Landkreis Gotha, vertreten durch den LandratGotha
Mittagessenversorgung an vier Schulstandorten im Landkreis Gotha im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
Versorgung von 5 Schulen im Landkreis Gotha mit Mittagessen. Leistung umfasst Herstellung, Lieferung, Ausgabe, Reinigung und Entsorgung. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und organisatorische Abstimmung mit den Schulen.
Kantinenbetrieb, Lebensmittellieferung, Frischware
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Inhalt auf einen Blick
Versorgung von 5 Schulen im Landkreis Gotha mit Mittagessen. Leistung umfasst Herstellung, Lieferung, Ausgabe, Reinigung und Entsorgung. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und organisatorische Abstimmung mit den Schulen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
- Veröffentlicht:
- 10. Juni 2026
- Frist:
- 08. Juli 2026
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Versorgung von 5 Schulen im Landkreis Gotha mit Mittagessen. Leistung umfasst Herstellung, Lieferung, Ausgabe, Reinigung und Entsorgung. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und organisatorische Abstimmung mit den Schulen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0Y4BYTV7U0PY9.zip
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Schulverpflegung SG Horneburg
Die Samtgemeinde Horneburg schreibt die Verpflegung von Kindern in drei Grundschulen, einer Oberschule und einer Kindertagesstätte als Dienstleistungskonzessionsvertrag öffentlich aus. Ziel des Vertrags ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung der Schülerinnen und Schüler gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben und den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Leistung umfasst die tägliche Versorgung - Zubereitung, - Lieferung, - Ausgabe sowie - Abräumen des Geschirrs, falls dieses nicht von den Essensteilnehmerinnen und Essensteilnehmern erfolgt ist von durchschnittlich rund 500 Schülerinnen und Schülern und ggf. Lehr- und pädagogisches Personal mit einem vollwertigen, warmen Mittagessen an allen Unterrichtstagen der Schulwoche. Dabei ist von 39 Schulwochen im Jahr auszugehen. Es handelt sich dabei jedoch um keine garantierte Mindestabnahmemenge. - Samtgemeinde HorneburgHorneburg
Schulverpflegung SG Horneburg
Die Samtgemeinde Horneburg schreibt die Verpflegung von Kindern in drei Grundschulen, einer Oberschule und einer Kindertagesstätte als Dienstleistungskonzessionsvertrag öffentlich aus. Ziel des Vertrags ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung der Schülerinnen und Schüler gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben und den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Leistung umfasst die tägliche Versorgung - Zubereitung, - Lieferung, - Ausgabe sowie - Abräumen des Geschirrs, falls dieses nicht von den Essensteilnehmerinnen und Essensteilnehmern erfolgt ist von durchschnittlich rund 500 Schülerinnen und Schülern und ggf. Lehr- und pädagogisches Personal mit einem vollwertigen, warmen Mittagessen an allen Unterrichtstagen der Schulwoche. Dabei ist von 39 Schulwochen im Jahr auszugehen. Es handelt sich dabei jedoch um keine garantierte Mindestabnahmemenge. - Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbHN/A
Speiseversorgung Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH
1. Gegenstand der Leistung Gegenstand der Leistung ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen, qualitätsgesicherten und organisatorisch in den rehabilitativen Tagesablauf integrierten Speiseversorgung für Patient*innen der Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH am Standort Wilhelmshöher Allee 91, 34121 Kassel. Die Leistung betrifft insbesondere Patient*innen der: - ganztägig ambulanten orthopädischen Rehabilitation, - ganztägig ambulanten kardiologischen Rehabilitation, - ganztägig erweiterten ambulanten Physiotherapie - sowie des Präventionsprogramms RV Fit der Deutschen Rentenversicherung. Beschafft wird ausschließlich die Dienstleistung der Speiseversorgung. Eine Anmietung von Räumlichkeiten durch die Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH ist nicht Gegenstand der Beschaffung. Die Speiseversorgung erfolgt vielmehr innerhalb bereits vorhandener gastronomischer Räumlichkeiten des Leistungserbringers innerhalb der Liegenschaft Wilhelmshöher Allee 91. 2. Leistungsort und strukturelle Anforderungen Die Leistungserbringung hat zwingend innerhalb der Liegenschaft Wilhelmshöher Allee 91, 34121 Kassel, zu erfolgen. Die Patient*innen dürfen zur Inanspruchnahme der Speiseversorgung die Liegenschaft nicht verlassen müssen. Hintergrund hierfür sind insbesondere: - die eingeschränkte Mobilität eines Teils der Rehabilitand*innen, - die Anforderungen an Patientensicherheit und durchgängigen Versicherungsschutz, - die organisatorische Einbindung der Speiseversorgung in den Rehabilitationsablauf, - die zeitlich eng getakteten Therapie- und Pausenstrukturen, - sowie die Struktur- und Qualitätsanforderungen der Kostenträger. Die Speiseversorgung muss barrierefrei erreichbar sein. Eine Anbindung an die Räumlichkeiten des Rehazentrums über bestehende Erschließungssysteme, insbesondere Aufzüge, muss gewährleistet sein. Nicht geschuldet ist eine Lieferung von Speisen in Räumlichkeiten des Reha-Zentrums. Eine solche Lösung ist aufgrund fehlender geeigneter Flächen für Ausgabe, Lagerung, Logistik und Bewirtschaftung nicht Gegenstand dieser Beschaffung. 