Gemeinde SeevetalSeevetal
Kontrollen der Straßenbäume, Gemeinde Seevetal
Kontrolle nach FLL Baumkontrollrichtlinie des gemeindlichen Baumbestandes an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bedarfsweise Ersterfassung noch nicht im Kontrollkataster enthaltener Bäume nach FLL Baumkontrollrichtlinie.
Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
Kontrolle nach FLL Baumkontrollrichtlinie des gemeindlichen Baumbestandes an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bedarfsweise Ersterfassung noch nicht im Kontrollkataster enthaltener Bäume nach FLL Baumkontrollrichtlinie.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Seevetal
- Veröffentlicht:
- 05. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
Kontrolle nach FLL Baumkontrollrichtlinie des gemeindlichen Baumbestandes an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bedarfsweise Ersterfassung noch nicht im Kontrollkataster enthaltener Bäume nach FLL Baumkontrollrichtlinie.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
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Kontrolle nach FLL Baumkontrollrichtlinie des gemeindlichen Baumbestandes an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bedarfsweise Ersterfassung noch nicht im Kontrollkataster enthaltener Bäume nach FLL Baumkontrollrichtlinie. - Landkreis Harburg - Zentrale VergabestelleWinsen/Luhe
Kontrollen der Straßenbäume, Gemeinde Seevetal
Kontrollen der Straßenbäume, Gemeinde Seevetal - TiefbauHannoverFrist: 21. Juli
Rahmenvertrag über Baumpflege,- Kontrolle und -Fällung
Rahmenvertrag über Baumpflege, - Kontrolle und - Fällung. Los 1: 32.000 St. Baum‑Regekontrolle nach FLL‑Baumkontrollrichtlinie. Los 2: 46 St. Stubben fräsen, 17 St. Bewuchs entfernen, 29 St. Fällung, 29 St. Fällungen Gefahr im Verzug, 27 St. Objekte freischneiden, 19 St. Krone auslichten, 18 St. Kronensicherungsschnitt, 18 St. Kronenkappung nachbehandeln, 67 St. Lichtraumprofil schneiden, 26 St. Stamm‑/Stockaustriebe entfernen, 21 St. Sturmschaden entfernen, 177 St. Totholz entfernen, 350 St. Verkehrssicherung, 20 St. Signalanlagen. Die angegebenen Mengen sind Höchstmengen für die gesamte Laufzeit; bei Ausschöpfung endet der Vertrag. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfFrist: 21. Juli
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfFrist: 21. Juli
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung PlauenPlauenFrist: 11. Aug.
S 287 Reuth Nachpflanzung Straßenbäume
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen Weststraße 73 08523 Plauen Deutschland Telefonnummer: +49 374114800 Faxnummer: +49 37411480110 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 13-0451/4080/1 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 08538 Reuth f) Art und : : S 287 Reuth Nachpflanzung Straßenbäume : 1. Vorbereitende Arbeiten: 163,80 m2 Vegetationsfläche mähen 8 Stück Wurzelstöcke roden und Wurzellöcher verfüllen 2. Lieferung und Pflanzung von: 13 Stück Hochstämmen; Al 3xv mDb StU 16-18 Pflanzung inkl. Dreibock, Hangsicherung, Mulch, Düngung, Rindenschutz, Wühlmausschutz, Verbissschutz 3. Pflegeleistungen: a) 1 Jahr Fertigstellungspflege 3 Pflegegänge 3 Mähgänge 10 Wässerungsgänge b) 2 Jahre Entwicklungspflege 1. Jahr Entwicklungspflege 3 Pflegegänge 3 Mähgänge 6 Wässerungsgänge 2. Jahr Entwicklungspflege 3 Pflegegänge 3 Mähgänge 4 Wässerungsgänge Erziehungsschnitt g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: Planungsleistungen: Einholung verkehrsrechtliche Anordnungen Einholung Schachtscheine Beweissicherung Erstellung Bestandsplan nach Fertigstellung der Pflanzarbeiten h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: 01.11.2026 Ende: 15.10.2029 sonstiges weitere Fristen: 1) Herstellung Pflanzung = spätestens 28.02.2027 2) Ende Fertigstellungspflege = spätestens 30.09.2027 3) Ende Entwicklungspflege = spätestens 15.10.2029 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f127ef7a9-1f7dfd1524c57f45 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 11.08.2026 09:30 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 10.09.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 11.08.2026 um: 09:30 Uhr Ort: 08523 Plauen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bei dem Öffnungstermin sind Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen. Nach Abschluss des Öffnungstermins wird den Bietern unverzüglich elektronisch die Mitteilung Ausschreibungsergebnis zugestellt. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: keine u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. der Leistungen anderer Unternehmen Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. andere Unternehmen Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der Nachunternehmen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Pos. 01.00.0002. - Gehölzlieferung entsprechend dem Vorkommensgebiet 3 (VkG 3). Nachweis ist nach Beauftragung über Originallieferscheine zu erbringen Urkalkulation x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Landschaftsbau/ Außenanlagen,Baumkontrolle/ Baumpflege - Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchen
MM_Reinigungs-und Winterdienstleistungen_2026
Der städtische Eigenbetrieb Märkte München (MM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (einschließlich Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München.--- Gegenstand des Loses 1 sind die Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Betriebsteilen Großmarkthalle und Schlachthof (einschließlich Viehhof). Großmarkthalle und Schlachthof sind durch eine öffentliche Straße (Lagerhausstraße) sowie eine Bahntrasse getrennt. Der Schlachthof ist vom Viehhof durch die öffentliche Zenettistraße räumlich abgetrennt.--- Der Auftragnehmer (AN) hat nach Maßgabe des vorliegend ausgeschriebenen Vertrags im Bereich Reinigung und Winterdienst alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und zu erfüllen, die sich aus der Betreiberverantwortung des Auftraggebers (AG) und aus den durch den AG zu erfüllenden Hygienevorgaben ergeben. Insoweit trägt der AN hierfür die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für den AG. Die Anlagen und Objekte müssen stets in einem benutzbaren Reinigungs- und den gesetzlichen Regelwerken sowie Hygienerichtlinien entsprechenden Hygienezustand gehalten werden; in diesem Sinne sind die Freiflächen (Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, etc.) auf dem jeweiligen Gelände und die allgemeinen Verkehrsflächen in Objekten (Straßen, Wege/ Flure, Plätze, Aufzüge, Toiletten, Entsorgungsbereiche etc.) zu reinigen und Abfälle aufzusammeln. Vorstehendes gilt auch für den zu leistenden Winterdienst auf den Freiflächen (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung). Die Grundlage für das Anforderungsprofil bilden insbesondere die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Reinigungs- und Winterdienstpläne. Alle Leistungen sind fach- und sachgerecht entsprechend den allgemeinen Regeln des Gebäudereinigerhandwerks zu erbringen. --- Die MM sind ein nach DIN EN ISO 9001 sowie TÜV MS Standard HACCP (Qualitäts- und Hygienemanagement) zertifizierter Lebensmittelbetrieb und der Betriebsteil Großmarkthalle zusätzlich ein nach EG-Öko-Audit-Verordnung/ EMAS (Umweltmanagement) validierter Standort. Auch viele der auf dem Betriebsgelände ansässigen Unternehmen sind aufgrund der im Lebensmittelhandel üblichen hohen Hygieneanforderungen zertifiziert. Das implementierte Hygienemanagement stellt deshalb hohe Anforderungen an den AN, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. - Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Stadt HünfeldFuldaFrist: 04. Aug.
Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung
Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes Hessen sind die Städte und Gemeinden zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen bzw. bebauten Ortslagen verpflichtet. In der Satzung der Stadt Hünfeld über die Straßenreinigung vom 16.12.2021 (siehe Anlage 1) regelt die Stadt Hünfeld die Reinigungspflicht der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Ortsdurchfahrten, Wege und Plätze. Die Reinigungspflicht wird angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen. Dies gilt nicht für die satzungsgemäß bestimmten Straßen und Flächen in der Kernstadt von Hünfeld, für welche die Stadt Hünfeld die Reinigung als öffentliche Einrichtung durchführt. Diese von der Stadt zu reinigenden Straßen und Flächen bilden neben weiteren städtischen Grundstücken die Grundlage für die zu vergebenden Leistungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der Satzungen geplant, Änderungen und Ergänzungen bezüglich der zu reinigenden Straßen und Flächen können sich u. a. durch einen möglichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ergeben. Die Bieter haben sich bei entsprechendem Interesse vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der zu reinigenden Straßen und Flächen zu informieren. Nachträgliche Forderungen des AN aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages zur Durchführung von Reinigungsleistungen auf Basis dieser