Wolfsburger Verkehrs - GmbH
Kraftstoffbezug 2026 (Ausschreibung 2. Quartalsmenge Q2/2026)
Beschaffung von 480.000l Dieselkraftstoff für die Tranche 02/2026 im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 30.06.2026. Die Vergabe erfolgt im Rahmen von jährlich vier Festpreisausschreibungen als Verhandlungsverfahren unter den als geeignet klassifizierten Teilnehmern.
Lebensmittellieferung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von 480.000l Dieselkraftstoff für die Tranche 02/2026 im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 30.06.2026. Die Vergabe erfolgt im Rahmen von jährlich vier Festpreisausschreibungen als Verhandlungsverfahren unter den als geeignet klassifizierten Teilnehmern.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Wolfsburger Verkehrs - GmbH
- Veröffentlicht:
- 31. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Lebensmittellieferung
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von 480.000l Dieselkraftstoff für die Tranche 02/2026 im Zeitraum vom 01.04.2026 bis 30.06.2026. Die Vergabe erfolgt im Rahmen von jährlich vier Festpreisausschreibungen als Verhandlungsverfahren unter den als geeignet klassifizierten Teilnehmern.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
Alle Unterlagen im Workspace öffnenÄhnliche Bekanntmachungen
9- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
Zeitvertrag 2026-2028 Reinigung von Abwasserleitungen in 2 Losen
Rahmenvertrag für die Reinigung von Abwasserleitungen für den Zeitraum 2026 bis 2028. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. - Stadt KaufbeurenKaufbeurenFrist: 02. Juni
2018HBA003 28 Lüftung BA 2 - 2026
Im Rahmen der energetischen Sanierung der Konradin-Grundschule sowie der Erweiterung um vier Klassenräume wird die Installation einer Lüftungsanlage (BA 2) ausgeschrieben. Der Zeitraum der Maßnahme erstreckt sich bis 2026. - Hansestadt Herford- Die Bürgermeisterin-, WirtschaftsförderungHerfordFrist: 15. Juni
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss- Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im -Lückenschluss-Gebiet- in der Hansestadt Herford. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit\/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Der Konzessionsgeber ist bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5\/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1\/SVK\/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9\/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Portal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird jedoch ein einstufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. - Gemeinde KöngenKöngen
Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm/Gemeinde Köngen)
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Köngen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Gemeinde Köngen in dem vorliegenden Projekt ab. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular öffentliche Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Gemeinde Köngen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 Förder-anträge gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst jeweils grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitions-kosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. - Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 26. Mai
Ausschreibung Büromaterial für FB 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/10/108-26/jn 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601175 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Büromaterial für den Fachbereich 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld Menge und Umfang: Büromaterial: Bei nachfolgender Auflistung hadelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung des benötigten Büromaterials. Den genauen Umfang können Sie dem Leistungsverzeichnis entehmen. 500 Bleistifte 800 Kugelschreiber 1000 Fineliner 3000 Ordner 500 Schnellhefter 2340 Haftnotizen weitere diverse Büromaterialen Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Zentraler Rechnungseingang für Fachbereich 55 - Jobcenter Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 geschlossen. Die nachstehenden Stückzahlen sind Kalkulationswerte für den gesamten Zeitraum des Vertrages. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese Werte jedoch weder Mindest- noch Höchstmengen darstellen, vielmehr dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass angemessene Mengenschwankungen in Höhe von +/- 15% vom Angebot umfasst sind. Als Höchstmenge ist von +15 % für die jeweilige einzelne Position (Position 1-87) auszugehen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich gelieferten Mengen. Es ist mit einer monatlichen Lieferung an den Hauptstandort des Jobcenters des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - Fachbereich 55, Chemieparkstraße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, zu rechnen. Die Lieferungen sollen als Teillieferungen nach Abruf innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d95c715c6-5f7abe896f5fdaec 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 26.05.2026 14:00 Ablauf der Bindefrist: 02.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) ggf. Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft e) ggf. TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern keine abweichender Geschäftszyklus; Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solche Insolvenzplanes angegeben wurde) e) Angabe, ob Liquidation vorliegt f) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Büromaterial (außer Papier) - Universitätsklinikum Köln AöRFrist: 23. Juni
Rahmenvertrag für Wartungsleistungen RLT-Anlagen
