Landesamt für Soziales und VersorgungCottbus
Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Fachkräftesicherung in den Pflegeberufen im Land Brandenburg
Das Projekt 'Transfer und Vernetzung' 2026 (mit Verlängerungsoption 2027) unterstützt die Umsetzung der Ausbildung in akademischen und nichtakademischen Pflegeberufen sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gemäß Pflegepakt 2.0 in Brandenburg, einschließlich Begleitung des Pflegefachassistenzgesetzes.
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Inhalt auf einen Blick
Das Projekt 'Transfer und Vernetzung' 2026 (mit Verlängerungsoption 2027) unterstützt die Umsetzung der Ausbildung in akademischen und nichtakademischen Pflegeberufen sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gemäß Pflegepakt 2.0 in Brandenburg, einschließlich Begleitung des Pflegefachassistenzgesetzes.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesamt für Soziales und Versorgung
- Veröffentlicht:
- 04. Juni 2026
- Frist:
- 03. Juli 2026
- Thema:
- Projektmanagement
Ausschreibungsbeschreibung
Das Projekt 'Transfer und Vernetzung' 2026 (mit Verlängerungsoption 2027) unterstützt die Umsetzung der Ausbildung in akademischen und nichtakademischen Pflegeberufen sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gemäß Pflegepakt 2.0 in Brandenburg, einschließlich Begleitung des Pflegefachassistenzgesetzes.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9YCVHS99.zip
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Vorhaben: „IAS-Aktionsplan: Fachliche Unterstützung der Akteure bei der Umsetzung der im Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen“
Gemäß Art. 13 EU-Verordnung Nr. 1143/2014 müssen die Mitgliedstaaten einen Aktionsplan für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten erstellen und alle 6 Jahre aktualisieren. Die erste Aktualisierung des Aktionsplans wird in naher Zukunft an die EU übermittelt. Sie enthält eine pfadübergreifende Maßnahme, für deren Umsetzung das BfN verantwortlich ist, mit dem Titel "Sensibilisierung, Unterstützung und Vernetzung bei der Umsetzung der im Aktionsplan gelisteten Maßnahmen" (PM25). Die Umsetzung dieser Maßnahme soll im Rahmen eines F+E-Vorhabens durchgeführt werden und richtet sich an alle Akteure und Kooperationspartner des Aktionsplans. Ziel des geplanten Vorhabens sind die Vermittlung der Inhalte des Aktionsplans an die Akteure und Kooperationspartner, die für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind, und die Förderung der horizontalen und vertikalen Vernetzung und des fachlichen Austauschs. Folgende Schritte sollen, mit dem Ziel einer fachlichen Begleitung der Akteure während der Umsetzungsphase des Aktionsplans, umgesetzt werden: 1) Unterstützung bei der Förderung der Vernetzung und des fachlichen und praxisbezogenen Austauschs zwischen dem BfN und allen beteiligten Akteuren und Sektoren, u.a. in Form einer Fachveranstaltung (2027), mehrerer Workshops zu sektorenspezifischen Themen sowie durch bilaterale Gespräche, fachliche Beratung und Vermittlung fachlicher Inhalte und Best-Practice Beispiele; 2) Förderung der Vermittlung und Erläuterung von Inhalten des Aktionsplans an die jeweiligen Akteure, insbesondere zu den einzelnen Maßnahmen, inkl. Ziele, Zeitpläne und Dokumentationen; 3) Erstellung eines Formulars für die standardisierte Erfassung der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen sowie Bereitstellung des Formulars an alle Akteure. Die Ergebnisse der Workshops sollen veröffentlicht werden. Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. - Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland - Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Digital ManagementBern
Qualitäts- und Risikomanager für das Projekt Einführung elektronische Verwaltungsrechtspflege (EVRP)
Das Projekt Einführung elektronische Verwaltungsrechtspflege (EVRP) hat zum Ziel, die Verwaltungsrechtspflege (sowohl erstinstanzliche als auch verwaltungsinterne Beschwerdeverfahren) im Kanton Bern zu digitalisieren. Dies umfasst sowohl die technische Lösungsentwicklung als auch die notwendigen gesetzgeberischen Arbeiten auf kantonaler Ebene, sowie ein Begleitungsangebot für die betroffenen Behörden. Das Projekt ist in vier Teilprojekte (Technik, Gesetzgebung, Beschaffung, Begleitung und Einführung) gegliedert, wobei zwei Teilprojekte erst im Laufe der Konzeptphase initiiert werden. Die Projektverantwortung obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern, wobei die zwei Regierungsrätinnen der DIJ und FIN die strategische Auftraggeberschaft wahrnehmen. Die operative Auftraggeberschaft wird durch den Generalsekräter der DIJ sichergestellt.Es wurde ein hybrides Projektvorgehen gewählt. Nach der Konzeptphase (Start Anfang 2026 – Ende 2027, klassisch) wechselt das Projekt in eine agile Umsetzungsphase (Start Anfang 2028 – ca. Ende 2030). Anschliessend folgen die Einführungsvorhaben in den einzelnen Behörden (bis 2031+). Für die unabhängige Beurteilung von Qualität und Risiken im Projekt EVRP zu Händen der Auftraggeberschaft, wird ein externes Qualitäts- und Risikomanagement-Mandat (QRM) vergeben. Gegenstand dieser Beschaffung ist die Erbringung von Leistungen als externer Qualitäts- und Risikomanager (QRM) gemäss HERMES 2022 für das Gesamtprojekt EVRP zur Erbringung folgender Leistungen:Periodische, unabhängige Beurteilung des Projekts EVRPAnalyse und Bewertung der Projektsteuerung, Projektorganisation, Schnittstellen zwischen Teilprojekten (Gesetzgebung, Technik, Beschaffung, Begleitung & Einführung)Review des projektweiten Risikomanagements inkl. Bewertung der RisikomassnahmenÜberprüfung der Einhaltung kantonaler Vorgaben und Best Practices Der Qualitäts- und Risikomanager unterstützt den Auftraggeber bei der unabhängigen, externen Beurteilung des Projekts EVRP. Der QRM ist nicht Teil der operativen Projektorganisation und nimmt keine Führungs- oder Entscheidfunktion wahr. Die Leistungen sind für die Phase Konzept und Umsetzung (2026 und 2031) zu offerieren. - Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbHKempten
Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 2-9
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: Sept 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 170.000 € - KG 300 5.000.000 € - KG 400 1.500.000 € - KG 500 230.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbHKempten
Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim - Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI - LPH 1-6
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: Sept 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 170.000 € - KG 300 5.000.000 € - KG 400 1.500.000 € - KG 500 230.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzigFrist: 26. Juni
Bergbautechnische Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren. - Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbHKempten
Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim - Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: Sept 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 170.000 € - KG 300 5.000.000 € - KG 400 1.500.000 € - KG 500 230.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbHKempten
Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 2-9
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: Sept 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 170.000 € - KG 300 5.000.000 € - KG 400 1.500.000 € - KG 500 230.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2+3 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Gemeinsame Landesplanung Berlin-BraundenburgPotsdamFrist: 15. Aug.
HyAdvanCE fachliche Unterstützung
Leistungsbeschreibung Fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners im Projekt HyAdvanCE 1. Hintergrund und Aufgaben des Lead Partners Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (Joint Spatial Planning Department Berlin-Brandenburg, JSPD) ist als Lead Partner des Interreg CENTRAL EUROPE Projekts HyAdvanCE (Advancing Hydrogen Planning in Central Europe) für die Gesamtkoordination des Projekts sowie die formale und inhaltliche Abstimmung mit dem Gemeinsamen Sekretariat des Programms verantwortlich. Das Projekt zielt auf die grenzüberschreitende Weiterentwicklung von Wasserstoffplanungsansätzen in Zentral-Europa ab. Im Rahmen eines sogenannten Kapitalisierungsansatzes werden bestehende Ergebnisse vorangegangener Projekte aus dem CENTRAL EUROPE-Programm, dem Alpine Space Programm, und verschiedener INTERREG A - Programme (u. a. H2CE, HyEfRe, HyBaBo) weiterentwickelt, in Pilotregionen getestet und in strategische sowie digitale Werkzeuge (u. a. Hydrogen Planning Guidance, Hydrogen Solutions Package, H2CE Platform Upgrade) überführt. Der Lead Partner koordiniert hierzu die Zusammenarbeit der sieben Projektpartner aus Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Polen sowie die Umsetzung der drei Work Packages: WP1: Downstreaming & Pilotierung WP2: Upstreaming & Strategieentwicklung WP3: Capitalisation, Plattform & Dissemination 2. Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners bei der inhaltlichen Umsetzung der Arbeitspakete 1 und 2 des Interreg CENTRAL EUROPE Projektes HyAdvanCE. Schwerpunkt der Leistungen ist die Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis, der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten sowie der Zusammenführung der Projektergebnisse zu transnational übertragbaren Planungsansätzen und strategischen Handlungsempfehlungen. