Brandenburgischer IT-DienstleisterPotsdamTED
"Koordination von Projekten im Bereich Informationssicherheit"
Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung Brandenburg. Zum umfangreichen Aufgabenportfolio gehören u.a. die Planung, Steuerung sowie der Betrieb der technischen Infrastruktur der obersten Landesbehörden und ihrer nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie die Koordination un...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Brandenburgischer IT-Dienstleister
- Veröffentlicht:
- 29. Juli 2026
- Frist:
- 31. August 2026
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung Brandenburg. Zum umfangreichen Aufgabenportfolio gehören u.a. die Planung, Steuerung sowie der Betrieb der technischen Infrastruktur der obersten Landesbehörden und ihrer nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie die Koordination und Betreuung von IT-Verfahren und ressortübergreifender Querschnittsverfahren. Derzeit betreut der ZIT-BB vom zentralen Standort Potsdam aus ca. 18.000 Nutzer der Landesverwaltung Brandenburg. Sukzessive werden in den nächsten Jahren weitere IT-Technik und Applikationen der einzelnen Landesbehörden zum ZIT-BB übergeleitet. Mit der Überleitung der Technik in die Verantwortung des ZIT-BB werden unterschiedliche Dienste vom ZIT-BB betreut und somit in die zentrale Struktur migriert. Er betreibt damit u.a. Verfahren der Landesverwaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg und prozessbeteiligten Dritten zur Verfügung stehen. Die Schwerpunkte liegen neben dem laufenden Betrieb in folgenden Bereichen: - Informationssicherheit und CERT - Integration und Konsolidierung von IT-Verfahren - Planung, Einführung und Betrieb von neuen IT-Verfahren - Planung, Ausbau und Konsolidierung verfahrensunabhängiger IT-Infrastruktur - Migration der Behörden IT (Basisdienste) in das RZ des ZIT-BB - Beratungsleistungen für Kunden des ZIT-BB Im ZIT-BB können Projekte zu Themen der o. g. Schwerpunkte durchgeführt werden. Ebenfalls können Beratungsleistungen zu Vorhaben dieser Schwerpunkte erforderlich werden.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Brandenburgischer IT-DienstleisterPotsdamFrist: 17. JuliDie FHF betreibt seit vielen Jahren das Schulungsmanagementsystem HC als zentrales Fachverfahren für Planung und Verwaltung von Ausbildung, Studium, Fortbildung und Veranstaltungen auf dem Campus des AFZ KW. Um einen reibungslosen Aus- und Fortbildungsbetrieb sicherzustellen, nutzen die ansässigen Einrichtungen gemeinsam das Fachverfahren HC, welches unter anderem die aktuellen Veranstaltungs-, Teilnehmenden-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Stundenplandaten zur Verfügung stellt. Die Basis-Infrastruktur wie Server, Betriebssystem und Datenbank-Server wird für dieses Verfahren im Rahmen einer Servicevereinbarung vom ZIT-BB bereitgestellt und betreut. Die Datenbank- und Fachadministration erfolgt durch die FHF selbst. Eine vollständige Migration des Fachverfahrens in das zentrale Rechenzentrum des ZIT-BB konnte im Rahmen des Projektes "Migration AFZ KW" in Jahr 2017 aufgrund unzureichender Performanz und Verfügbarkeit nicht durchgeführt werden. Die der heutigen Lösung zu Grunde liegende Software der Firma HC ist bereits über 20 Jahre alt und technologisch nicht mehr an den heutigen Stand der Technik anpassbar. Die Lösung wird - seitdem der Hersteller die Wartung eingestellt hat - in Eigenregie durch die FHF gepflegt und weiterentwickelt. Daraus resultiert eine FHF / AFZ KW-spezifische Individuallösung mit sehr hohem Anpassungs- und Abdeckungsgrad der Anforderungen von Schulungsmanagement und Verwaltungsfunktionen der FHF und der anderen beteiligten Einrichtungen. Das Fachverfahren HC erreicht eine hohe Integration zu anderen Komponenten / Produkten und allen beteiligten Behörden am Standort Königs Wusterhausen. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Campus-Management-Systems für das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen auf Grundlage eines EVB-IT-Systemvertrags. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme eines modular aufgebauten Campus-Management-Systems (CMS) für den gesamten Campus sowie alle Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Das neue System soll im Rahmen eines Einführungsprojekts das bestehende Fachverfahren HC vollständig ablösen. An die Implementierungsphase schließen sich Service-, Support- und Pflegeleistungen über einen Zeitraum von vier Jahren an, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die zukünftige Lösung soll vom ZIT-BB betrieben (On Premise) und von den Einrichtungen des AFZ KW, hier in Federführung der FHF, durch Fachadministratoren eigenständig verwaltet und genutzt werden. Als ergänzendes Leistungsangebot zum Grundangebot des Betriebs beim ZIT-BB muss der externe Betrieb der Lösung durch den Anbieter auch als vollständig cloudbasierte Lösung angeboten werden. Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung Teil A und Leistungsbeschreibung Teil B verwiesen.FHF Campus-Management-System
Brandenburgischer IT-DienstleisterPotsdamDie FHF betreibt seit vielen Jahren das Schulungsmanagementsystem HC als zentrales Fachverfahren für Planung und Verwaltung von Ausbildung, Studium, Fortbildung und Veranstaltungen auf dem Campus des AFZ KW. Um einen reibungslosen Aus- und Fortbildungsbetrieb sicherzustellen, nutzen die ansässigen Einrichtungen gemeinsam das Fachverfahren HC, welches unter anderem die aktuellen Veranstaltungs-, Teilnehmenden-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Stundenplandaten zur Verfügung stellt. Die Basis-Infrastruktur wie Server, Betriebssystem und Datenbank-Server wird für dieses Verfahren im Rahmen einer Servicevereinbarung vom ZIT-BB bereitgestellt und betreut. Die Datenbank- und Fachadministration erfolgt durch die FHF selbst. Eine vollständige Migration des Fachverfahrens in das zentrale Rechenzentrum des ZIT-BB konnte im Rahmen des Projektes "Migration AFZ KW" in Jahr 2017 aufgrund unzureichender Performanz und Verfügbarkeit nicht durchgeführt werden. Die der heutigen Lösung zu Grunde liegende Software der Firma HC ist bereits über 20 Jahre alt und technologisch nicht mehr an den heutigen Stand der Technik anpassbar. Die Lösung wird - seitdem der Hersteller die Wartung eingestellt hat - in Eigenregie durch die FHF gepflegt und weiterentwickelt. Daraus resultiert eine FHF / AFZ KW-spezifische Individuallösung mit sehr hohem Anpassungs- und Abdeckungsgrad der Anforderungen von Schulungsmanagement und Verwaltungsfunktionen der FHF und der anderen beteiligten Einrichtungen. Das Fachverfahren HC erreicht eine hohe Integration zu anderen Komponenten / Produkten und allen beteiligten Behörden am Standort Königs Wusterhausen. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Campus-Management-Systems für das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen auf Grundlage eines EVB-IT-Systemvertrags. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme eines modular aufgebauten Campus-Management-Systems (CMS) für den gesamten Campus sowie alle Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Das neue System soll im Rahmen eines Einführungsprojekts das bestehende Fachverfahren HC vollständig ablösen. An die Implementierungsphase schließen sich Service-, Support- und Pflegeleistungen über einen Zeitraum von vier Jahren an, mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die zukünftige Lösung soll vom ZIT-BB betrieben (On Premise) und von den Einrichtungen des AFZ KW, hier in Federführung der FHF, durch Fachadministratoren eigenständig verwaltet und genutzt werden. Als ergänzendes Leistungsangebot zum Grundangebot des Betriebs beim ZIT-BB muss der externe Betrieb der Lösung durch den Anbieter auch als vollständig cloudbasierte Lösung angeboten werden. Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung Teil A und Leistungsbeschreibung Teil B verwiesen.FHF Campus-Management-System
Brandenburgischer IT-DienstleisterPotsdamFrist: 17. JuliDie FHF betreibt seit vielen Jahren das Schulungsmanagementsystem HC als zentrales Fachverfahren für Planung und Verwaltung von Ausbildung, Studium, Fortbildung und Veranstaltungen auf dem Campus des AFZ KW. Um einen reibungslosen Aus- und Fortbildungsbetrieb sicherzustellen, nutzen die ansässigen Einrichtungen gemeinsam das Fachverfahren HC, welches unter anderem die aktuellen Veranstaltungs-, Teilnehmenden-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Stundenplandaten zur Verfügung stellt. Die Basis-Infrastruktur wie Server, Betriebssystem und Datenbank-Server wird für dieses Verfahren im Rahmen einer Servicevereinbarung vom ZIT-BB bereitgestellt und betreut. Die Datenbank- und Fachadministration erfolgt durch die FHF selbst. Eine