Ausschreibung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2031. Die maschinelle Reinigung erfolgt ganzjährig. Die Reinigung umfasst das turnusmäßige maschinelle Reinigen (u. a. wöchentlich einmalig, wöchentlich zweimalig, monatlich, vierteljährlich, jährlich) entweder mit einer Großkehrmaschine oder mit einer Kleinkehrmaschine. Sämtliche Kehrmaschinen haben geeignete Gerätschaften zum manuellen Kehren mitzuführen. Die zu erbringende Reinigungsleistung umfasst im Wesentlichen die Beseitigung von a. Abfällen und Unrat, z. B. Scherben, Zigarettenkippen, Hundekot, Mund- und Nasenschutzmasken, b. Verpackungen aller Art, z. B. Zigarettenschachteln, Behältnisse aus den Bereichen Fast-Food, Süßwaren und Getränke, c. Pflanzenbewuchs, d. Abfälle von Bäumen und angrenzenden Grünanlagen bzw. Wegen, z. B. Laub, Blüten, Früchte, Erde, e. von Anliegern von Rad- und Gehwegen in die Rinnen gefegter Kehricht und f. sonstige Verschmutzungen z. B. Splitt, Sand oder abstumpfende Streumittel. Zu reinigen sind die Fahrbahnen und Rinnsteine, bei Einbahnstraßen und Fahrbahnteilern inkl. der linksseitigen bzw. innenliegenden Rinnsteine. Haltestellenbuchten, Parkbuchten und - streifen, Sicherheitsstreifen, Mehrzweckstreifen und ebenerdige Verkehrsinseln sind Bestandteil der Fahrbahnen und sind dementsprechend zu reinigen. Flächen zwischen zwei Parkstreifen entlang der Straße sind dem Parkstreifen zugeordnet und zu reinigen. An eine zu reinigende Straße angrenzende Einmündungsbereiche von Straßen mit Anliegerreinigung gehören ebenfalls zum Reinigungsumfang. - Landkreis Dahme-Spreewald
Pflege der Außenanlagen Nordkreis
Rasenpflege - Rasenflächen, Brachflächen, Regenrückhaltebecken, Bankette, Gräben Säubern der Rasenfläche + Brachflächen - entfernen von Papier, Dosen, Flaschen und anderem Unrat - sachgerechte Trennung des Unrats und fachgerechte Entsorgung Mähen, inkl. Rasenkehren Gebrauchsrasen - Schnitthöhe 4 cm - inkl. Kantenschnitt - Schnittgut beräumen und umgehend entsorgen Laubentfernung - entfernen des Laubs - inkl. fachgerechter Entsorgung des Laubs Verkehrsflächenpflege - zu den Verkehrsflächen zählen Straßen, Wege, Plätze und sonstige begehbare Flächen, die zum Gebäude gehören; befestigte Außenanlage, Treppenaufgänge, Parkflächen, Schulhöfe, Fahrradstellflächen, Kieselsteintraufrinnen, Rasengittersteine, wassergebundene Wegedecke, Kies- und Splitflächen Entfernung von Fremdbewuchs - Entfernung von Wildkraut/Unkraut und Graswuchs auf befestigten Flächen (Wege, gepflasterte Flächen, Kiesflächen) - Pflanzreste sind fachgerecht zu entsorgen Kehren bzw. Kehrsaugen von Verkehrsflächen - Umfang: Manuelles oder maschinelles Kehren bzw. Kehrsaugen, dabei sind ggfs. zuvor Zigarettenkippen, Kaugummis und lose aufliegender Grobschmutz/Unrat, wie Papierstücke fachgerecht zu entfernen bzw. einzusammeln und zu entsorgen Laubentfernung - entfernen des Laubs - inkl. fachgerechter Entsorgung des Laubs Bodenabläufe und Rinnsteine - Kontrolle der Bodenabläufe (Rinnstein und Wassereinläufe) und Reinigung bei Bedarf Kieselrandstreifen/Traufrinnen - manuelle Entfernung von Unkraut inkl. Wurzel - Pflanzreste sind fachgerecht zu entsorgen Pflanzflächenpflege - zu den Pflanzflächen zählen Beete, Rabatten, Sträucher, Hecken, Bodendecker, Bäume, Baumscheiben Säubern der Pflanzflächen von Unrat - Pflanzflächen sind von Papier, Dosen, Flaschen, Steinen und anderem Unrat zu säubern - anfallender Unrat ist fachgerecht zu trennen und zu entsorgen Entfernen von Pflanzteilen und Fremdbewuchs - Pflanzflächen von abgeblühten und abgestorbenen Pflanzteilen sowie Wildkraut, etc., befreien - Fremdbewuchs/Wildkraut ist mit Wurzeln zu entfernen - Pflanzreste sind fachgerecht zu entsorgen Lockern der Pflanzflächen - der Boden ist unter Schonung des Wurzelwerks der Pflanzen zu lockern Mulchen der Pflanzflächen - Mulchen der Pflanzflächen mit organischem Material Sichtkontrolle auf Schädlings- oder Krankheitsbefall - regelmäßige visuelle Kontrolle aller Pflanz- und Gehölzflächen (einschließlich Beete, Bodendecker, Sträucher, Hecken und Bäume) auf Anzeichen von Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und sonstigen Vitalitätsstörungen - Dokumentation und unverzügliche Meldung von Auffälligkeiten oder Befallsherden an den Auftraggeber - inkl. Vorschlägen zu Gegenmaßnahmen (z. B. Rückschnitt, Pflanzenschutz, Ersatzpflanzung) Gehölzschnitt, Sträucher und Hecken Größenklasse bis 2 m - Form- und Pflegeschnitt; Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt; Rückschnitt von Hecken und Sträuchern auf eine gleichmäßige Höhe von max. 2 Meter sowie seitlich