Landkreis Hameln-PyrmontTED
KAW - Transport und energetisch-stoffliche Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonne
- Übernahme von Bioabfall auf dem Entsorgungspark Hameln, Zum Sachsengrund 15, 31789 Hameln (Abtransport auf Abruf innerhalb von 24 Stunden) - Transport des übernommenen Materials in flüssigkeitsdichten Transporteinheiten zu einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen - Verwiegung des übernommenen Bioabfalls auf einer geeichten Waag...
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Inhalt auf einen Blick
- Übernahme von Bioabfall auf dem Entsorgungspark Hameln, Zum Sachsengrund 15, 31789 Hameln (Abtransport auf Abruf innerhalb von 24 Stunden) - Transport des übernommenen Materials in flüssigkeitsdichten Transporteinheiten zu einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen - Verwiegung des übernommenen Bioabfalls auf einer geeichten W...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Hameln-Pyrmont
- Veröffentlicht:
- 15. März 2026
- Frist:
- 14. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
- Übernahme von Bioabfall auf dem Entsorgungspark Hameln, Zum Sachsengrund 15, 31789 Hameln (Abtransport auf Abruf innerhalb von 24 Stunden) - Transport des übernommenen Materials in flüssigkeitsdichten Transporteinheiten zu einer oder mehreren geeigneten Verwertungsanlagen - Verwiegung des übernommenen Bioabfalls auf einer geeichten Waage - ordnungsgemäße und schadlose energetisch-stoffliche Verwertung des übernommenen Bioabfalls, einschließlich der Vermarktung der Behandlungsprodukte und der o
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Ähnliche Bekanntmachungen
8- Stadt Fürth
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall
Die Stadt Fürth beabsichtigt die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Fürth zum 01.09.2026 für bis zu vier Jahre neu zu vergeben. In der Stadt Fürth wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Fürth 14-täglich entleert und am Kompostplatz Burgfarrnbach angeliefert, dort sind sie vom Auftragnehmer (AN) zu übernehmen. Folgendes Leistungsbild ist erforderlich: Nutzung der Umladestation des AG. Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom AN für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage Verwiegung / Massenfeststellung der Bioabfälle Die übernommenen Bioabfälle sind in einem Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln 2025: ca. 9333,64 Mg) Stoffliche Verwertung des erzeugten Kompostes - Technische Betriebe Remscheid (TBR)
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Bioabfall für die Technischen Betriebe Remscheid (TBR)
• Übernahme des von den TBR angelieferten Bioabfalls durch den Auftragnehmer an einer vom Auftraggeber vorgehaltenen Übernahmestelle (= Umschlaganlage) im Stadtgebiet Remscheid (inkl. Containergestellung); • Transport des Bioabfalls zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n (inkl. Verwiegung); • Behandlung/Verwertung des übernommenen Bioabfalls (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Siebreste/Gärreste). - Landratsamt Schwäbisch Hall
Übernahme und Verwertung von Bioabfall für den Landkreis Schwäbisch Hall
Die Leistung besteht im Wesentlichen aus folgenden Einzelleistungen: Übernahme und Verwiegung von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer oder maximal zwei vom Bieter vorgesehenen Übernahmestelle/-n; • Ggf. Weitertransport des übernommenen Bioabfalls zu der/den vom Bieter vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen); • Behandlung/Verwertung des übernommenen Bioabfalls; • Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste); • Entsorgung der anfallenden Reststoffe (z. B. Störstoffe/Siebreste/Gärreste) Voraussichtliche Anfallmenge/Übergabemenge pro Jahr: 6.500 - 8.000 Mg (Auswertungsmenge 7.300 Mg) Bei der Leistungserbringung ist zu beachten, dass die Anfallmenge im Jahresverlauf schwankt - Ennepe-Ruhr-Kreis
Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.04.2026
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.04.2026. Die Leistung besteht in der Beauftragung des Auftragnehmers mit dem Transport bis zur Verwertungsanlage und der ordnungsgemäßen Verwertung der Alttextilien. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Umladestation geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von dem Auftraggeber befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden verpackt in Säcken zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 2.500 Mg/a, für den Leistungszeitraum daher somit ca. 1.875 Mg. - Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2026
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.07.2025. Die Leistung umfasst den Transport (ggf. Umschlag) bis zur Verwertungsanlage und die Verwertung. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Zentraldeponie AEZ in Hohenhameln- Stedum geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von der Auftraggeberin befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder verpackt in Säcken oder als Ballen verpresst zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung der Auftraggeberin ca. 500 bis 600 Mg/Jahr. - Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis PeinePeineFrist: 25. Mai
Verwertung von Alttextilien Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab 01.07.2026
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von Alttextilien und Altschuhen der A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Alttextilien und Altschuhe ab dem 01.07.2026. Die Leistung umfasst den Transport (ggf. Umschlag) bis zur Verwertungsanlage und die Verwertung. Ferner sind vom Auftragnehmer an der Zentraldeponie AEZ in Hohenhameln- Stedum geeignete Transportmittel (bspw. Wechselbrücken) bereitzustellen, die von der Auftraggeberin befüllt werden. Die Alttextilien und Altschuhe werden nach Wahl des Auftragnehmers entweder verpackt in Säcken oder als Ballen verpresst zur Übernahme bereitgestellt. Die Alttextilien und Altschuhe sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Sie sind zu sortieren und entsprechend der Rangfolge der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten. Die erwartete Sammelmenge für Alttextilien und Altschuhe beträgt nach Schätzung der Auftraggeberin ca. 500 bis 600 Mg/Jahr. Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.- Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Unternehmen durchgeführt. Ggf. wird es während der hier ausgeschrieben Vertragslaufzeit ab 01.07.2028 zu einem Wechsel der Unternehmen kommen, welche die Altpapiermengen an die vom Auftragnehmer zu betreibende Umladestation anliefern. Die jeweils beauftragten Unternehmen werden dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich benannt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Hameln-Pyrmont.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.