Baden Regio, Gemeinden Region Baden-WettingenFislisbachTED
Mandat Geschäftsleitung Baden Regio
Mandat der Geschäftsleitung des öffentlich-rechtlichen Gemeindeverbands Baden Regio ab 1. Januar 2027. Der Umfang der Arbeiten wird auf jährlich 950 Stunden geschätzt.
Personalvermittlung
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Inhalt auf einen Blick
Mandat der Geschäftsleitung des öffentlich-rechtlichen Gemeindeverbands Baden Regio ab 1. Januar 2027. Der Umfang der Arbeiten wird auf jährlich 950 Stunden geschätzt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Baden Regio, Gemeinden Region Baden-Wettingen
- Veröffentlicht:
- 16. Juni 2026
- Frist:
- 25. August 2026
- Thema:
- Personalvermittlung
Ausschreibungsbeschreibung
Mandat der Geschäftsleitung des öffentlich-rechtlichen Gemeindeverbands Baden Regio ab 1. Januar 2027. Der Umfang der Arbeiten wird auf jährlich 950 Stunden geschätzt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
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Mandatierung Interne Revision WAS
Die WAS Wirtschaft Arbeit Soziales vergibt ein Mandat an eine externe Revisionsstelle für eine interne Revisions-Funktion gemäss Outsourcing-Ansatz. Laufzeit: 5 Jahre ab Januar 2027 mit Option auf Verlängerung um zwei Jahre. Auftrag: Sicherstellung der Internen Revisions-Funktion auf Basis einer rollenden Mehrjahresplanung mit jährlicher Abstimmung. Auftragsvolumen: ca. 250 Arbeitsstunden pro Jahr. - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und GleichstellungHannoverFrist: 12. Juni
Analyse und Entwicklungsplanung des Gewalthilfesystems in Niedersachsen
Ab dem 1. Januar 2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geographischer Verteilung sicherzustellen (§ 5 GewHG). Ab dem 1. Januar 2032 haben gewaltbetroffene Frauen einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und fachliche Beratung (§ 3 GewHG). Die Länder sind zudem verpflichtet, Ausgangsanalysen und eine Entwicklungsplanung durchzuführen (§ 8 GewHG). Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. Diese besteht aus einer Ausgangsanalyse (aktueller Ist-Stand der Beratungs- und Schutzangebote im Gewalthilfebereich) und Bedarfsplanung sowie darauf aufbauend einer Entwicklungsplanung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. - Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)StuttgartFrist: 01. Juli
IBBW Druckdienstleistungen für Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg
Gegenstand der Ausschreibung ist der Druck, die Weiterverarbeitung (heften, sortieren, falzen, perforieren), die Zusammenstellung, die Verpackung und der Versand von Aufgaben- und Lösungssätzen für die Abschlussprüfungen an den Schulen des Landes Baden-Württemberg für das Schuljahr 2026/2027. Sämtliche Leistungsbestandteile haben nach den spezifischen Vorgaben des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) zu erfolgen. Die Zusammenstellung, Verpackung und der Versand der Aufgaben- und Lösungssätze haben schulbezogen zu erfolgen. Das Leistungsbild umfasst auch die Erstellung, Vervielfältigung und Zustellung von Daten-Sticks mit digitalen Prüfungen. Der Umfang der je Schuljahr zu fertigenden Sätze richtet sich nach den voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingerichteten Bildungsgängen und der Zahl der in diesen Bildungsgängen zu prüfenden Schülerinnen und Schülern. Die Druckdienstleistungen werden in Losen nach bestimmten Schularten/Zusammenfassungen von Schularten vergeben. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. DerVertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Der Auftragnehmer ist ab dem 1. September 2026 zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Vertrag ist zunächst für eine Dauer von einem Jahr geschlossen. Die Vertragsdauer kann durch den Auftraggeber drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Optionsrecht des Auftraggebers). - Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 15. Aug.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
