IWB Industrielle Werke BaselBasel
Marktabklärung für die Durchführung von Besucherführungen als "Full-Service" Dienstleistung
Marktabklärung für die Vergabe einer Full-Service-Dienstleistung zur Durchführung von Besucherführungen in IWB-Produktionsanlagen ab dem 01.01.2027. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung einer Buchungsplattform, die Konzeption der Touren sowie die gesamte Projektleitung. Gesucht werden Anbieter, die diese Anforderungen vollumfäng...
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Inhalt auf einen Blick
Marktabklärung für die Vergabe einer Full-Service-Dienstleistung zur Durchführung von Besucherführungen in IWB-Produktionsanlagen ab dem 01.01.2027. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung einer Buchungsplattform, die Konzeption der Touren sowie die gesamte Projektleitung. Gesucht werden Anbieter, die diese Anforderungen vollumf...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- IWB Industrielle Werke Basel
- Veröffentlicht:
- 13. April 2026
- Frist:
- 04. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Marktabklärung für die Vergabe einer Full-Service-Dienstleistung zur Durchführung von Besucherführungen in IWB-Produktionsanlagen ab dem 01.01.2027. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung einer Buchungsplattform, die Konzeption der Touren sowie die gesamte Projektleitung. Gesucht werden Anbieter, die diese Anforderungen vollumfänglich erfüllen können.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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6- Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bereitstellung und Betrieb eines Zeitwirtschaftssystems in Form eines cloudbasierten Managed Service
Die Zeitwirtschaft ist beim Auftraggeber derzeit durch „PAISY C/S“ der Fa. ADP realisiert. „PAISY“ umfasst dabei alle zu dokumentierenden und gesetzlich zu meldenden Zeitwerte eines Arbeitnehmers. Darüber hinaus beinhaltet sie die Bewertung von Arbeitszeiten mit Hilfe von mehreren hundert Zeitarten und Segmenten. Hierzu sind in „PAISY“ ca. 250 SWR-individuelle einwöchige, ca. 60 mehrwöchige Gleitschichtpläne und diverse Standardschichtpläne hinterlegt. Das System „primion“ liefert die Zeiten der Zeiterfassungsterminals von derzeit ca. 3.900 Mitarbeitern. Das System wurden in den 1990er Jahren beim Auftraggeber eingeführt und über die Zeit durch umfangreiche Softwareanpassungen immer wieder an den Bedarf angepasst und soweit möglich modernisiert. Aus heutiger Sicht erfüllen das System nicht mehr die Anforderungen an die aktuellen technischen Standards, Bedienbarkeit, Funktionalität und Barrierefreiheit und hat das Ende seiner Lebenszyklen erreicht. Der Auftraggeber hat aus diesen Gründen entschieden, ein modernes Zeitwirtschaftssystem neu einzuführen und den Betrieb von einem externen, entsprechend qualifizierten Dienstleister in Form eines cloudbasierten „Managed Service“ übernehmen zu lassen. Mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren wird beabsichtigt, die Bereitstellung und Betrieb eines modernen Zeitwirtschaftssystem in Form eines cloudbasierten Managed Service für den Auftraggeber gegen monatliches Entgelt zu beschaffen. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: • Bereitstellung und Betrieb eines modernen Zeitwirtschaftssystem in Form eines cloudbasierten Managed Service für eine Laufzeit von mindestens 4, optional bis zu 10 Jahren • Bereitstellung und Betrieb von Schnittstellen zu: oPaisy oPrimion (Zeiterfassungsterminals) operspektivisch SAP HCM •Pflege des angebotenen Zeitwirtschaftssystem über den gesamten Bereitstellungszeitraum •Erbringung von Unterstützungsleistungen entsprechend der vereinbarten SLAs über den gesamten Bereitstellungszeitraum durch fachlich entsprechend qualifiziertem Personal •Bereitstellungsleistungen bei der Einführung (Projektleitung, Schulung, Migrations-Unterstützung) Eine detaillierte Leistungsbeschreibung wird zusammen mit dem Teilnahmewettbewerb veröffentlicht, muss jedoch erst in der zweiten Phase der Ausschreibung (Leistungswettbewerb) von den entsprechend geeigneten Bewerbern bearbeitet werden. Für die ausschreibungsgegenständliche Leistung wird ein EVB-IT Cloud Vertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten und sechs Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 120 Monate) geschlossen. Die Leistungserbringung im Regelbetrieb soll ab dem 01.06.2027 erfolgen. Die notwendigen Installations- und Integrationsleistungen müssen ab dem 01.02.2027, frühestens jedoch mit Erteilung des Zuschlags, erbracht werden. - Martin-Luther Universität - Abteilung 2 - Finanzen
