Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt
Magistrat Klagenfurt | Straßen- und Verkehrsplanung
Tiefbauplanung, Verkehrsplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt
- Veröffentlicht:
- 30. Mai 2026
- Frist:
- 28. Juni 2026
- Thema:
- Tiefbauplanung
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Straßen- und Flächenreinigung in der Kernstadt von Hünfeld sowie auf städtischen Grundstücken, gemäß Straßenreinigungsgesetz Hessen und Satzung vom 16.12.2021. Die Leistung umfasst das ganzjährige turnusmäßige maschinelle Reinigen (wöchentlich bis jährlich) mit Groß- oder Kleinkehrmaschinen, einschließlich Gerätschaften zum manuellen Kehren. Beseitigt werden Abfälle, Unrat, Scherben, Zigarettenkippen, Hundekot und Verpackungen. Vertragslaufzeit: 01.01.2027–31.12.2031. Bieter müssen vor Angebotsabgabe örtliche Gegebenheiten prüfen. - Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Stadt HünfeldFuldaFrist: 04. Aug.
Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung
Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes Hessen sind die Städte und Gemeinden zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen bzw. bebauten Ortslagen verpflichtet. In der Satzung der Stadt Hünfeld über die Straßenreinigung vom 16.12.2021 (siehe Anlage 1) regelt die Stadt Hünfeld die Reinigungspflicht der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Ortsdurchfahrten, Wege und Plätze. Die Reinigungspflicht wird angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen. Dies gilt nicht für die satzungsgemäß bestimmten Straßen und Flächen in der Kernstadt von Hünfeld, für welche die Stadt Hünfeld die Reinigung als öffentliche Einrichtung durchführt. Diese von der Stadt zu reinigenden Straßen und Flächen bilden neben weiteren städtischen Grundstücken die Grundlage für die zu vergebenden Leistungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der Satzungen geplant, Änderungen und Ergänzungen bezüglich der zu reinigenden Straßen und Flächen können sich u. a. durch einen möglichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ergeben. Die Bieter haben sich bei entsprechendem Interesse vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der zu reinigenden Straßen und Flächen zu informieren. Nachträgliche Forderungen des AN aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages zur Durchführung von Reinigungsleistungen auf Basis dieser Ausschreibung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2031. Die maschinelle Reinigung erfolgt ganzjährig. Die Reinigung umfasst das turnusmäßige maschinelle Reinigen (u. a. wöchentlich einmalig, wöchentlich zweimalig, monatlich, vierteljährlich, jährlich) entweder mit einer Großkehrmaschine oder mit einer Kleinkehrmaschine. Sämtliche Kehrmaschinen haben geeignete Gerätschaften zum manuellen Kehren mitzuführen. Die zu erbringende Reinigungsleistung umfasst im Wesentlichen die Beseitigung von a. Abfällen und Unrat, z. B. Scherben, Zigarettenkippen, Hundekot, Mund- und Nasenschutzmasken, b. Verpackungen aller Art, z. B. Zigarettenschachteln, Behältnisse aus den Bereichen Fast-Food, Süßwaren und Getränke, c. Pflanzenbewuchs, d. Abfälle von Bäumen und angrenzenden Grünanlagen bzw. Wegen, z. B. Laub, Blüten, Früchte, Erde, e. von Anliegern von Rad- und Gehwegen in die Rinnen gefegter Kehricht und f. sonstige Verschmutzungen z. B. Splitt, Sand oder abstumpfende Streumittel. Zu reinigen sind die Fahrbahnen und Rinnsteine, bei Einbahnstraßen und Fahrbahnteilern inkl. der linksseitigen bzw. innenliegenden Rinnsteine. Haltestellenbuchten, Parkbuchten und - streifen, Sicherheitsstreifen, Mehrzweckstreifen und ebenerdige Verkehrsinseln sind Bestandteil der Fahrbahnen und sind dementsprechend zu reinigen. Flächen zwischen zwei Parkstreifen entlang der Straße sind dem Parkstreifen zugeordnet und zu reinigen. An eine zu reinigende Straße angrenzende Einmündungsbereiche von Straßen mit Anliegerreinigung gehören ebenfalls zum Reinigungsumfang. - Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Stadt HünfeldFuldaFrist: 04. Aug.
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Die Stadt Hünfeld beauftragt die maschinelle Straßen- und Flächenreinigung in der Kernstadt von 01.01.2027 bis 31.12.2031. Reinigung erfolgt ganzjährig mit Groß‑ oder Kleinkehrmaschine inkl. manueller Kehrvorrichtung. Turnus: wöchentlich (1‑2‑mal), monatlich, vierteljährlich, jährlich. Umfang: Beseitigung von Abfällen, Scherben, Zigarettenkippen, Hundekot, Masken etc.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt.
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