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Mobile Trinkwasseraufbereitungsanlage
Mobile Trinkwasseraufbereitungsanlage Lieferung einer mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlage zur Gewinnung von Trinkwasser aus unterschiedlichen natürlichen Rohwasserquellen für die Stadt Augsburg. Die Anlage muss Trinkwasser in einer Qualität erzeugen, die den geltenden hygienischen Anforderungen entspricht und frei von Partikeln sowie m...
Wasseraufbereitung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Augsburg
- Veröffentlicht:
- 12. August 2026
- Frist:
- 21. August 2026
- Thema:
- Wasseraufbereitung
Ausschreibungsbeschreibung
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Mobile Trinkwasseraufbereitungsanlage Lieferung einer mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlage zur Gewinnung von Trinkwasser aus unterschiedlichen natürlichen Rohwasserquellen für die Stadt Augsburg. Die Anlage muss Trinkwasser in einer Qualität erzeugen, die den geltenden hygienischen Anforderungen entspricht und frei von Partikeln sowie mikrobiellen und viralen Belastungen ist. Die Anlage muss mobil einsatzfähig sein und ihr Gewicht darf 250 kg nicht überschreiten. Die benötigte Transportfläche darf die Anzahl von zwei Europaletten nicht übersteigen. Die Anlage muss eine Trinkwasserleistung von mindestens 5.000 Litern pro Stunde erreichen. Der Betrieb muss über eine einphasige Stromversorgung mit 230 V und 50/60 Hz möglich sein. Die Anlage ist für einen Dauerbetrieb von mindestens 20 Stunden täglich über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen ausgelegt. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Referenzen über die Lieferung und den erfolgreichen Einsatz vergleichbarer mobiler Trinkwasseraufbereitungsanlagen vorzulegen. Referenzen aus BOS, Verteidigung, Katastrophenschutz, humanitärer Hilfe oder vergleichbaren Anwendungsbereichen werden anerkannt. CPV-Code: 41110000-3 Trinkwasser
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Stadt GöttingenGöttingenFrist: 11. Aug.Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.Beschaffung mobile Zufahrtssperren
Stadt GöttingenGöttingenFrist: 11. Aug.Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.Lieferung einer mobilen Trommelsiebanlage auf Anhänger
Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverHannoverFrist: 02. Sept.Geeignet für alle Arten von Holz und Grünschnitt; Einsatzbedingungen im Temperaturbereich von -10°C bis ca. 37°C; maximales Gesamtgewicht ca. 19000 kg; Zentralachsanhänger; max. Stützlast 1000 kg; 24V-Beleuchtungsanlage; Bremsanlage nach EG-RILI; ABV-Anlage; Zugöse in 50 mm – Ausführung; 2 Stück hydraulische Stützfüsse jeweils vorne und hinten; Winterreifen an allen Achsen (mit 3-PMSF-Symbol); Länge im Transportmodus max. der STVZO-Vorschriften entsprechend und max. 16000 mm im Arbeitsmodus; Breite max. 2550 mm im Transportmodus (StVZO-Vorschrift) und max. 6500 mm im Arbeitsmodus; Höhe max. 4000 mm im Transportmodus (StVZO-Vorschrift) und max. 4000 mm im Arbeitsmodus; Dieselmotorleistung min. 70 kW; Dieselmotor nach derzeit gültiger Abgas - Norm, HVO 100-fähig; Wendelüfter im Bereich der Kühler (Motor und Hydraulik); Luftfilter Vorabscheider; Motorraumbeleuchtung in LED-Ausführung; Dieselkraftstofftank mit min. 280 l; Aufgabevolumen min. 6m³; Einfüllbreite ca. 4000 mm; Einfüllhöhe ca. 2800 mm; schwenkbare Bunkererhöhungen; stufenlose Geschwindigkeitsregelung für das Bunkerband und der Siebtrommel; lastabhängige Materialzufuhr vom Bunkerband zur Siebtrommel; Edelstahlauskleidung Bunker, zum Verschleißschutz des Bunkerraumes; Edelstahlauskleidung Seitenwände, zum Verschleißschutz der inneren Seitenwände; Aufgabevolumen min. 6m³; Einfüllbreite ca. 4000 mm; Einfüllhöhe ca. 2800 mm; schwenkbare Bunkererhöhungen; stufenlose Geschwindigkeitsregelung für das Bunkerband und der Siebtrommel; lastabhängige Materialzufuhr vom Bunkerband zur Siebtrommel; Edelstahlauskleidung Bunker, zum Verschleißschutz des Bunkerraumes; Edelstahlauskleidung Seitenwände, zum Verschleißschutz der inneren Seitenwände; Austragsbänder in Doppelknick-Ausführung; Feinkornaustragsband in Fahrtrichtung rechts; Feinkornaustragsband Abwurfhöhe bei 30° Neigung ca. 3100 mm, Gesamtlänge ca. 6700 mm; Grobkornaustragsband, stufenlos in der Neigung und Geschwindigkeit verstellbar, Abwurfhöhe min. 3800 mm bei 30° Neigung, Gesamtlänge ca. 5900 mm; Grobkornband im Heckbereich angeordnet; Austragsbänder in lackierter und korrosionsfreier Ausführung; elelektronische Maschinensteuerung in 24 V – Ausführung; Zusätzliches Bedienfeld Fahrzeugseite