Gemeinde WiedemarWiedemar OT ZwochauTED
Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule und Hort Kyhna
Grundleistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, § 34 ff. HOAI, Tragwerksplanung, LPH 1-6, § 51 f. HOAI Freianlagen, LPH 1-8 §39 f. HOAI Bauphysik (Thermische Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung nach GEG/DIN 4108), Energieberater Bauakustik (Schallschutz/DIN 4109), Raumakustik) Besondere Leistung: Wirtschaftlichkeits...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Wiedemar
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
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- Nicht angegeben
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Grundleistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, § 34 ff. HOAI, Tragwerksplanung, LPH 1-6, § 51 f. HOAI Freianlagen, LPH 1-8 §39 f. HOAI Bauphysik (Thermische Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung nach GEG/DIN 4108), Energieberater Bauakustik (Schallschutz/DIN 4109), Raumakustik) Besondere Leistung: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einschl. Betriebskosten in der Nutzung und Nachfolgekosten einschließlich Rückbau (Benchmarking) Brandschutzkonzept/ Brandschutznachweis (AHO-Heft 17 (Dezember 2022)) Erstellung Fördermittelanträge Im Rahmen der LPH 3 nach §§ 34 ff. HOAI zu erbringende Leistung auch die baufachliche Prüfung und die speziellen Anforderungen (u.a. detaillierter Erläuterungsbericht) umfasst, die über die Standard-Entwurfsplanung hinausgeht (die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen (RZBau) sowie Vorgaben des Sächs. Staatsministeriums der Finanzen, Referat 55RZ-Bau).
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8Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau Sporthalle West in Borna
Stadt BornaBornaGrundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, §§ 34 ff. HOAI, Bauphysik (Thermische Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung nach GEG/DIN 4108), Energieberater Bauakustik (Schallschutz/DIN 4109), Raumakustik) Besondere Leistung Abbruchplanung alte Sporthalle (Abbruchplanung, Abbruchkonzept, Schadstofferkundung, Vermessung) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einschl. Betriebskosten in der Nutzung und Nachfolgekosten einschließlich Rückbau (Benchmarking) Brandschutzkonzept/ Brandschutznachweis (AHO-Heft 17 (Dezember 2022)) Flucht- und Rettungspläne (§ 4 ArbStättV, DGUV Information 205-033) Feuerwehrpläne (DIN 14095) Erstellung Fördermittelanträge Im Rahmen der LPH 3 nach §§ 34 ff. HOAI zu erbringende Leistung auch die baufachliche Prüfung und die speziellen Anforderungen (u.a. detaillierter Erläuterungsbericht) umfasst, die über die Standard-Entwurfsplanung hinausgeht (die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen (RZBau) sowie Vorgaben des Sächs. Staatsministeriums der Finanzen, Referat 55RZ-Bau). Zusätzliche Leistungen SiGeKo (BaustellenV)Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee
Gerhart-Hauptmann-StiftungKloster auf HiddenseeIm Jahr 2020 wurden eine bautechnische und zeichnerische Bestandsaufnahme durchgeführt sowie Gutachten zu Holzschutz, Baugrund, Schadstoffen und eine restauratorische Untersuchung durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgten daraufhin die Vorplanung, die Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung für die geplante Teilunterkellerung des Hauses Seedorn. Im Bereich der Fachplanungen wurden ein statisches Sanierungskonzept sowie eine TGA-Planung im Vorplanungsstand erarbeitet. Die bisher erbrachten Planungsleistungen sind Grundlage der Fortführung der Baumaßnahme. Auf der vorliegenden Planungsgrundlage sind folgende weiterführende Leistungen der Objektplanung zu erbringen: - Leistungsphasen 5-9 gem. § 34 HOAI - Erstellung einer Z-Bau-Unterlage zur Fördermittelbeschaffung LPH 2 (Besondere Leistung) - Fortschreiben der Entwurfsplanung LPH 3 und Genehmigungsplanung zur Integration der Fachplanungen Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und anderer fachlich Beteiligter (Teilleistung nach Stundenaufwand) - Erarbeiten der Ausführungsplanung LPH 5 (Grundleistung) - Vorbereitung der Vergabe LPH 6 (Grundleistung) - Mitwirkung bei der Vergabe LPH 7 (Grundleistung) - Objektüberwachung und Dokumentation LPH 8 (Grundleistung) - Objektbetreuung LPH 9 (Grundleistung)Stadt Spaichingen - Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatz-neubau Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005
Stadt SpaichingenSpaichingenFrist: 16. Sept.Die Stadt Spaichingen trägt die Unterhaltungslast für die Straßenbrücke über der Bahnlinie in der Schwampenstraße in Spaichingen. Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurde im Zuge der "OSA"-Untersuchung im Jahr 2021 durchgeführt. Ergebnis der OSA und Ziel der vorliegenden Entwurfsplanung ist der Ersatzneubau des Überbaus, nach aktuellem Regelwerk, mit Erhaltung und Ertüchtigung der Unterbauten (Widerlager und Flügelwände). Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung - Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.Bundesstadt Bonn: Grundschule Heiderhof - TGA Planungsleistung
Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonnFrist: 17. Sept.Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Neubau und Umbau der GGS Heiderhof. Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben: Los 1: Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Anlagengrup pen 1 bis 3, 7 und 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI Los 2: Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Anlagengrup pen 4 bis 6 gem. § 53 Abs. 2 HOAI Um den steigenden Anforderungen durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht zu werden, verfolgt das SGB ein umfassendes Schulbauprogramm, in dessen Rahmen weitreichende Baumaßnahmen an der Gemeinschaftsgrundschule Heiderhof geplant sind. Bei der Grundschule Heiderhof handelt es sich um eine dreizügige Schule, in der insgesamt 300 Schüler: innen unterrichtet werden. Auf Basis der Schulbauleitlinie sowie projektspezifischer Abstimmungen wurde ein Raumprogramm entwickelt, aus dem sich umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen ergeben. Der aktuelle Projektstand umfasst die Errichtung einer neuen Sporthalle inkl. Gymnastikraum und anschließend den Abbruch der bestehenden Sporthalle (Geb. D). Im Zuge des Sporthallenneubaus soll eine Mensa verwirklicht werden, die dem steigenden Raumbedarf gerecht wird. Die Ausgliederung der Mensa aus dem bestehenden Gebäudeteil C ermöglicht die Unterbringung des zusätzlichen Raumbedarfs an Lern-, Arbeits- und Versorgungsräumen in der freiwerdenden Bestandsfläche. Die Gebäudeteile A + B sollen, neben weitreichender Umbaumaßnahmen, auf einen technisch und energetisch zeitgemäßen Stand gebracht werden. Die bisherigen Überlegungen zum Neubau der Sporthalle sind auf Grundlage einer extern beauftragten Zustandsbewertung entstanden, die auf Grundlage einer umfangreichen Bestandsbegehung in Hinblick auf Gebäudealter und Sanierungsaufwand die Sinnhaftigkeit eines Neubaus nahelegt. Weitere Details sind der beiliegenden Projektbeschreibung zu entnehmen. Durch das Vergabeverfahren soll ein bzw. zwei Planungsbüro gefunden werden, das die folgenden Leistungen erbringt: Los 1: Grundleistungen sowie ggf. Besondere Leistungen der LPH 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 7, 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI Los 2: Grundleistungen sowie ggf. Besondere Leistungen der LPH 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 bis 6 gem. § 53 Abs.2 HOAI. Es ist vorgesehen die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der Freianlagen umfasst die Maßnahme die Sanierung und Neuerstellung der gesamten Außenanlagen einschließlich Parkplätze und Zufahrten. Die vorhandenen Pflasterflächen im Außengelände werden aufgenommen und durch versickerungsfähiges Ökopflaster ersetzt; die Versiegelungen sollen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Eine auf der Westseite vorhandene Drei-Kammer-Klärgrube wird zurückgebaut. In den Abstandsflächen zwischen Gebäude und Grundstücksgrenzen sollen Blumenwiesen und Sickermulden angelegt werden. Das Außengelände wird mit einheimischen und klimaresistenten Gehölzen bepflanzt, und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden an geeigneter Stelle Bänke aufgestellt. Die zu bearbeitenden Freiflächen erstrecken sich über die Flurstücke 54/2 (ca. 1.400 m² Freifläche) und 54/1 (ca. 500 m² Freifläche). Auf dem Flurstück 54/1 befindet sich ein zu erhaltender historischer Baumbestand (Eichenhain). Die erforderlichen Parkplätze teilen sich auf in 15 Alarmparkplätze für die Freiwillige Feuerwehr sowie 12 Besucherparkplätze zuzüglich eines Behindertenparkplatzes für das Dorfgemeinschaftshaus. Auf den Grundstücken können lediglich 4 plus 1 Stellplätze angeordnet werden; die noch benötigten 8 Parkplätze werden anderweitig untergebracht. Die Erschließung erfolgt von der Weesener Straße (K18) aus Richtung Süden; es ist davon auszugehen, dass eine zweite Zufahrt erforderlich ist. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Optional können besondere Leistungen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI beauftragt werden. Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9, die technische Ausrüstung sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgFrist: 14. Aug.Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der technischen Ausrüstung umfasst die Maßnahme die vollständige Kernsanierung sämtlicher haustechnischer Anlagen (HLS und ELT) im Bestandsgebäude sowie die Neuinstallation der gesamten Haustechnik in der Gebäudeerweiterung. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; die Energieversorgung soll ausschließlich über regenerative Energien erfolgen. Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen werden erneuert. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Sanitär- und Umkleideräume sowie einen Aufzug erweitert, im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Stark- und Schwachstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen). Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Freianlagenplanung, die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9 sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.Samtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde MeinersenMeinersenFrist: 27. Aug.Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Wiedemar.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.