Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenTED
MM_Reinigungs-und Winterdienstleistungen_2026
Der städtische Eigenbetrieb Märkte München (MM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (einschließlich Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München.--- Gegenstand des Loses 1 sind die Reinigungs- und Winterdienstleistu...
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Inhalt auf einen Blick
Der städtische Eigenbetrieb Märkte München (MM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (einschließlich Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München.--- Gegenstand des Loses 1 sind die Reinigungs- und Winterdienstlei...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro
- Veröffentlicht:
- 26. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der städtische Eigenbetrieb Märkte München (MM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (einschließlich Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München.--- Gegenstand des Loses 1 sind die Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Betriebsteilen Großmarkthalle und Schlachthof (einschließlich Viehhof). Großmarkthalle und Schlachthof sind durch eine öffentliche Straße (Lagerhausstraße) sowie eine Bahntrasse getrennt. Der Schlachthof ist vom Viehhof durch die öffentliche Zenettistraße räumlich abgetrennt.--- Der Auftragnehmer (AN) hat nach Maßgabe des vorliegend ausgeschriebenen Vertrags im Bereich Reinigung und Winterdienst alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und zu erfüllen, die sich aus der Betreiberverantwortung des Auftraggebers (AG) und aus den durch den AG zu erfüllenden Hygienevorgaben ergeben. Insoweit trägt der AN hierfür die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für den AG. Die Anlagen und Objekte müssen stets in einem benutzbaren Reinigungs- und den gesetzlichen Regelwerken sowie Hygienerichtlinien entsprechenden Hygienezustand gehalten werden; in diesem Sinne sind die Freiflächen (Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, etc.) auf dem jeweiligen Gelände und die allgemeinen Verkehrsflächen in Objekten (Straßen, Wege/ Flure, Plätze, Aufzüge, Toiletten, Entsorgungsbereiche etc.) zu reinigen und Abfälle aufzusammeln. Vorstehendes gilt auch für den zu leistenden Winterdienst auf den Freiflächen (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung). Die Grundlage für das Anforderungsprofil bilden insbesondere die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Reinigungs- und Winterdienstpläne. Alle Leistungen sind fach- und sachgerecht entsprechend den allgemeinen Regeln des Gebäudereinigerhandwerks zu erbringen. --- Die MM sind ein nach DIN EN ISO 9001 sowie TÜV MS Standard HACCP (Qualitäts- und Hygienemanagement) zertifizierter Lebensmittelbetrieb und der Betriebsteil Großmarkthalle zusätzlich ein nach EG-Öko-Audit-Verordnung/ EMAS (Umweltmanagement) validierter Standort. Auch viele der auf dem Betriebsgelände ansässigen Unternehmen sind aufgrund der im Lebensmittelhandel üblichen hohen Hygieneanforderungen zertifiziert. Das implementierte Hygienemanagement stellt deshalb hohe Anforderungen an den AN, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Ähnliche Bekanntmachungen
10- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von BerlinBerlinFrist: 18. Aug.
Schulen Zehlendorf
Der Auftrag für die Räum- und Streudienste für die Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss neu ausgeschrieben vergeben werden. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Winterdienst Schulen im Bereich Steglitz (43 Objekte) Los 2: Winterdienst Schulen im Bereich Zehlendorf (25 Objekte) Es können für beide Lose Angebote abgegeben werden. Die vergaberechtliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, kann jeder Bieter jedoch maximal für ein Los den Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter nach der Wertung bei beiden Losen erstplatziert sein, erhält er den Zuschlag ausschließlich auf das Los mit dem höheren Angebotspreis (Netto-Gesamtsumme). Der Winterdienst umfasst: • Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, Straßen, Parkflächen, Schulhöfen etc. • Bereitstellung von Streumitteln • Ausbringen von Streugut • Entfernung und fachgerechte Entsorgung der Streumittel • Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit • Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise Das auftragnehmende Unternehmen stellt das für die Leistungserbringung erforderliche Personal, die erforderlichen Arbeitsmittel (z. B. Räumtechnik, Fahrzeuge etc.) sowie das erforderliche Streugut. Dem Auftraggeber ist spätestens bis zum 1. Oktober des lfd. Jahres ein detaillierter Tourenplan (Räumplan) für die vertraglich vereinbarten Leistungen zu übergeben. Aus diesem Plan muss zwingend hervorgehen, welche konkreten Grundstücke in welcher Reihenfolge (Linienführung) angefahren werden. Darüber hinaus ist der zeitliche Ablauf der Tour verbindlich darzustellen. Für die Angebotsabgabe sind keine Besichtigungsbestätigungen notwendig oder einzureichen. Die für den Winterdienst relevanten Flächen sind in den Leistungsverzeichnissen standortbezogen aufgeschlüsselt und darüber hinaus in zugehörigen Plänen allgemein skizziert. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfFrist: 21. Juli
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfFrist: 21. Juli
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich- Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.Frist: 06. Aug.