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner insbesondere bei der fachlichen Koordination, Konsolidierung und Qualitätssicherung der Beiträge der Projektpartner sowie bei der Erstellung der fachlichen Deliverables und Outputs gemäß Projektantrag (Application Form). Die Leistungen sind projektbegleitend während der gesamten Projektlaufzeit in enger Abstimmung mit dem Lead Partner sowie den Arbeitspaketleitenden zu erbringen. 3. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 1 "Downstreaming - Hydrogen Planning Guidance and Pilot Activities" Arbeitspaket 1 bildet den fachlichen Schwerpunkt der Beauftragung. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance, der methodischen Begleitung und Qualitätssicherung der Pilotaktivitäten sowie der Konsolidierung der fachlichen Beiträge der Projektpartner. 3.1 Unterstützung bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Entwicklung und Qualitätssicherung der im Application Form vorgesehenen Deliverables zur Erstellung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung und Fortschreibung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Hydrogen Planning Guidance; - fachliche Unterstützung bei der Entwicklung einer einheitlichen Struktur und Methodik zur Beschreibung regionaler Ausgangsbedingungen, Governance-Strukturen, räumlicher Planungsinstrumente sowie wasserstoffbezogener Infrastruktur- und Wertschöpfungsansätze; - Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Bewertungs- und Analyseansätze für die Projektregionen; - Konsolidierung und vergleichende Analyse der fachlichen Beiträge der Projektpartner; - Identifikation übertragbarer Good Practices sowie gemeinsamer Planungs- und Governanceansätze; - Ableitung fachlicher Empfehlungen für unterschiedliche regionale Ausgangssituationen in Mitteleuropa; - Unterstützung des Lead Partners bei der fachlichen Endredaktion und Qualitätssicherung der Hydrogen Planning Guidance. 3.2 Unterstützung bei der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der methodischen Begleitung und fachlichen Auswertung der Pilotaktivitäten des Projektkonsortiums. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Durchführung, Dokumentation und Bewertung der Pilotaktivitäten; - Entwicklung einheitlicher qualitativer und quantitativer Bewertungsansätze zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Pilotvorhaben; - fachliche Unterstützung der Projektpartner bei methodischen Fragestellungen im Rahmen der Pilotdurchführung; - vergleichende Analyse der Pilotaktivitäten hinsichtlich Wirksamkeit, Übertragbarkeit, Erfolgsfaktoren und Hemmnissen; - fachliche Zusammenführung der Ergebnisse aller Pilotregionen zu einer transnationalen Ergebnissynthese; - Unterstützung des Lead Partners bei der Ableitung fachlicher Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Hydrogen Planning Guidance; - Unterstützung bei der fachlichen Qualitätssicherung der Deliverables und Outputs des Arbeitspakets. 3.3 Unterstützung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens und der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie Der Lead Partner verantwortet gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die Durchführung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Pilotvorhabens sowie bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens; - Analyse grenzüberschreitender räumlicher, energie- und infrastruktureller Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf; - Analyse bestehender Planungsinstrumente, Governance-Strukturen und Kooperationsansätze im deutsch-polnischen Verflechtungsraum; - Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und fachlichen Auswertung grenzüberschreitender Workshops und Stakeholderdialoge; - Identifikation grenzüberschreitender Potenziale, Synergien, Hemmnisse und Kooperationsmöglichkeiten entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette; - Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie einschließlich strategischer Ziele, Handlungsfelder und priorisierter Maßnahmen; - Unterstützung bei der Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Überführung der Ergebnisse des Pilotvorhabens in die Hydrogen Planning Guidance sowie in die strategischen Projektergebnisse der Arbeitspakete 2 und 3. 3.4 Fachliche Konsolidierung und Qualitätssicherung der Deliverables Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs des Arbeitspakets 1. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit; - Unterstützung bei der methodischen Abstimmung zwischen den Pilotregionen; - fachliche Konsolidierung projektweiter Ergebnisse; - Unterstützung bei der Erstellung fachlicher Zusammenfassungen und Synthesen; - Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge für Deliverables, Outputs und Programmdokumente. 4. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 2 "Upstreaming - Strategic Integration" Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Überführung der Ergebnisse des Arbeitspakets 1 in strategische Handlungsempfehlungen sowie bei der Konsolidierung der im Arbeitspaket 2 vorgesehenen Projektergebnisse. 4.1 Unterstützung bei der Entwicklung strategischer Projektergebnisse Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der fachlichen Auswertung der Ergebnisse der Pilotaktivitäten als Grundlage regionaler und transnationaler Strategien; - vergleichende Analyse der regionalen Strategieansätze der Projektpartner; - Unterstützung bei der Ableitung gemeinsamer Handlungsempfehlungen für Raumordnung, Regionalentwicklung und Wasserstoffplanung; - Unterstützung bei der Entwicklung transnationaler Policy Recommendations; - Unterstützung bei der Integration der Projektergebnisse in bestehende regionale und überregionale Strategien sowie Planungsinstrumente. 4.2 Unterstützung bei der fachlichen Weiterentwicklung der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie Aufbauend auf den Ergebnissen des deutsch-polnischen Pilotvorhabens unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner bei der fachlichen Weiterentwicklung und strategischen Einordnung der grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Abstimmung der Strategie mit den beteiligten deutschen und polnischen Projektpartnern; - fachliche Einordnung der Strategie in bestehende nationale, regionale und europäische Wasserstoffstrategien; - Unterstützung bei der Entwicklung von Empfehlungen für eine langfristige grenzüberschreitende Governance und Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Ableitung übertragbarer Ansätze für andere Grenzregionen Mitteleuropas; - Unterstützung bei der Integration der Strategie in die transnationalen Projektergebnisse und Capitalisation-Produkte. 4.3 Fachliche Konsistenzprüfung und Qualitätssicherung Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Sicherstellung eines konsistenten fachlichen Gesamtansatzes zwischen den Arbeitspaketen 1 und 2. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Abstimmung der methodischen Grundlagen zwischen den Arbeitspaketen; - Prüfung der fachlichen Kohärenz sämtlicher Deliverables und Outputs; - Unterstützung bei der Konsolidierung der strategischen Projektergebnisse; - Unterstützung bei der Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge vor Einreichung beim Gemeinsamen Sekretariat; - Unterstützung bei der Sicherstellung der Konsistenz zwischen der Hydrogen Planning Guidance, den Pilotaktivitäten, der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie sowie den transnationalen Handlungsempfehlungen. 5. Methodische Qualitätssicherung Zur Sicherstellung einer einheitlichen wissenschaftlich-methodischen Vorgehensweise innerhalb des Projektkonsortiums unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner insbesondere bei: - der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die fachliche Bearbeitung der Projektthemen; - der Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit; - der Entwicklung gemeinsamer methodischer Standards für die Hydrogen Planning Guidance sowie die Dokumentation und Auswertung der Pilotaktivitäten; - der Ableitung transnational übertragbarer Methoden, Planungsansätze und Handlungsempfehlungen; - der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs der Arbeitspakete 1 und 2. 6. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verfügt über nachgewiesene Erfahrungen in den folgenden Bereichen: - Fachliche Begleitung transnationaler Projekte, vorzugsweise im Rahmen von Interreg-Programmen; - räumliche Planung, Regionalentwicklung oder vergleichbare Fachgebiete; - Wasserstoffwirtschaft, Energieraumplanung oder Infrastrukturentwicklung; - wissenschaftlich-methodische Analyse, Synthese und Aufbereitung komplexer Fachthemen; - Entwicklung von Leitfäden, Strategien, Handlungsempfehlungen und Policy Papers; - Moderation und fachliche Begleitung internationaler Arbeitsprozesse. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind grundsätzlich in englischer Sprache zu erstellen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung mit dem Auftraggeber getroffen wird. Es wird die Teilnahme der verantwortlichen Person an mindestens zwei Partnertreffen (in den Ländern des jeweils gastgebenden Partners) sowie eine aktive Mitarbeit und Präsenz bei der Abschlusskonferenz (eventuell in Brüssel) erwartet. Für die Leistungen stehen insgesamt 50.000 EUR brutto zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 03. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Soziales und Versorgung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.