Landkreis HildesheimN/A
Lieferung und Montage von vier Trinkwasserbrunnen in der Gemeinde Diekholzen
Es ist die Errichtung von insgesamt 4 Trinkwasserbrunnen in den Ortschaften Diekholzen, Söhre, Egenstedt und Barienrode einschließlich der erforderlichen Tiefbauarbeiten geplant.
Elektroinstallation, Leitungsbau, Wasserversorgung
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Inhalt auf einen Blick
Es ist die Errichtung von insgesamt 4 Trinkwasserbrunnen in den Ortschaften Diekholzen, Söhre, Egenstedt und Barienrode einschließlich der erforderlichen Tiefbauarbeiten geplant.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Hildesheim
- Veröffentlicht:
- 13. Juli 2026
- Frist:
- 13. August 2026
- Thema:
- Elektroinstallation
- Bauobjekt:
- Wasserwerk / Trinkwasseraufbereitung
Bauobjekt-Klassifikation
- Wasserwerk / TrinkwasseraufbereitungHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Es ist die Errichtung von insgesamt 4 Trinkwasserbrunnen in den Ortschaften Diekholzen, Söhre, Egenstedt und Barienrode einschließlich der erforderlichen Tiefbauarbeiten geplant.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 22 - Bekanntmachung geplante Vergabe.pdf
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Lieferung und Montage von vier Trinkwasserbrunnen in der Gemeinde Diekholzen
Lieferung und Montage von vier Trinkwasserbrunnen in der Gemeinde Diekholzen - Zweckverband Wasser und Abwasser VogtlandFrist: 28. Juli
Plauen, Hammerstraße 28, Verwaltungsgebäude 4, Photovoltaikanlage, 1. BA – Lieferung, Montage und betriebsfertige Errichtung
Art und Umfang der Leistung: • Lieferung und Montage von insgesamt ca. 118 PV-Modulen mit einer Gesamtleistung von ca. 53,10 kWp • Aufteilung der PV-Module: • ca. 30 Module Dach A • ca. 42 Module Dach B • ca. 46 Module Fassaden-/Wandmontage • Lieferung und Montage der erforderlichen Unterkonstruktion für Dach- und Fassadenflächen, einschließlich Klemmen, Schienen, Konsolen, Verbinder und Befestigungsmaterial • Lieferung und Einbau von 3 Wechselrichtern à ca. 20 kW AC, einschließlich zugehöriger Anschluss- und Schutztechnik • Errichtung der DC- und AC-Verkabelung, einschließlich Solarkabel, Steuerleitungen, Netzwerkkabel und Anschlussleitungen • Lieferung und Montage der erforderlichen Niederspannungsschaltanlage mit Schutz-, Mess-, Zähl- und Schaltgeräten • Einbindung von Energiemanagement, Energiezähler, Netzanalysator und NA-Schutz • Ausführung der erforderlichen Kabelverlegesysteme, insbesondere Kabelrinnen, Steigtrassen, Leitungskanäle und Kunststoffwellrohre • Herstellung erforderlicher Kernbohrungen, Wand- und Dachdurchführungen einschließlich Abdichtung und Wiederherstellung • Ausführung von Blitzschutz- und Potentialausgleichsarbeiten, einschließlich Anschluss an vorhandene Anlagen • Stellung und Nutzung erforderlicher Gerüste, Schutzgerüste, Dachfangschutz und Montagehilfen • Durchführung von Prüfung, Inbetriebnahme, Anmeldung, Einweisung und Dokumentation - Zweckverband Wasser und Abwasser VogtlandFrist: 28. Juli
Plauen, Hammerstraße 28, Verwaltungsgebäude 4, Photovoltaikanlage, 1. BA – Lieferung, Montage und betriebsfertige Errichtung
• Lieferung und Montage von insgesamt ca. 118 PV-Modulen mit einer Gesamtleistung von ca. 53,10 kWp • Aufteilung der PV-Module: • ca. 30 Module Dach A • ca. 42 Module Dach B • ca. 46 Module Fassaden-/Wandmontage • Lieferung und Montage der erforderlichen Unterkonstruktion für Dach- und Fassadenflächen, einschließlich Klemmen, Schienen, Konsolen, Verbinder und Befestigungsmaterial • Lieferung und Einbau von 3 Wechselrichtern à ca. 20 kW AC, einschließlich zugehöriger Anschluss- und Schutztechnik • Errichtung der DC- und AC-Verkabelung, einschließlich Solarkabel, Steuerleitungen, Netzwerkkabel und Anschlussleitungen • Lieferung und Montage der erforderlichen Niederspannungsschaltanlage mit Schutz-, Mess-, Zähl- und Schaltgeräten • Einbindung von Energiemanagement, Energiezähler, Netzanalysator und NA-Schutz • Ausführung der erforderlichen Kabelverlegesysteme, insbesondere Kabelrinnen, Steigtrassen, Leitungskanäle und Kunststoffwellrohre • Herstellung erforderlicher Kernbohrungen, Wand- und Dachdurchführungen einschließlich Abdichtung und Wiederherstellung • Ausführung von Blitzschutz- und Potentialausgleichsarbeiten, einschließlich Anschluss an vorhandene Anlagen • Stellung und Nutzung erforderlicher Gerüste, Schutzgerüste, Dachfangschutz und Montagehilfen • Durchführung von Prüfung, Inbetriebnahme, Anmeldung, Einweisung und Dokumentation - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Totalunter- bzw. -übernehmer für den Abbruch und Neubau von vier Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage und Freianlagen in Weilheim in Oberbayern
Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die AG beabsichtigt, die bestehende Bebauung aus vier Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstücken 2840/23 und 2840/40 Römerstraße / Steinlestraße in Weilheim in Oberbayern (Weilheim i. O.) abzureißen und den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage zu realisieren, wodurch eine Modernisierung des Gebäudebestands und eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung angestrebt wird. Die mit der Stadt Weilheim i. O. abgestimmte Planung sieht die Errichtung von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern mit 60 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Quartierstiefgarage untergebracht. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan erstellt, welcher sich derzeit in Auslegung befindet und im Januar 2026 beschlossen werden soll. Dieser ist als Grundlage der weiteren Planung zu verstehen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch einen Totalunter- bzw. -übernehmer erfolgen. Als Bundesanstalt ist die AG angehalten, ihre Bauvorhaben gemäß den Klimazielen der Bundesregierung möglichst nachhaltig umzusetzen. Die neuen Wohngebäude sollen daher - über den gesamten Lebenszyklus betrachtet - möglichst klimaneutral geplant, errichtet und betrieben werden können. Die Baumaterialien sollen so eingesetzt werden, dass ihre Wiederverwertung mit geringstem Aufwand möglich ist. Serielle Bauweisen aus möglichst nachhaltigen Baustoffen werden bevorzugt. Die Ausführung der Neubauten kann sowohl in modularer als auch konventioneller Bauweise erfolgen. Die BImA bevorzugt eine Ausführung in Holzbauweise bzw. mit nachhaltigen Baustoffen. Die planerische Voruntersuchung verwendet ein Achsmaß, das flexible und funktional Grundrisse sowie vielfältige Bauweisen zulässt. Die Massivbauteile der Neubauten sollen so geplant werden, dass auch diese in Serie vorgefertigt werden können (z.B. Treppenhäuser, Aufzugsschächte). Die zu planenden Gebäude müssen mindestens die Anforderungen an das Effizienzhaus 40, sowie die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden mit dem Siegel QNGplus erfüllen. Die Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ein Mieterstrommodell kann durch die BImA nicht angeboten werden. Die elektrische Anlagenausstattung der Wohnungen ergibt sich aus der aktuell gültigen DIN. Es ist ein mittlerer Ausstattungsstandard zu planen. Die Planung hat sich grundsätzlich an die Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ in der gültigen Fassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren. Das Projekt unterliegt innerhalb der BImA während der Planungs- und Bauphase primär der Sparte Portfoliomanagement. In Bezug auf die Inbetriebnahme der Gebäude und Außenanlagen sowie Mieterangelegenheiten ist die Sparte Wohnen integriert. Dies soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst beide Bauabschnitte. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Totalunter- bzw. -übernehmer für den Abbruch und Neubau von vier Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage und Freianlagen in Weilheim in Oberbayern (VOEK 426-25)
Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die AG beabsichtigt, die bestehende Bebauung aus vier Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstücken 2840/23 und 2840/40 Römerstraße / Steinlestraße in Weilheim in Oberbayern (Weilheim i. O.) abzureißen und den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage zu realisieren, wodurch eine Modernisierung des Gebäudebestands und eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung angestrebt wird. Die mit der Stadt Weilheim i. O. abgestimmte Planung sieht die Errichtung von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern mit 60 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Quartierstiefgarage untergebracht. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan erstellt, welcher sich derzeit in Auslegung befindet und im Januar 2026 beschlossen werden soll. Dieser ist als Grundlage der weiteren Planung zu verstehen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch einen Totalunter- bzw. -übernehmer erfolgen. Als Bundesanstalt ist die AG angehalten, ihre Bauvorhaben gemäß den Klimazielen der Bundesregierung möglichst nachhaltig umzusetzen. Die neuen Wohngebäude sollen daher - über den gesamten Lebenszyklus betrachtet - möglichst klimaneutral geplant, errichtet und betrieben werden können. Die Baumaterialien sollen so eingesetzt werden, dass ihre Wiederverwertung mit geringstem Aufwand möglich ist. Serielle Bauweisen aus möglichst nachhaltigen Baustoffen werden bevorzugt. Die Ausführung der Neubauten kann sowohl in modularer als auch konventioneller Bauweise erfolgen. Die BImA bevorzugt eine Ausführung in Holzbauweise bzw. mit nachhaltigen Baustoffen. Die planerische Voruntersuchung verwendet ein Achsmaß, das flexible und funktional Grundrisse sowie vielfältige Bauweisen zulässt. Die Massivbauteile der Neubauten sollen so geplant werden, dass auch diese in Serie vorgefertigt werden können (z.B. Treppenhäuser, Aufzugsschächte). Die zu planenden Gebäude müssen mindestens die Anforderungen an das Effizienzhaus 40, sowie die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden mit dem Siegel QNGplus erfüllen. Die Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ein Mieterstrommodell kann durch die BImA nicht angeboten werden. Die elektrische Anlagenausstattung der Wohnungen ergibt sich aus der aktuell gültigen DIN. Es ist ein mittlerer Ausstattungsstandard zu planen. Die Planung hat sich grundsätzlich an die Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ in der gültigen Fassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren. Das Projekt unterliegt innerhalb der BImA während der Planungs- und Bauphase primär der Sparte Portfoliomanagement. In Bezug auf die Inbetriebnahme der Gebäude und Außenanlagen sowie Mieterangelegenheiten ist die Sparte Wohnen integriert. Dies soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst beide Bauabschnitte. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 10. Aug.
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 10. Aug.
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben. - Gemeinde EschelbronnEschelbronn
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 18. Aug.
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die Besonderen Leistungen (LPH 7 und 8) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 13. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Hildesheim.
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