Beschaffung des Technisches Grundgerüst (Backend) im Rahmen des Verbundprojektes cAReCoach
Nationale Ausschreibung nach UVgO Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Martin-Luther Universität - Abteilung 2 - Finanzen Universitätsplatz 10 06108 Halle (Saale) Telefonnummer: +49 3455521074 E-Mail: [email protected] Faxnummer: +49 3455527631 Internet: 2. Vergabeverfahren Verhandlungsvergabe Rechtsrahmen: UVgO 3. Auftragsgegenstand: Beschaffung des Technisches Grundgerüst (Backend) im Rahmen des Verbundprojektes cAReCoach 4. Ort der Ausführung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich - School of Economics and Business // Wirtschaftsinformatik, insb. Betriebliches Informationsmanagement Große Steinstraße 73 06108 Halle (Saale) 5. Art und voraussichtlicher : Leistungsbeschreibung Technisches Grundgerüst (Backend) im Rahmen des Verbundprojektes cAReCoach 1. Hintergrund und Projektziel Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg führt das Forschungsprojekt cAReCoach durch, das eine AR-basierte (Augmented Reality) Assistenzanwendung für pflegende Angehörige entwickelt. Die Anwendung soll pflegenden Angehörigen auf unterschiedlichen Endgeräten kontextsensitive, visuelle Unterstützung in Pflegesituationen bieten - von der Körperlagekontrolle bis zur Notfallunterstützung. Im Rahmen dieser Markterkundung/ Klärung der Binnenmarktrelevanz werden Unternehmen gesucht, die Interesse an der Übernahme des Unterauftrags "Technisches Grundgerüst (Backend)" haben. Der Beschaffungsvorgang umfasst die Entwicklung der technischen Grundlage für plattformübergreifende Tracking-Mechanismen sowie der Notfall- und adaptiven Unterstützungsfunktion. 2. Erwartete Leistungen AP 1 - Tracking-Mechanismen Entwicklung plattformspezifischer Tracking-Mechanismen mit generalisierter API zur Integration in das Frontend sowie Bereitstellung als Unity-Package. Konzeption: Schematische Architektur, Anforderungsanalyse entlang der Fallbeispiele, Definition einer generalisierten API für die Frontend-Integration Implementierung: Iterative Entwicklung der Tracking-Mechanismen entlang der Architektur und Fallbeispiele, Implementierung der generalisierten API Bereitstellung: Transfer und Qualitätssicherung in einem plattformagnostischen Unity-Package zur Integration im Frontend AP 2 - Notfallfunktion Entwicklung einer generalisierten Notfallfunktion für die spezifischen Endgeräte sowie Bereitstellung als plattformagnostisches Unity-Package. Konzeption: Flussdiagramm zur Definition des Prozessablaufs, Integration des Content Designs, Definition einer generalisierten API Implementierung: Umsetzung des Notfallfunktionsprozesses, Integration der Designguideline, Implementierung der API zur Frontend-Integration Bereitstellung: Transfer und Qualitätssicherung als plattformagnostisches Unity-Package AP 3 - Adaptive Unterstützungsfunktion Entwicklung einer adaptiven Unterstützungsfunktion auf Basis einer State-Machine zur kontextsensitiven Einblendung visueller Hilfsebenen. Konzeption: Schematische Ausarbeitung einer State-Machine zum Umschalten adaptiver Unterstützungs-Layer entlang der Designguidelines, Layering-System für visuelle Hilfsebenen Implementierung: Umsetzung der State-Machine zur adaptiven Darstellung, Implementierung einer generalisierten API zum Auslesen und Auslösen der State-Machine Bereitstellung: Transfer und Qualitätssicherung als plattformagnostisches Unity-Package zur Frontend-Integration 3. Anforderungen an interessierte Unternehmen Unternehmen, die an der Markterkundung teilnehmen möchten, sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: 3.1 Erfahrung im Bereich KI-gestütztes Tracking und maschinelles