Regierung von SchwabenAugsburg
Kinderbetreuung Anker Augsburg Gubener Str. 4+6, ab dem 01.12.2026
Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Kinderbetreuung der in ANKER-Dependance untergebrachten Kinder im Alter von 1 ? 6 Jahren. Die Betreuung erfolgt durch zwei Mitarbeiter wie folgt: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 ? 12:00 Uhr und 13:00 Uhr ? 17:00 Uhr, freitags von 08:00 ? 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr. Die Zuschlag...
Kindertagesbetreuung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regierung von Schwaben
- Veröffentlicht:
- 04. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Kindertagesbetreuung
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Kinderbetreuung der in ANKER-Dependance untergebrachten Kinder im Alter von 1 ? 6 Jahren. Die Betreuung erfolgt durch zwei Mitarbeiter wie folgt: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 ? 12:00 Uhr und 13:00 Uhr ? 17:00 Uhr, freitags von 08:00 ? 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr. Die Zuschlagserteilung ist zeitnah nach Auswertung der eingegangen Angebote geplant. Der beigefügte Dienstleistungsvertrag wird nach Zuschlagserteilung entsprechend übersandt und dient zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Ihrer Information. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Kinderbetreuung Anker Augsburg Gubener Str. 4+6, ab dem 01.12.2026
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweigDer Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.Ganztagsförderung an den städtischen Grundschulen - Vergabe von Betreuungsleistungen sowie Essensausgabe für den Ganztagsbetrieb an den 3 Grundschulstandorten sowie einer Außenstelle in Husum
Stadt HusumHusum, NordseeFrist: 01. Okt.Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung folgender Leistungen an allen drei Husumer Grundschulstandorten plus einer Außenstelle: - Übernahme der Trägerschaft und Koordination des Offenen Ganztagsangebotes (OGS) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung und der Stadt Husum als Schulträger; - Sicherstellung eines verlässlichen, kostenpflichtigen Betreuungsangebotes für Grundschulkinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (Einschüler*innen ab dem Schuljahr 2026/2027); - verlässliche und kostenpflichtige Betreuungsangebote für Grundschulkinder der nicht Rechtsanspruch erfüllenden Jahrgangsstufen; - Organisation, Koordination und Durchführung ergänzender Ganztagsangebote für alle Grundschulkinder der drei Standorte plus Außenstelle; - Sicherstellung einer qualitativ wertvollen Ferienbetreuung (bis zu vier Wochen Schließung pro Schuljahr zulässig); - Begleitung und Aufsicht bei der Mittagsverpflegung; - Begleitung und Aufsicht bei der Hausaufgabenbetreuung; - enge Zusammenarbeit mit den Schulleitungen, dem Kollegium sowie der Stadt Husum als Schulträger. Die Leistung wird für alle drei Standorte plus Außenstelle unter einheitlichen Rahmenbedingungen vergeben. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Kreis Herford, OGS-Trägerschaft Förderschulen
Kreis HerfordHerfordAllgemeiner Hintergrund: Die kreiseigenen Förderschulen Arche (Emotionale und soziale Entwicklung mit Primarstufe in Kirchlengern), Wittekindschule (Sprache mit Primarstufe in Hiddenhausen) und die Pestalozzischule (Lernen mit Primar- und Sekundarstufe I mit Standorten in Bünde und Herford) bilden den Großteil der dezentralen und bedarfsgerechten Förderschullandschaft im Kreis Herford ab. An den benannten Förderschulen werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen gemäß ihren persönlichen Voraussetzungen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Dabei können einzelne Kinder starke Entwicklungsverzögerungen aufweisen oder emotional derart instabil sein, dass die Unterrichtszeit dafür genutzt wird, die Beschulungsfähigkeit dieser Kinder (wieder-)herzustellen. Für andere Kinder bedeutet die sonderpädagogische Arbeit in Förderschulen, die u.a. durch klare Regeln, kleine Lerngruppen, feste Bezugspersonen, Verstärkersysteme und positive Stärkenorientierung geprägt ist, die Chance in ihrer Selbstwirksamkeit sowie Sozial- und Lernkompetenzen so gestärkt zu werden, dass der Besuch einer Regelschule perspektivisch möglich ist. Um den Bildungs- und Teilhabechancen der Förderkinder ausreichend Raum zu bieten, findet Förderung auch im Nachmittagsbereich statt. Für die Gestaltung der Förderangebote am Nachmittag liegen an den verschiedenen Förder-schulstandorten derzeit unterschiedliche Rahmenbedingungen vor. So wird die Wittekindschule schulorganisatorisch aktuell als Schule im Halbtag geführt. Ein eigenes Nachmittagsangebot wird nicht vorgehalten. Stattdessen besuchen einige Kinder über alle Jahrgänge hinweg wohnortnahe OGSen in ihren Heimatkommunen an bis zu fünf Tagen in der Woche. Ergänzend wird vor Ort eine Notbetreuungsgruppe für 15 Schülerinnen und Schüler angeboten. Die Förderschulen Arche und Pestalozzischule werden schulorganisatorisch im gebundenen Ganztag geführt. D.h. die Schulen bieten an drei Tagen in der Woche verpflichtenden Nachmittagsunterricht an. Diese langen Schultage werden durchgehend von Lehrkräften