Der Kreis Paderborn beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 2 Bad Lippspringe/Hövelhof: • 420 Schulverkehr Paderborn, Hövelhof - Klausheide - Schloß Neuhaus - Paderborn • 421 Schulverkehr Hövelhof, Stukenbrock - Hövelhof • 422 Schulverkehr Hövelhof, Riege - Espeln - Hövelhof • 423 Schulverkehr Hövelhof, Schloß Neuhaus -Sennelager - Klausheide - Staumühle - Hövelhof • 424 Schulverkehr Hövelhof, Anreppen - Boke - Delbrück - Hövelhof • 425 Schulverkehr Hövelhof, Espeln - Steinhorst - Lippling - Ostenland - Hövelhof • 426 Grundschulverkehr Furlbachschule, Riege - Hövelriege • 427 Grundschulverkehr Kirchschule, Espeln - Hövelhof • 428 Grundschulverkehr Hövelhof, Klausheide - Kirchschule • 429 Grundschulverkehr Mühlenschule, Klausheide - Staumühle - Hasendorf • 450 Schulverkehr PB/BaLi, Kohlstädt - Oesterholz - Schlangen - Bad Lippspringe - Paderborn • 451 Schulverkehr Bad Lippspringe/Schlangen, Schwaney - Buke - Altenbeken - Bad Lippspringe • 453 Schulverkehr Schlangen, (Hövelhof -) Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen • 454 Schulverkehr Schlangen, Paderborn - Südstadt - Lieth - Benhausen - Schlangen • 455 Schulverkehr Schlangen, Paderborn - Oststadt - Schlangen • 456 SchulExpress Paderborn, Schlangen - Paderborn • HH1 Holibri Hövelhof, Paderborn - Klausheide - Hövelhof -- Riege • HH2 Holibri Hövelhof, Espeln - Hövelhof - Staumühle • R20 Schloß Neuhaus - Hövelhof Schloß Neuhaus - Sennelager - Klausheide - Hövelhof • R50 Paderborn - Schlangen Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen • R51 Paderborn - Schlangen Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der Kreis Paderborn kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 1,286 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr (inkl. Bedarfsverkehr) - Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 24. Juli
Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Flensburg: Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll, Landgericht Flensburg, Oberlandesgericht Schleswig, Oberverwaltungsgericht Schleswig. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Kiel: Landgericht Kiel, Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Neumünster, Amtsgericht Rendsburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Eckernförde, Sozialgericht Kiel, Staatsanwaltschaft Kiel. _________________________________________________________________________________________________ Los 1 Bezirk Nord: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 24. Juli
Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Flensburg: Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll, Landgericht Flensburg, Oberlandesgericht Schleswig, Oberverwaltungsgericht Schleswig. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Kiel: Landgericht Kiel, Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Neumünster, Amtsgericht Rendsburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Eckernförde, Sozialgericht Kiel, Staatsanwaltschaft Kiel. ______________ - Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 24. Juli
Dienststellen Landgerichtsbezirke IZ und HL
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Itzehoe: Landgericht Itzehoe mit Außenstelle Hohenaspe, Amtsgericht Pinneberg (Interimsunterbringung derzeit in Schenefeld und Quickborn), Amtsgericht Meldorf, Amtsgericht Elmshorn, Amtsgericht Itzehoe, Sozialgericht Itzehoe, Arbeitsgericht Elmshorn, Staatsanwaltschaft Itzehoe. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Lübeck: Amtsgericht Lübeck, Landgericht Lübeck, Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Reinbek, Amtsgericht Ahrensburg, Amtsgericht Ratzeburg, Amtsgericht Eutin, Amtsgericht Oldenburg i.H., Sozialgericht Lübeck, Arbeitsgericht Lübeck, Staatsanwaltschaft Lübeck. _________________________________________________________________________________________________ Los 2 Bezirk Süd: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Itzehoe und Lübeck Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80. - Kurgesellschaft Bevensen GmbHBad Bevensen
