Stadt HürthTED
Mittagsverpflegung für die Offenen Ganztagsschulen
Herstellung und Lieferung von Warmspeisen sowie dreimal wöchentlich Dessert für 12 Gruppen mit insgesamt ca. 305 Kindern an Offenen Ganztagsschulen in Hürth. Die Anlieferung hat täglich zwischen 11:00 und 11:30 Uhr zu erfolgen, die Essensausgabe findet im Zeitraum von 12:00 bis 13:30 Uhr statt.
Kantinenbetrieb, Lebensmittellieferung, Essen auf Rädern, Frischware, Backwaren
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Herstellung und Lieferung von Warmspeisen sowie dreimal wöchentlich Dessert für 12 Gruppen mit insgesamt ca. 305 Kindern an Offenen Ganztagsschulen in Hürth. Die Anlieferung hat täglich zwischen 11:00 und 11:30 Uhr zu erfolgen, die Essensausgabe findet im Zeitraum von 12:00 bis 13:30 Uhr statt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Hürth
- Veröffentlicht:
- 23. April 2026
- Frist:
- 26. Mai 2026
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Herstellung und Lieferung von Warmspeisen sowie dreimal wöchentlich Dessert für 12 Gruppen mit insgesamt ca. 305 Kindern an Offenen Ganztagsschulen in Hürth. Die Anlieferung hat täglich zwischen 11:00 und 11:30 Uhr zu erfolgen, die Essensausgabe findet im Zeitraum von 12:00 bis 13:30 Uhr statt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Stadt StutenseeStutensee
Lieferung von Mittagsverpflegung an die Kindertagesstätten Zauberwald, Lachwald und Märchenwald in der Trägerschaft der Stadt Stutensee
Gesamtmenge bzw. : Kindertagesstätte "Zauberwald" Die Kindertagesstätte liegt in der Hauptstraße 100 im Stadtteil Blankenloch von Stutensee. Die Zahl an angemeldeten Kindern lag mit Blick auf die letzten 3 Jahre und das aktuelle Jahr bei 91 Kindern. Die Altersspanne der Kinder liegt zwischen 2 und 6 Jahren. - Anzahl der täglichen Essensbestellungen pro Tag: ca. 70 - Verpflegungstage: Montag bis Freitag (Schließtage: ca. 26 pro Jahr) - Verpflegungssystem: Cook & Hold - Essensausgabe: 11 Uhr (Kinder unter 3 Jahren), 11:30 Uhr (Kinder über 3 Jahren) - Essensanlieferung: zwischen 10 und 10:45 Uhr Kindertagesstätte "Lachwald" Die Kindertagesstätte liegt im Lindenweg 8 im Stadtteil Büchig von Stutensee. Die Zahl an angemeldeten Kindern lag mit Blick auf die letzten 2 Jahre und das aktuelle Jahr bei 130 Kindern. Die Altersspanne der Kinder liegt zwischen 1 und 6 Jahren. Aktuell besuchen 36 Kinder unter 3 Jahren und 94 Kinder über 3 Jahren in altersgemischten Gruppen den Kindergarten. - Anzahl der täglichen Essensbestellungen pro Tag: ca. 130 - Verpflegungstage: Montag bis Freitag (Schließtage: ca. 26 pro Jahr) - Verpflegungssystem: Cook & Hold - Essensausgabe: 11:15 Uhr (Kinder unter 3 Jahren) und 12:00 Uhr (Kinder über 3 Jahren) - Essensanlieferung: zwischen 10 und 10:45 Uhr Kindertagesstätte "Märchenwald" Die Kindertagesstätte liegt in der Sterntalerstraße 2 im Stadtteil Büchig von Stutensee. Die Zahl an angemeldeten Kindern lag mit Blick auf die letzten 2 Jahre und das aktuelle Jahr bei 64 Kindern. Die Altersspanne der Kinder liegt zwischen 3 und 6 Jahren. - Anzahl der täglichen Essensbestellungen pro Tag: ca. 64 - Verpflegungstage: Montag bis Freitag (Schließtage: ca. 26 pro Jahr) - Verpflegungssystem: Cook & Hold - Essensausgabe: 11:30 Uhr - Essensanlieferung: zwischen 10:30 und 11:15 Uhr - Stadt StutenseeStutensee
Lieferung von Mittagsverpflegung an die Kindertagesstätten Zauberwald, Lachwald und Märchenwald in der Trägerschaft der Stadt Stutensee
