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Modernisierung der Pieranlage der Stadt Nordenham: Objektplanung Ingenieurbauwerke
Die Stadt Nordenham plant die Modernisierung ihrer Pieranlage in Nordenham-Blexen. Die Arbeiten umfassen die Errichtung einer neuen Spundwand, den Rückbau der alten Stahlbetonpier und die Neuerstellung des Zugangs zu den Dalben. Die Maßnahmen unterteilen sich in zwei Bauabschnitte: Errichtung einer vorgelagerten Spundwand (53 m) und Schaf...
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Nordenham
- Veröffentlicht:
- 20. Mai 2026
- Frist:
- 23. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Nordenham plant die Modernisierung ihrer Pieranlage in Nordenham-Blexen. Die Arbeiten umfassen die Errichtung einer neuen Spundwand, den Rückbau der alten Stahlbetonpier und die Neuerstellung des Zugangs zu den Dalben. Die Maßnahmen unterteilen sich in zwei Bauabschnitte: Errichtung einer vorgelagerten Spundwand (53 m) und Schaffung einer Steganlage und von Dalben für Seeschiffe (54 m).
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Abfallwirtschaft Rems-Murr AöRLOS5 - Objektplanung Ingenieurbauwerk sowie Verkehrsanlagen inkl. Örtliche Bauüberwachung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild nach § 41ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk sowie § 45 ff. HOAI 2021 Verkehrsanlagen jeweils inkl. Örtliche Bauüberwachung. Das geplante Bauprojekt „Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach“ befindet sich in 71522 Backnang-Steinbach, Heiligenwald 1-2 und 4 auf den Gemarkungen Steinbach und OppenweilerZell. Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) beabsichtigt den Neubau von Betriebsgebäuden, sowie die Neugestaltung der Wertstoffannahme, um den Betrieb des Entsorgungszentrums Backnang-Steinbach zu optimieren. Am Standort soll eine sichere und zweckmäßige Betriebsführung erreicht und die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit durch entsprechend gestaltete Verkehrsflächen, Be- und Entladezonen, sowie Sammelsysteme erhöht werden. Details sind in den Vergabeunterlagen zu finden. Eignungskriterien siehe Matrix im Teilnahmeantrag Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Grobkostenannahme zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000.000 € Brutto. Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht warden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit einer Konzeption vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV)Objektplanung Ingenieurbauwerke – „FTTB-Ausbau IKZ Frensdorf“
Gemeinde FrensdorfFrensdorfGegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff., für den kommunalen FTTB-Ausbau in den Gemeinden Frensdorf, Litzendorf, Lisberg und Priesendorf. Die Maßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit umgesetzt und dient der Erschließung bislang nicht mit Glasfasertechnik versorgter Haushalte und Betriebe mit FTTB-Anschlüssen. Nach aktuellem Planungsstand sind insgesamt rund 3.290 Adressen zu erschließen. Das Vorhaben umfasst ein Trassennetz von insgesamt rund 122 km, davon ca. 92 km auf öffentlichen Flächen sowie ca. 30 km auf privaten Grundstücken. Die vorläufig geschätzten Baukosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 22,03 Mio. EUR netto. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweils einschlägigen Gigabit-Förderprogramme des Bundes und des Freistaates Bayern (Kofinanzierung). Für das Vorhaben liegt bereits ein FTTB-Masterplan vor. Dieser bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist durch den künftigen Auftragnehmer zu prüfen, fortzuschreiben und im Rahmen der weiteren Bearbeitung verantwortlich zu übernehmen. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung. Zunächst sollen die Leistungsphasen 3 und 4 sowie ggf. erforderliche Restleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden. Die spätere Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 ist beabsichtigt. Neben den Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke können insbesondere Besondere Leistungen im Zusammenhang mit Förderverfahren, örtlicher Bauüberwachung, laufender Kostenkontrolle, vertiefter Trassenplanung, Wegerechtssicherung, Anwohnergesprächen, Bürgerversammlungen, Nutzungsvereinbarungen, DGPS-Dokumentation, Bilddokumentation sowie Dokumentations- und Übergabeleistungen für die Glasfaserinfrastruktur erforderlich werden. Ergänzend sind einzelne Planungs- und Dokumentationsleistungen für die technische Ausrüstung der Glasfaserinfrastruktur in Anlehnung an HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff., Anlagengruppe 5, vorgesehen. Der Planungsbeginn ist für das 4. Quartal 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für Herbst 2027 bzw. Frühjahr 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der ersten 50 % der Adressen wird bis Ende 2028 angestrebt; die bauliche Gesamtfertigstellung bzw. der Projektabschluss ist bis Mitte 2030 vorgesehen.Objektplanung Ingenieurbauwerke Burgbrücke Moritzburg
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- Die Angebotsfrist endet am 23. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Nordenham.
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