Stadt Voerde (Niederrhein)VoerdeTED
LKW mit Harkenlift und Kranaufbau
Lieferung eines LKW bis 26,00t mit Hakenlift (Abrollkipper) und Kranaufbau (Ladekran) einschließlich Abroll-Transportmulde für Fahrzeuge und Materialien, sowie eines zusätzlichen Abrollcontainers zwecks Transportes von Schüttgütern (Boden, Grünschnitt, Baumsubstrat etc.)
Sonderfahrzeuge
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Inhalt auf einen Blick
Lieferung eines LKW bis 26,00t mit Hakenlift (Abrollkipper) und Kranaufbau (Ladekran) einschließlich Abroll-Transportmulde für Fahrzeuge und Materialien, sowie eines zusätzlichen Abrollcontainers zwecks Transportes von Schüttgütern (Boden, Grünschnitt, Baumsubstrat etc.)
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Voerde (Niederrhein)
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 27. August 2026
- Thema:
- Sonderfahrzeuge
Ausschreibungsbeschreibung
Lieferung eines LKW bis 26,00t mit Hakenlift (Abrollkipper) und Kranaufbau (Ladekran) einschließlich Abroll-Transportmulde für Fahrzeuge und Materialien, sowie eines zusätzlichen Abrollcontainers zwecks Transportes von Schüttgütern (Boden, Grünschnitt, Baumsubstrat etc.)
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Ersatzbeschaffung eines Lkw für den städtischen Bauhof der Stadt Bad Münstereifel. 1. Allgemeines: Der Zuschlag umfasst den Fahrzeugbau mit allen notwenigen Anpassungen für die erforderliche Kommunaltechnik für die vorhandene Winterdienstausrüstung. Zudem beinhaltet er die Lieferung, Übergabe und Inbetriebnahme eines neuen bzw. Vorführ-LKWs mit weniger als 200 Betriebsstunden, um den aktuellen gebrauchten LKW zu ersetzten. Derzeit befindet sich auf dem Bauhof ein LKW des Herstellers Mercedes-Benz, Typ Axor 1833 AK, ausgestattet mit Kommunaltechnik und einem Hiab Hidou 111 BS-2 (maximale Ausladung: 7,40 M), Baujahr 2013. Es ist essenziel, dass das neue Fahrzeug vollständig zulassungsfähig und normkonform angeboten wird. Die Gesamtmaße sollte sehr ähnlich zum aktuellen Fahrzeug sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass früher für kommunale Dienst Fahrzeuge aufgelastet werden konnten, sodass das bisherige Fahrzeug mit ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen auf 21 Tonnen zugelassen war. Heut ist eine solche Auflastung jedoch nicht mehr möglich, und somit ist das Fahrzeug nur noch für das ursprüngliche Gewicht zugelassen. Demzufolge besteht eine Überladung mit der Winterdienstausrüstung plus Streusalz vor. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass der aufgesetzte Kran eine zusätzliche Ausschubfunktion besitzen soll, wodurch sich die Reichweite um ca. 2,50 Meter erhöht. 2. Gegenstand der Leistung: - Lieferung eines neunen LKW´s (alt. Vorführmaschine) gemäß den technischen Spezifikationen und Anforderungen, die in der Bewertungsmatrix des Bauhofs festgelegt sind. - Übergabe, Einweisung und Inbetriebnahme der Maschine vor Ort. 3. Technische Anforderungen: - Die technischen Spezifikationen und Merkmale des Lastkraftwagens sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die folgende Aspekte umfasst: LKW = 1.Preis / 2. Zustand / 3. Grundbasis / 4. Zulassung / 5. Motor / 6. Getriebe / 7. Achsen / 8. Federung / 9. Bremsanlage / 10. Reifen / 11. Batterie / 12. Tank / 13. Spiegel / 14. Licht + Sicht / 15. Fahrerhaus / 16. Fahrerarbeitsplatz / 17. Sitze / 18. Assistenzsysteme / 19. Schnittstellen zum Anhänger / 20. Werksaufbauten und Schnittstellen für Aufbauten / 21. Kipperaufbau / 22. Zusatzausstattung / 23. Dokumente Kranaufbau = 24. Grundgerät / 25. Stützen / 26. Kran / 27. Funkfernsteuerung / 28. Beleuchtung / 29. Anbaugeräte 4. Einsatzbereiche: Während seiner aktuellen Einsatzzeit auf dem Bauhof wurde der LKW täglich für alle anfallenden Arbeiten in der Straßen- Allgemein und Grünunterhaltung im Stadtgebiet Bad Münstereifel