Rhein-Lahn-KreisTED
Linienbündel Bad Ems-Nassau
Linienbündel Bad Ems-Nassau mit 26 Bussen (2 Standard K1, 12 Standard K2, 2 Gelenk K2, 10 Midibus K1) auf 21 Linien. Jährlich ca. 1.208.157 Nutzwagen-km Bus, 44.048 Fahrplanstunden Bus, 284.275 Besetzkilometer RufBus (max.) bzw. 56.855 (geschätzt). Mindestens 10 Midibusse emissionsfrei gem. SaubFahrzeugBeschG.
Personenbeförderung, Busse & Bahnen
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Inhalt auf einen Blick
Linienbündel Bad Ems-Nassau mit 26 Bussen (2 Standard K1, 12 Standard K2, 2 Gelenk K2, 10 Midibus K1) auf 21 Linien. Jährlich ca. 1.208.157 Nutzwagen-km Bus, 44.048 Fahrplanstunden Bus, 284.275 Besetzkilometer RufBus (max.) bzw. 56.855 (geschätzt). Mindestens 10 Midibusse emissionsfrei gem. SaubFahrzeugBeschG.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Rhein-Lahn-Kreis
- Veröffentlicht:
- 03. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Linienbündel Bad Ems-Nassau mit 26 Bussen (2 Standard K1, 12 Standard K2, 2 Gelenk K2, 10 Midibus K1) auf 21 Linien. Jährlich ca. 1.208.157 Nutzwagen-km Bus, 44.048 Fahrplanstunden Bus, 284.275 Besetzkilometer RufBus (max.) bzw. 56.855 (geschätzt). Mindestens 10 Midibusse emissionsfrei gem. SaubFahrzeugBeschG.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (CES)
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6- Rhein-Lahn-Kreis
Linienbündel Bad Ems-Nassau
mit den Linien: 547 Nastätten – Singhofen – Nassau, 548 Attenhausen – Pohl – Singhofen, 549 Roth / Holzhausen – Obertiefenbach – Miehlen – Nastätten, 550 Nastätten – Miehlen – Singhofen – Nassau, 551 Arzbach – Bad Ems – Becheln – Dachsenhausen, 552 Bad Ems – Fachbach – Miellen – Niederlahnstein – Oberlahnstein, 553 Kemmenau – Bad Ems – Arzbach, 554 Bad Ems – Fachbach – Miellen – Friedrichssegen – Becheln, 555 Bad Ems – Kemmenau (- Oberelbert), 556 Bad Ems – Kemmenau – Bad Ems, 557 Miellen – Fachbach – Bad Ems, 558 Eitelborn – Arzbach – Bad Ems, 559 Bad Ems – Nassau, 590 Laurenburg – Kördorf – Katzenelnbogen, 591 Laurenburg – Kördorf – Obernhof, 592 Seelbach – Obernhof – Weinähr – Nassau, 593 Nassau – Winden – Zimmerschied – Nassau, 594 Nassau – Weinähr – Obernhof – Kördorf – Katzenelnbogen, 595 (Nassau -) Schweighausen – Geisig – Nassau, 596 Becheln – Sulzbach – Nassau, 597 Oberwies – Dachsenhausen – Becheln – Bad Ems. Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 26 Fahrzeugen (2 Standardbusse Kategorie 1, 12 Standardbusse Kategorie 2, 2 Gelenkbusse Kategorie 2, 10 Midibusse Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 1.208.157 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 44.048 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden. Die gerundeten maximalen Besetzkilometer RufBus betragen lt. Fahrplan 284.275 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer RufBus durch Inanspruchnahme betragen 56.855 p.a.. Von den insgesamt 10 Midibussen der Kategorie 1 sind mindestens 10 emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzusetzen. - Rhein-Lahn-Kreis
Verkehrsleistungen Linienbündel Diez (Linien 560, 561, 563, 575, 577, 578, 579, 581, 582, 583)
Betrieb des Linienbündels Diez (Linien 560, 561, 563, 575, 577, 578, 579, 581, 582, 583). Leistungsumfang: ca. 638.744 Nutzwagenkilometer und 29.156 Fahrplanstunden p.a. sowie Rufbus-Leistungen. Einsatz von 17 Fahrzeugen (6 Standard-, 2 Gelenk-, 3 Midi-, 6 Minibusse) erforderlich. Für die 9 Fahrzeuge der Kategorie 1 ist der Einsatz von mindestens 9 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß SaubFahrzeugBeschG vorgeschrieben. - Rhein-Lahn-KreisBad Ems
Linienbündel Diez
mit den Linien: 560 Laurenburg – Holzappel – Altendiez – Diez, 561 Laurenburg – Holzappel – Altendiez – Diez, 563 Diez – Heistenbach – Altendiez – Diez (– Nentershausen), 575 Nentershausen – Hambach – Diez, 577 (Eppenrod –) Isselbach – Holzappel, 578 Laurenburg – Dörnberg – Holzappel, 579 Diez / Cramberg / Balduinstein – Holzappel, 581 Heistenbach – Altendiez – Diez – Limburg, 582 Limburg – Diez Marktplatz – Schläfer – Marktplatz – Limburg, 583 Diez Bahnhof – Schläfer – In den Wingerten – Bahnhof. Die Leistungen können im Grundangebobot fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (6 Standardbusse Kategorie 2, 2 Gelenkbusse Kategorie 2, 3 Midibusse Kategorie 1, 6 Minibusse Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 638.744 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 29.156 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden. Die gerundeten maximalen Besetzkilometer RufBus betragen lt. Fahrplan 96.449 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer RufBus durch Inanspruchnahme betragen 19.290 p.a.. Von den insgesamt 9 Fahrzeugen der Kategorie 1 sind mindestens 9 emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzusetzen. - Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.Frist: 20. Juli
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 8 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kal - Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. - Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenFrist: 30. Juni
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Rhein-Lahn-Kreis.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.