Gesamtmenge bzw. Umfang der Leistung: Kindertagesstätte "Zauberwald" Die Kindertagesstätte liegt in der Hauptstraße 100 im Stadtteil Blankenloch von Stutensee. Die Zahl an angemeldeten Kindern lag mit Blick auf die letzten 3 Jahre und das aktuelle Jahr bei 91 Kindern. Die Altersspanne der Kinder liegt zwischen 2 und 6 Jahren. - Anzahl der täglichen Essensbestellungen pro Tag: ca. 70 - Verpflegungstage: Montag bis Freitag (Schließtage: ca. 26 pro Jahr) - Verpflegungssystem: Cook & Hold - Essensausgabe: 11 Uhr (Kinder unter 3 Jahren), 11:30 Uhr (Kinder über 3 Jahren) - Essensanlieferung: zwischen 10 und 10:45 Uhr Kindertagesstätte "Lachwald" Die Kindertagesstätte liegt im Lindenweg 8 im Stadtteil Büchig von Stutensee. Die Zahl an angemeldeten Kindern lag mit Blick auf die letzten 2 Jahre und das aktuelle Jahr bei 130 Kindern. Die Altersspanne der Kinder liegt zwischen 1 und 6 Jahren. Aktuell besuchen 36 Kinder unter 3 Jahren und 94 Kinder über 3 Jahren in altersgemischten Gruppen den Kindergarten. - Anzahl der täglichen Essensbestellungen pro Tag: ca. 130 - Verpflegungstage: Montag bis Freitag (Schließtage: ca. 26 pro Jahr) - Verpflegungssystem: Cook & Hold - Essensausgabe: 11:15 Uhr (Kinder unter 3 Jahren) und 12:00 Uhr (Kinder über 3 Jahren) - Essensanlieferung: zwischen 10 und 10:45 Uhr Kindertagesstätte "Märchenwald" Die Kindertagesstätte liegt in der Sterntalerstraße 2 im Stadtteil Büchig von Stutensee. Die Zahl an angemeldeten Kindern lag mit Blick auf die letzten 2 Jahre und das aktuelle Jahr bei 64 Kindern. Die Altersspanne der Kinder liegt zwischen 3 und 6 Jahren. - Anzahl der täglichen Essensbestellungen pro Tag: ca. 64 - Verpflegungstage: Montag bis Freitag (Schließtage: ca. 26 pro Jahr) - Verpflegungssystem: Cook & Hold - Essensausgabe: 11:30 Uhr - Essensanlieferung: zwischen 10:30 und 11:15 Uhr - Franziskuswerk Schönbrunn gGmbHSchönbrunnFrist: 28. Juli
Franziskuswerk Schönbrunn Schülerbeförderung - Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule
Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule befindet sich in der Freisinger Str. 18 in 85241 Hebertshausen. Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Kindern, wohnhaft im Stadtgebiet München, Stadtgebiet Oberschleißheim/ Unterschleißheim, Landkreis Dachau, Landkreis München, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Freising, in Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mindestens 6, jedoch nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrzeugführers geeignet sind (Kleinbusse) vom jeweiligen Wohnort zum Schulstandort und zurück für die Schuljahre 2026/2027 – 2029/30 (4 Schuljahre), sowie insbesondere die Erstellung der jeweiligen Fahrpläne (Linienplanung, Linienoptimierung, Zeitbedarf). Es handelt sich um derzeit 9 Buslinien mit Frühfahrt, Mittags- und Nachmittagsfahrten. Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Weiter ist eine Beförderung, an bis zu 10 unterrichtsfreien Tagen im Jahr notwendig. Unterrichtsbeginn in der Schule ist morgens um 8:00 Uhr. Alle Schüler müssen daher in einem Zeitfenster von 7:45 bis 7:50 Uhr an der Schule eintreffen. Das Unterrichtsende für die Schüler der Schule variiert in Abhängigkeit von der Schulstufe und auch werktäglich. Die Rückfahrten erfolgen daher täglich um 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und 13:00 Uhr sowie zusätzlich Mo./Mi./Do. um 15:30 Uhr und Di./Fr. um 15:00 Uhr, wobei alle Busse spätestens fünf Minuten vor der jeweiligen Rückfahrt an der Schule bereitstehen müssen. - Franziskuswerk Schönbrunn gGmbHSchönbrunnFrist: 28. Juli
Franziskuswerk Schönbrunn Schülerbeförderung - Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule
Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule befindet sich in der Freisinger Str. 18 in 85241 Hebertshausen. Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Kindern, wohnhaft im Stadtgebiet München, Stadtgebiet Oberschleißheim/ Unterschleißheim, Landkreis Dachau, Landkreis München, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Freising, in Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mindestens 6, jedoch nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrzeugführers geeignet sind (Kleinbusse) vom jeweiligen Wohnort zum Schulstandort und zurück für die Schuljahre 2026/2027 – 2029/30 (4 Schuljahre), sowie insbesondere die Erstellung der jeweiligen Fahrpläne (Linienplanung, Linienoptimierung, Zeitbedarf). Es handelt sich um derzeit 9 Buslinien mit Frühfahrt, Mittags- und Nachmittagsfahrten. Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Weiter ist eine Beförderung, an bis zu 10 unterrichtsfreien Tagen im Jahr notwendig. Unterrichtsbeginn in der Schule ist morgens um 8:00 Uhr. Alle Schüler müssen daher in einem Zeitfenster von 7:45 bis 7:50 Uhr an der Schule eintreffen. Das Unterrichtsende für die Schüler der Schule variiert in Abhängigkeit von der Schulstufe und auch werktäglich. Die Rückfahrten erfolgen daher täglich um 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und 13:00 Uhr sowie zusätzlich Mo./Mi./Do. um 15:30 Uhr und Di./Fr. um 15:00 Uhr, wobei alle Busse spätestens fünf Minuten vor der jeweiligen Rückfahrt an der Schule bereitstehen müssen. - Gemeinde Bad Schönborn
Los 2 - Michael-Ende- u. Franz-Josef-Kuhn-Grundsch
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung der Mittagsverpflegung für die Schülerverpflegung an der Michael-Ende- und Franz-Josef-Kuhn-Grundschule zu schließen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV als europaweite Ausschreibung. Ziel der Ausschreibung ist die Versorgung der Schüler mit einem nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Verpflegungsangebot. Der Bieter hat die Vergabeunterlagen samt ihren Anhängen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zwingend zu beachten und seiner verbindlichen Angebotsabgabe zu Grunde zu legen. Soweit der Auftraggeber für bestimmte Angaben Formulare vorgesehen hat, sind ausschließlich diese Formulare zu verwenden. Der Auftragnehmer (AN) hat alle einschlägigen gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien, technischen Vorschriften, Herstellervorgaben, anerkannte Regeln der Technik und relevante Regelwerke des Auftraggebers (AG), die für eine einwandfreie Erfüllung der Leistung erforderlich sind, zu identifizieren und einzuhalten. Für die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hat der AN sämtliche erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen und die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Mit dem in den Verdingungsunterlagen verwendeten Begriff Auftragnehmer (AN) wird vor der Zuschlagserteilung der jeweilige Bieter bezeichnet. Mit dem verwendeten Begriff Auftraggeber (AG) wird die Gemeinde Bad Schönborn bezeichnet. Kapazität: ca. 40 Sitzplätze, Verpflegung in Schichten Betriebstage: Montag bis Freitag (an Schultagen) Verpflegungszeiten täglich 12:30 / 12:50 / 13:10 Uhr Schülerzahl gesamt zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Basis amtliche Schulstatistik 2025/ 2026) Klassenstufe 1 2 3 4 Schülerzahl 58 56 55 61 ∑ 228 Schüler Schülerzahlen/Teilnehmer an der Grundschulverpflegung (Jahrgangsstufen 1-4): Bestellmenge: schwankend, 60 - 80 Essen Die Grundschulverpflegung ist an die Betreuung der Kinder in der Kommunalen Ganztagesbetreuung für Grundschüler, die es an beiden Grundschulen der Gemeinde gibt, gebunden. Eine Teilnahme am Essen ist ohne Nutzung der „Kernzeit II“ (Betreuung Ende 5. Stunde bis 14:00 Uhr) nicht möglich. Gästeprofil: Schüler (Alter 6-12 Jahre, unterschiedliche Nationalitäten) selten Lehrkräfte. Anlieferung mindestens 40 Minuten vor Beginn der Essensausgabe in eigenen Behältern des Auftragnehmers spätestens um 11.50 Uhr und nicht vor 11.30 Uhr (vorher keine Warenannahme möglich, die Anliefertemperatur ist vor Ort zu dokumentieren, der ordnungsgemäße Anschluss der angelieferten Behälter sicherzustellen; bei Störungen, die sich bei der Anlieferung ergeben, ist das Sachgebiet Bildung & Soziales unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen) maximale Warmhaltezeit von 180 Minuten (von der Fertigstellung der Speisen bis zur letzten Essensausgabe) Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.- Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über. - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee- Frist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Hürth.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.