Los 2 - Schul- und Sportfahrten
Für besondere Schulfahrten und Fahrten zu Sportstätten sind Busse in einem festen Zeitraum einzusetzen. Der früheste Fahrtbeginn ist 7.50 Uhr, die letzte Fahrt kann spätestens um 14.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr beginnen. Einzelfahrten sind in diesem Rahmen ebenfalls durchzuführen. Grundsätzlich wird eine Schulklasse (ca. 30 Personen) befördert. ...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht:
- 03. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Für besondere Schulfahrten und Fahrten zu Sportstätten sind Busse in einem festen Zeitraum einzusetzen. Der früheste Fahrtbeginn ist 7.50 Uhr, die letzte Fahrt kann spätestens um 14.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr beginnen. Einzelfahrten sind in diesem Rahmen ebenfalls durchzuführen. Grundsätzlich wird eine Schulklasse (ca. 30 Personen) befördert. In Ausnahmefällen muss der Unternehmer auch in der Lage sein zwei Schulklassen (bis zu 70 Personen) zu befördern. Der Sportstättenplan wird jährlich neu aufgestellt, d.h. es können sich unterschiedliche Fahrtstrecken ergeben. Der jeweilig gültige Plan wird vor dem neuen Schuljahr dem Auftragnehmer zugesandt. Abweichend von diesem Plan kann der Auftraggeber in Einzelfällen Vorgaben zu den genauen Fahrtrouten machen. Umstellungen im Sportstättenverteilungsplan können ebenfalls zu Änderungen der Fahrtzeiten und Fahrtrouten führen.
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