eingesetzt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem An- und Abtransport von Schüttgütern, das verladen und Abtransportieren von Grünschnitten sowie Asphalttransporte in einem Thermobehälter. Zudem werden sämtliche Sondertransporte für andere städtischen Fachämter durchgeführt. In den vergangenen Jahren hat sich zudem gezeigt, dass der LKW auch bei Veranstaltungen sowie bei vermehrt auftretenden Starkwetterereignissen eingesetzt wurde. Er wird verwendet, um verstopfte Durchlässe und Rechen abzufahren und diese mit Hilfe des Kranes und der angebauten Zange (Greifer) zu reinigen. Darüber hinaus transportiert er, wenn erforderlich, Gitterboxen, die mit Sandsäcken bestückt sind, und kann diese dank seines Kranes direkt an den betroffenen Stellen abladen. Zusätzlich wird der LKW im Winterdienst eingesetzt, ausgestattet mit Streuautomaten und Schneeschild. 5. Sonstige Anforderungen: - Es soll wieder festen Mitarbeitern des Bauhofs zugeordnet werden können. - Die Lieferung umfasst auch die erforderliche Schulung des Bedienpersonals sowie eine Einweisung in die Bedingung und Wartung. 6. Qualitätssicherung: Der Anbieter stellt sicher, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards sowie den Zulassungskriterien entspricht. - Stadt Bad MünstereifelBad MünstereifelFrist: 05. Aug.
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Ersatzbeschaffung eines Lkw für den städtischen Bauhof der Stadt Bad Münstereifel. 1. Allgemeines: Der Zuschlag umfasst den Fahrzeugbau mit allen notwenigen Anpassungen für die erforderliche Kommunaltechnik für die vorhandene Winterdienstausrüstung. Zudem beinhaltet er die Lieferung, Übergabe und Inbetriebnahme eines neuen bzw. Vorführ-LKWs mit weniger als 200 Betriebsstunden, um den aktuellen gebrauchten LKW zu ersetzten. Derzeit befindet sich auf dem Bauhof ein LKW des Herstellers Mercedes-Benz, Typ Axor 1833 AK, ausgestattet mit Kommunaltechnik und einem Hiab Hidou 111 BS-2 (maximale Ausladung: 7,40 M), Baujahr 2013. Es ist essenziel, dass das neue Fahrzeug vollständig zulassungsfähig und normkonform angeboten wird. Die Gesamtmaße sollte sehr ähnlich zum aktuellen Fahrzeug sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass früher für kommunale Dienst Fahrzeuge aufgelastet werden konnten, sodass das bisherige Fahrzeug mit ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen auf 21 Tonnen zugelassen war. Heut ist eine solche Auflastung jedoch nicht mehr möglich, und somit ist das Fahrzeug nur noch für das ursprüngliche Gewicht zugelassen. Demzufolge besteht eine Überladung mit der Winterdienstausrüstung plus Streusalz vor. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass der aufgesetzte Kran eine zusätzliche Ausschubfunktion besitzen soll, wodurch sich die Reichweite um ca. 2,50 Meter erhöht. 2. Gegenstand der Leistung: - Lieferung eines neunen LKW´s (alt. Vorführmaschine) gemäß den technischen Spezifikationen und Anforderungen, die in der Bewertungsmatrix des Bauhofs festgelegt sind. - Übergabe, Einweisung und Inbetriebnahme der Maschine vor Ort. 3. Technische Anforderungen: - Die technischen Spezifikationen und Merkmale des Lastkraftwagens sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die folgende Aspekte umfasst: LKW = 1.Preis / 2. Zustand / 3. Grundbasis / 4. Zulassung / 5. Motor / 6. Getriebe / 7. Achsen / 8. Federung / 9. Bremsanlage / 10. Reifen / 11. Batterie / 12. Tank / 13. Spiegel / 14. Licht + Sicht / 15. Fahrerhaus / 16. Fahrerarbeitsplatz / 17. Sitze / 18. Assistenzsysteme / 19. Schnittstellen zum Anhänger / 20. Werksaufbauten und Schnittstellen für Aufbauten / 21. Kipperaufbau / 22. Zusatzausstattung / 23. Dokumente Kranaufbau = 24. Grundgerät / 25. Stützen / 26. Kran / 27. Funkfernsteuerung / 28. Beleuchtung / 29. Anbaugeräte 4. Einsatzbereiche: Während seiner aktuellen Einsatzzeit auf dem Bauhof wurde der LKW täglich für alle anfallenden Arbeiten