Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweigTED
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Dienstleister für Kinder- und Ferienbetreuung an drei Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen: Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1, ca. 1.000 Plätze), Ankunftszentrum Bramsche (Los 2, ca. 1.100 Plätze) und Standort Osnabrück (Los 3, ca. 730 Plätze). Leistungen gemäß fachlicher Leistungsbeschreibung.
Kindertagesbetreuung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Dienstleister für Kinder- und Ferienbetreuung an drei Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen: Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1, ca. 1.000 Plätze), Ankunftszentrum Bramsche (Los 2, ca. 1.100 Plätze) und Standort Osnabrück (Los 3, ca. 730 Plätze). Leistungen gemäß fachlicher Leistungsbeschreibung.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Veröffentlicht:
- 12. Mai 2026
- Frist:
- 15. Juni 2026
- Thema:
- Kindertagesbetreuung
Ausschreibungsbeschreibung
Dienstleister für Kinder- und Ferienbetreuung an drei Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen: Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1, ca. 1.000 Plätze), Ankunftszentrum Bramsche (Los 2, ca. 1.100 Plätze) und Standort Osnabrück (Los 3, ca. 730 Plätze). Leistungen gemäß fachlicher Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
9- Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweigFrist: 15. Juni
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an drei Standorten: Los 1 Ankunftszentrum Braunschweig (ca. 1.000 Plätze), Los 2 Ankunftszentrum Bramsche (ca. 1.100 Plätze), Los 3 Standort Osnabrück (ca. 730 Plätze). - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweigFrist: 15. Juni
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen. - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweig
"Kinder- und Ferienbetreuung am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Kinder- und Ferienbetreuung für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von ca. 730 Plätzen. Die genauen Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Teil B) beschrieben. - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenFrist: 27. Apr.
"Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in dem Objekt "Wohnpark Ahlhorn""
Betrieb der Notunterkunft Ahlhorn (bis zu 500 Plätze) in 6 Losen: 1. Infopoint/Belegungsmanagement, 2. Soziale Dienste/Freizeit, 3. Medizinische Versorgung (Sanitätsstation/hausärztlich), 4. Ganztägige Verpflegung, 5. Textilreinigung, 6. Brandschutzbeauftragter. Die Leistungen unterstützen die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen bei der Unterbringung und Betreuung. Die Kapazität kann bei Überbelegung temporär steigen; die tägliche Personenzahl unterliegt Schwankungen. - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweigFrist: 21. Juli
"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden und Betrieb einer Mitarbeiterkantine für den Standort Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweigFrist: 21. Juli
"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden und Betrieb einer Mitarbeiterkantine für den Standort Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweigFrist: 29. Juli
"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden und Betrieb einer Mitarbeiterkantine für den Standort Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen die ganztägliche Verpflegung der Asylbegehrenden sowohl an Wochen- als auch an Sonn- und Feiertagen und den Betrieb einer Mitarbeiterkantine von Montag bis Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie Heiligabend und Silvester) sowie den Betrieb eines Snackautomaten am Standort Oldenburg übernehmen. Der Standort Oldenburg wird aktuell mit einer Kapazität von bis zu 681 Unterbringungsplätzen genutzt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Der Standort Oldenburg liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A 29. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die Med. Versorgung, Soziale Dienste und die Unterhaltsreinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA Planung HLS LPH 1-9 in stufenweiser Beauf- tragung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2: Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3: Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8: Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.