3. Art und Umfang der Leistung Der Leistungserbringer stellt an den vereinbarten Versorgungstagen täglich eine Mahlzeit je teilnehmender Patientin beziehungsweise je teilnehmendem Patienten bereit. Die Leistung umfasst insbesondere: - Bereitstellung frisch zubereiteter Mahlzeiten, - Vorhaltung einer bedarfsgerechten Menüauswahl, - Berücksichtigung besonderer Ernährungsanforderungen, - Organisation und Durchführung der Essensausgabe, - Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten, - Bereitstellung von Geschirr, Besteck und sonstiger gastronomischer Infrastruktur, - Reinigung der eingesetzten Infrastruktur im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers, - Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Lebensmittelstandards, - organisatorische Abstimmung mit den Therapie- und Zeitstrukturen des Reha-Zentrums. Die gesamte für die Verköstigung erforderliche gastronomische Infrastruktur wird durch den Leistungserbringer gestellt. Hierzu zählen insbesondere Gastraum, Küche, Ausgabe, Geschirr, Besteck, Möblierung, Personal und betriebliche Abläufe. 4. Zeitliche Einbindung in den Rehabilitationsablauf Die Speiseversorgung muss in die bestehenden Therapie- und Ablaufstrukturen der ambulanten Rehabilitation integrierbar sein. Die Verköstigung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines täglichen Zeitfensters von circa zwei bis vier Stunden. Innerhalb dieses Zeitfensters werden Patient*innengruppen in abgestimmten Intervallen zur Speiseversorgung entsendet. Als Orientierungsgröße ist von Gruppen mit etwa 15 bis 30 Personen auszugehen, die jeweils innerhalb eines Zeitfensters von circa 30 Minuten versorgt werden müssen. Der Leistungserbringer muss sicherstellen, dass diese Taktung organisatorisch abbildbar ist und die Patient*innenversorgung ohne relevante Verzögerung des rehabilitativen Tagesablaufs erfolgen kann. 5. Mengenrahmen Die konkrete Anzahl der täglich zu versorgenden Patient*innen ist abhängig von Belegung, Auslastung, saisonalen Schwankungen sowie der jeweiligen Programmstruktur. Als Orientierungsrahmen ist von circa 60 bis 150 Mahlzeiten pro Versorgungstag auszugehen. Die genaue tägliche Anzahl wird durch das Rehazentrum nach den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten vorab mitgeteilt beziehungsweise abgestimmt. Ein Anspruch auf eine feste Mindestabnahmemenge besteht nicht. 6. Inhaltliche Anforderungen an die Speiseversorgung Die angebotenen Mahlzeiten müssen ernährungsphysiologisch ausgewogen, patientengerecht und für den rehabilitativen Kontext geeignet sein. Der Leistungserbringer hat mindestens folgende Kostformen beziehungsweise Angebotsoptionen vorzuhalten: - Normalkost, - vegetarische Kost, - vegane Kost, - laktosefreie Kost, - glutenfreie Kost. Weitere bedarfsgerechte Anpassungen sollen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt werden, sofern sie im Einzelfall erforderlich und organisatorisch umsetzbar sind. Die Speisen müssen in Qualität, Temperatur, Darreichung und Zusammensetzung geeignet sein, eine verlässliche Patient*innenversorgung im Rahmen der ganztägig ambulanten Rehabilitation sicherzustellen. 7. Hygiene, Lebensmittelrecht und Qualitätssicherung Der Leistungserbringer ist verpflichtet, sämtliche für seinen Betrieb einschlägigen lebensmittelrechtlichen, hygienerechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen an: - Lebensmittelhygiene, - sachgerechte Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln, - Allergenkennzeichnung, - Temperaturführung, - Personalhygiene, - Reinigung und Desinfektion, - sowie Dokumentationspflichten im gastronomischen Betrieb. Der Leistungserbringer gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität der Speisen und der organisatorischen Abläufe. *Ergänzende Angaben zum Leistungsverzeichnis unter "Zusätzliche Angaben" zu sichten. - Landkreis RegensburgRegensburgFrist: 13. Aug.
TNW ELT Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_ELT) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung - HLS und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 4% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird. - Landkreis RegensburgRegensburg
TNW ELT Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_ELT) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung - HLS und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 3, 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 4% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird. - Landkreis RegensburgRegensburgFrist: 06. Aug.
TNW Arch Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_Arch) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - SiGeKo-Leistungen gem. § 8.1 des HAV-KOM Vertrages - Besondere Leistungen Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 3% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.