Umbau Jod-Sole-Therme Bad Bevensen - Neugestaltung Jod-Sole Heilfreibecken und Jod-Sole VitalAtrium: Planungsleistungen - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
Die Auftraggeberin ist Betreiberin der in Bad Bevensen befindlichen Jod-Sole-Therme, welche über eine der größten Badelandschaften Norddeutschlands mit Saunaanlage, Wellnesszentrum und einer Praxis für Physikalische Therapie verfügt. Die Therme liegt im Kurzentrum von Bad Bevensen, eingebettet in den weitläufigen Kurpark an der Ilmenau. Seit 1976 ist Bad Bevensen ein staatlich anerkanntes Mineralheilbad. Jährlich besuchen über 300.000 Gäste aus ganz Deutschland, vor allem aus dem Großraum Hamburg und Umgebung, die Therme. Gegenstand des Projekts ist die Erneuerung des Außenbereichs mit dem Freibecken und des Innenhofs mit dem Jod-Sole-Becken (Projekt). Das Projekt soll in zwei aufeinanderfolgenden Bauphasen wie folgt abgewickelt werden: Bauphase 1: Neugestaltung Jod-Sole Heilfreibecken mit Kalt-Warmtherapie (Bauzeit 2027-2028) Bauphase 2: Neugestaltung Jod-Sole VitalAtrium mit Jod-Sole-Inhalation (Bauzeit 2028-2029) Da die beiden Bauphasen einheitlich geplant werden, werden diese als einheitliches Objekt im Sinne der HOAI angesehen. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Auftraggeberin eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese entspricht im Wesentlichen dem Planungsstand der Leistungsphase 2 gemäß HOAI für die Objektplanung, ohne dass ein Anspruch auf vollständige Leistungserbringung einer Vorplanung besteht. Insbesondere ist auch eine erste Kostenschätzung erstellt worden. Fachplanungsleistungen wurden noch nicht erbracht. Die planerischen und gestalterischen Grundlagen der Machbarkeitsstudie sind für die weitere Planung bindend. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung der für das Projekt benötigten Fachplanungsleistungen Tragwerk nach § 51 HOAI. Die Bieter haben anzubieten: • alle Grundleistungen nach Maßgabe der HOAI; • alle besonderen Leistungen, soweit diese nach dem jeweiligen Stand der Planung erforderlich sind zur Erreichung der Planungs- und Überwachungsziele (§ 650p Abs. 1 BGB), insbesondere der Planungs- und Überwachungsziele, die in der Projektbeschreibung und der Anforderungen Badewassertechnik beschrieben sind. Die besonderen Leistungen sind im Angebot gesondert auszuweisen und zu bepreisen. Die Kurgesellschaft beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 2-4 zu beauftragen. Insoweit ist der Abschluss eines stufenweisen Vertrages vorgesehen. Für das Projekt soll eine anteilige Förderung aus öffentlichen Mitteln der NBank beantragt werden. Die fördermittelkonforme Umsetzung der Projekte ist für die Auftraggeberin darum von besonderer Bedeutung (besonderes Planungsziel). Eingesetzt werden sollen europäische Förderprogramme und solche des Landes Niedersachsen. Aufgrund der unterschiedlichen Fördermittelprogramme muss von Anfang an eine getrennte Kostenschätzung, Kostenberechnung und laufende Kostenverfolgung für die beiden Bauabschnitte erfolgen. Weitere Einzelheiten, insbesondere Angaben zu den zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten, können der Projektbeschreibung sowie dem veröffentlichen Vertragsentwurf entnommen werden, den die Auftraggeberin mit dem Bestbieter abzuschließen beabsichtigt. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 24. Juli
Dienststellen Landgerichtsbezirke IZ und HL
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Itzehoe: Landgericht Itzehoe mit Außenstelle Hohenaspe, Amtsgericht Pinneberg (Interimsunterbringung derzeit in Schenefeld und Quickborn), Amtsgericht Meldorf, Amtsgericht Elmshorn, Amtsgericht Itzehoe, Sozialgericht Itzehoe, Arbeitsgericht Elmshorn, Staatsanwaltschaft Itzehoe. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Lübeck: Amtsgericht Lübeck, Landgericht Lübeck, Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Reinbek, Amtsgericht Ahrensburg, Amts
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Baden Regio, Gemeinden Region Baden-Wettingen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.