vollständige Migration des Fachverfahrens in das zentrale Rechenzentrum des ZIT-BB konnte im Rahmen des Projektes "Migration AFZ KW" in Jahr 2017 aufgrund unzureichender Performanz und Verfügbarkeit nicht durchgeführt werden. Die der heutigen Lösung zu Grunde liegende Software der Firma HC ist bereits über 20 Jahre alt und technologisch nicht mehr an den heutigen Stand der Technik anpassbar. Die Lösung wird - seitdem der Hersteller die Wartung eingestellt hat - in Eigenregie durch die FHF gepflegt und weiterentwickelt. Daraus resultiert eine FHF / AFZ KW-spezifische Individuallösung mit sehr hohem Anpassungs- und Abdeckungsgrad der Anforderungen von Schulungsmanagement und Verwaltungsfunktionen der FHF und der anderen beteiligten Einrichtungen. Das Fachverfahren HC erreicht eine hohe Integration zu anderen Komponenten / Produkten und allen beteiligten Behörden am Standort Königs Wusterhausen. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Campus-Management-Systems für das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen auf Grundlage eines EVB-IT-Systemvertrags. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme eines modular aufgebauten Campus-Management-Systems (CMS) für den gesamten Campus sowieIT-Sicherheitscheck
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDas MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Auftragnehmer muss zur Durchführung des IT-Sicherheitschecks geeignete Prüfschemata, z.B. in Form von geeigneten Fragebögen, entwickeln. Es müssen bei dieser Prüfung alle in der Praxis vorkommenden IT-Betriebsszenarien im Land Nordrhein-Westfalen in ausreichender Qualität und Güte sowie die Erfüllung der informationssicherheitstechnischen Obliegenheiten seitens zu prüfender Organisation erfasst sein. Bei der Entwicklung der Prüfschemata muss sich an einschlägigen Dokumenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere des Wegs in die Basisabsicherung (WiBA), orientiert werden. Zu den vorkommenden Betriebsszenarien zählen insbesondere der Fall eines vollständigen Eigenbetriebs von IT-Leistungen sowie der Fall von Outsourcing von Leistungen und auch etwaige Mischformen. Diese Betriebsszenarien müssen vollständig durch die Prüfschemata erfasst sowie - hinsichtlich Anforderungserfüllung - im Rahmen der Prüfung erhoben werden. Definitorisch gilt: Eigenbetrieb liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) gleichzeitig auch datenverarbeitende Stelle ist. Outsourcing liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) ihre IT von einer datenverarbeitenden Stelle betreiben lässt (IT-Dienstleister, der vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird). Sollte eine datenverantwortende Stelle IT-Dienste von IT-Dienstleistern betreiben lassen, die nicht mittelbar oder unmittelbar vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen beherrscht werden, so sind diese (externen) IT-Dienstleister nicht vom Umfang der Prüfungen umfasst und müssen selbst nicht in Prüfschemata aufgenommen werden. Gleichwohl muss jedoch auch in diesen Fällen durch die Prüfschemata erhoben werden, ob die datenverantwortende Stelle allen einschlägigen Obliegenheiten des BSI IT-Grundschutzes sowie der BSI-Normen 200-x in hinreichender Qualität und Güte nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss die Prüfschemata strikt nach den fachlichen Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x erstellen, inkl. der spezifischen Realisation einer Prüfung mittels WiBA. Auf Abruf der abrufberechtigten Parteien muss der Auftragnehmer einen IT-Sicherheitscheck durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere inkl. Outsourcing, sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200-x. Die Bewertung erfolgt durch den späteren Auftragnehmer primär qualitativ durch geeignete Prüfschemata mittels z.B. Fragebögen, Workshops und Interviews. Ziel ist ein standardisierter Report bzgl. Reifegrad des ISMS in der geprüften Organisation. Zudem muss der Report konkrete und eigenständig nachnutzbare Handlungsbedarfe mit zugehörigen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Explizit nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Behebung der aufgefundenen Defizite oder Erbringung von individuellen Beratungsleistungen über die im standardisierten Report und ggf. Ergebnispräsentation gegenüber den geprüften Organisationen hinaus. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Die Stichproben müssen hierbei repräsentativ gewählt werden und sind insbesondere in Bereichen erfahrungsgemäß hoher Fehlerträchtigkeit anzusiedeln. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung einheitlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 IT-Sicherheitschecks pro Monat durchführen können. Der Auftragnehmer muss dem MHKBD zudem quartalsweise zwei schriftliche High- Level-Reports zuliefern (eine für die Landesverwaltungs- und eine für die Kommunalebene). In diesen High-Level-Reports sind die Prüfergebnisse nach seitens MHKBD im Rahmen der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien aggregiert zusammenzufassen (z.B. aber nicht nur regionale Zugehörigkeit, Behördengröße, IT-Selbst- bzw. IT-Fremdbetrieb usw.). Wesentliche Trends inkl. globalen Handlungsbedarfen müssen aus diesen High-Level-Reports zweifelsfrei ableitbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.IT-Sicherheitscheck
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDas MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Auftragnehmer muss zur Durchführung des IT-Sicherheitschecks geeignete Prüfschemata, z.B. in Form von geeigneten Fragebögen, entwickeln. Es müssen bei dieser Prüfung alle in der Praxis vorkommenden IT-Betriebsszenarien im Land Nordrhein-Westfalen in ausreichender Qualität und Güte sowie die Erfüllung der informationssicherheitstechnischen Obliegenheiten seitens zu prüfender Organisation erfasst sein. Bei der Entwicklung der Prüfschemata muss sich an einschlägigen Dokumenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere des Wegs in die Basisabsicherung (WiBA), orientiert werden. Zu den vorkommenden Betriebsszenarien zählen insbesondere der Fall eines vollständigen Eigenbetriebs von IT-Leistungen sowie der Fall von Outsourcing von Leistungen und auch etwaige Mischformen. Diese Betriebsszenarien müssen vollständig durch die Prüfschemata erfasst sowie - hinsichtlich Anforderungserfüllung - im Rahmen der Prüfung erhoben werden. Definitorisch gilt: Eigenbetrieb liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) gleichzeitig auch datenverarbeitende Stelle ist. Outsourcing liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) ihre IT von einer datenverarbeitenden Stelle betreiben lässt (IT-Dienstleister, der vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird). Sollte eine datenverantwortende Stelle IT-Dienste von IT-Dienstleistern betreiben lassen, die nicht mittelbar oder unmittelbar vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen beherrscht werden, so sind diese (externen) IT-Dienstleister nicht vom Umfang der Prüfungen umfasst und müssen selbst nicht in Prüfschemata aufgenommen werden. Gleichwohl muss jedoch auch in diesen Fällen durch die Prüfschemata erhoben werden, ob die datenverantwortende Stelle allen einschlägigen Obliegenheiten des BSI IT-Grundschutzes sowie der BSI-Normen 200-x in hinreichender Qualität und Güte nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss die Prüfschemata strikt nach den fachlichen Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x erstellen, inkl. der spezifischen Realisation einer Prüfung mittels WiBA. Auf Abruf der abrufberechtigten Parteien muss der Auftragnehmer einen IT-Sicherheitscheck durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere inkl. Outsourcing, sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200-x. Die Bewertung erfolgt durch den späteren Auftragnehmer primär qualitativ durch geeignete Prüfschemata mittels z.B. Fragebögen, Workshops und Interviews. Ziel ist ein standardisierter Report bzgl. Reifegrad des ISMS in der geprüften Organisation. Zudem muss der Report konkrete und eigenständig nachnutzbare Handlungsbedarfe mit zugehörigen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Explizit nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Behebung der aufgefundenen Defizite oder Erbringung von individuellen Beratungsleistungen über die im standardisierten Report und ggf. Ergebnispräsentation gegenüber den geprüften Organisationen hinaus. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Die Stichproben müssen hierbei repräsentativ gewählt werden und sind insbesondere in Bereichen erfahrungsgemäß hoher Fehlerträchtigkeit anzusiedeln. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung einheitlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 IT-Sicherheitschecks pro Monat durchführen können. Der Auftragnehmer muss dem MHKBD zudem quartalsweise zwei schriftliche High- Level-Reports zuliefern (eine für die Landesverwaltungs- und eine für die Kommunalebene). In diesen High-Level-Reports sind die Prüfergebnisse nach seitens MHKBD im Rahmen der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien aggregiert zusammenzufassen (z.B. aber nicht nur regionale Zugehörigkeit, Behördengröße, IT-Selbst- bzw. IT-Fremdbetrieb usw.). Wesentliche Trends inkl. globalen Handlungsbedarfen müssen aus diesen High-Level-Reports zweifelsfrei ableitbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.IT-Sicherheitscheck
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfDas MHKBD schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung des IT-Sicherheitschecks auf Landesebene und kommunaler Ebene aus. Abrufberechtigte Parteien sind in Nordrhein-Westfalen: - die Landesbehörden, - die nordrhein-westfälischen Kommunen, - die IT-Dienstleister, - die vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Auftragnehmer muss zur Durchführung des IT-Sicherheitschecks geeignete Prüfschemata, z.B. in Form von geeigneten Fragebögen, entwickeln. Es müssen bei dieser Prüfung alle in der Praxis vorkommenden IT-Betriebsszenarien im Land Nordrhein-Westfalen in ausreichender Qualität und Güte sowie die Erfüllung der informationssicherheitstechnischen Obliegenheiten seitens zu prüfender Organisation erfasst sein. Bei der Entwicklung der Prüfschemata muss sich an einschlägigen Dokumenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere des Wegs in die Basisabsicherung (WiBA), orientiert werden. Zu den vorkommenden Betriebsszenarien zählen insbesondere der Fall eines vollständigen Eigenbetriebs von IT-Leistungen sowie der Fall von Outsourcing von Leistungen und auch etwaige Mischformen. Diese Betriebsszenarien müssen vollständig durch die Prüfschemata erfasst sowie - hinsichtlich Anforderungserfüllung - im Rahmen der Prüfung erhoben werden. Definitorisch gilt: Eigenbetrieb liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) gleichzeitig auch datenverarbeitende Stelle ist. Outsourcing liegt dann vor, wenn eine datenverantwortende Stelle (Behörde) ihre IT von einer datenverarbeitenden Stelle betreiben lässt (IT-Dienstleister, der vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird). Sollte eine datenverantwortende Stelle IT-Dienste von IT-Dienstleistern betreiben lassen, die nicht mittelbar oder unmittelbar vom Land NRW und/oder den nordrhein-westfälischen Kommunen beherrscht werden, so sind diese (externen) IT-Dienstleister nicht vom Umfang der Prüfungen umfasst und müssen selbst nicht in Prüfschemata aufgenommen werden. Gleichwohl muss jedoch auch in diesen Fällen durch die Prüfschemata erhoben werden, ob die datenverantwortende Stelle allen einschlägigen Obliegenheiten des BSI IT-Grundschutzes sowie der BSI-Normen 200-x in hinreichender Qualität und Güte nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss die Prüfschemata strikt nach den fachlichen Vorgaben des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und den BSI-Standards der Reihe 200-x erstellen, inkl. der spezifischen Realisation einer Prüfung mittels WiBA. Auf Abruf der abrufberechtigten Parteien muss der Auftragnehmer einen IT-Sicherheitscheck durchführen. Ein IT-Sicherheitscheck im Sinne der vorliegenden Ausschreibung ist eine überwiegend organisatorisch ausgerichtete standardisierte Überprüfung des Reifegrads eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) eines öffentlichen Auftraggebers. Im Fokus stehen u.a. die vorhandenen Richtlinien, Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere inkl. Outsourcing, sowie deren gelebte Umsetzung im Rahmen eines ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und der BSI-Normenreihe 200-x. Die Bewertung erfolgt durch den späteren Auftragnehmer primär qualitativ durch geeignete Prüfschemata mittels z.B. Fragebögen, Workshops und Interviews. Ziel ist ein standardisierter Report bzgl. Reifegrad des ISMS in der geprüften Organisation. Zudem muss der Report konkrete und eigenständig nachnutzbare Handlungsbedarfe mit zugehörigen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Explizit nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Behebung der aufgefundenen Defizite