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Konzepterstellung und Sanierungsmanagements für drei Quartiere nach KfW 432 in Kassel
Konzepterstellung und Sanierungsmanagement für drei Quartiere nach KfW 432 in Kassel. Jedes Quartier bildet ein Los für Konzepterstellung und Umsetzung über bis zu fünf Jahre.
Stadtplanung, Energieberatung, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Konzepterstellung und Sanierungsmanagement für drei Quartiere nach KfW 432 in Kassel. Jedes Quartier bildet ein Los für Konzepterstellung und Umsetzung über bis zu fünf Jahre.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Magistrat der Stadt Kassel
- Veröffentlicht:
- 03. Juni 2026
- Frist:
- 10. Juli 2026
- Thema:
- Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Konzepterstellung und Sanierungsmanagement für drei Quartiere nach KfW 432 in Kassel. Jedes Quartier bildet ein Los für Konzepterstellung und Umsetzung über bis zu fünf Jahre.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele. Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt sowie für die Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Das vom Rat der Stadt beschlossene Vorreiterkonzept Klimaschutz stellt die Weichen für die Erreichung dieser Ziele. Dafür wurden neun Arbeitspakete bearbeitet. In der Ist-Analyse sowie Endenergie- und Treibhausgas-Bilanz wurde deutlich, dass in der Stadt Osnabrück vor allem die Sektoren private Haushalte und Verkehr für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Da etwa 30 % der CO2-Emissionen in Osnabrück auf den Raumwärmebedarf zurückzuführen sind, ist die Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand ein Handlungsschwerpunkt im Vorreiterkonzept. Im Handlungsfeld Wärme sollen durch die inzwischen fertiggestellte Kommunale Wärmeplanung, sowie durch Quartierskonzepte und Detailanalysen zu Wärmenetzen konkrete Planungsgrundlagen für Quartiere geschaffen werden. Ein weiterer Fokus gilt dem seriellen Sanieren sowie einer bedarfsgerechten Wohnraumvermittlung im Gebäudebestand. Die Tatsache, dass die hier vorhandenen Einsparpotenziale bisher nur in geringem Umfang erschlossen werden konnten, liegt in hohem Maße an der schwer zu überwindenden Hemmschwelle der Eigentümer, sich aktiv mit der Planung und Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnah-men zu befassen. Die Motivierung der Hauseigentümer und die beratende Begleitung bei der Pla-nung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind daher primäre Instrumente zur Steigerung der Sanierungsrate und damit zur Senkung des Raumwärmebedarfs und des daraus resultierenden CO2-Ausstoßes. Aus den Erfahrungen bisher durchgeführter Maßnahmen hat sich der quartiersbezogene Ansatz auf der Basis eines geförderten, integrierten energetischen Konzeptes mit Sanierungsbetreuung durch ein ebenfalls von der KfW gefördertes Sanierungsmanagement, wie es in den Quartieren Gartlage und im Quartier Schinkel bereits umgesetzt wurde, als erfolgreich erwiesen. Vor allem vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität bis 2040 gilt es weitere beispielhafte Projekte im Rahmen des KfW Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" zu entwickeln und umzusetzen. Das Quartier Osnabrück - Katharinenstraße bietet beste Voraussetzungen, da sich bereits eine Gruppe von Eigentümern aus dem Bürgerverein Katharinenviertel mit der Bitte um Unterstützung bei der Sanierungsplanung an die Stadt Osnabrück gewandt hat und die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gegeben ist. - Stadt Osnabrück - FD Öffentliche AufträgeOsnabrückFrist: 16. Juni
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Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes IEQK und Durchführung eines Sanierungsmanagements nach KfW 432 im Quartier Katharinenstraße
Die Stadt Osnabrück setzt sich bereits seit vielen Jahren für den kommunalen Klimaschutz ein. Schon 1994 trat die Stadt Osnabrück dem Klima-Bündnis e. V. bei und verpflichtete sich damit auf konkrete CO2-Minderungsziele. Im Jahr 2024 hat sich die Stadt Osnabrück das Ziel gesetzt, Klimaneutralität für die Gesamtstadt sowie für die Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Das vom Rat der Stadt beschlossene Vorreiterkonzept Klimaschutz stellt die Weichen für die Erreichung dieser Ziele. Dafür wurden neun Arbeitspakete bearbeitet. In der Ist-Analyse sowie Endenergie- und Treibhausgas-Bilanz wurde deutlich, dass in der Stadt Osnabrück vor allem die Sektoren private Haushalte und Verkehr