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Konzessionsvertrag Werbeanlagen ab 01.01.2027
Heidelberg beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für Werbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt (ohne Außenwerberechte in Wartehallen) langfristig neu zu vergeben. Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt in einem Los. Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession beträgt 15 Jahre, beginnend am 01. Januar 20...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Heidelberg
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Heidelberg beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für Werbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt (ohne Außenwerberechte in Wartehallen) langfristig neu zu vergeben. Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt in einem Los. Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession beträgt 15 Jahre, beginnend am 01. Januar 2027. Die Stadt schließt mit dem aktuellen Konzessionär einen Übernahmevertrag bezüglich seiner eigenen Werbeträger, in dem u. a. die analogen Werbeträger vollständig und die digitalen Werbeträger jeweils mit Ausnahme der Baugruppen Rechner, Router und Switch abgekauft werden. Mit Vergabezuschlag verpflichtet sich der Neu-Konzessionär, in diesen Übernahmevertrag für die Stadt einzutreten. Es handelt sich hierbei um: 38 Geklebte Großflächen, 43 City-Light-Poster-Vitrinen, 7 Digitale Groß-Screens, 7 Digitale Klein-Screens, 5 City-Light-Säulen und 5 City-Light-Boards/Mega-Lights. Mit der Neuvergabe der Außenwerberechte sind - bis auf eine Ausnahme - keine Neu-Standorte vorgesehen. Gegenstand des Konzessionsvertrages sind die übernommenen Werbeträger. Bestehende Standorte können nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung teilweise gewandelt werden und mit neuen Werbeträgern ausgestattet werden (z. B. eine City-Light-Poster-Vitrine in einen digitalen Klein-Screen). Der Neu-Konzessionär kann zudem bei Angebotsabgabe in seinem Konzept darstellen, welche Anlagen vom Alt-Konzessionär bis zum 31.Dezember 2026 abzubauen sind. Darüber hinaus existieren 129 Litfaßsäulen im Eigentum der Stadt. Während der Vertragslaufzeit verbleiben die Litfaßsäulen im Eigentum der Stadt. Bei 82 der Litfaßsäulen handelt es sich um Ganz-/Allgemeinstellen, deren Vermarktung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Neu-Konzessionär übernimmt. Bei 40 der Litfaßsäulen handelt es sich um Kultursäulen für Werbung für kulturelle Veranstaltungen. Die Vermarktung der Kultursäulen erfolgt durch die Stadt selbst; der Neu-Konzessionär übernimmt jedoch die Bewirtschaftung (Plaka
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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