rechts hinten inmitten der Austragebänder zur besseren Sicht auf die Förderbänder beim Ein/ Ausklappen; Funkfernbedienung; Maschine mit Telematikeinheit mit folgenden Eigenschaften: Live - Zugriff auf alle Maschinendaten; Echzeitübertragung relevanter Betriebsdaten; Bidirektionaler Zugriff (Lesen und Schreiben von Daten); Fernzugriff durch den Hersteller; Servicepaket für den Antriebsmotor (1. Inspektion) beinhaltend: Ölfilter, Kraftstoff-Filter und Luftfilter); Feuerlöscher ABC 6 kg inkl. Wasser und staubdichter Aufbewahrungsbox, montiert aussen; Aufsteckschuh oder technisch vergleichbares für die Zugöse, um die mobile Trommelsiebanlage mit dem Radlader versetzen zu können. Mindestschichtdicke der lackierten Bauteile 120 µm; Gefordert ist eine Kundendienstwerkstatt oder ein Stützpunkt mit mobilem Service, der gewährleistet, dass ein Instandsetzungsbeginn des Fahrzeugs innerhalb von 24h ermöglicht wird. Reaktionszeiten für Instandsetzung und Ersatzteillieferfristen müssen angegeben werden. Zusätzliche Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben. Wartungs- und Instandsetzungsvertrag mit folgenden Eigenschaften: Dauer des Vertrages für die Dauer der Gewährleistungs- und Garantiezeit; regelmäßige Wartungsarbeiten gem. Herstellervorgaben; Dokumentation aller Wartungsarbeiten und Bereitstellung in elektronischer Form zum AG; Instandsetzungen gem. Herstellervorgaben; Dokumentation aller Instandsetzungsarbeiten und Bereitstellung in elektronischer Form zum AG; Bei Ausfall der Maschine über 96 h hinaus, ist eine gleichwertige Maschine mit gleichen Leistungsdaten AN-seitig kostenfrei zur Verfügung zu stellen.Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA
Talsperrenverband NonnweilerNonnweilerFrist: 22. Sept.Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Im Einzelnen können die Leistungen dem Leistungsverzeichnis (Anlage A0), den Unterlagen unter Anlage B sowie den Planunterlagen unter Anlage C entnommen werden. Die Leistungen für die Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-stufiges Verfahren) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Interessierte Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften beteiligen sich zunächst an einem Teilnahmewettbewerb, indem sie ihren Teilnahmeantrag mit den darin genannten ergänzenden Unterlagen und Nachweisen einreichen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, für welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge keine Ausschlussgründe vorliegen und welche alle Eignungsanforderungen erfüllen, erreichen die zweite Verfahrensstufe. Sie werden zu gegebener Zeit zur Abgabe ihres Erstangebotes aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wichtig: Angebote sind erst in der zweiten Verfahrensstufe nach gesonderter Aufforderung einzureichen. Näheres zum Verfahrensablauf in den einzelnen Verfahrensstufen ist den Abschnitten 5 und 6 der Infobroschüre zu entnehmen. Für die Ausführung der Leistung gelten folgende Fristen: Teilinbetriebnahme mit 400 m3/h Trinkwasserlieferung: 28.02.2029 Fertigstellung der Anlage mit der vollen Aufbereitungsmenge von 800 m3/h: 30.06.2029 Angaben zu Ausführungs- und Zwischenfristen sowie zu Vertragsstrafen sind dem Vertragsentwurf (Anlage A26) zu entnehmen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.132190/40967 Wasserwerk Beelitzhof, Erneuerung der Verdüsung (Trinkwasseraufbereitungsanlage 2)
Berliner WasserbetriebeBerlinFrist: 30. JuliErneuerung der Verdüsung im Wasserwerk Beelitzhof (TWA2) Erneuerung der Verdüsung (Trinkwasseraufbereitungsanlage 2)Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler - Teilmaßnahme: Zuleitung zur Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA), 3. BA (Waldbereich)
Talsperrenverband NonnweilerNonnweilerDer Talsperrenverband Nonnweiler (TVN) plant den Bau einer Roh-Wasserleitung von seiner Betriebswasserleitung (BWL DN 1000) in Primstal zur im Bau befindlichen Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler (TWA Eiweiler) und zur Druckerhöhungsanlage Primstal (DEA Primstal). Die Vergabeeinheit VE10_2 - Rohrleitungsbau, Erdarbeiten beinhaltet im wesentlichen fol-gende Bauleistungen: • Baustelleneinrichtung und Arbeiten im Baufeld • Verkehrssicherung und Verkehrsregelung • Sicherungs- und vorbereitende Arbeiten • ca. 480 m² Verbauarbeiten • ca. 2.600 m Rohrleitungsbau DN 600 • ca. 6.990 m³ Boden für Wasserleitungsgraben lösen • ca. 2.602 m Kabelschutzrohre • Kontrollarbeiten • Wiederherstellungsarbeiten
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Augsburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.