begleitet und sind über die Schulkonzepte, Stundentafeln sowie Lehrpläne fest in den jeweiligen Schulen verankert. Zur Ergänzung des gebundenen Ganztags werden im Rahmen der Schulsozial-arbeit am Standort Bünde der Pestalozzischule die sogenannten Pelo-Kids vorgehalten. Mit diesem Angebot werden diejenigen Schülerinnen und Schüler angesprochen, die auch an den beiden im gebundenen Ganztagsbetrieb vorgesehenen kurzen Schultagen Unterstützung benötigen. Zusätzlich zu den bisherigen Förderschulstandorten mit Primarstufe wird der Kreis Herford ab dem Schuljahr 2026/2027 aufwachsend eine kreiseigene Förderschule mit dem Förder-schwerpunkt Geistige Entwicklung errichten. Die Schule wird formal in der Organisationsform des erweiterten gebundenen Ganztags eingerichtet. In dessen Rahmen sind vier lange Schultage vorgesehen, die vollständig durch Lehrkräfte abgedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Lehrkräfteunterversorgung können diese Schulbetriebszeiten für einen unbestimmten Zeitraum nicht gewährleistet werden. In allen Förderschulen werden I-Helfer zur Unterstützung einzelner Kinder eingesetzt. Ggfls. sollen Poollösungen geschaffen werden. Rechtliche Rahmenbedingungen und daraus resultierende Handlungsbedarfe an den kreiseigenen Förderschulen Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde-rungsgesetz - GaFöG) hat die Bundesregierung im Oktober 2021 den Anspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1-4 rechtlich verankert. Mit dieser Ver-pflichtung zur Vorhaltung von Nachmittagsbetreuungsangeboten im schulischen Kontext ist fest das Ziel verbunden, den Lernerfolg der Kinder vom sozioökonomischen Status der Eltern zu entkoppeln und so einen Beitrag zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu leisten. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich wird aufwach-send erfolgen. Demnach sollen ab dem 1. August 2026 zunächst Kinder der ersten Jahr-gangsstufe einen Anspruch darauf haben. In den Folgejahren wird dieser um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass der Rechtsanspruch ab dem 1. August 2029 für alle Grundschulkinder - unabhängig von der besuchten Schulform - verbindlich gilt. Der Rechtsanspruch gilt an fünf Werktagen in der Woche für jeweils acht Stunden. Für die kreiseigenen Förderschulen mit Primarstufe (Wittekindschule, Arche, Pestalozzischule, neue Schule geistige Entwicklung) bedeutet der Rechtsanspruch im Einzelnen folgende Hand-lungsbedarfe: - an der Wittekindschule ist eine vollständige OGS aufwachsend ab Jahrgangstufe 1 einzurichten. Die Betriebszeiten enden täglich um 16 Uhr (Los A) - an der Arche ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los B) - an der Pestalozzischule ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los C) - an der neuen Förderschule Geistige Entwicklung ist ab Jahrgangstufe 1 an fünf Tagen in der Woche ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los D) Die Anzahl oder die Kombination der losweisen Bewerbungen kann frei gewählt werden. Dem Kreis Herford ist bewusst, dass mit der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Leis-tungen abgefragt werden, die erstmals an den kreiseigenen Förderschulen angeboten werden. Zudem wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ebenfalls erstmals in Kraft treten. D.h. einzelne Detailfragen in Bezug auf Betreuungszeiten oder die Einbindung des Transports der Schülerinnen und Schüler werden sich endgültig erst mit der praktischen Umsetzung klären. Aus diesem Grund wird das erste Vertragsjahr als Pilotphase gekennzeichnet, in dem in Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren eventuelle Anpassungen vorgenommen werden können.Beratung und Betreuung in der Landesunterkunft Bad Segeberg
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRNeumünsterDie BewohnerInnen sollen von einem Betreuungsverband / Unternehmen beraten und betreut werden. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung der BewohnerInnen mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von den BewohnerInnen ohne Bleibeperspektive, muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen u.a. eine Sozialberatung, Kinder- und Freizeitbetreuung, Perspektiv- und psychosoziale Beratung sowie die Hausbetreuung der BewohnerInnen.Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Brüder-Grimm-Schule in Gescher
Kreis BorkenBorkenVergabe der Trägerschaft des offenen Ganztagesbetriebes an der Brüder-Grimm-Schule, Förderschule des Kreises Borken mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Gescher für den Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2030 (mit Verlängerungsoptionen bis max. 31.07.2032)Einrichtung und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung am Standort Hannover
