheiten u.a. zu berücksichtigen. 3.4 Einrichtung eines neuen Monitoringgebietes Sofern ein Vorschlag für die Neueinrichtung eines Monitoringgebietes möglich ist, ist dieses Gebiet gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land im Gelände einzurichten. Die Einrichtung des Monitoringgebietes umfasst die Ausbringung von speziell für die Haselmaus konzipierten Nistkästen. Es sind 60 Kästen jeweils im Abstand von ca. 50 m aufzuhängen. Eine kompakte Form des Monitoringgebietes soll angestrebt werden, kann jedoch nach Geländegegebenheiten modifiziert werden (vgl. bestehende Monitoringgebiete, www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de). Die Kästen sind in Höhe von ca. 2 Metern an Gehölzstämmen anzubringen. Weitere Details siehe Anlage 02_Leistungsbeschreibung • Teilleistung 1.1: Zwischenbericht • Teilleistung 1.2: Endbericht - Stadt RegensburgRegensburg
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Gerüstbauarbeiten gemäß DIN 18451 für die Energetische Sanierung und Modernisierung Neues Rathaus. Baustelleneinrichtung und statische Berechnungen. Erstellen von Raumgerüsten und Standgerüste als Arbeitsgerüste. Zulagen für Angleichen an gebogene Fassaden, Aufstellen in Tiefhöfen, Überbrückungen, Passanten-Schutzdach, Gerüstbekleidung und Gerüstumbau in Teilbereichen. - Stadt RegensburgRegensburg
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Gerüstbauarbeiten gemäß DIN 18451 für die Energetische Sanierung und Modernisierung Neues Rathaus - Stadt BochumBochumFrist: 07. Juli
DDoS-Schutz
Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters zur Bereitstellung einer umfassenden und hochverfügbaren DDoS-Mitigation-Lösung. - Bund
Abrufbestellung SS-Schutz
- Bund
Abrufbestellung RHU Schutz
Abrufbestellung für RHU Schutz (Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen)
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
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