in der Straßen- Allgemein und Grünunterhaltung im Stadtgebiet Bad Münstereifel eingesetzt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem An- und Abtransport von Schüttgütern, das verladen und Abtransportieren von Grünschnitten sowie Asphalttransporte in einem Thermobehälter. Zudem werden sämtliche Sondertransporte für andere städtischen Fachämter durchgeführt. In den vergangenen Jahren hat sich zudem gezeigt, dass der LKW auch bei Veranstaltungen sowie bei vermehrt auftretenden Starkwetterereignissen eingesetzt wurde. Er wird verwendet, um verstopfte Durchlässe und Rechen abzufahren und diese mit Hilfe des Kranes und der angebauten Zange (Greifer) zu reinigen. Darüber hinaus transportiert er, wenn erforderlich, Gitterboxen, die mit Sandsäcken bestückt sind, und kann diese dank seines Kranes direkt an den betroffenen Stellen abladen. Zusätzlich wird der LKW im Winterdienst eingesetzt, ausgestattet mit Streuautomaten und Schneeschild. 5. Sonstige Anforderungen: - Es soll wieder festen Mitarbeitern des Bauhofs zugeordnet werden können. - Die Lieferung umfasst auch die erforderliche Schulung des Bedienpersonals sowie eine Einweisung in die Bedingung und Wartung. 6. Qualitätssicherung: Der Anbieter stellt sicher, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards sowie den Zulassungskriterien entspricht. - Stadt Bad MünstereifelBad MünstereifelFrist: 05. Aug.
LKW mit Kran
Ersatzbeschaffung eines Lkw für den städtischen Bauhof der Stadt Bad Münstereifel. 1. Allgemeines: Der Zuschlag umfasst den Fahrzeugbau mit allen notwenigen Anpassungen für die erforderliche Kommunaltechnik für die vorhandene Winterdienstausrüstung. Zudem beinhaltet er die Lieferung, Übergabe und Inbetriebnahme eines neuen bzw. Vorführ-LKWs mit weniger als 200 Betriebsstunden, um den aktuellen gebrauchten LKW zu ersetzten. Derzeit befindet sich auf dem Bauhof ein LKW des Herstellers Mercedes-Benz, Typ Axor 1833 AK, ausgestattet mit Kommunaltechnik und einem Hiab Hidou 111 BS-2 (maximale Ausladung: 7,40 M), Baujahr 2013. Es ist essenziel, dass das neue Fahrzeug vollständig zulassungsfähig und normkonform angeboten wird. Die Gesamtmaße sollte sehr ähnlich zum aktuellen Fahrzeug sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass früher für kommunale Dienst Fahrzeuge aufgelastet werden konnten, sodass das bisherige Fahrzeug mit ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen auf 21 Tonnen zugelassen war. Heut ist eine solche Auflastung jedoch nicht mehr möglich, und somit ist das Fahrzeug nur noch für das ursprüngliche Gewicht zugelassen. Demzufolge besteht eine Überladung mit der Winterdienstausrüstung plus Streusalz vor. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass der aufgesetzte Kran eine zusätzliche Ausschubfunktion besitzen soll, wodurch sich die Reichweite um ca. 2,50 Meter erhöht. 2. Gegenstand der Leistung: - Lieferung eines neunen LKW´s (alt. Vorführmaschine) gemäß den technischen Spezifikationen und Anforderungen, die in der Bewertungsmatrix des Bauhofs festgelegt sind. - Übergabe, Einweisung und Inbetriebnahme der Maschine vor Ort. 3. Technische Anforderungen: - Die technischen Spezifikationen und Merkmale des Lastkraftwagens sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die folgende Aspekte umfasst: LKW = 1.Preis / 2. Zustand / 3. Grundbasis / 4. Zulassung / 5. Motor / 6. Getriebe / 7. Achsen / 8. Federung / 9. Bremsanlage / 10. Reifen / 11. Batterie / 12. Tank / 13. Spiegel / 14. Licht + Sicht / 15. Fahrerhaus / 16. Fahrerarbeitsplatz / 17. Sitze / 18. Assistenzsysteme / 19. Schnittstellen zum Anhänger / 20. Werksaufbauten und Schnittstellen für Aufbauten / 21. Kipperaufbau / 22. Zusatzausstattung / 23. Dokumente Kranaufbau = 24. Grundgerät / 25. Stützen / 26. Kran / 27. Funkfernsteuerung / 28. Beleuchtung / 29. Anbaugeräte 4. Einsatzbereiche: Während seiner aktuellen