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonnFrist: 24. Sept.Vier Plätze sollen dauerhaft für die Inanspruchnahme durch Lehrgangsteilnehmende der Bundeswehr freigehalten werden. Dieser Platz kann nur an Kinder vergeben werden, wenn mindestens eine/r der Personensorgeberechtigten am Standort Hannover an einem Lehrgang teilnimmt. Die Betreuungsleistung wird im Gebäude 28, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover in den Räumen 005/006 (Gruppenraum), 009 (Flur), 009a (Windfang), 014 (Dienstraum), 015 (Ruhe-/ Arbeitsraum), 016 (Sanitärraum), 017 (Küche) erbracht. Die Räume sind für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Auftraggeber baulich hergerichtet. Der Flächenansatz, die Räumlichkeiten und der Außenbereich wurden vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover dem Grunde nach als geeignet für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung eingestuft. Es hat die entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII in Aussicht gestellt. Die Überlassung der Räumlichkeiten an den Auftragnehmer wird in einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu schließenden Liegenschaftsüberlassungsvertrag (LÜV) geregelt. Die Räumlichkeiten werden dem Auftragnehmer mietfrei überlassen. Die Zahlung von Betriebskosten sowie die weiteren Einzelheiten zur Überlassung der Räumlichkeiten ergeben sich aus dem LÜV. Eine vorherige Ortsbesichtigung ist möglich und erwünscht. Ansprechpartner sind Frau Bührke, Telefonnummer +49 511 6783 4444 und Herr Zacharias, Telefonnummer +49 511 6783 4441 im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover. Die Betreuungszeit je Platz liegt bei einem Vollzeitplatz von Montag bis Donnerstag bei mindestens 9,5 Stunden und maximal 10,5 Stunden, freitags bei mindestens 6 und maximal 7 Stunden. Als Betreuungszeiten sollen mindestens Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, höchstens von 06:30 Uhr bis 17:00 und freitags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, höchstens 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten werden. Die Kindertageseinrichtung ist an Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen sowie am 24. und 31.12. geschlossen. Die Schließzeiten sollten darüber hinaus nicht mehr als 20 Tage im Jahr betragen. Der Auftragnehmer setzt in der Kindertageseinrichtung Personal ein, das gemäß Anzahl und Ausbildung den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch - Kinder- und Jugend-hilfe (SGB VIII) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) entspricht. Die Betreuung hat durch qualifiziertes Fachpersonal, mit entsprechender persönlicher Eignung nach einer Konzeption der Kindertageseinrichtung gemäß den landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss zwingend enthalten: Kurzdarstellung des Trägers mit Aufgaben, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung und Aussagen zu den pädagogischen Schwerpunkten. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss es zudem ermöglichen, dass die Kinder aufgrund von Versetzungen der Personensorgeberechtigten über das gesamte Kindergartenjahr verteilt eingewöhnt und verabschiedet werden können (fundiertes Eingewöhnungskonzept). Die Verpflegung der Kinder wird durch den Auftragnehmer gewährleistet. Dieser muss mindestens eine Mittagsverpflegung anbieten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass: a. eine regelmäßige Verpflegung während der Betreuungszeiten angeboten wird; b. Allergien, Unverträglichkeiten und religiöse Beschränkungen der Kinder beachtet werden; c. auf den Entwicklungsstand der Kinder geachtet wird; d. die Kosten der Verpflegung den Personensorgeberechtigten zu ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden. Die Leistung soll ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2033 erbracht werden. Der Auftragnehmer schließt mit den Personensorgeberechtigten Betreuungsverträge ab. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Eigenbeiträge sowie - sofern im Betreuungsvertrag vereinbart - Verpflegungsgeld zu zahlen. Die Bundeswehr übernimmt diese Kosten nicht. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten, die in § 3 des (Dienst-) Leistungsvertrages geregelt sind. Nicht belegte Plätze können vorübergehend bis zum Ende des Kindergartenjahres an die Stadt zurückgegeben werden. Sind Plätze nicht belegt, werden diese in Form einer Freihaltepauschale, die dem vollen Wert des Belegplatzes entspricht, durch die Bundeswehr getragen. Die Plätze, die per Belegrecht erworben werden, werden auf Antrag durch den Vergabeausschuss am Standort Hannover vergeben. Das konkrete Verfahren und die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Standortälteste Hannover durch gesonderte Vergabekriterien. Der Standortälteste stimmt die Vergabe jedes Platzes eng mit dem Auftragnehmer ab. Im Finanzierungskonzept sind die Einnahmen und Ausgaben sowie die Kostenkalkulation detailliert über die gesamte Vertragslaufzeit darzustellen. Der Auftragnehmer hat anhand der Kalkulation zudem darzulegen, ob und in welcher Höhe pro Platz und Monat er ggf. über die Bereitstellung der Infrastruktur hinaus einen finanziellen Zuschuss für die Betreuung der Kinder der Bundeswehrangehörigen erwartet (Belegrechtskosten/ Freihaltepauschale). Sofern ein Zuschuss seitens des Auftraggebers erforderlich ist, wird er grundsätzlich pro Platz und Monat gezahlt. Die Angebote werden gemäß beigefügter Wertungsmatrix ausgewertet.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Regierung von Schwaben.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.