Stadtwerke WittlichWittlichTED
Jahresvertrag Straßenreinigungsleistungen 2026 - 2028
Straßenreinigung im Stadtgebiet Wittlich: maschinelle und manuelle Reinigung von Fahrbahnen, Rinnen, Plätzen, Fußgängerzonen und Verkehrsinseln. Entsorgung/Verwertung Kehrgut. Einsatz von EURO-6-Fahrzeugen mit Wasserrecycling. Jährlich ca. 9.500 km Fahrbahnreinigung und ca. 4.500.000 m² Flächenreinigung (Fußgängerzonen, Plätze).
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Inhalt auf einen Blick
Straßenreinigung im Stadtgebiet Wittlich: maschinelle und manuelle Reinigung von Fahrbahnen, Rinnen, Plätzen, Fußgängerzonen und Verkehrsinseln. Entsorgung/Verwertung Kehrgut. Einsatz von EURO-6-Fahrzeugen mit Wasserrecycling. Jährlich ca. 9.500 km Fahrbahnreinigung und ca. 4.500.000 m² Flächenreinigung (Fußgängerzonen, Plätze).
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtwerke Wittlich
- Veröffentlicht:
- 10. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Straßenreinigung im Stadtgebiet Wittlich: maschinelle und manuelle Reinigung von Fahrbahnen, Rinnen, Plätzen, Fußgängerzonen und Verkehrsinseln. Entsorgung/Verwertung Kehrgut. Einsatz von EURO-6-Fahrzeugen mit Wasserrecycling. Jährlich ca. 9.500 km Fahrbahnreinigung und ca. 4.500.000 m² Flächenreinigung (Fußgängerzonen, Plätze).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Stadtwerke Wittlich
Jahresvertrag Straßenreinigungsleistungen 2026 - 2028
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet der Stadt Wittlich auf Grundlage der geltenden Straßenreinigungssatzung. Die Leistung umfasst im Wesentlichen: •maschinelle und manuelle Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, •regelmäßige Reinigung von Fahrbahnen, Rinnen, Plätzen, Fußgängerzonen und Verkehrsinseln, •Entsorgung und Verwertung des anfallenden Kehrguts gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, •Bereitstellung und Einsatz geeigneter Fahrzeuge und Geräte (EURO-6, lärmemissionsarm, mit Wasserrecycling). Das jährliche Reinigungsvolumen umfasst ca. 9.500 km Fahrbahnreinigung sowie ca. 4.500.000 m² Flächenreinigung (Fußgängerzonen und Plätze). - Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Stadt Buchholz i.d.N.Frist: 04. Mai
Straßenreinigung in Buchholz i.d.N. für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Maschinelle Straßenreinigung von Fahrbahnen, Parkplätzen, Gehwegen und der Fußgängerzone (teilweise Handreinigung inkl. Papierkorbentleerung). Zudem maschinelle und händische Reinigung von Verkehrsinseln und Bushaltebuchten im gesamten Stadtgebiet. Der Auftrag umfasst die vollständige Kehrgutabfuhr sowie die fachgerechte Verwertung des Kehrguts. - Landkreis Harburg - Zentrale VergabestelleFrist: 04. Mai
Straßenreinigung in Buchholz i.d.N. für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Maschinelle Straßenreinigung von Fahrbahnen, Parkplätzen, Gehwegen und der Fußgängerzone (teilweise Handreinigung inkl. Papierkorbentleerung). Zudem maschinelle und händische Reinigung von Verkehrsinseln und Bushaltebuchten im gesamten Stadtgebiet. Der Auftrag umfasst die vollständige Kehrgutabfuhr sowie die fachgerechte Verwertung des Kehrguts. - Landkreis Harburg - Zentrale VergabestelleWinsen/Luhe
Straßenreinigung in Buchholz i.d.N. für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Maschinelle Straßenreinigung von Fahrbahnen, Parkplätzen, Gehwegen, der Fußgängerzone (teilw. Handreinigung, inkl. Papierkorbentleerung), maschinelle/händische Reinigung von Verkehrsinseln und Bushaltebuchten im gesamten Stadtgebiet; inkl. Kehrgutabfuhr/-verwertung - Landkreis Harburg - Zentrale VergabestelleWinsen/Luhe
Straßenreinigung in Buchholz i.d.N. für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Maschinelle Straßenreinigung von Fahrbahnen, Parkplätzen, Gehwegen, der Fußgängerzone (teilw. Handreinigung, inkl. Papierkorbentleerung), maschinelle/händische Reinigung von Verkehrsinseln und Bushaltebuchten im gesamten Stadtgebiet Buchholz i.d.N.; inkl. Kehrgutabfuhr/-verwertung für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029. - Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Stadt Buchholz i.d.N.Winsen/Luhe
Straßenreinigung in Buchholz i.d.N. für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Maschinelle Straßenreinigung von Fahrbahnen, Parkplätzen, Gehwegen, Fußgängerzone (teilw. Handreinigung, inkl. Papierkorbentleerung) sowie maschinelle/händische Reinigung von Verkehrsinseln und Bushaltebuchten im gesamten Stadtgebiet Buchholz i.d.N.; inkl. Kehrgutabfuhr/-verwertung. Zeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029. - Hansestadt AnklamAnklam
Straßenreinigung mit Großkehrmaschine
Reinigung - regelmäßige maschinelle Reinigung der in den Anlagen aufgeführten Straßen, Wege und Plätze entsprechend den dort genannten Reinigungsklassen und - intervallen; Säuberung der Fahrbahnrinnen, Parkstreifen und angrenzender Gehwegbereiche; die Länge der zu reinigenden Strecken beträgt insgesamt ca. 74.000 lfd. Meter pro Woche im Stadtgebiet der Hansestadt Anklam sowie in Pelsin und Stretense Kehrgutentsorgung - es werden jährlich ca. 150 Tonnen Kehrgut anfallen; die Transportkosten für die Entsorgung sind separat aufzuführen; Abtransport, Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Kehrgutes erfolgt in zugelassene Entsorgungsanlagen Sonderleistungen - Durchführung zusätzlicher Reinigungen auf Abruf, z. B. nach Veranstaltungen, nach Straßenunterhaltungsarbeiten (Rollsplitt) oder Unwettern sind gesondert in Rechnung zu stellen - Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzFrist: 22. Juni
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen. - Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzFrist: 22. Juni
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen. - Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzFrist: 22. Juni
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Wittlich.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.