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II"
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst - Landkreis Dahme-Spreewald
Pflege der Außenanlagen Nordkreis
Rasenpflege - Rasenflächen, Brachflächen, Regenrückhaltebecken, Bankette, Gräben Säubern der Rasenfläche + Brachflächen - entfernen von Papier, Dosen, Flaschen und anderem Unrat - sachgerechte Trennung des Unrats und fachgerechte Entsorgung Mähen, inkl. Rasenkehren Gebrauchsrasen - Schnitthöhe 4 cm - inkl. Kantenschnitt - Schnittgut beräumen und umgehend entsorgen Laubentfernung - entfernen des Laubs - inkl. fachgerechter Entsorgung des Laubs Verkehrsflächenpflege - zu den Verkehrsflächen zählen Straßen, Wege, Plätze und sonstige begehbare Flächen, die zum Gebäude gehören; befestigte Außenanlage, Treppenaufgänge, Parkflächen, Schulhöfe, Fahrradstellflächen, Kieselsteintraufrinnen, Rasengittersteine, wassergebundene Wegedecke, Kies- und Splitflächen Entfernung von Fremdbewuchs - Entfernung von Wildkraut/Unkraut und Graswuchs auf befestigten Flächen (Wege, gepflasterte Flächen, Kiesflächen) - Pflanzreste sind fachgerecht zu entsorgen Kehren bzw. Kehrsaugen von Verkehrsflächen - Umfang: Manuelles oder maschinelles Kehren bzw. Kehrsaugen, dabei sind ggfs. zuvor Zigarettenkippen, Kaugummis und lose aufliegender Grobschmutz/Unrat, wie Papierstücke fachgerecht zu entfernen bzw. einzusammeln und zu entsorgen Laubentfernung - entfernen des Laubs - inkl. fachgerechter Entsorgung des Laubs Bodenabläufe und Rinnsteine - Kontrolle der Bodenabläufe (Rinnstein und Wassereinläufe) und Reinigung bei Bedarf Kieselrandstreifen/Traufrinnen - manuelle Entfernung von Unkraut inkl. Wurzel - Pflanzreste sind fachgerecht zu entsorgen Pflanzflächenpflege - zu den Pflanzflächen zählen Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Bodendecker, Bäume, Baumscheiben Säubern der Pflanzflächen von Unrat - Pflanzflächen sind von Papier, Dosen, Flaschen, Steinen und anderem Unrat zu säubern - anfallender Unrat ist fachgerecht zu trennen und zu entsorgen Entfernen von Pflanzteilen und Fremdbewuchs - Pflanzflächen von abgeblühten und abgestorbenen Pflanzteilen sowie Wildkraut, etc., befreien - Fremdbewuchs/Wildkraut ist mit Wurzeln zu entfernen - Pflanzreste sind fachgerecht zu entsorgen Lockern der Pflanzflächen - der Boden ist unter Schonung des Wurzelwerks der Pflanzen zu lockern Mulchen der Pflanzflächen - Mulchen der Pflanzflächen mit organischem Material Sichtkontrolle auf Schädlings- oder Krankheitsbefall - regelmäßige visuelle Kontrolle aller Pflanz- und Gehölzflächen (einschließlich Beete, Bodendecker, Sträucher, Hecken und Bäume) auf Anzeichen von Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und sonstigen Vitalitätsstörungen - Dokumentation und unverzügliche Meldung von Auffälligkeiten oder Befallsherden an den Auftraggeber - inkl. Vorschlägen zu Gegenmaßnahmen (z. B. Rückschnitt, Pflanzenschutz, Ersatzpflanzung) Gehölzschnitt, Sträucher und Hecken Größenklasse bis 2 m - Form- und Pflegeschnitt; Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt; Rückschnitt von Hecken und Sträuchern auf eine gleichmäßige Höhe von max. 2 Meter sowie seitlich bis 1 Meter breite - entfernen von Totholz sowie überhängenden oder störenden Trieben - Grundstücksgrenzen, Parkflächen, Gehwege, Zuwegungen und Beleuchtungskörper sind freizuhalten; das Lichtraumprofil ist einzuhalten - Schnittflächen ggf. mit Wundverschlussmittel behandeln - Schnittgut häckseln und als Mulch aufbringen Gehölzschnitt, Sträucher und