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Wartung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden des Universitätsklinikums Köln, einem Krankenhaus der Maximalversorgung und Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Gegenstand sind regelmäßige Wartungs-, Inspektions- und einfache Instandhaltungsleistungen gemäß VDMA 24186-1 zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, hygienegerechten Funktion und Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen. --- Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Verfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach VgV durchgeführt; in dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über eine Teilnahme an einzelnen Losen oder beiden Losen zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt. --- Leistungsumfang und Losaufteilung Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben: - **Los 1** umfasst RLT-Anlagen u. a. in Strahlentherapie, Cyberknife, Stereotaxie, Bettenhaus und Herzzentrum. - **Los 2** umfasst RLT-Anlagen im Zentralklinikum (Bauteile A-F) sowie Hörsaal. Die Wartung erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger technischer Regelwerke (u. a. DIN 31051, VDMA 24186-1, VDI 6022, VDI 3819-1, DIN EN ISO 45001) und ist ausschließlich durch sachkundige Personen mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung (z. B. Elektriker/Elektrotechniker, HLK-Techniker, Mechatroniker, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtungen) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Vorarbeiter als verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort einzusetzen. Die Leistungen werden durch den Auftraggeber bedarfsgerecht im Rahmen von Einzelabrufen abgerufen. --- Vertragslaufzeit Vorgesehen ist grundsätzlich eine jährliche Wartung im Zeitraum Juli bis Dezember. Der Vertrag soll voraussichtlich zum 01.10.2026 beginnen und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30.09.2027 mit automatischer Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren. --- Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. --- Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien für beide Lose gleichermaßen. Die Eignung des Bieters ist nach Maßgabe der dort veröffentlichten Anforderungen (insbesondere fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal, Qualifikation und Personenidentität des Vorarbeiters sowie Unternehmensreferenzen) nachzuweisen. Zur Differenzierung der geeigneten Unternehmen und zur anschließenden Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf bis zu fünf Bewerber wird folgende Bewertungsmatrix angewendet. Die Gesamtpunktzahl ist anonym und objektiv auszuwerten. # 1. Bewertung der Kriterien 1. Kriterium 2.1 - Mindestausbildung des Personals - Alle vorgesehenen Mitarbeiter mit passender Ausbildung nach Ziffer 2.1 nachgewiesen: 10 Punkte - Mindestens eine Person ohne passende Ausbildung oder nicht nachgewiesen: 0 Punkte 2. Kriterium 2.2 - Besondere Qualifikation des Vorarbeiters - Besondere RLT-Qualifikation des Vorarbeiters (gemäß Ziffer 2.2) vollständig und aktuell nachgewiesen: 10 Punkte - Qualifikation nicht oder nicht vollständig nachgewiesen: 0 Punkte 3. Kriterium 3.1 - Unternehmensreferenzen - 3 vollständige, passende Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang; vergleichbar ist insbesondere ein erfolgreich erfüllter, mindestens 4?jähriger Wartungsvertrag über die Wartung von RLT-Anlagen in einem Krankenhausumfeld mit Patientenkontakt innerhalb der letzten 5 Jahre: 15 Punkte - 3 Referenzen, aber maximal eine nicht vollständig oder nicht passend: 10 Punkte - Weniger als 2 geeignete Referenzen oder gravierende Unvollständigkeiten: 0 Punkte # 2. Mindestanforderung (Eignungsschwelle) Ein Bewerber ist als geeignet anzuerkennen, wenn er - im Kriterium 2.1 (Mindestausbildung des Personals) mindestens 5 Punkte erzielt, - im Kriterium 2.2 (Besondere Qualifikation des Vorarbeiters) 10 Punkte erreicht und - insgesamt mindestens 25 Punkte erhält. Erfüllt ein Bewerber diese Mindestanforderungen nicht, wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. # 3. Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten Der Auftraggeber beabsichtigt, insgesamt fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl werden die geeigneten Unternehmen in eine Rangfolge gebracht. Soweit mehr als fünf Unternehmen die gleiche Punktzahl und eine vollständige Gleichwertigkeit aufweisen, ist eine weitere sachliche Unterscheidung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Auswahl der letzten Plätze nach dem Zufallsprinzip vornehmen, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. # 4. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der vorstehend beschriebenen Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber lädt anschließend fünf geeignete Unternehmen für beide Lose zur Angebotsabgabe ein. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase erfolgt nicht; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. - Stadtverwaltung MittweidaFrist: 22. Mai
WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 0626220526 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Rochlitzer Straße 3 09648 Mittweida Deutschland Telefonnummer: +49 3727967-304 Telefaxnummer: +49 3727967-181 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.mittweida.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: schriftlich Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030 Menge und Umfang: Bei den im Rahmen der Programmbegleitung zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Entwicklung von Projekten aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes SEKo-WEP (Stand: 12/2023) "Neubaugebiet Lauenhainer Straße". Das Aufgabenspektrum besteht aus folgenden Leistungsbausteinen: Leistungsbaustein 1: Projektmanagement / Projektsteuerung / Projektbegleitung Erarbeitung und termingerechte, vollständige Einreichung der jährlichen Fortsetzungsanträge bzw. Fortsetzungsberichte bei der Bewilligungsstelle inkl. Fortschreibung des Maßnahmekonzeptes sowie des Kosten- und Finanzierungsplanes gemäß Planungsstand für die Einzelvorhaben und Prioritätensetzung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Mittweida Beratung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen oder bei der Prüfung von Fachförderungen für die geplanten Einzelvorhaben Betreuung der privaten Akteure/Eigentümer bei der Vorbereitung, Beantragung, Durchführung und förderrechtlichen Abrechnung von Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen einschließlich erforderlicher Vertragsgestaltung