Landkreis PrignitzPerleberg
Klimaanpassungskonzept für den Landkreis Prignitz und die kreisangehörigen Gemeinden
Der Landkreis Prignitz vergibt Beratungsleistungen zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts für den Landkreis und seine kreisangehörigen Kommunen. Der Auftrag umfasst die Arbeitspakete 1 bis 3. Hierfür sind die notwendigen Analysen und Auswertungen für jede Gemeinde einzeln durchzuführen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Förderricht...
Stadtplanung, Umweltgutachten
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Der Landkreis Prignitz vergibt Beratungsleistungen zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts für den Landkreis und seine kreisangehörigen Kommunen. Der Auftrag umfasst die Arbeitspakete 1 bis 3. Hierfür sind die notwendigen Analysen und Auswertungen für jede Gemeinde einzeln durchzuführen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Förderri...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Prignitz
- Veröffentlicht:
- 31. März 2026
- Frist:
- 21. April 2026
- Thema:
- Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Landkreis Prignitz vergibt Beratungsleistungen zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts für den Landkreis und seine kreisangehörigen Kommunen. Der Auftrag umfasst die Arbeitspakete 1 bis 3. Hierfür sind die notwendigen Analysen und Auswertungen für jede Gemeinde einzeln durchzuführen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie zu Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Klimaanpassungskonzept für den Landkreis Prignitz und die kreisangehörigen Gemeinden
Der Landkreis Prignitz vergibt Beratungsleistungen zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts für den Landkreis und seine kreisangehörigen Kommunen. Der Auftrag umfasst die Arbeitspakete 1 bis 3. Hierfür sind die notwendigen Analysen und Auswertungen für jede Gemeinde einzeln durchzuführen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie zu Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS). - Bundesministerium für Verkehr
Evaluierung der Maßnahmen des BMVs im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II 2016-2026“ - Abschließende Erfolgskontrolle
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnah-men des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden. Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmer-folgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leis-tungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maßnahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026. In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben: AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
81319680 - Gutachten, Beratung und Schulung zur Stärkung kollektiver Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Meer und an den Küsten des Westindischen Ozeans
Der Auftragnehmer (AN) leistet Beiträge zu den Outputs 1, 2, 3, 4 und 5 des Projektes durch die Zurverfügungstellung von spezialisierter Fachexpertise sowie Beratungs- und Trainingsdienstleistungen und trägt damit zur Erreichung der Indikatoren des Vorhabens bei. Darüber hinaus unterstützt der AN das allgemeine Management des Vorhabens. Dazu wird der AN in sehr enger Abstimmung mit dem GIZ-Team in Kenia seine Leistungen erbringen. Das Projekt "ProsperBlue" - ehemals Western Indian Ocean Governance Initiative (WIOGI), zielt auf die Stärkung der gemeinschaftlichen Beiträge relevanter Akteure auf regionaler und lokaler Ebene für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Meeres- und Küstenbiodiversität im Kontext einer inklusiven und nachhaltige Blue Economy in der WIO-Region ab. Im Mittelpunkt steht dabei die Befähigung einer Vielzahl von Akteuren auf regionaler und lokaler Ebene, durch Ressourcen, technisches Fachwissen, politische Interventionen, Wissensmanagement, Geschäftspraktiken und kollektives Handeln Beiträge zu leisten. Output 1 zielt auf die Stärkung der technisch-institutionellen Kapazitäten regionaler und lokaler Akteure für die Zusammenarbeit bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeres- und Küstengebieten im Rahmen einer ISBE und den Wissensaustausch ab. Auf regionaler Ebene unterstützt das Vorhaben das Sekretariat der Nairobi Konvention dabei, mit öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenzuarbeiten, indem es die Sekretariatsfunktion für die Multi-Stakeholder-Initiative Our Blue Future übernimmt und deren Integration in die entstehenden Kooperationsstrukturen und nationale Plattformen fördert. Der AN unterstützt das Vorhaben bei der Durchführung von technischen und institutionellen Bewertungen und Gap-Analysen der Akteure, um den Bedarf für eine an die ISBE ausgerichtete Governance zu ermitteln, sowie in der Kapazitätenentwicklung regionaler und lokaler Akteure. Darüber hinaus unterstützt der AN das Vorhaben in der Organisation und Durchführung von Multi-Stakeholder- Dialogen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Sektoren und in der Erstellung von Wissensprodukten. Das Ziel von Output 2 ist es, verbesserte Dienstleistungen zur Unterstützung von insbesondere frauengeführten KKMU für eine ISBE