Hecken Größenklasse 2 - 4 m - Form- und Pflegeschnitt; Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt; Rückschnitt von Hecken und Sträuchern auf eine gleichmäßige Endhöhe und seitliche Form - entfernen von Totholz sowie überhängenden, beschädigten oder verkehrsgefährdenden Trieben - Verkehrsflächen wie Gehwege, Zufahrten, Parkflächen sowie Beleuchtungskörper und Beschilderungen sind freizuhalten; das Lichtraumprofil ist freizuhalten - Schnittarbeiten sind mit geeignetem Gerät durchzuführen (z.B. Teleskop-Heckenschere, Leiter oder Hubarbeitsbühne bei Bedarf) - das Schnittgut häckseln und als Mulch aufbringen Baumpflege - Pflegeschnitt an Bäumen ab 2,40 m Höhe zur Entfernung von Totholz, reibenden, beschädigten oder kranken Ästen - inkl. Einhaltung des Lichtraumprofils über Verkehrsflächen - das Schnittgut häckseln und als Mulch aufbringen Laubentfernung - entfernen des Laubs - inkl. fachgerechter Entsorgung des Laubs - Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbaden
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH, Vergabe Reinigungsleistung
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Das 2018 eröffnete RheinMain CongressCenter (RMCC) ist ein innovatives und multifunktionales Kongress- und Veranstaltungszentrum in Wiesbaden mit zwei großflächigen Hallen. Noch mehr Raum eröffnen zahlreiche mit einer Gesamt-Veranstaltungsfläche von ca. 27.000 (brutto) qm in 45 Sälen, Studios, Foren, Logen und Hallen. So bietet das RMCC Platz für bis zu 12.500 Personen. Im RMCC finden ca. 100-150 nationale und internationale Veranstaltungen pro Jahr statt. In diesem Zusammenhang werden hierfür die Reinigungsleistung ausgeschrieben. Ziel dieser Ausschreibung ist es, diese Dienstleistungen an einen externen Dienstleister zu vergeben. : - Unterhaltsreinigung -> Erdgeschoss ---> Foyer Zentral, Foyer Nord, Foyer Süd ---> Halle Nord ---> Halle Süd -> Obergeschosse ---> Obergeschoss Nord ---> Obergeschoss Süd - Allgemein -> Außenbereich-Vorplatz -> Sanitäranlagen im gesamten Haus -> Aufzüge im gesamten Haus -> Treppenhäuser -> Künstlergarderoben / Backstage - Veranstaltungsbezogene Reinigung ->Während der Veranstaltungen -> Zwischenreinigung Ausstellungsfläche -> Standreinigung -> Zwischenreinigung der bestuhlten Räume -> Endreinigung nach Rüst-Out - Verwaltungsbereich -> Büroräume, Küche/Küche: Montag-Freitag Detailierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinen. Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Reinigungsintervalle, Stunden- und Faktorentabelle Die Reinigungsleistungen sind entsprechend den im tabellarischen Reinigungsplan definierten Turnussen zu erbringen. Zur Kalkulation des Reinigungsaufwands dienen die Tabellen "Stunden und Faktoren". Faktor 1 bildet die Grundlage der Bewertung und beschreibt den Aufwand für eine Basisreinigung. Weitere Faktoren stehen für zusätzliche Zeitbedarfe, abhängig von Veranstaltungsart, Verschmutzungsgrad und Nutzungsintensität der Fläche. Die dort angegebenen Stunden verstehen sich als verbindliche Zeitvorgaben. Die Reinigungsleistung ist innerhalb des angegebenen Zeitrahmens vollständig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hintergrund ist die potenzielle Taktung mehrerer Veranstaltungen in kurzem Abstand. Verzögerungen oder Teilleistungen können nicht akzeptiert werden. Der tatsächliche Reinigungsbedarf wird veranstaltungsbezogen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Da die Nutzungsfrequenz der Hallen nicht im Voraus planbar ist, ist auch keine verlässliche