bei der Weiterleitung von Fördermitteln zielgerichtete Vorbereitung der geplanten Einzelmaßnahmen durch einen interaktiven Prozess mit der Stadtverwaltung, den beteiligten Akteuren im Gebiet, den Maßnahmeträgern sowie den beauftragten Planungsbüros im Sinne einer lokalen Partnerschaft förderrechtliche Aufbereitung der Einzelvorhaben gemäß den Vorgaben der Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung einer eventuellen Zustimmungspflicht Mitwirkung bei der programmbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der geltenden Publizitätsvorschriften Leistungsbaustein 2: Unterstützung der finanziellen Abwicklung Beratung und Unterstützung der Stadt bei gebietsbezogenen Finanzierungsangelegenheiten und der fördergebietsbezogenen Kostenplanung für die jährliche Aufstellung des Haushalts Aufbau eines projektbezogenen Controllings und Einrichtung eines EDV-basierten Fördermittelmanagements Maßnahmenbezogene Erfassung von Rechnungen einschließlich förderrechtlicher Prüfung Fördermittelabruf / Nachweisführung und Abrechnung einschließlich Antragsbearbeitung bei erforderlichen Änderungen der jährlich bereitgestellten Finanzmittel (Mehr- oder Minderbedarf im jeweils aktuellen Haushaltsjahr) Erstellung von Verwendungsnachweisen für abgeschlossene Einzelmaßnahmen Dokumentation von Problemen/Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen; Berichterstattung nach Erfordernis an die Bewilligungsstelle Unterstützung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen, u.a. bei der Gestaltung von Verträgen Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Prüfung und Feststellung der Beihilferelevanz nach § 107 AEUV (in der aktuell geltenden Fassung) Erstellung der Zwischenabrechnung für die Gesamtmaßnahme "Neubaugebiet Lauenhainer Straße" zum 31.12.2030. Der erforderliche Zeitaufwand für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs gemäß Leistungsbaustein 1 und 2 für die Vertragsdauer von zunächst 53 Monaten (vom 01.08.2026 bis 31.12.2030) wird mit ca. 2.400 Arbeitsstunden eingeschätzt und soll für die Honorarkalkulation als Orientierung dienen. Ort der Leistung: Stadt Mittweida Markt 32 09648 Mittweida e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.08.2026 Ende: 31.12.2030 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Markt 32 09648 Mittweida i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 22.05.2026 10:30 Ablauf der Bindefrist: 17.07.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: gemäß § 18 VOL/B k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (Formblatt) 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen (Formblatt) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden 3,0 Mio. €, Sonstige Schäden 0,5 Mio. € Nachweis der jährlichen Maximierung auf das 2-fache der Versicherungssumme Der Nachweis der Deckungssummen kann auch mittels Erklärung des Versicherers erfolgen, dass die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall erfolgt. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Eigenerklärung über die regelmäßige Zahlung von Abgaben, Steuern und Krankenkassenbeiträgen Erklärung, ob und welche Leistungsanteile an Dritte beauftragt werden Nachweis der fachlichen Eignung: Nachweise der fachlichen Qualifikation des Projektteams einschl. persönlicher Referenzen sowie Angaben zur Berufserfahrung Darstellung von maximal vier Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Verfahrensträgerschaft in den Programmen der Städtebauförderug im Freistaat Sachsen belegen, davon mindestens 2 Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Gesamtmaßnahmen. Dabei sind mind. Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers für Rückfragen anzugeben Darstellung von maximal 2 Referenzobjekten über Kenntnisse und Erfahrungen in der stadtteilbezogenen Arbeit mit lokalen Akteuren. Dabei sind mindestens Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers anzugeben Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren unterteilt nach Berufsgruppen Erklärung über die technische Ausstattung Erklärung zum internen Qualitätsmanagement Preisblatt Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Arbeitsweise/ Struktur/ Vor-Ort/ Team (25%), 3 Leistungsfähigkeit (35%) Projektmanagement (außer im Bauwesen) Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Infliximab, ATC L04AB02
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: [email protected]) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind per E-Mail an das Postfach: [email protected] zu übermitteln. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.04.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 28.02.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.Open house Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit o.g. Wirkstoff an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines "Open House-Modells". Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich - individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Alle Verträge enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Potenzielle Vertragspartner können die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung (vorab unbedingt als Scan an die E-Mail Adresse: [email protected]) im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind per E-Mail an das Postfach: [email protected] zu übermitteln. Potenzielle Vertragspartner können, nach Registrierung, im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen und nach erfolgter Freischaltung auf die Vertragsinformationen sowie die Vertragsunterlagen zugreifen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung (unter 5.1.11 Auftragsunterlagen). Die weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail über oben genanntes Postfach. Als potenzielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potenziellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. Verträge zu o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.04.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 28.02.2026 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wolfsburger Verkehrs - GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.