bis 1 Meter breite - entfernen von Totholz sowie überhängenden oder störenden Trieben - Grundstücksgrenzen, Parkflächen, Gehwege, Zuwegungen und Beleuchtungskörper sind freizuhalten; das Lichtraumprofil ist einzuhalten - Schnittflächen ggf. mit Wundverschlussmittel behandeln - Schnittgut häckseln und als Mulch aufbringen Gehölzschnitt, Sträucher und Hecken Größenklasse 2 - 4 m - Form- und Pflegeschnitt; Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt; Rückschnitt von Hecken und Sträuchern auf eine gleichmäßige Endhöhe und seitliche Form - entfernen von Totholz sowie überhängenden, beschädigten oder verkehrsgefährdenden Trieben - Verkehrsflächen wie Gehwege, Zufahrten, Parkflächen sowie Beleuchtungskörper und Beschilderungen sind freizuhalten; das Lichtraumprofil ist freizuhalten - Schnittarbeiten sind mit geeignetem Gerät durchzuführen (z.B. Teleskop-Heckenschere, Leiter oder Hubarbeitsbühne bei Bedarf) - das Schnittgut häckseln und als Mulch aufbringen Baumpflege - Pflegeschnitt an Bäumen ab 2,40 m Höhe zur Entfernung von Totholz, reibenden, beschädigten oder kranken Ästen - inkl. Einhaltung des Lichtraumprofils über Verkehrsflächen - das Schnittgut häckseln und als Mulch aufbringen Laubentfernung - entfernen des Laubs - inkl. fachgerechter Entsorgung des Laubs - Region HannoverHannoverFrist: 27. Aug.
Rodungsarbeiten BÜ Poggenhagen
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-0 Faxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 31535 Neustadt a. Rbge. f) Art und : : Rodungsarbeiten Bahnübergang Poggenhagen : Die Region Hannover plant gemeinsam mit der Deutschen Bahn den Bahnübergang an der K336 in der Ortslage Poggenhagen aufzuheben. Dazu wird die Kreisstraße K336 nach Norden verlegt und mit einer Straßenüberführung an die Kreisstraße K333 angeschlossen. Die neu geplante Führung verläuft durch ein Waldstück. Hierfür muss der vorhandene Baum- und Strauchbestand zur Herstellung einer freien Fläche für die geplante weitere Nutzung beseitigt werden. Weiterhin sind Bäume im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes an der K333 und 1 Gebüsch am vorhandenen Wirtschaftsweg am Bahnübergang Nord zu fällen. Gegenstand der Arbeiten ist das vollständige Fällen der Bäume sowie die Rodung von Sträuchern und Gehölz innerhalb der im Lageplan gekennzeichneten Flächen. Hierzu gehören insbesondere: Fällung von Bäumen, Sträuchern und sonstigem Gehölzaufwuchs Entfernung von Unterwuchs und Buschwerk Fräsen der Baumstümpfe mit einem Umfang >0,8m Ziehen der Baumstümpfe mit einem Umfang < 0,8m (mit archäologischer Begleitung) Aufnahme, Zusammenstellung, Verladung und Abfuhr des anfallenden Rodungsgutes Fachgerechte Verwertung oder Entsorgung des Rodungsgutes Einebnen und Glätten von Boden Im Waldbereich werden archäologische Belange berührt. Eine archäologische Begleitung ist notwendig und bereits durch den AG beauftragt g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.11.2026 Ende: 28.02.2027 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f6ac41fe4-31da1c1d2e6893fd o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 27.08.2026 08:45 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 06.10.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 27.08.2026 um: 09:00 Ort: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine öffentliche Angebotsöffnung- t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlags- und Schlusszahlungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B). v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Siche-rungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 30159 Hannover weitere Angaben WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN: Unternehmensfragen sollen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Mitteilungsfunktion des Vergabeportals eVergabe gestellt werden. mit dem Angebot ist zwingend das Leistungsverzeichnis mit Preisen in Textform (z.B. Kurz-LV als pdf- Datei) abzugeben. Diese Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass das Angebot mit dem Leistungsverzeichnis nur als GAEB-Datei, im Falle einer Fehlermeldung bei Übertragen der Datei im System des AG, nicht gewertet werden kann. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis bepreist sind. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert! Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Straßenbau,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Erdbau ,Holzernte/ Holzeinschlag/ Holzrückung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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