Lernen Nachweisliche Erfahrung in der Entwicklung und dem Training von Machine-Learning-Modellen für Körper- oder Bewegungstracking, vorzugsweise im Pflege- oder Gesundheitskontext Kenntnisse in der Abwägung zwischen Erkennungsgenauigkeit und Echtzeitperformance auf mobilen Endgeräten Erfahrung in der Entwicklung KI-gestützter Schnittstellen zur Wissensvermittlung oder Prozessunterstützung ist von Vorteil 3.2 Plattformübergreifende XR-Entwicklung und Hardwarekompetenz Erfahrung in der XR-Entwicklung für unterschiedliche Endgeräte (z. B. Mixed-Reality-Brillen, Smartphones, Tablets) unter Nutzung von Unity und OpenXR-Standards Nachgewiesene Kompetenz in der Integration externer Tracking-APIs sowie in der Entwicklung plattformagnostischer Abstraktionsschichten und Unity-Packages Fundierte Kenntnisse im Umgang mit Edge Cases verschiedener Kamera-Konfigurationen, Tracking-Systemen und Rendering-Pipelines Erfahrung in der Entwicklung von API-Schnittstellen zwischen Backend-Tracking-Komponenten und Frontend-Anwendungen 3.3 Projekterfahrung im Pflege- und Gesundheitsbereich Erfrahrung in der Entwicklung digitaler oder XR-gestützter Lösungen für Pflegekräfte, pflegende Angehörige oder vergleichbare Zielgruppen mit geringer Technikaffinität Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen, Pflegeschulen, Forschungseinrichtungen oder medizinischen Institutionen Kenntnisse der besonderen Anforderungen nicht-technikaffiner Nutzergruppen sowie der Rahmenbedingungen verschiedener Pflegesettings 3.4 Schnittstellenkompetenz und Arbeit in verteilten Entwicklungsteams Erfahrung in der Definition und Umsetzung stabiler Schnittstellen zwischen Tracking-Systemen und darauf aufbauenden Visualisierungskomponenten Vertrautheit mit der Zusammenarbeit in verteilten Entwicklungsteams inklusive klarer Dokumentation, Versionierung (z. B. Git) und Abstimmungsprozessen Agile, iterative Arbeitsweise mit Erfahrung in der schrittweisen Verfeinerung von Systemen auf Basis von Forschungsfeedback 3.5 Regionale Präsenz und Kooperationsbereitschaft Erfahrung in der Mitarbeit an wissenschaftlichen Forschungsprojekten, vorzugsweise mit Hochschul- oder Forschungseinrichtungen Bereitschaft zur Durchführung regelmäßiger Vor-Ort-Workshops und Abstimmungstermine an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie in lokalen Pflegeeinrichtungen Regionale Nähe zur TPG-Region Halle (Saale) ist von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung Iterative, nutzerzentrierte Arbeitsweise mit Erfahrung in der schnellen Entwicklung interaktiver Prototypen 4. Hinweise zur Teilnahme/Interessensbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, eine Kurzdarstellung ihres Unternehmens (max. 2 Seiten) mit Angaben zu relevanten Referenzprojekten, eingesetzten Technologien und Methoden sowie der personellen Verfügbarkeit einzureichen. 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: Dauer der Leistung: Schnellstmöglich nach der Auftragserteilung ggf. Beginn der Ausführung: 7. Sonstiges: Fragen zur Vergabe und die Durchführung werden durch die Vergabestelle (Abteilung 2) von Herr Frank Dietrich beantwortet. Kontakt: [email protected] Alle fachlichen Fragen und Interessensbekundungen inkl. Firmenvorstellung/Nachweise Eignung (siehe 5. Hinweise zur Teilnahme) werden durch Hans Julius Betke E-Mail: [email protected] beantwortet. Die Beschaffung soll als Verhandlungsvergabe gemäß UVgO durchgeführt werden und die Angebotsaufforderung wird frühestens nach dem Ende der Vorinformation an alle interessierten Bieter versandt werden. Alle informationen zur Vergabe und ein detailliertes Leistungsverzeichnis wird mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Software,Programmierdienste,IT-Systemdienstleistungen,Beratung/ Gutachten/ Studie (IT),Forschung/ Entwicklung Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.- Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/AFrist: 26. Juni
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad LippspringeFrist: 26. Juni
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist IWB Industrielle Werke Basel.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.