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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit/TierseuchenkasseCottbusTED

Unterstützende Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall

Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet. Die Tierseuchenkasse schreibt in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung aus: a) das Vorhal...

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit/Tierseuchenkasse
Veröffentlicht:
02. August 2026
Frist:
Nicht angegeben

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Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet. Die Tierseuchenkasse schreibt in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung aus: a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt und b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf. Die Tötungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Tierseuche in kürzester Zeit durchzuführen. Auf Einhaltung der Verschwiegenheit wird ausdrücklich verwiesen. Die Auswahl der Tötungsmethoden und Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen erfolgt durch die zuständige Behörde. Der Auftragnehmer muss jederzeit in der Lage sein, alle im aktuell geltenden Tierschutzrecht festgelegten Methoden zur Tötung von Tieren sicher, schnell und tierschutzgerecht durchzuführen. Zusätzlich hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass keine Tierseuchenerreger weder durch sein Personal noch durch den Tötungseinsatz in jeglicher Form weitergegeben werden. Hierzu zählen insbesondere: - Wahl des Tötungsplatzes - Personalhygiene - Reinigung und Desinfektion der Tötungsgeräte und Tötungseinrichtungen, des Tötungsplatzes und der Fahrzeuge des Dienstleisters und der Entsorgungsfirma - Entsorgung des Verbrauchsmaterials und der Schutzbekleidung Unter dem Tötungsplatz wird ein im Betrieb in direkter Verbindung zu den

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Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit/Tierseuchenkasse.
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