zu etablieren, damit diese einen aktiven Beitrag zu einer inklusiven und nachhaltigen Blue Economy leisten können. Dazu gehört ein Partnerschaftsnetzwerk, das aus Regierungsbehörden, dem Privatsektor, und der Zivilgesellschaft besteht. Dies beinhaltet die Förderung von Kooperationen und Netzwerken zwischen Unternehmen in der Blue Economy. Der AN unterstützt das Vorhaben in der Durchführung einer Bestandaufnahme von KKMU-Dienstleistern und Unterstützungslücken, um maßgeschneiderte Workshops und Schulungen zum Kapazitätsaufbau für KKMU der Blauen Wirtschaft zu entwickeln. Darüber hinaus werden Inkubations- und Beschleunigungsprogramme für lokale Unternehmer des blauen Sektors entwickelt sowie Wertschöpfungskettenanalyen und Studien durchgeführt. Output 3 zielt darauf ab, die fachlich-technischen und unternehmerischen Kompetenzen lokaler Akteure für eine inklusive nachhaltige Blue Economy zu stärken. Der Ansatz umfasst die Bereitstellung technischer und methodischer Beratung für die Entwicklung von Schulungsmodulen, die sowohl technische als auch geschäftliche Aspekte der Blue Economy behandeln. Auf diese Weise sollen lokale Geschäftsleute mit den notwendigen Fähigkeiten für profitable, nachhaltige Praktiken ausgestattet werden. Der AN unterstützt das Vorhaben darin, Qualifikationsdefizite auf lokaler Ebene zu identifizieren um hierfür Programme zur Entwicklung "blauer" Fähigkeiten zur entwickeln. Weiter unterstützt der AN die Durchführung von Schulungsprogrammen zur Geschäftsentwicklung die auf ein ISBE zugeschnitten sind. Das Ziel von Output 4 ist die Verbesserung von Finanzdienstleistungen für wirtschaftliche Akteure in einer ISBE. Um dies zu erreichen, kooperiert das Vorhaben mit Finanzinstitutionen, Dienstleistern und Projekten anderer Geber, um das finanzielle Ökosystem für eine Blue Economy aufzubauen. Der AN unterstützt das Vorhaben in der Durchführung von Studien zum Finanzbedarf von KKMU in ISBE-Kontext, um Hindernisse für den Zugang zu Finanzmitteln zu erfassen, um angepasste Finanzprodukte mit Finanzinstitutionen zu entwickeln. Hierfür unterstützt der AN die Kapazitätenstärkung ausgewählter Finanzinstitutionen, um deren technische Kapazitäten zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes für die Akteure in einer ISBE zu stärken. Ziel von Output 5 ist es, die Teilhabe der Gemeinschaften an Initiativen zu Erhalt, nachhaltiger Nutzung und Wiederherstellung von Biodiversität zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Fähigkeiten lokaler Gemeinschaften, sich unter Berücksichtigung der Bedarfe von Frauen und vulnerabler Gruppen selbst zu organisieren und die lokalen Meeres- und Küstenressourcen, kollektiv zu verwalten. Außerdem hilft es den Gemeinden, sich mit Akteuren des privaten und öffentlichen Sektors sowie der Zivilgesellschaft in für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften zu engagieren. Hierfür unterstützt der AN die Durchführung eingehender Gender-Analysen auf der Ebene von Küstengemeinden, die Durchführung inklusiver Aufklärungskampagnen über die biologische Vielfalt der Meere und Küstengebiete und der Unterstützung beim Aufbau lokaler Governance Strukturen auf Gemeinde und Seascape Ebene. Zusammenfassend ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der folgenden Arbeitspakete verantwortlich: Identifizierung geeigneter internationaler, regionaler und nationaler Kurzzeitberater zu verschiedenen vom GIZ-Projekt ProsperBlue angefragten Themen und Aktivitäten während der Vertragslaufzeit, und der Unterstützung des AG in der Planung, Durchführung und Umsetzung einzelner Arbeitspakete, Schulungen und Workshops, die in enger Absprache zwischen dem AN und AG geplant und vorbereitet wer - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
81319680 - Gutachten, Beratung und Schulung zur Stärkung kollektiver Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Meer und an den Küsten des Westindischen Ozeans
Der Auftragnehmer (AN) leistet Beiträge zu den Outputs 1, 2, 3, 4 und 5 des Projektes durch die Zurverfügungstellung von spezialisierter Fachexpertise sowie Beratungs- und Trainingsdienstleistungen und trägt damit zur Erreichung der Indikatoren des Vorhabens bei. Darüber hinaus unterstützt der AN das allgemeine Management des Vorhabens. Dazu wird der AN in sehr enger Abstimmung mit dem GIZ-Team in Kenia seine Leistungen erbringen. Das Projekt "ProsperBlue" - ehemals Western Indian Ocean Governance Initiative (WIOGI), zielt auf die Stärkung der gemeinschaftlichen Beiträge relevanter Akteure auf regionaler und lokaler Ebene für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Meeres- und Küstenbiodiversität im Kontext einer inklusiven und nachhaltige Blue Economy in der WIO-Region ab. Im Mittelpunkt steht dabei die Befähigung einer Vielzahl von Akteuren auf regionaler und lokaler Ebene, durch Ressourcen, technisches Fachwissen, politische Interventionen, Wissensmanagement, Geschäftspraktiken und kollektives Handeln Beiträge zu leisten. Output 1 zielt auf die Stärkung der technisch-institutionellen Kapazitäten regionaler und lokaler Akteure für die Zusammenarbeit bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeres- und