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Konzession: Digitale Außenwerbung
Die Stadt überlässt dem Konzessionsnehmer 23 städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen digitale Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht des Konzessionsnehmers, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeanlagen aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Zusätzlich soll der Konze...
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bochum
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- 08. September 2026
- Thema:
- Werbung
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Stadt überlässt dem Konzessionsnehmer 23 städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen digitale Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht des Konzessionsnehmers, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeanlagen aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Zusätzlich soll der Konzessionsnehmer auch redaktionelles Programm über die Werbeanlagen ausspielen. Als Gegenleistung erwartet die Stadt die Zahlung einer Vergütung - bestehend aus einem umsatzabhängigen ("Umsatzpacht") und einem umsatzunabhängigen ("Mindestpacht") Bestandteil, das Bereitstellen von Mediafreileistungen, die Gewährung von Rabatten auf Medialeistungen und das Ermöglichen von Krisenkommunikation. Es werden Standorte für 9 digitale Großflächen im Straßenraum - 4 Standorte ab dem 01.03.2027 und 5 weitere ab dem 01.07.2027 -, 8 digitale Kleinflächen in den Stadtbahnanlagen und 6 digitale Kleinflächen im Straßenraum zur Verfügung gestellt. Daneben hat die Stadt bereits Werberechte für den Betrieb weiterer Werbeanlagen vergeben. Für die Werbeanlagen auf Stadtgrund werden in dieser Ausschreibung Standorte vorgegeben. Es ist Aufgabe des Konzessionsnehmers, die baurechtlichen Genehmigungen für jede Werbeanlage einzuholen. In Abstimmung mit der Stadt können vorgegebene Standorte gegen alternative Standorte getauscht werden. Die Prüfung der planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit alternativer Standorte sowie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen ist Aufgabe des Konzessionsnehmers. Der städtische Raum wird zunehmend als Aufenthaltsraum geschätzt und in Anspruch genommen. Daher steigen die Anforderungen an die Qualität der Werbeanlagen, deren Pflege und deren Nutzen für die Stadt. Die Bieter sind aufgefordert, eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet anzubieten, die dem Stadtbild Bochums entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich, vielmehr sollen alle Angebote nach Möglichkeit die Auswahl
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1Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bochum.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.