Angabe zur Häufigkeit zusätzlicher Reinigungen möglich. Der Auftraggeber legt für jede Veranstaltung fest, welcher Faktor zugrunde zu legen ist. Für die Angebotswertung wird ausschließlich der Basiswert (Faktor 1) berücksichtigt. Reinigungszeiten im RheinMain CongressCenter (RMCC) Übliche Zeiten für die Unterhaltsreinigung: • werktags zwischen 05:00 Uhr und 10:00 Uhr, in Abhängigkeit der veranstaltungsbezogenen Leistungen Veranstaltungsbezogene Reinigungen: • tagsüber, als laufender Tagdienst parallel zur Veranstaltung, • abends, z.w. als laufender Abenddienst parallel zur Veranstaltung, • nach Veranstaltungsende; üblicherweise am Folgetag/nächsten Werktag zwischen 05:00 Uhr und 07:00 Uhr, jedoch ggf. auch in der Nacht • in Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstaltungsplan, auch durchgängig während stattfindender Veranstaltungen • Durchschnittliche Veranstaltungsanzahl: ca. 100-150 Veranstaltungen pro Jahr (Erfahrungswert, keine verbindliche Prognose) Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AN Die Einheiten sind Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" zu entnehmen. Bereitstellung von Betriebsmitteln durch den AG - Strom und Wasser für die Reinigung - geeignete und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten - die zur Reinigung notwendigen Schlüssel/Zugangskarten (Los 1 RMCC: abzuholen am Haupteingang mit täglicher Rückgabe) Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals Im Auftragsfalle werden die aufgeführten Anforderungen des AG bzgl. des eingesetzten Personals gem. Formblatt "Erklärung zu Auftragsanforderungen bzgl. des eingesetzten Personals" gefordert. Objektbesichtigungen - verpflichtend Für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung verpflichtend. Allen Bietern wird hierfür die Möglichkeit eingeräumt, das RMCC im Rahmen eines abgestimmten Einzeltermins zu besichtigen. Eine Teilnahme ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Bitte melden Sie sich zur Koordination eines Besichtigungstermins bis spätestens 23.01.2026, jeweils per eHAD-Nachricht oder per E-Mail an [email protected]. Ortsbesichtigungen finden an folgenden Tagen statt: • 26.01.2026 • 27.01.2026 • 28.01.2026 • 29.01.2026 Die Termine werden einzeln vergeben und auf den erforderlichen Zeitrahmen begrenzt. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung kommen wir zur genauen Terminvereinbarung auf Sie zu. Im Anschluss an die Besichtigung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom jeweiligen Bieter zu unterzeichnen ist. Diese Bestätigung ist dem Angebot als Nachweis beizufügen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Aufgaben-und Leistungsbeschreibung sowie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.05.2026 und endet am 30.04.2028. Es besteht eine Option den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBonnFrist: 03. Juni
Deutsche Botschaft Riad (Saudi-Arabien), Sanierung Kanzlei und Residenz, Generalplanungsleistungen
Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Riad, Saudi-Arabien umfasst die 1989 fertiggestellte Kanzlei, Residenz, Schwimmbadanlage, Außenwache, Nebengebäude sowie das 2013 gebaute Visa-Gebäude. Eine umfassende Sanierung der Kanzlei und der Residenz ist erforderlich, insbesondere bei der TGA einschließlich der technischen Anlagen in den Außenanlagen. Es bestehen auch Brandschutz- und Sicherheitsmängel. Die leergeräumte Kanzlei soll zuerst saniert werden. Bestandteil des Projektes ist die Planung der Zwischenunterbringung