Einsatzzeit auf dem Bauhof wurde der LKW täglich für alle anfallenden Arbeiten in der Straßen- Allgemein und Grünunterhaltung im Stadtgebiet Bad Münstereifel eingesetzt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem An- und Abtransport von Schüttgütern, das verladen und Abtransportieren von Grünschnitten sowie Asphalttransporte in einem Thermobehälter. Zudem werden sämtliche Sondertransporte für andere städtischen Fachämter durchgeführt. In den vergangenen Jahren hat sich zudem gezeigt, dass der LKW auch bei Veranstaltungen sowie bei vermehrt auftretenden Starkwetterereignissen eingesetzt wurde. Er wird verwendet, um verstopfte Durchlässe und Rechen abzufahren und diese mit Hilfe des Kranes und der angebauten Zange (Greifer) zu reinigen. Darüber hinaus transportiert er, wenn erforderlich, Gitterboxen, die mit Sandsäcken bestückt sind, und kann diese dank seines Kranes direkt an den betroffenen Stellen abladen. Zusätzlich wird der LKW im Winterdienst eingesetzt, ausgestattet mit Streuautomaten und Schneeschild. 5. Sonstige Anforderungen: - Es soll wieder festen Mitarbeitern des Bauhofs zugeordnet werden können. - Die Lieferung umfasst auch die erforderliche Schulung des Bedienpersonals sowie eine Einweisung in die Bedingung und Wartung. 6. Qualitätssicherung: Der Anbieter stellt sicher, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards sowie den Zulassungskriterien entspricht. - Grün und GrugaEssenFrist: 11. Aug.
KSP Hofterberg - Generalsanierung
Art der Leistung Landschaftsbauarbeiten Umfang der Leistung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen unterschiedliche Garten- und Landschaftsbauarbeiten (u.a. Pflasterarbeiten, Erdarbeiten zur Erweiterung der Sandspielfläche, Pflanzarbeiten, Einbau von Spielgeräten und Ausstattungselementen) zur Umgestaltung und Erweiterung eines Kinderspielplatzes. Zufahrt zur Baustelle Das Baugrundstück ist etwa 900 m2 groß. Der Baustellenbereich befindet im Stadtbezirk I hinter dem Rathaus. Sie ist umgeben von Wohnbebauung und einer Schule. Die unmittelbare Zufahrt zum Baufeld erfolgt über die Straßen Immestraße und Hofterbergstraße, 45127 Essen. Es wird empfohlen, sich die Zufahrt vor Ort anzuschauen, um die entsprechenden Fahrzeuge für den Transport zu kalkulieren (je nach Wendekreisen, ggf. nur mit 4-Achser befahrbar). Baustelleneinrichtung Der Ablauf der Arbeiten ist seitens des AN so zu organisieren, dass innerhalb der Baustelle ausreichende Lagerflächen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Flächen können nicht bereitgestellt werden. Absperrungen und Sicherungen Der AN hat den Bauzaun zur Sicherung der Baustelle zu liefern und zu sichern, die Vergütung wird in gesonderten Positionen vereinbart. Der AN hat diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und stets nach Arbeitsende komplett einschließlich der mitgelieferten Verschraubung zu verschließen und zu sichern. Die Baustelle ist durch den AN zusätzlich mit Baustellenschildern zu sichern. Leitungen Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn seiner Bauleistung in schriftlicher Form bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmer über die Lage der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen Kenntnis zu verschaffen. Bodenverhältnisse Bei dem Bearbeitungsbereich handelt es sich im Wesentlichen um befestigte Flächen (Betonsteinpflaster, Betonsteinplatten) sowie Rasen- und Sandflächen. Aufgrund eines nicht auszuschließenden Kampfmittelverdachts sind Erdarbeiten mit besonderer Vorsicht auszuführen. Der Aushub hat erschütterungsarm und lagenweise zu erfolgen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine jederzeitige Kontrolle des Bodens möglich ist. Bei Bodeneingriffen > 80 cm ist vorab die Bauleitung zu informieren. Bei Auffinden von verdächtigen Gegenständen sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung sowie die zuständige Behörde zu informieren. Baumbestand Auf den vorhandenen Baumbestand muss unbedingt Rücksicht genommen werden. Arbeiten im Wurzelbereich vorhandener Bäume dürfen nur in enger Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. Ggfls. muss auf Anweisung der Bauleitung in diesen Bereichen von Hand gearbeitet werden. Es gilt die DIN 18920. Bei der Lagerung von Material ist sicher zu stellen, dass keinerlei Stoffe in die Böden eingetragen werden können. Die Materiallagerung ist so durchzuführen, dass die Böden möglichst wenig beeinträchtigt werden. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass nach Beendigung der Bauarbeiten keine Materialrückstände in den Böden verbleiben. Versorgungsanschlüsse (Wasser und Strom) sind auf dem Baugrundstück nicht vorhanden. Bei den Arbeiten zum Aufstellen der Spielgeräte ist zu beachten, dass das finale Anfüllen von Sand und Holzhäcksel erst nach Einbau der Spielgeräte erfolgen kann. Auffällige Materialien, die nicht in die gegebenen Beschreibungen passen, sind gesondert auszuheben, in Form von Mieten zu lagern und fachgutachterlich zu beurteilen. Allgemeine Hinweise Verunreinigungen und Beschädigungen von Straßen, Fußwegen und sonstigen angrenzenden Flächen, welche im Rahmen der Baumaßnahme entstehen, sind unverzüglich vom AN auf dessen Kosten zu entfernen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Der Auftraggeber behält sich die Koordinierung und Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten vor. Der Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung vorab und in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) vor Ort abzustimmen. Der Auftragnehmer hat alle Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, an Ort und Stelle zu prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber zu klären. Folgende Planunterlagen werden dem AN durch den AG zur Verfügung gestell. - Stadt GöttingenGöttingenFrist: 11. Aug.
Beschaffung mobile Zufahrtssperren
Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen. - Stadt GöttingenGöttingenFrist: 11. Aug.
Beschaffung mobiler Zufahrtssperren
Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen. - Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KGSoltauFrist: 03. Aug.
Kläranlage Soltau: Thermische Klärschlammentsorgung
Übernahme, Transport, ggfs. Zwischenlagerung, thermische Behandlung (ab 2029 mit P-Recycling) des getrockneten Klärschlammes der Kläranlage Soltau einschließlich Dokumentation inkl. aller Nebenarbeiten gemäß Leistungsbeschreibung. Der AG vergibt diese Leistungen in einer europaweiten Ausschreibung im offenen Ver fahren auf der Grundlage der VgV, seinen Bewerbungsbedingungen und den weiteren Unterlagen, insbesondere dieser Leistungsbeschreibung. Es gilt weiterhin gemäß § 29 Nr. 2 VgV der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a). Mit dem Zuschlag werden diese Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil. Zuschlagskriterien sind sowohl der Preis (90%), die Entsorgungssicherheit thermische Behandlung (5%) und das P-Rückgewinnungskonzept (5%). Über die Klärschlammqualität geben die Schlammanalysen Auskunft, die den Aus schreibungsunterlagen beigefügt sind. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen eingehalten werden. Die an die Kläranlage Soltau angeschlossenen EW betragen etwa 47.500 EW. Nach erfolgter Entwässerung wird der Klärschlamm vom AG durch eine Niedertemperatur-Bandtrockneranlage maschinell getrocknet. Der kontinuierlich anfallende getrocknete und granulierte Schlamm wird über einen Seilförderer in eine angrenzende Klärschlammlagerhalle gefördert und dort als Schüttgut zwischengelagert. Die Trocknung stellt sicher, dass mind. 90 % TR erreicht werden und ein blasfähiges Produkt mit möglichst geringem Staubanteil erzeugt wird. Die Gesamtjahresmenge des aus diesem Lager zu übernehmenden und thermisch zu entsorgenden Klärschlammes kann auf etwa 600 t getrockneten Klärschlamm/Jahr ab geschätzt werden. Der Leistungzeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030. so dass über diesen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt 2.400 t getrockneter Klärschlamm anfallen, die zu übernehmen und thermisch zu behandeln sind. Gemäß Position 1 ist dieser Klärschlamm im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12. 