Landratsamt Ansbach
Los 2
Linienbündel 1 „Dombühl – Schnelldorf“: Los 2 „Schillingsfürst“ VGN-Linien: 818 Rothenburg o.d.T. – Schillingsfürst – Feuchtwangen 855 Bortenberg – Schillingsfürst – Rothenburg o.d.T. und zurück 856 Brunst – Rothenburg o.d.T. und zurück 859 Geslau – Buch am Wald – Schillingsfürst und zurück
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Linienbündel 1 „Dombühl – Schnelldorf“: Los 2 „Schillingsfürst“ VGN-Linien: 818 Rothenburg o.d.T. – Schillingsfürst – Feuchtwangen 855 Bortenberg – Schillingsfürst – Rothenburg o.d.T. und zurück 856 Brunst – Rothenburg o.d.T. und zurück 859 Geslau – Buch am Wald – Schillingsfürst und zurück
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Ansbach
- Veröffentlicht:
- 01. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Linienbündel 1 „Dombühl – Schnelldorf“: Los 2 „Schillingsfürst“ VGN-Linien: 818 Rothenburg o.d.T. – Schillingsfürst – Feuchtwangen 855 Bortenberg – Schillingsfürst – Rothenburg o.d.T. und zurück 856 Brunst – Rothenburg o.d.T. und zurück 859 Geslau – Buch am Wald – Schillingsfürst und zurück
Weiterführende Details
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8- Landratsamt AnsbachAnsbachFrist: 13. Mai
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 des Landkreises Ansbach
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 des Landkreises Ansbach. Umfasst sind die Linien: 805 (Ansbach–Feuchtwangen–Dinkelsbühl), 807 (Rothenburg o.d.T.–Schillingsfürst–Dombühl), 813 (Dombühl–Feuchtwangen–Dinkelsbühl), 817 (Rothenburg o.d.T.–Schnelldorf–Feuchtwangen), 818 (Rothenburg o.d.T.–Schillingsfürst–Feuchtwangen), 855 (Bortenberg–Schillingsfürst–Rothenburg o.d.T. und zurück), 856 (Brunst–Rothenburg o.d.T. und zurück), 859 (Geslau–Buch am Wald–Schillingsfürst und zurück). - Landkreis Sigmaringen
Lkr. Sigmaringen: Vergabe Linienbündel 2, 3 und 4
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Landkreis Sigmaringen: 1. Los 1: Linienbündel 2 (Südost/Ostrach) mit den Linien a) 104 Sigmaringen - Krauchenwies - Ostrach, b) 105 Ostrach - Mottschieß - Pfullendorf, c) 800 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf (Betriebsaufnahme 13.12.2027), d) 7558 Ostrach - Ochsenbach - Zoznegg - Burgweiler sowie e) 7567 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf. Betriebsaufnahme : 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2035 (letzter Betriebstag). 2. Los 2: Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch) a) Linie 102A Meßkirch - Sauldorf - Wald - Pfullendorf, b) Linie 102B Meßkirch - Rengetsweiler - Wald, c) Linie 106 Nord Krauchenwies - Wald d) Linie 106 Süd Wald - Sentenhart - Ruhestetten - Wald/Aach-Linz - Pfullendorf e) Linie 600 Regiobus Sigmaringen - Meßkirch, f) Linie 7391A Stockach - Boll - Meßkirch, g) Linie 7391B Meßkirch - Bietingen - Boll - Sauldorf - Rast, h) Linie 7391C Meßkirch - Neuhausen ob Eck - Boll - Krumbach - Meßkirch, i) Linie 7391D Stockach - Wald und j) Linie 102C Meßkirch - Krauchenwies - Sigmaringen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2036 (letzter Betriebstag). 3. Los 3: Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen) a) Linie 415 Bad Saulgau - Hohentengen - Repperweiler, b) Linie 416 Wolfartsweiler - Krauchenwies - Mengen sowie c) Linie 466 Bad Saulgau - Hohentengen - Mengen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2037 (letzter Betriebstag). - Landkreis SigmaringenLeopoldstr. 4Frist: 28. Juli
Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln 2 (Südost/Ostrach), 3 (Südwest/Meßkirch) und 4 (Ost/Hohentengen) im Landkreis Sigmaringen in drei Losen
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Landkreis Sigmaringen in drei Losen: Los 1 (Linienbündel 2 Südost/Ostrach) mit Linien 104, 105, 800 (ab 13.12.2027), 7558, 7567, Betrieb 01.08.2027-31.07.2035. Los 2 (Linienbündel 3 Südwest/Meßkirch) mit Linien 102A, 102B, 106 Nord, 106 Süd, 600, 7391A-D, 102C, Betrieb 01.08.2027-31.07.2036. Los 3 (Linienbündel 4 Ost/Hohentengen) mit Linien 415, 416, 466, Betrieb 01.08.2027-31.07.2037. - Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich VerkehrLudwigsburgFrist: 15. Juli
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 2
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Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 2
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 2. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 12.12.2027 und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 2: Linie 560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573 im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575 im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1: Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 2. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 2 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung". - Stiftung SLW BayernAltöttingFrist: 23. Juni
Linie 2
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von berechtigten Schüler:innen der Heimvolksschule St. Maria Fürstenzell. Das Los 2 - Linie 2 betrifft die Beförderung aus den aus den Stadtteilen Neukirchen v. W. h nach Fürstenzell und zurück. Das Los 1 hat derzeit einen Umfang von 630 km pro Woche. Die Beförderung ist an allen Schultagen (Montag - Freitag) durchzuführen. - Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.Frist: 27. Mai
Freigestellte Schülerbeförderung für Schulen in Trägerschaft der Stadt Lichtenstein/Sa., Schuljahr 2026/2027, Los 2 - Schülerbeförderung Linie 73 (Raum Hartenstein)
Freigestellte Schülerbeförderung für das Schuljahr 2026/2027, Los 2 (Linie 73, Raum Hartenstein). Umfang: 2 Fahrten hin und 2 zurück an allen gesetzlichen Schultagen. Zusätzlich Beförderung von ca. 20 Schülern und 1 Lehrer des Gymnasiums „Prof. Dr. Max Schneider“ Lichtenstein/Sa. zum „HOT-Badeland“ Hohenstein-Ernstthal (Sportprofil), voraussichtlich mittwochs ab ca. 07:45 Uhr. - Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.Frist: 27. Mai
Freigestellte Schülerbeförderung für Schulen in Trägerschaft der Stadt Lichtenstein/Sa., Schuljahr 2026/2027, Los 2 - Schülerbeförderung Linie 73 (Raum Hartenstein)
Schülerbeförderung Linie 73 (Raum Hartenstein) – 2 Fahrten hin und 2 Fahrten zurück an allen gesetzlichen Schultagen 2026/27 sowie die Beförderung von ca. 20 Schülern (+ 1 Lehrer) des Gymnasiums „Prof. Dr. Max Schneider“ Lichtenstein/Sa. in das „HOT-Badeland“ nach Hohenstein-Ernstthal (Sportliches Profil) – voraussichtlich immer mittwochs, Uhrzeit ab ca. 07:45 Uhr (08:00 – 09.00 Uhr Schwimmen); Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 09350; Ort: Lichtenstein/Sa.; Land: Deutschland
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Ansbach.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.