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Jugendsiedlung Traunreut -Umsetzung Brandschutzmaßnahme - TGA-Planung ELT (ALG 4+5) - LPH 5-9
Jugendsiedlung Traunreut - Private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung in Traunreut, Förderschwerpunkt Lernen, der Jugendsiedlung gGmbH und Private Berufsfachschule für Sozialpflege zur sonderpädagogischen Förderung in Traunreut, Förderschwerpunkt Lernen, der Jugendsiedlung gGmbH. - Behebung Brandschutzmängel. Das Gebäude wurde...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Jugendsiedlung gGmbH
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
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Jugendsiedlung Traunreut - Private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung in Traunreut, Förderschwerpunkt Lernen, der Jugendsiedlung gGmbH und Private Berufsfachschule für Sozialpflege zur sonderpädagogischen Förderung in Traunreut, Förderschwerpunkt Lernen, der Jugendsiedlung gGmbH. - Behebung Brandschutzmängel. Das Gebäude wurde Mitte der 1980-Jahre errichtet und in mehreren Erweiterungen baulich verändert. In der Berufsschule befinden sich bis zu 1.000 Schüler in ca. 100 verschiedenen Klassen. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um eine private, staatlich anerkannte Berufsschule für Menschen mit höherem Förderbedarf. Es können hier diverse Ausbildungsberufe erlernt werden. Das Gebäude erstreckt sich vom KG bis ins 1.OG und in Teilbereiche des 2.OG. Geschoßübergreifende Lufträume, Emporen, Einbauten und geschlungene Flure kennzeichnen die Architektur. Im ganzen Gebäudekomplex sind großflächig Holzverkleidungen zu finden. Eine Gefährdungsanalyse (Brandschutznachweis) unterstreicht die Notwendigkeit, Flure und Treppenhäuser, die der Rettung dienen zu ertüchtigen und ein funktionierendes Rettungswegsystem aufzubauen. Hauptaugenmerk bei der Sanierung liegt auf folgenden Bereichen: 1. Flure im KG, 1. OG und 2. OG brandschutzgerecht zu ertüchtigen und von Feuerlasten zu befreien 2. Bestehende Treppenhäuser brandschutzgerecht sanieren und von Feuerlasten zu befreien 3. Schaffung zusätzlicher Rettungswege und Außentreppen für die Schaffung eines funktionierenden Rettungswegkonzeptes 4. Einbau einer flächenüberdeckenden Brandmeldeanlage zur Früherkennung mit interner Alarmierung 5. Ertüchtigung sämtlicher technischer Anlagen in der Schnittstelle der Brandschutzsanierung und darüber hinaus dort wo sinnvoll Für die Maßnahme wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 bereits erbracht. Ausgewählte Planungsunterlagen werden mit der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, weitere Unterlagen dann mit der Einladung zur Stufe 2 Verhandlungsverfahren. Baurechtlich liegen für die Maßnahme ein geprüfter Brandschutznachweis und ein zugehöriger Baugenehmigungsbescheid vor. Die Maßnahme wird gefördert nach Art. 34 Satz 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) mit dem Ersatz der notwendigen Kosten genehmigter Baumaßnahmen für private Förderschulen. Die schulaufsichtliche Genehmigung liegt vor. Die vorgeschriebenen Förder- und Vergaberichtlinien sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Die Kostenberechnung (KGr. 300 – 700) beläuft sich auf rd. 5,2 Mio. € brutto. Geplant ist die Maßnahme in mehreren Bautakten und abschnittsweise umzusetzen. Der laufende Schulbetrieb ist dabei zu berücksichtigen. Lärmintensive Arbeiten sind in die Ferien zu legen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird bauherrenseitig von einer Bauzeit und Verteilung der Maßnahmen über vier Jahre ausgegangen. Im Rahmen der Objektplanung Gebäude werden auch die Leistungen für Brandschutz nach AHO 2022, Heft 17 Stufe 3 (Beratung im Rahmen der Ausführungsplanung hinsichtlich des Brandschutzes) und Stufe 4 (baubegleitende Brandschutzberatung während der Objektüberwachung) ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1-4 vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). Außerdem wird allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt.
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Veröffentlichungsstelle
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Stadt LaufenLaufenVgV-Verfahren ´Stadt Laufen – Neubau und Sanierung Grund- und Mittelschule` Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung Küchenplanung (ALG 7) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 5-9. Die Stadt Laufen beabsichtigt mit der Erweiterung und Sanierung der Ruperti Grund- und Mittelschule Laufen den aktuellen Bedarf der Schule sowie den Bedarf der Ganztagesbetreuung zu decken. Der Bereich Mensa/Küche im Neubau soll den Bedarf für Schule, Kinderkrippe und Kindergarten und Ganztagesbetreuung/Hort abdecken. Die Kapazität der Speisenausgabe ist ausgelegt zur Versorgung der Schüler mit warmen Mittagessen von ca. 330 Verpflegungsteilnehmern (VT) in 2 Schichten, sowie Pausenverkauf. In der Frischküche wird das Mittagessen zubereitet. Die Speisen werden direkt in der Mensa und an verschiedene Gruppen hausintern über geeignete Transportmittel verteilt. Die Grundlagen hierfür sind: Speisenausgabe/Mensa: Verpflegung ca. 250 VT / 2 Schichten mit Tablettsystem Krippe / Kindergarten: Verpflegung VT in Gruppen ca. 80 VT mittels Speisenausgabewagen Somit werden nach aktuellem Kenntnisstand ca. 330 VT versorgt, die als Grundlage zur Gesamtkapazität dienen. Die Kostenschätzung für die Küchentechnik beläuft sich auf ca. 400.000 € netto (Küchentechnik & Kühlzellen). Weitere Informationen können den bereitgestellten Planungsunterlagen entnommen werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1-4 vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Unterlagen wird mit der Veröffentlichung bereitgestellt, weitere Arbeitsergebnisse mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
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