2028 vom AN zu übernehmen und thermisch zu behandeln. Es resultiert eine Gesamt menge für Position 1 von 1.200 t getrocknetem Klärschlamm. Gemäß Position 2 ist dieser Klärschlamm im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2030 vom AN zu übernehmen, thermisch zu behandeln und ein Phosphor-Rückgewinnung entsprechend den Anforderungen der Klärschlammverordnung durchzuführen. Es resultiert eine Gesamtmenge für Position 2 von 1.200 t getrocknetem Klärschlamm. Über den 31.12.2030 hinaus kann 2-malig eine Vertragsverlängerung um ein Jahr vereinbart werden. Die Schlammtrocknung soll im Dezember und Januar üblicherweise nicht betrieben werden. Die Abfuhr soll somit gleichmäßig über die Produktionszeit von 6.000 Betriebsstunden hinweg erfolgen. Abfuhrunterbrechungen durch den Auftragnehmer bedingt, können bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen nach rechtzeitiger Vorankündigung vom Kläranlagenbetrieb kompensiert werden. Das Beladen erfolgt durch den Auftraggeber mittels Teleskoplader mit kamerageführter Trichterschaufel und Einfüllschlauch. Ein Ladeumlauf eines 60 m3 fassenden Kippsiloauflieger-Lkw dauert in der Regel ca. 1 Stunde. Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen entsprechend den Vorgaben des KrWG (A-Schild gemäß §55 KrWG) gekennzeichnet sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 53 KrWG. Technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers: - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen: Formblatt 235, VHB des Bundes - Eigenerklärung zur Eignung 124 LD - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) - Erklärung Tariftreue Niedersachsen - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) - Erklärung Russlandsanktionen - Nachweis von mindestens 3 prüfbaren Referenzen über Leistungen der thermischen Behandlung von Klärschlamm (2023-2025) - Benennung und Beschreibung der im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Behandlungsanlage/n mit einer Bezifferung der entsprechenden Klärschlammmengen - Aufteilung der Klärschlammmengen je Vertragsjahr (2027, 2028, 2029, 2030) auf die vorgesehene/n thermischen Behandlungsanlage/n - Benennung von mindestens einer weiteren thermischen Behandlungsanlage oder eines Klärschlammzwischenlagers für den Fall eines Stillstandes der thermischen Behandlungsanlage zur Schaffung ausreichender Redundanz - Benennung des Standortes der P-Rückgewinnungsanlage/n und der/des Betreibers - Beschreibung der Art der P-Rückgewinnung (Ablauf, Verfahrenstechnik, Kapazitäten, eingesetzte Hilfsmittel etc.) - Beschreibung des Endproduktes der P-Rückgewinnung und der erzielbaren Rückgewinnungsquoten - Realisierungszeitraum und Inbetriebnahme (Genehmigungsstand, Baufortschritt, Betriebsbereitschaft, Datum der geplanten Inbetriebnahme) - Einstufung des/der angebotenen P-Rückgewinnungsverfahrens in einen Technologiereifegrad (TRL) von mindestens 8 - Beschreibung der eingesetzten Transportfahrzeuge und der Übernahme des Klärschlammes - Geplanter Abfuhrrhythmus/Disposition - Benennung der geeichten Waage - Vorlage der Genehmigung der zu beschickenden thermischen Behandlungsanlage/ (Auszug) - Annahmegrenzwerte der thermischen Behandlungsanlage/n und Analysehäufigkeit Beschreibung Nachweisverfahren/Dokumentation.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 27. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Voerde (Niederrhein).
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.