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Lösungsvorschlag nach § 76 Abs. 2 VgV im Zuge der Angebotabgabe für das Verhandlungsverfahren
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorsc...
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Inhalt auf einen Blick
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvo...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Marktgemeinde Mering
- Veröffentlicht:
- 21. Mai 2026
- Frist:
- 22. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026;
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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VGV-Verfahren mit Lösungsvorschlag § 76 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung des Bestandsgebäudes Altes Kloster in Mering
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026; - Gemeinde Spiesen-Elversberg
Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die neue Grundschule Elversberg, Am Ring
Alle Informationen zum Wettbewerbsverfahren, zum Standort, der Aufgabenstellung, der Wettbewerbsleistungen und zum anschließenden Verhandlungsverfahren sind der AUSLOBUNG (s. Anhang) und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen. An dieser Stelle erfolgt eine kurze Zusammenfassung: VERFAHREN: Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren. TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gelten die Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft). Zwingend erforderlich ist die Zusammenarbeit als Team gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekten (Eintrag in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt). Es dürfen sich auch Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit einem Architekten bewerben, die Federführung muss jedoch bei dem Architekten liegen. Doppelbewerbungen sind im Rahmen des Wettbewerbes nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Wettbewerbsbeiträge führen. Bei der späteren Auftragsvergabe ist eine jeweilige Einzelbeauftragung der beiden Teammitglieder möglich. Den Wettbewerbsteilnehmern wird die Zusammenarbeit mit einem Innenarchitekturbüro empfohlen. Sofern es im Nachgang zu einer Beauftragung innenarchitektonischer Leistungen (optional) kommt, erfolgt ggf. eine Beauftragung nicht im Rahmen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrages. VORAB GESETZTE TEILNEHMER: - ABMP Munkel Preßer Architekten ParGmbH, Freiburg - BHK Architekten, Saarlouis - Prof. Rollmann + Partner, Partnergesellschaft mbH, Homburg - Schaus & Decker Architekten GmbH, Sulzbach - Schätzler Architekten GmbH, München PREISGERICHT: (eine vollständige Lister der Preisrichter, Vertreter, ständig anwesenden Vertreter und Berater ist der Auslobung (s. Anhang) zu entnehmen. Fachpreisrichter: • Herr Michael Arend, Architekt, Bauamtsleiter Gemeinde Spiesen-Elversberg • Herr Achim Gergen, Architekt, Saarlouis • Herr Prof. Wolfgang Kergaßner, Architekt, Ostfildern – Parksiedlung • Herr Mario Krämer, Architekt, Saarbrücken • Herr Luca Kist, Landschaftsarchitekt, Saarbrücken • Herr Stefan Reuther, Architekt, Bauamt der Gemeinde Spiesen-Elversberg Sachpreisrichter: • Herr Hartmut Duchene, Ministerium für Bildung und Kultur • Herr Bernd Huf, Bürgermeister Gemeinde Spiesen-Elversberg • Herr Stefan Bouché, Gemeinderat Spiesen-Elversberg • Herr Heinz-Jürgen Neurohr, Gemeinderat Spiesen-Elversberg • Frau Alexandra Rech, Gemeinderat Spiesen-Elversberg BEURTEILUNGSKRITERIEN (ohne Gewichtung) DES PREISGERICHTES (s. Auslobung im Anhang): - Erfüllung der in der Auslobung geforderten Anforderungen und Leistungen - Funktionalität (Anforderungen des Raumprogramms), innere und äußere Erschließung, funktionale Zusammenhänge im Gebäude und in Bezug auf den Außenraum - Wirtschaftlichkeit - Gestalterische und architektonische Qualität - Städtebauliche Qualität und Einbindung - Barrierefreiheit - Nachhaltigkeit und Ökologie, dies insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels und der Klimaanpassung, u.a. Wahl der Materialien, Ausrichtung des Gebäudes, usw. WETTBEWERBSLEISTUNGEN (Kurzfassung, ausführlich s. Auslobung im Anhang): Lageplan (1:500), Lageplan mit Außenanlagen (1:200), Ausarbeitung Gebäudekonzept mit Grundrissen (1:200), Ansichten und Schnitte (1:200), Fassadendetail (1:50), Außenperspektive, Modell (1:500), Erläuterungstext, Flächenberechnung, Verzeichnis eingereichter Unterlagen, Verfassererklärung. PREISGELD: gesamt 78.000 € (netto), davon werden 30.000 € als grundsätzliche Honorierung (je 2.000 €) an die Teilnehmer, gezahlt die eine der Aufgabenstellung entsprechende verwendbare Leistung eingereicht haben. TERMINE (im Detail s. Auslobung im Anhang): Bewerbungsfrist (Teilnahmewettbewerb): 30.01.2025 Kolloquium: 06.03.2025 Abgabe: 10.04.2025 Abgabe Modell 23.04.2025 Preisgericht: vorauss. 07.05.2025 - Technikum Laubholz GmbH