Küstengebieten im Rahmen einer ISBE und den Wissensaustausch ab. Auf regionaler Ebene unterstützt das Vorhaben das Sekretariat der Nairobi Konvention dabei, mit öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenzuarbeiten, indem es die Sekretariatsfunktion für die Multi-Stakeholder-Initiative Our Blue Future übernimmt und deren Integration in die entstehenden Kooperationsstrukturen und nationale Plattformen fördert. Der AN unterstützt das Vorhaben bei der Durchführung von technischen und institutionellen Bewertungen und Gap-Analysen der Akteure, um den Bedarf für eine an die ISBE ausgerichtete Governance zu ermitteln, sowie in der Kapazitätenentwicklung regionaler und lokaler Akteure. Darüber hinaus unterstützt der AN das Vorhaben in der Organisation und Durchführung von Multi-Stakeholder- Dialogen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Sektoren und in der Erstellung von Wissensprodukten. Das Ziel von Output 2 ist es, verbesserte Dienstleistungen zur Unterstützung von insbesondere frauengeführten KKMU für eine ISBE zu etablieren, damit diese einen aktiven Beitrag zu einer inklusiven und nachhaltigen Blue Economy leisten können. Dazu gehört ein Partnerschaftsnetzwerk, das aus Regierungsbehörden, dem Privatsektor, und der Zivilgesellschaft besteht. Dies beinhaltet die Förderung von Kooperationen und Netzwerken zwischen Unternehmen in der Blue Economy. Der AN unterstützt das Vorhaben in der Durchführung einer Bestandaufnahme von KKMU-Dienstleistern und Unterstützungslücken, um maßgeschneiderte Workshops und Schulungen zum Kapazitätsaufbau für KKMU der Blauen Wirtschaft zu entwickeln. Darüber hinaus werden Inkubations- und Beschleunigungsprogramme für lokale Unternehmer des blauen Sektors entwickelt sowie Wertschöpfungskettenanalyen und Studien durchgeführt. Output 3 zielt darauf ab, die fachlich-technischen und unternehmerischen Kompetenzen lokaler Akteure für eine inklusive nachhaltige Blue Economy zu stärken. Der Ansatz umfasst die Bereitstellung technischer und methodischer Beratung für die Entwicklung von Schulungsmodulen, die sowohl technische als auch geschäftliche Aspekte der Blue Economy behandeln. Auf diese Weise sollen lokale Geschäftsleute mit den notwendigen Fähigkeiten für profitable, nachhaltige Praktiken ausgestattet werden. Der AN unterstützt das Vorhaben darin, Qualifikationsdefizite auf lokaler Ebene zu identifizieren um hierfür Programme zur Entwicklung "blauer" Fähigkeiten zur entwickeln. Weiter unterstützt der AN die Durchführung von Schulungsprogrammen zur Geschäftsentwicklung die auf ein ISBE zugeschnitten sind. Das Ziel von Output 4 ist die Verbesserung von Finanzdienstleistungen für wirtschaftliche Akteure in einer ISBE. Um dies zu erreichen, kooperiert das Vorhaben mit Finanzinstitutionen, Dienstleistern und Projekten anderer Geber, um das finanzielle Ökosystem für eine Blue Economy aufzubauen. Der AN unterstützt das Vorhaben in der Durchführung von Studien zum Finanzbedarf von KKMU in ISBE-Kontext, um Hindernisse für den Zugang zu Finanzmitteln zu erfassen, um angepasste Finanzprodukte mit Finanzinstitutionen zu entwickeln. Hierfür unterstützt der AN die Kapazitätenstärkung ausgewählter Finanzinstitutionen, um deren technische Kapazitäten zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes für die Akteure in einer ISBE zu stärken. Ziel von Output 5 ist es, die Teilhabe der Gemeinschaften an Initiativen zu Erhalt, nachhaltiger Nutzung und Wiederherstellung von Biodiversität zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Fähigkeiten lokaler Gemeinschaften, sich unter Berücksichtigung der Bedarfe von Frauen und vulnerabler Gruppen selbst zu organisieren und die lokalen Meeres- und Küstenressourcen, kollektiv zu verwalten. Außerdem hilft es den Gemeinden, sich mit Akteuren des privaten und öffentlichen Sektors sowie der Zivilgesellschaft in für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften zu engagieren. Hierfür unterstützt der AN die Durchführung eingehender Gender-Analysen auf der Ebene von Küstengemeinden, die Durchführung inklusiver Aufklärungskampagnen über die biologische Vielfalt der Meere und Küstengebiete und der Unterstützung beim Aufbau lokaler Governance Strukturen auf Gemeinde und Seascape Ebene. Zusammenfassend ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der folgenden Arbeitspakete verantwortlich: Identifizierung geeigneter internationaler, regionaler und nationaler Kurzzeitberater zu verschiedenen vom GIZ-Projekt ProsperBlue angefragten Themen und Aktivitäten während der Vertragslaufzeit, und der Unterstützung des AG in der Planung, Durchführung und Umsetzung einzelner Arbeitspakete, Schulungen und Workshops, die in enger Absprache zwischen dem AN und AG geplant und vorbereitet wer - Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 26. Mai