oder Erbringung von individuellen Beratungsleistungen über die im standardisierten Report und ggf. Ergebnispräsentation gegenüber den geprüften Organisationen hinaus. Die technische Umsetzung der Vorgaben des ISMS wird hierbei lediglich überblicksartig und stichprobenartig betrachtet, ohne den Einsatz tiefergehender technischer Scans oder aktiver Prüfmaßnahmen. Die Stichproben müssen hierbei repräsentativ gewählt werden und sind insbesondere in Bereichen erfahrungsgemäß hoher Fehlerträchtigkeit anzusiedeln. Der Umfang des IT-Sicherheitschecks wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung einheitlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 IT-Sicherheitschecks pro Monat durchführen können. Der Auftragnehmer muss dem MHKBD zudem quartalsweise zwei schriftliche High- Level-Reports zuliefern (eine für die Landesverwaltungs- und eine für die Kommunalebene). In diesen High-Level-Reports sind die Prüfergebnisse nach seitens MHKBD im Rahmen der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien aggregiert zusammenzufassen (z.B. aber nicht nur regionale Zugehörigkeit, Behördengröße, IT-Selbst- bzw. IT-Fremdbetrieb usw.). Wesentliche Trends inkl. globalen Handlungsbedarfen müssen aus diesen High-Level-Reports zweifelsfrei ableitbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbadenEs wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Dienstleistungen im Bereich Client-Management (Anwendungsmanagement des HLT)
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbadenEs wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt ca. 28.160 Personenstunden für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren (entsprechend 7.040 Personenstunden pro Jahr) erwartet. Es wird eine Mindestabnahmemengen von 3 Personenjahren über die Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) zugesichert. Die angeforderten Unterstützungsleistungen sollen im Bereich Anwendungsmanagement (AM) des genannten Ressorts eingesetzt werden und erfolgen in unterschiedlichen Funktionseinheiten bzw. AM-Teams. Der Schwerpunkt des Arbeitsumfelds liegt hierbei auf dem technischen Verfahrensbetrieb, d. h. der Einrichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der fachanwendungsspezifischen technischen und logischen IT-Umgebung des jeweiligen Verfahrens (z. B. Datenbankinstanzen, Applikationen, Web-Front-Ends oder Clientkomponenten) einschließlich der vielfältigen Schnittstellen. Der Betrieb der zugrundeliegenden Infrastruktur wird hierbei in unterschiedlichem Maße ebenfalls von diesem AM durchgeführt. Dies reicht von der Koordination und Ergebnisverantwortung der von anderen Betriebseinheiten der HZD erbrachten Leistungen bis hin zum tiefgreifenden technischen Betrieb der IT-Infrastruktur. Deshalb werden vom Auftragnehmer in allen Tätigkeitsfeldern (Fachgebieten) sowohl gute Kenntnisse und Erfahrung im Management der Fachanwendungen als auch, teilweise tiefgreifende, Kenntnisse der zugrundeliegenden Infrastrukturen erwartet. Das technische Arbeitsumfeld des AM-Teams im Bereich Client Management ist sehr vielfältig. Das Anwendungsfachverfahren basieren auf Windows-Technoligie. Hierbei sind Windows-Server als auch MECM-Systeme im Einsatz. Ein Großteil der zu Grunde liegenden Systeme befindet sich in den Serverräumen der HZD (in Wiesbaden und Mainz). Darüber hinaus werden auch in den Kundenlokationen (der Ressorts) befindliche Systeme betreut. Die Kommunikationsgrundlage aller Systeme bildet das HessenNetz. An diesem landeseigenen, sicheren und abgeschotteten Netzverbund sind üblicherweise alle Kundensysteme angeschlossen und können darüber bei Bedarf miteinander kommunizieren. Als Arbeitsplatzsystem bei den Kunden dient der HessenPC, welcher derzeit auf Microsoft Windows 11 basiert. Zum einen gilt es hier neuen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, zum anderen auch die Systemumgebungen unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln. Außerdem müssen verstärkt landespolitische Forderungen umgesetzt bzw. integriert werden. Um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden, besteht kurz- bis mittelfristig Bedarf an hoch spezialisierten und erfahrenen Unterstützungskräften in diesem Umfeld. Sowohl die Einführung neuer Verfahren (von der Planung über die Einrichtung bis zur vollständigen Betriebseinführung) als auch die Umsetzung von komplexeren Verfahrensupdates