AWEL / Abteilung Luft, Klima und StrahlungZürich
Klimadialog Kanton - Gemeinden 2027 (optional bis 2031)
1. Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Anlässen Die Auftragnehmende konzipiert gemeinsam mit dem Projektteam seitens Kanton Anlässe zwischen Kanton und Gemeinden, bereitet diese vor und führt diese durch. An die Anlässe eingeladen sind die Exekutivmitglieder aller Zürcher Gemeinden sowie Fachleute aus den kommunalen u...
Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement, Marktforschung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AWEL / Abteilung Luft, Klima und Strahlung
- Veröffentlicht:
- 09. Juli 2026
- Frist:
- 26. August 2026
- Thema:
- Öffentlichkeitsarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
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1. Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Anlässen Die Auftragnehmende konzipiert gemeinsam mit dem Projektteam seitens Kanton Anlässe zwischen Kanton und Gemeinden, bereitet diese vor und führt diese durch. An die Anlässe eingeladen sind die Exekutivmitglieder aller Zürcher Gemeinden sowie Fachleute aus den kommunalen und kantonalen Verwaltungen. Die Teilnehmendenzahl beider Anlässe bewegt sich zwischen 150 und 200 Personen.Klimadialog HauptanlassHalbtägige, jährlich im Herbst stattfindende Veranstaltung in Zürich mit Referaten, Podiumsdiskussionen und Workshop-Teil, in der Regel zu einem aktuellen Hauptthema.Leistungen der Auftragnehmerin:Klimadialog vor OrtJährlich stattfindender Exkursionsanlass mit mehreren parallelen Führungen und anschliessend gemeinsamem Abschluss mit Apéro. Dieser Anlass findet jedes Jahr in einer anderen Region des Kantons Zürich statt.Bei Bedarf können der Auftragnehmerin nach Absprache weitere Aufgaben im Rahmen der Veranstaltungen übertragen werden. Ausserdem können die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung weiterer Veranstaltungen, z. B. Workshops oder Kurse, zu den Aufgaben gehören. 2. Begleitung und Weiterentwicklung der Arbeitsgruppen des KlimadialogsAktuell sind folgende AG aktiv:AG Wärmeverbünde und GasnetzAG HitzeminderungAG E-MobilitätAG TeilhabeAG Verankerung von Klimaschutz und -anpassung in der GemeindeorganisationAG KreislaufwirtschaftJede Arbeitsgruppe wird von einer Fachperson aus der kantonalen Verwaltung begleitet. Zu den jeweils jährlich ca. zwei Treffen der AG kommen in der Regel zwischen 10 und 20 Teilnehmende der Gemeinden. 3. Planung und ggf. Weiterentwicklung der Aktivitäten im Rahmen des Klimadialogs Die Auftragnehmende unterstützt die Projektleitung des Kantons bei der Umsetzung und ggf. Weiterentwicklung der Angebote und Aktivitäten. Dazu gehören die genannten Anlässe und die Aktivitäten der Arbeitsgruppen und evtl. zusätzliche Angebote. Wenn infolge Weiterentwicklung der Angebote wesentliche Änderungen vorgenommen werden, besteht in begrenztem Rahmen die Option zur Anpassung des Aufwandes.Weitere Informationen: www.zh.ch/klimadialog Nach rechtskräftiger Zuschlagserteilung wird ein Vertrag zur Unterstützung des Klimadialogs Kanton-Gemeinden über 1 Jahr von 1.1. – 31.12.2027 abgeschlossen. Die optionale Verlängerung um maximal bis zu 4 Jahre, d.h. bis längstens 31.12.2031, kann daraufhin separat ausgelöst werden.
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Verkehr und Infrastruktur (vif), RealisierungKriens 2 SternmattFrist: 30. Aug.1.1.1 AusgangslageDie Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen.Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz.Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, QualitätsschwerpunkteSicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhaltenKonsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und MassnahmenempfehlungVerfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleistenDringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc.In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigenVerweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation BauherrAbteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel PfiffnerTeamleiter Realisierung Strassen: Pejo ZrakicProjektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich)Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 ProjektbeschreibungAbgrenzung:Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der KantonsstrassenLeistungsumfang gemäss Ziffer 1.2.Abhängigkeiten:Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachtenAuftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 RahmenbedingungenDie Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen.Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben.Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung.Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber.Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 GrundlagenGesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton)SIA-NormenKarte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton LuzernFachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc.vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage)Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, KommunikationInformationshoheit obliegt der vifAuskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vifBesprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliertErfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestelltRestmülltransport 2027-2031
Stadt KaufbeurenKaufbeurenFrist: 02. Sept.Auf Grund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre werden jährlich ca. 7.000 Tonnen brennbare Abfälle zur Beseitigung zur thermischen Behandlung verbracht. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: · Stellung geeigneter Transportbehältnisse; · Abholung der befüllten Behältnisse im Tausch gegen leere Behältnisse von den Umladestellen in Kaufbeuren; · Transport von jeweils ca. - 50% der Gesamtmenge zum Müllheizkraftwerk der AVA Augsburg; - 50% der Gesamtmenge zum Müllheizkraftwerk des ZAK Kempten; Entleerung der Container an der jeweiligen Müllverbrennungsanlage.Fortsetzung der Servicestelle „Familienpakt Bayern“ von 2027 bis 2031
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und SozialesMünchenFrist: 21. JuliGegenstand dieses Verfahrens ist der Betrieb der Servicestelle Familienpakt Bayern für den Zeitraum 01.01.2027 – 31.12.2031. Der Familienpakt Bayern steht für ein gemeinsames Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Bayerischen Industrie und Handelskammertag e.V. (BIHK) und Bayerischen Handwerkstag e.V. (BHT), um das Zukunftsthema Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den bayerischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu positionieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Betriebe familienfreundlicher zu gestalten. Die Paktpartner haben am 20.05.2026 im Rahmen des Familienpakt Bayern einen Kooperationsvertrag zur Fortsetzung des Betriebs der gemeinsamen Servicestelle bis 31.12.2031 geschlossen. Die Servicestelle übernimmt danach die Erstberatung, ist Ansprechpartnerin und Lotsin für die Unternehmen. Sie betreut die Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit des Familienpakts, akquiriert und vernetzt Mitglieder und führt Veranstaltungen durch.Schachtabdeckungen 2027-2031
Basler Verkehrs-Betriebe (BVB)BaselDie BVB führt in den nächsten Jahren diverse Neu- und Umbauten auf dem gesamten Streckennetz durch. Dafür müssen neue Schachtabdeckungen für diverse Infrastrukturprojekte beschafft werden. Die vorliegende Ausschreibung dient dem Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Anbieterin, welche Schachtabdeckungen für Strassenbahnen herstellt resp. liefert. Die Leistungskonditionen werden in Form des genannten Vertrages festgehalten. Gestützt auf diesen Vertrag erteilt die BVB die Aufträge für die beschriebenen Komponenten an eine einzige Anbieterin.Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzFrist: 31. JuliAbschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto.Rahmenvereinbarung Abfallentsorgung 2027‑2031
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöRLübeckFrist: 08. JuliRahmenvereinbarung Abfallentsorgung 2027 - 2031
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AWEL / Abteilung Luft, Klima und Strahlung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.