Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Steuerung und FinanzenBern
Machbarkeitsstudie und Normkonzept zur zukünftigen Ausrichtung der Marktüberwachung des ASTRA
Im Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) setzt sich das ASTRA für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse. Mit der aktuellen Marktüberwachung (nachfolgend: MÜ) im ASTRA soll sichergestellt werden, dass nur sichere und gesetzeskonforme Fahrzeuge verkehren...
Verkehrsplanung, Technische Sachverständige
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Steuerung und Finanzen
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- 06. September 2026
- Thema:
- Verkehrsplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) setzt sich das ASTRA für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse. Mit der aktuellen Marktüberwachung (nachfolgend: MÜ) im ASTRA soll sichergestellt werden, dass nur sichere und gesetzeskonforme Fahrzeuge verkehren. Die fahrzeugtechnischen Entwicklungen der letzten Jahre haben zur Entstehung sogenannter softwaredefinierter Fahrzeuge geführt, bei denen wenige zentrale Recheneinheiten die gesamte Fahrzeugelektronik steuern und die regelmässige Software-Updates ermöglichen, wie sie aus dem PC- und Mobiltelefon-Bereich bekannt sind. Die aktuelle MÜ im ASTRA muss an diese Entwicklungen und die damit einhergehenden Bedürfnisse angepasst werden.Daher soll die zukünftige Ausrichtung der MÜ im ASTRA in einer Studie dahingehend geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass auch die neuesten Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Systeme, die in der Schweiz auf dem Markt bereitgestellt werden, über ihre gesamte Lebensdauer hinweg den einschlägigen Vorschriften entsprechen und damit die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit gewährleisten.Diese Studie ist Gegenstand einer zukünftigen Ausschreibung. In dieser Studie soll die zukünftige Ausrichtung der MÜ sowie der erforderliche Ressourcenbedarf ermittelt werden.Der vorliegende RFI geht dieser Ausschreibung voraus.
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Verkehr und Infrastruktur (vif), RealisierungKriens 2 SternmattFrist: 31. Aug.1.1.1 Ausgangslage Die Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen. Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz. Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte * Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten * Konsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und Massnahmenempfehlung * Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleisten * Dringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc. * In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen * Verweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation Bauherr * Abteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel Pfiffner * Teamleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic * Projektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich) * Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 Projektbeschreibung Abgrenzung: * Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der Kantonsstrassen * Leistungsumfang gemäss Ziffer 1.2. Abhängigkeiten: * Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachten * Auftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 Rahmenbedingungen * Die Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen. * Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben. * Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung. * Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber. * Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 Grundlagen * Gesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton) * SIA-Normen * Karte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton Luzern <https://test.geo.lu.ch/map/strassen?> * Fachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten <https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten> * Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen <https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen> * Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) * Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc. * vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage) * Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, Kommunikation * Informationshoheit obliegt der vif * Auskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vif * Besprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliert * Erfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Steuerung und Finanzen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.