für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Da etwa 30 % der CO2-Emissionen in Osnabrück auf den Raumwärmebedarf zurückzuführen sind, ist die Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand ein Handlungsschwerpunkt im Vorreiterkonzept. Im Handlungsfeld Wärme sollen durch die inzwischen fertiggestellte Kommunale Wärmeplanung, sowie durch Quartierskonzepte und Detailanalysen zu Wärmenetzen konkrete Planungsgrundlagen für Quartiere geschaffen werden. Ein weiterer Fokus gilt dem seriellen Sanieren sowie einer bedarfsgerechten Wohnraumvermittlung im Gebäudebestand. Die Tatsache, dass die hier vorhandenen Einsparpotenziale bisher nur in geringem Umfang erschlossen werden konnten, liegt in hohem Maße an der schwer zu überwindenden Hemmschwelle der Eigentümer, sich aktiv mit der Planung und Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnah-men zu befassen. Die Motivierung der Hauseigentümer und die beratende Begleitung bei der Pla-nung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sind daher primäre Instrumente zur Steigerung der Sanierungsrate und damit zur Senkung des Raumwärmebedarfs und des daraus resultierenden CO2-Ausstoßes. Aus den Erfahrungen bisher durchgeführter Maßnahmen hat sich der quartiersbezogene Ansatz auf der Basis eines geförderten, integrierten energetischen Konzeptes mit Sanierungsbetreuung durch ein ebenfalls von der KfW gefördertes Sanierungsmanagement, wie es in den Quartieren Gartlage und im Quartier Schinkel bereits umgesetzt wurde, als erfolgreich erwiesen. Vor allem vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität bis 2040 gilt es weitere beispielhafte Projekte im Rahmen des KfW Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" zu entwickeln und umzusetzen. Das Quartier Osnabrück - Katharinenstraße bietet beste Voraussetzungen, da sich bereits eine Gruppe von Eigentümern aus dem Bürgerverein Katharinenviertel mit der Bitte um Unterstützung bei der Sanierungsplanung an die Stadt Osnabrück gewandt hat und die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gegeben ist. - Stadtverwaltung Bad Muskau
Entwicklung eines grenzübergreifenden deutsch-polnischen Tourismuskonzeptes für Bad Muskau und Łęknica
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung; Bereich/Abteilung: Bürgeramt; Straße, Hausnummer: Berliner Str. 47; Postleitzahl: 02953; Ort: Bad Muskau; Land: DE; Telefon: +49 3577156032; Fax: +49 3577160331; Internet-Adresse: https://www.badmuskau.de/; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: BM 042026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Entwicklung eines grenzübergreifenden Tourismuskonzeptes für Bad Muskau und Łęknica Aufgabenstellung und Zielsetzung: Die beiden Nachbarkommunen im deutsch-polnischen Grenzraum wollen gemeinsam ein integriertes Tourismuskonzept erarbeiten lassen, das die Entwicklung eines ganzjährigen, nachhaltigen Tourismus fördert. Das Konzept soll die Stärken beider Städte bündeln, Synergien nutzen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken. Gegenstand der Ausschreibung ist die fachlich fundierte Erstellung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für Bad Muskau und Łęknica sowie Unterstützung bei der Umsetzung erster Maßnahmen. Beide Städte verfolgen das Ziel, den Tourismus als wichtigen Wirtschafts-, Standort- und Imagefaktor nachhaltig weiterzuentwickeln und strategisch neu auszurichten. Für die Erstellung des Tourismuskonzeptes steht ein Gesamtbudget von maximal 45.000 € brutto zur Verfügung. Dies umfasst sämtliche Leistungen inkl. Personal-, Reise-, Druck- und Veranstaltungskosten. Zu den Einzelheiten des Vergabegegenstands wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) verwiesen. Das Ergebnis der Konzepterstellung soll ein umsetzungsorientiertes, grenzübergreifendes Tourismuskonzept sein, das die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden Kommunen im Bereich des ganzjährigen Tourismus bildet. Besondere Schwerpunkte für das Konzept sind: • Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen • Unbedingte Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung • Integration digitaler Lösungen • Förderung der interkulturellen Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen den Kommunen Um eine breite Akzeptanz und nachhaltige Wirksamkeit des grenzübergreifenden Tourismuskonzeptes zu gewährleisten, wird der Entwicklungsprozess offen, transparent und unter aktiver Einbindung der lokalen Bevölkerung sowie der Gewerbebetriebe beider Kommunen gestaltet. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Muskau und Gemeinde Łęknica in Polen; Straße, Hausnummer: Berliner Str. 47; Postleitzahl: 02953; Ort: Bad Muskau; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Die Vertragslaufzeit beginnt mit wirksamer Zuschlagserteilung. Das Konzept soll spätestens 9 Monate nach Zuschlagserteilung an die Stadt Bad Muskau übermittelt sein. Der Vertrag endet mit Ablauf von 12 Monaten nach Zuschlag. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3411561/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 03.08.2026, 12:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und keine Ausschlussgründe) mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorzulegen: • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 31 Abs.1 UVgO i.V.m. § 123 und § 124 GWB - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: • Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Eigenerklärung über den gesamten Jahresumsatz (in Euro) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2023- 2025); • Eigenerklärung über den anteiligen Jahresumsatz (in Euro) für die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), der ausschließlich mit vergleichbaren Leistungen (Erstellung Tourismuskonzept) erzielt worden ist; • Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung; - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Gestaltetes Porträt der Agentur mit der Darstellung eines Kompetenzportfolios (Informationen zu Arbeitsweise, Stärken, Kunden); • Zahl und Qualifikation (Ausbildungsniveau und Berufserfahrung) der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den Bereichen Tourismusentwicklung, Destinationsmanagement sowie Strategie- und Konzeptentwicklung; • Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens, die in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung umgesetzt wurden: Mindestanforderungen zu den Referenzen: Der Bewerber muss über zwei Referenzen (vollständige Umsetzung) über vergleichbare Leistungen der letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren (2022–2025) verfügen. Es ergeben sich folgende Mindestanforderungen, die durch unterschiedliche Referenzprojekte erfüllt werden können: • Mindestens zwei Referenzen zur Entwicklung von Tourismusstrategien • Mindestens zwei Referenzen zur Stakeholderbeteiligung bei der Entwicklung des Tourismuskonzepts • Mindestens eine Referenz, die die Erstellung eines Tourismuskonzepts für eine Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnenden zum Gegenstand hat, • Mindestens eine Referenz, die die Erstellung eines Tourismuskonzepts zum Gegenstand hat, das Gegenstand eines bewilligten Fördermittelantrags war Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen: Auftraggeber, --- soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten) --- Beschreibung der Leistung, insbesondere Vorstellung von Projekt- und Kampagnenbeispielen (PDFs, Screenshots o.ä.). Bitte beachten Sie, dass die Angabe von Hyperlinks nicht ausreichend ist. --- Auftragswert --- Zeitraum der Leistungserbringung Es steht dem AG frei, die genannten Ansprechpartner zu kontaktieren, um die Angaben der Referenzprojekte zu prüfen. –Objektive Kriterien zur Auswahl der Bewerber Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, macht die Auftraggeberin von der Möglichkeit gemäß § 36 UVgO-Gebrauch, die Zahl der Teilnehmer anhand festgelegter objektiver Kriterien zu reduzieren, und wird nur eine begrenzte Zahl an Bewerbern (hier: mindestens drei, voraussichtlich maximal fünf Bewerber) zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber erfolgt anhand: • der vom Bewerber zum Nachweis der Eignung eingereichten Unternehmensreferenzen: Hierzu werden die vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unternehmensreferenzen im Hinblick auf die Anzahl und die Vergleichbarkeit bewertet. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzen ist der kreative und innovative Ansatz. Im Rahmen der Auswahlentscheidung finden maximal 5 Referenzen Berücksichtigung. Der Bewerber hat in einer Rangliste zu kennzeichnen, welche 5 Referenzen aus seiner Sicht einen besonders hohen kreativen und innovativen Ansatz verfolgen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Marketing/ Werbung,Organisation von Veranstaltungen,Reisebürodienste/ Touristeninformation
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Magistrat der Stadt Kassel.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.