Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeTED
Miete Maschinen für Gehölz- und Grünpflege - Los 2
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Veröffentlicht:
- 16. Juli 2026
- Frist:
- 17. August 2026
Ausschreibungsbeschreibung
einschließlich folgender Anlagen als Grundlage für die aufgrund der RVB zu erteilenden Einzelaufträge:
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Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Verwaltungsbedarf für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (ohne FB 55) Los 2 - Maschinen- und Kopierpapier Menge und Umfang: siehe Leistungsverzeichnis "NEU LV BM Los 2_2026_2.0" Ort der Leistung: 06366 Köthen (Anhalt) und 06749 Bitterfeld-Wolfen (Ortsteil Bitterfeld) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.08.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ecef8f8ff-6ff06d315e815e85 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 06.07.2026 08:30 Ablauf der Bindefrist: 10.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. Die Rechnungslegung hat bis 14 Tage nach Lieferung, spätestens 14 Tage nach dem Endtermin der Ausführungsfrist zu erfolgen. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz e) Formblatt 234 Bieter/Arbeitsgemeinschaft Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: f) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Regis-tereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. g) Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeit-raum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auf-tragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. h) Formblatt 236 i) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre j) Angabe, ob Liquidation oder Insolvenz vorliegt k) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen l) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft m) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Bescheinigung wird ab dem Ausstellungsjahr 2025 akzeptiert) n) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers o) Nachweis entsprechender Betriebshaftpflicht p) 1 Ries Papier zu Pos. 1, welches nicht gesondert vergütet wird q) Nachweise Papier: Weiße ISO 11475, Opazität ISO 2471, Dicke ISO 534, Alterungsbe-ständigkeit ISO 9706, ECF Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalen-dertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalender-tage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die gefor-derten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ver-leiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungs-nachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikati-onsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Form-blatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Papier (Büro)Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 2: Gelenkbusse
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverFrist: 07. Sept.ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 17. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.