bzw. Upgrades und Releases sollten am effektivsten mit einem AM-Team erfolgen, das über aktuellstes Wissen über die eingesetzte Software und langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Aufgrund der Einstufung der HZD als lebenswichtige Einrichtung des Landes Hessen müssen sich die eingesetzten Personen, abhängig vom Einsatzgebiet ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Dies wird im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifiziertes Personal mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesem Nachfolgeprodukt erwartet. Folgende Basisqualifikationen werden von der einzusetzenden Person erwartet: •gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM •gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen (Sprachniveau C2 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) ermöglichen •gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI •Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz außerhalb der Standard-Geschäftszeiten Zusätzlich zu diesen allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten sind je nach Einsatzgebiet Kenntnisse in den beschriebenen Tätigkeitsgebieten notwendig. Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_AM-HLT") nachzuweisen. Zu Vertragsbeginn wird mit dem Einsatz von drei Personen geplant. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers
Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburgFrist: 21. Aug.Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Sie ist insbesondere zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, die Abwicklung eines wesentlichen Teils der staatlichen Kassengeschäfte und die Prozessführung für den Freistaat Bayern, insbesondere vor den Zivilgerichten. Zudem ist das Landesamt ein bedeutender IT-Dienstleister für alle Ressorts. Hierzu befinden sich in München und Regensburg die Fachleitstellen sowie die IuK-Abteilungen. Die Fachverfahren für die genannten Tätigkeitsbereiche werden zum Teil selbst entwickelt, es kommt aber auch Software zum Einsatz, die von externen Firmen zugekauft ist und ggf. angepasst wurde. Der produktive Betrieb der rund 50 Fachverfahren wird in Zusammenarbeit mit einem staatlichen Rechenzentrum abgewickelt. Mehrere hundert Test- und Entwicklungssysteme sowie zentrale Systeme für die allgemeine Büro-IT werden in Eigenregie an den Standorten München und Regensburg betrieben. Vor Ort nötige Systeme, wie z. B. Fileserver, befinden sich an den einzelnen Standorten. Der Freistaat Bayern betreibt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, zahlreiche Fachverfahren. Im LfF sind das neben einem Bezüge- und Personalverfahren und einem Mitarbeiterserviceportal u.a. Verfahren für die Festsetzung von Beihilfe und Dienstunfallleistungen, für das Reisemanagement bzw. die Reiseabrechnung, für die Haushaltsaufstellung, die Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatlichen Kassen. Um den Betrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können, sucht das LfF zur Unterstützung der Fachkonzeption bei Neu- oder Weiterentwicklungen dieser (und ggfs. weiterer hier nicht aufgeführter) Verfahren „Business Analysts“ bzw. „Requirements Engineers“ (BAs / REs). Die Beschaffung umfasst eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von BAs/REs auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für die Dauer von 48 Monate mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Ein Abruf (Einzelauftrag) entspricht dabei einen BA/RE für in der Regel jeweils 18 Monate. Für die Dauer der Rahmenvereinbarung wird von insgesamt ca. 18 Abrufen ausgegangen. Dieser Umfang stellt nur die geschätzte Menge dar, eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden. Die Höchstabnahmemenge umfasst 22 Abrufe. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Es werden nach Zuschlagserteilung sofort drei BAs/REs benötigt (entspricht 3 Abrufe), deren Profile und das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage A7.1) bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen sind. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Mitarbeiter zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen – FinanzIT Bayern, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 31. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Brandenburgischer IT-Dienstleister.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.