Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG
Liefervereinbarung Blenrep
Arzneimittel
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG
- Veröffentlicht:
- 01. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Arzneimittel
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AOK Nordost - Die GesundheitskassePotsdamFrist: 05. Okt.Gegenstand des Open-House-Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Verbandmitteln einschließlich PEG-Verbandsets, nach § 31 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung) soweit die vorgenannten Leistungen nicht durch die Arzneimittel-Richtlinie oder andere gesetzliche oder vertragliche Vorgaben ausgeschlossen sind. Verbandmittel sind keine Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG) oder Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Open-House-Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Open-House-Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wir ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Vergabeverfahrens durchführen, werden die ihm Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend beendet.Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens" der AOK Nordost
AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.PotsdamFrist: 05. Okt.Gegenstand des Open-House-Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Verbandmitteln einschließlich PEG-Verbandsets, nach § 31 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung) soweit die vorgenannten Leistungen nicht durch die Arzneimittel-Richtlinie oder andere gesetzliche oder vertragliche Vorgaben ausgeschlossen sind. Verbandmittel sind keine Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG) oder Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Open-House-Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Open-House-Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wir ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Vergabeverfahrens durchführen, werden die ihm Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend beendet.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG.
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