Ausschreibung Büromaterial für FB 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/10/108-26/jn 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601175 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Büromaterial für den Fachbereich 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld Menge und Umfang: Büromaterial: Bei nachfolgender Auflistung hadelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung des benötigten Büromaterials. Den genauen Umfang können Sie dem Leistungsverzeichnis entehmen. 500 Bleistifte 800 Kugelschreiber 1000 Fineliner 3000 Ordner 500 Schnellhefter 2340 Haftnotizen weitere diverse Büromaterialen Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Zentraler Rechnungseingang für Fachbereich 55 - Jobcenter Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 geschlossen. Die nachstehenden Stückzahlen sind Kalkulationswerte für den gesamten Zeitraum des Vertrages. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese Werte jedoch weder Mindest- noch Höchstmengen darstellen, vielmehr dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass angemessene Mengenschwankungen in Höhe von +/- 15% vom Angebot umfasst sind. Als Höchstmenge ist von +15 % für die jeweilige einzelne Position (Position 1-87) auszugehen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich gelieferten Mengen. Es ist mit einer monatlichen Lieferung an den Hauptstandort des Jobcenters des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - Fachbereich 55, Chemieparkstraße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, zu rechnen. Die Lieferungen sollen als Teillieferungen nach Abruf innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d95c715c6-5f7abe896f5fdaec 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 26.05.2026 14:00 Ablauf der Bindefrist: 02.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) ggf. Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft e) ggf. TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern keine abweichender Geschäftszyklus; Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solche Insolvenzplanes angegeben wurde) e) Angabe, ob Liquidation vorliegt f) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Büromaterial (außer Papier) - Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland - Landratsamt Landkreis LeipzigFrist: 05. Mai
Markierungsarbeiten an Kreisstraßen in 4 Losen
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1166 Faxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: An den Kreisstaßen im Landkreis Leipzig f) Art und : : Markierungsarbeiten an Kreiststraßen : Markierungsarbeiten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: entfällt Zweck des Auftrags: entfällt h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Ja Angebote sind möglich für: Ein Los: Nein Mehrere Lose: Ja Alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden): Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 02.06.2026 Ende: 30.09.2026 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 05.05.2026 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 29.05.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 05.05.2026 um: 11:00 Uhr Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, 04552 Borna Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers! t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: - entfällt u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Mit dem Angebot sind vorzulegende Unterlagen: Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, sofern notwendig Preisermittlungsgrundlagen Formblatt 221/222 Geräteverzeichnis Baustoffverzeichnis Erklärung Mindestlohn Leistungsbezogene Unterlagen: Eigenerklärung zur Eignung oder Nachweis der Präqualifikation (Mindestanforderungen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angaben zu Arbeitskräften Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle sind vorzulegen: Eignungsnachweise der Bieter gemäß VOB/A § 6a, (2) Der Nachweis umfasst die folgenden Angaben: 1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, 2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, 3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, 4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben, 5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, 6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, 7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, 9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Sonstige Unterlagen: Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise Urkalkulation Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Sonstige Angaben Unterhalb 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer Nachprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 30.04.2026 24:00 Uhr Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste/ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes/ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de/software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a VOB/A. Die erstmalige und vorbehaltene Anforderung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt mittels angemessener Frist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 VOB/A, 16d Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber gemäß § 22 VOB/A vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Fahrbahnmarkierung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Prignitz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.