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Krankenhausmanagement

Die Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH beabsichtigt, die Leistungen des Interimsmanagements an ein externes Unternehmen zu vergeben. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen. Der Landkreis Harburg betreibt in Alleinträgerschaft die Krankenhäuser in Buchholz und Winsen (Luhe) mit derzeit insge...

Typ: Ausschreibung
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Die Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH beabsichtigt, die Leistungen des Interimsmanagements an ein externes Unternehmen zu vergeben. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen. Der Landkreis Harburg betreibt in Alleinträgerschaft die Krankenhäuser in Buchholz und Winsen (Luhe) mit derzeit in...

Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Veröffentlicht:
01. April 2026
Frist:
Nicht angegeben

Ausschreibungsbeschreibung

Die Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH beabsichtigt, die Leistungen des Interimsmanagements an ein externes Unternehmen zu vergeben. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen. Der Landkreis Harburg betreibt in Alleinträgerschaft die Krankenhäuser in Buchholz und Winsen (Luhe) mit derzeit insgesamt 559 Betten. An diesen beiden Standorten findet jeweils sowohl akutmedizinisch-stationäre wie ambulante Behandlung statt. Die Krankenhäuser Buchholz und Winsen sind damit wesentliche Gesundheitsversorger der Bevölkerung im Landkreis Harburg und darüber hinaus. Gelegen in der Metropolregion Hamburg befinden sich die Krankenhäuser jedoch in einem hochkompetitiven Marktumfeld sowohl in Hinsicht auf die Patientinnen und Patienten als auch die Mitarbeitenden. Die Krankenhäuser Buchholz und Winsen befinden sich - wie ein Großteil der deutschen Krankenhäuser - in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Eine Verlustübernahme durch den Landkreis Harburg war daher erforderlich. Eine Fortführung der Verlustausgleiche ist aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises Harburg in den kommenden Jahren jedoch nicht möglich. Um den Erfolg der jetzt erforderlichen wirtschaftlichen Konsolidierung und damit den Erhalt der kommunalen Trägerschaft zu gewährleisten, ist eine externe Beratung zwingend erforderlich.

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