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Lotte - Neubau Dreifachsporthalle - Projektsteuerung
Die Gemeinde Lotte sucht einen Auftragnehmer für Projektsteuerungsleistungen beim Neubau einer Dreifachsporthalle an der Jahnstraße in 49504 Lotte (Flurstücke 119, 154, 155). Die Ausschreibung der Planungsleistungen folgt ca. 2 bis 3 Monate später. Der Auftragnehmer soll ab dem Zeitpunkt der Verhandlungen mit den Teilnehmern der Planungsa...
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Lotte sucht einen Auftragnehmer für Projektsteuerungsleistungen beim Neubau einer Dreifachsporthalle an der Jahnstraße in 49504 Lotte (Flurstücke 119, 154, 155). Die Ausschreibung der Planungsleistungen folgt ca. 2 bis 3 Monate später. Der Auftragnehmer soll ab dem Zeitpunkt der Verhandlungen mit den Teilnehmern der Planun...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Lotte
- Veröffentlicht:
- 23. März 2026
- Frist:
- 20. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Lotte sucht einen Auftragnehmer für Projektsteuerungsleistungen beim Neubau einer Dreifachsporthalle an der Jahnstraße in 49504 Lotte (Flurstücke 119, 154, 155). Die Ausschreibung der Planungsleistungen folgt ca. 2 bis 3 Monate später. Der Auftragnehmer soll ab dem Zeitpunkt der Verhandlungen mit den Teilnehmern der Planungsausschreibung in das Projekt eingebunden werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Projektsteuerung Tagesklinik Limburgerhof
Ausschreibung für Projektsteuerungsleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen gemäß AHO-Heft Nr. 9, 6. Aufl.) für den Neubau einer Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Limburgerhof. Umfasst die Projektstufen 2 (Planung), 3 (Ausführungsvorbereitung), 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss) sowie Teilleistungen aus Projektstufe 1. Das Grundstück befindet sich an der Ecke Speyerer Straße/Jahnstraße, 67117 Limburgerhof (Flurstück Nr. 46/47, ca. 1500 m²). Die Gemeinde Limburgerhof unterstützt das Projekt; eine Bebauungsplanänderung ist vorgesehen. Nach Neuausschreibung der Planungsleistungen im Jahr 2025 werden nun die Projektsteuerungsleistungen vergeben. - Gem. Steinhagen
Vergabe von Totalübernehmerleistungen für den Neubau einer Unterkunft
Die Gemeinde Steinhagen („Auftraggeberin“) betreibt eine Unterkunft für geflüchtete und obdachlose Menschen am Standort Patthorster Straße 143. Das Bestandsgebäude ist aufgrund seines baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar und muss daher vollständig zurückgebaut und danach durch einen Neubau ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollen die vollständigen Planungs- und Ausführungsarbeiten für die Errichtung eines schlüsselfertigen Gebäudes am vorgenannten Standort an einen Totalübernehmer vergeben werden. Zur Klarstellung: Der Rückbau des Bestandsgebäudes ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Schlüsselfertig bedeutet in diesem Projekt, dass der Neubau inkl. aller technischen und sonstigen Anlagen vollständig fertig, funktions-, betriebs- und bezugsbereit ist, so dass die vorgesehene Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Funktionalen Leistungsbeschreibung („FLB“) sowie den zugehörigen Anlagen. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, dass die in der FLB bzw. der Anlage „Terminrahmen“ fest vorgegebenen Termine eingehalten werden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen müssen spätestens bis zum 31.10.2027 fertiggestellt (d. h. schlüsselfertige Übergabe der Bauleistung) werden. Dabei geht die Auftraggeberin von einer Bearbeitungsdauer beim zuständigen Bauamt im Baugenehmigungsverfahren von drei Monaten ab Vorliegen der vollständigen Bauantragsunterlagen aus. Sollte der vorstehende Zeitraum von drei Monaten für die Bearbeitungsdauer ab Vorliegen der vollständigen Bauantragsunterlagen überschritten werden, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend um den Zeitraum, den das zuständige Bauamt zusätzlich für die Bearbeitung des Bauantrags benötigt. Ein Mehrvergütungsanspruch wegen einer längeren Bearbeitungsdauer des zuständigen Bauamtes ist ausgeschlossen. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. - PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHBerlin
Technische und wirschaftliche Beratungsleistungen in Anlehnung an die AHO für den PBN | Postblock Nord | Neubau zur ministeriellen Nutzung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (im Folgenden als BImA oder Auftraggeberin bezeichnet) plant die Realisierung und den Betrieb einer multifunktionalen Bürobebauung für ministerielle Zwecke auf dem ehemaligen Postblockareal, dem Teilstück des sogenannten „Postblock Nord“ in Berlin-Mitte. Die Hauptziele der Maßnahme sind die Umsetzung einer ansprechenden Architektur mit entsprechenden Qualitäten, die Umsetzung des Raum- und Flächenbedarfs sowie die Einhaltung der BImA-Vorgaben für Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und die technische Gebäu-deausrüstung. Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs nach RPW wurde der Entwurf der Staab Architekten in 11/2021 zum Siegerentwurf gekürt und seither durch Staab Architekten als Generalplaner bis zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeplant. Aktuell werden die Funktionalen Leis-tungsbeschreibungen mit Leitdetails für die Ausschreibung als Gesamtvergabe (Planung ab LP5, Bauen und technischer Betrieb (TGM)) erstellt. Für die Baugrubenplanung ist bereits die Ausführungsplanung erarbeitet worden und notwendige Anträge vorbereitet, damit der Tiefbau möglichst zügig nach Zuschlag der Gesamtvergabe baulich beginnen kann. Des Weiteren wird für die spezifischen Gewerke der Küchen- und Medientechnik sowie der Planung der Netzersatzanlagen eine Ausführungsplanung übergeben, um geplante Qualitäten klar zu definieren. Neben der Hochbauplanung wurde auch die Inbetriebnahme sowie der technische Gebäudebetrieb im Rahmen der teilfunktionalen Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Nutzeranforderungen beschrieben. Auf der Grundlage des o. g. Planungsstandes, sollen im Rahmen einer Gesamtvergabe - die weiterführende Planung ab der Ausführungsplanung auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leitdetails und Entwurfsplanung, - die Bauleistungen inkl. Inbetriebnahme sowie - definierte technische Betriebsdienstleistungen (TGM), das Objektmanagement und die Instandhaltung des Gebäudes und der Außenanlagen auf einen privaten Partner übertragen werden. Die Gesamtvergabe (Planen, Bauen, Betreiben) soll entweder als ÖPP- oder TU-Variante umgesetzt und kurzfristig veröffentlich werden. Zur Veröffentlichung fehlt nur noch die finale Entscheidung zum auszuschreibenden Leistungsbild: - ÖPP-Variante - Planen ab LP 5, Bauen und Betreiben (TGM, IGM über 25 Jahre) - TU-Variante - Planen ab LP 5, Bauen und Betreiben (TGM über 10 Jahre) (IGM-Leistungen und Dienstleistungen werden später gesondert ausgeschrieben.) Aktuell wird die TU-Variante vom BImA-Einkauf favorisiert, weshalb im Leistungsbild des TB diese Variante beschrieben wird. Es kann jedoch auch die ÖPP-Variante zum Zuge kommen. Ziel ist es, die Gesamtvergabe in 06/2026 zu veröffentlichen. Die Angebotsphase würde dann etwa 10/2026 beginnen – der Technische Berater wird demnach mit Beginn dieser Phase gebunden und umgehend ins Projekt eingebunden, so dass er direkt an den Verhandlungen mit den potentiellen Bietern teilnimmt. Der Zuschlag der Gesamtvergabe ist für 09/2027 geplant. Sollte die TU-Variante zur Ausschreibung kommen, werden die IGM-Leistungen und weitere Dienstleistungsverträge im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren zu einem späteren durch die BImA beauftragt werden. Dabei wird der technische Berater aktiv mitwirken. Das übergreifende Projektmanagement für den PBN erfolgt bisher durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH. Ab dem 4. Quartal 2026 ist die unterstützende Einbindung von Projektsteuerungsleistungen nach AHO, Heft Nr. 9, 2025 durch einen externen Dienstleister vorgesehen. Der einzubindende technische Berater steht im direkten Vertragsverhältnis mit der PD. Die PD bildet übergeordnete Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der technischen Beratung und bildet die direkte Schnittstelle zur Bauherrin (BImA). Außerdem steht die PD der BImA weiter als strategische Beraterin zur Seite, um die Projektziele effizient zu erreichen. Weitere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung. Dort sind zudem der voraussichtliche Terminplan sowie die vorgesehenen Vertrags- und Ausführungszeiträume dargestellt. - Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Lotte.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.