Technikum Laubholz GmbH - Europaweite Vergabe von Generalplanerleistungen für die Errichtung eines Biotechnikums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Das Technikum Laubholz beabsichtigt an seinem Standort in der Sauerbrunnenstraße 6 in Göppingen in einer bestehenden Industriehalle ein Biotechnikum zur Entwicklung, Optimierung und Überführung biotechnologischer Prozesse vom Labormaßstab in den vorindustriellen Maßstab als Pilot- und Scale-up-Anlage zu errichten. Das Technikum soll in einer bestehenden ebenerdigen, im Winter auf min. 10 °C beheizten Halle errichtet werden. Es soll von einem Generalplaner eine Gesamtplanung erstellt werden, die sowohl den Technikumbereich selbst als auch alle infrastrukturellen Maßnahmen beinhaltet. Die Planung hat deshalb die Kostengruppen 200, 300, 400 und 600 nach DIN 276 zu umfassen. Folgende Planungsleistungen sind umfasst: Sämtliche Grundleistungen in den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Planung der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 (labortechnische Anlagen) und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1, LPH 1 bis 3 sowie 5 bis 8 - Leistungen der Tragwerksplanung , LPH 1 bis 3 sowie 5 und 6. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 5 und 6, Stufe 3: LPH 7 und 8). Vom Bestandsgebäude liegt ein Brandschutzkonzept vor, das der Leistungsbeschreibung beigelegt ist. Die daraus resultierenden Vorgaben sind bei der Planung zu berücksichtigen. Beim Nachweis der Einhaltung der Auflagen aus diesem Brandschutzkonzept werden von der Baubehörde der Stadt Göppingen keine weiteren Unterlagen gefordert und die Errichtung des Technikums kann ohne Baugenehmigung erfolgen. Die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4 der HOAI kann deshalb entfallen. Das Technikum Laubholz geht von Projektkosten in Höhe von rund 6 Mio. Euro netto aus. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stad Lindau am Bodensee
Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. - Stadt LudwigsburgLudwigsburgFrist: 22. Juni
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt Ludwigsburg
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozeltenFrist: 28. Juli
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenObjektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen. ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 1 – 3 und LPH 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht. Die vorliegenden Planungsunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). | Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. | Übergangsmaßnahmen KG 200: Die Auslagerung der Klassen während der Bauphase soll vom Architekten geplant und betreut werden. Derzeit wird von ca. 1 Jahr Auslagerung ausgegangen – entsprechende Mietkosten wurden in der KG 200 berücksichtigt. Erbringung und Abrechnung als Teil der Gesamtmaßnahme oder als Besondere Leistung nach eigenem Ermessen ●●● Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ●●● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozelten
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenObjektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen. ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 1 – 3 und LPH 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht. Die vorliegenden Planungsunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). | Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. | Übergangsmaßnahmen KG 200: Die Auslagerung der Klassen während der Bauphase soll vom Architekten geplant und betreut werden. Derzeit wird von ca. 1 Jahr Auslagerung ausgegangen – entsprechende Mietkosten wurden in der KG 200 berücksichtigt. Erbringung und Abrechnung als Teil der Gesamtmaßnahme oder als Besondere Leistung nach eigenem Ermessen ●●● Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ●●● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldFrist: 26. Juni
Bielefeld | Nichtoffener freiraumplanerischer ettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 - Neugestaltung Brackweder Freiraumband
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachrichtung Landschaftsarchitektur abdecken. Vier Büros wurden von der Ausloberin zur Teilnahme ausgewählt und eingeladen. 8 weitere werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen/Bewerbern dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete / freigeschaltete Bewerberinnen/Bewerber müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen. Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen/Bewerber gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die ersten Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der vorgesehenen Beauftragung abweichen, werden auch die übrigen Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet. Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 30 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber/zur Bewerberin, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen, von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern. - Blindeninstitutsstiftung WürzburgWürzburg
Blindeninstitutsstiftung Würzburg – Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen | Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt / ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmer für die Freianlagenplanung / eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich) ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ●●● Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ●●● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI (außer Wertung im VgV) ●●● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ●●● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ●●● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ●●● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Marktgemeinde Mering.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.