des gesamten Kanzleibetriebes für die Zeit der Sanierung in der leergeräumten Residenz, die – nach dem Rückumzug der ausgelagerten Büroeinheiten in die Kanzlei – wiederhergestellt wird. Das Visa-Gebäude wird bei Bedarf für die Zwischenunterbringungen in das Bauprojekt einbezogen. Der Anteil Objektplanung Gebäude und Innenräume umfasst im Wesentlichen die begleitenden Hochbaumaßnahmen für die TGA-Erneuerungen, Bewertung und Instandsetzung des hochbaulichen Bestandes und brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Ertüchtigungen. Die weiteren Gebäude und Anlagen der Liegenschaft, nicht Gegenstand der Sanierung, sollen an die erneuerte Technik entsprechend den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik angebunden werden. Der Zustand folgender technischer Anlagen in den Außenanlagen ist durch den Generalplaner zu bewerten und entsprechend im Projekt zu berücksichtigen: - Verbindungsleitungen der zentralen Wärme- und Kälteanlage zwischen Kanzlei und Residenz - Außenbewässerungsanlagen - Hausanschlussleitungen von Zentrale (Kanzlei) bis zu den Übergabepunkten an das städtische Wassernetz - Leitungen der Wasserversorgung aller Objekte der Liegenschaft und des Abwassernetzes - Videoüberwachung und Beleuchtung der Einfriedung Die Baustelleneinrichtung soll nach Möglichkeit auf dem Gelände der Liegenschaft errichtet werden. Freiflächen, die für die Zwischenunterbringung des Kanzleibetriebes und für die Baustelleneinrichtung genutzt wurden, sind wiederherzustellen. Maßnahmen thermischer Optimierungen in der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Kanzlei und Residenz sollen in einem gewerkeübergreifenden Energiekonzept untersucht werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Fenster, Fassaden und Dächer nicht erneuert werden. Eine Schadstoffuntersuchung in den Bestandsbauten ist durch den AG im Vorfeld vorgesehen. - Auftraggeber, Nutzer: Auswärtiges Amt (AA) vertreten durch das BBR. Für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. - Gebäudenutzung: Verwaltung (Kanzlei), Wohnen und Repräsentation (Residenz) - Art der Baumaßnahme: Sanierung (Bauprojekt nach aktueller RBBau) - BGF: 3.967 m2 - BRI: 16.785 m3 - Projektkosten (Kostenrahmen, netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: ca. 12 Mio. € netto, davon ca. 3,8 Mio. € Hochbau KG 300 und ca. 5,2 Mio. € technische Ausrüstung KG 400 (alle Anlagengruppen). - Projektdauer: ca. 65 Monate für LPH 1-8 (Bauprojekt nach aktueller RBBau bis Übergabe an den Nutzer) Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereiche Generalplanungsleistungen mit + Objektplanung Gebäude + Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen) + Wärmeschutz / Energiebilanzierung + Brandschutz + Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) +FachplanungTragwerksplanung + Baulogistik + Schadstoffe / Bauchemie / Baubiologie + Objektplanung Freianlagen - Leistungsbild: (LPH, Besondere Leistungen) Generalplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI - Beginn / Ende der Leistungserbringung Ab ca. 09.2026 (Beginn LPH 1) bis ca. 02.2032, zzgl. Leistungen der LPH 9. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBonnFrist: 03. Juni
Deutsche Botschaft Riad (Saudi-Arabien), Sanierung Kanzlei und Residenz, Generalplanungsleistungen
Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaft der Deutschen Botschaft in Riad, Saudi-Arabien umfasst die 1989 fertiggestellte Kanzlei, Residenz, Schwimmbadanlage, Außenwache, Nebengebäude sowie das 2013 gebaute Visa-Gebäude. Eine umfassende Sanierung der Kanzlei und der Residenz ist erforderlich, insbesondere bei der TGA einschließlich der technischen Anlagen in den Außenanlagen. Es bestehen auch Brandschutz- und Sicherheitsmängel. Die leergeräumte Kanzlei soll zuerst saniert werden. Bestandteil des Projektes ist die Planung der Zwischenunterbringung des gesamten Kanzleibetriebes für die Zeit der Sanierung in der leergeräumten Residenz, die – nach dem Rückumzug der ausgelagerten Büroeinheiten in die Kanzlei – wiederhergestellt wird. Das Visa-Gebäude wird bei Bedarf für die Zwischenunterbringungen in das Bauprojekt einbezogen. Der Anteil Objektplanung Gebäude und Innenräume umfasst im Wesentlichen die begleitenden Hochbaumaßnahmen für die TGA-Erneuerungen, Bewertung und Instandsetzung des hochbaulichen Bestandes und brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Ertüchtigungen. Die weiteren Gebäude und Anlagen der Liegenschaft, nicht Gegenstand der Sanierung, sollen an die erneuerte Technik entsprechend den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik angebunden werden. Der Zustand folgender technischer Anlagen in den Außenanlagen ist durch den Generalplaner zu bewerten und entsprechend im Projekt zu berücksichtigen: - Verbindungsleitungen der zentralen Wärme- und Kälteanlage zwischen Kanzlei und Residenz - Außenbewässerungsanlagen - Hausanschlussleitungen von Zentrale (Kanzlei) bis zu den Übergabepunkten an das städtische Wassernetz - Leitungen der Wasserversorgung aller Objekte der Liegenschaft und des Abwassernetzes - Videoüberwachung und Beleuchtung der Einfriedung Die Baustelleneinrichtung soll nach Möglichkeit auf dem Gelände der Liegenschaft errichtet werden. Freiflächen, die für die Zwischenunterbringung des Kanzleibetriebes und für die Baustelleneinrichtung genutzt wurden, sind wiederherzustellen. Maßnahmen thermischer Optimierungen in der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Kanzlei und Residenz sollen in einem gewerkeübergreifenden Energiekonzept untersucht werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Fenster, Fassaden und Dächer nicht erneuert werden. Eine Schadstoffuntersuchung in den Bestandsbauten ist durch den AG im Vorfeld vorgesehen. - Auftraggeber, Nutzer: Auswärtiges Amt (AA) vertreten durch das BBR. Für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. - Gebäudenutzung: Verwaltung (Kanzlei), Wohnen und Repräsentation (Residenz) - Art der Baumaßnahme: Sanierung (Bauprojekt nach aktueller RBBau) - BGF: 3.967 m2 - BRI: 16.785 m3 - Projektkosten (Kostenrahmen, netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: ca. 12 Mio. € netto, davon ca. 3,8 Mio. € Hochbau KG 300 und ca. 5,2 Mio. € technische Ausrüstung KG 400 (alle Anlagengruppen). - Projektdauer: ca. 65 Monate für LPH 1-8 (Bauprojekt nach aktueller RBBau bis Übergabe an den Nutzer) Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereiche Generalplanungsleistungen mit + Objektplanung Gebäude + Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen) + Wärmeschutz / Energiebilanzierung + Brandschutz + Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) +FachplanungTragwerksplanung + Baulogistik + Schadstoffe / Bauchemie / Baubiologie + Objektplanung Freianlagen - Leistungsbild: (LPH, Besondere Leistungen) Generalplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI - Beginn / Ende der Leistungserbringung Ab ca. 09.2026 (Beginn LPH 1) bis ca. 02.2032, zzgl. Leistungen der LPH 9.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.