Offenbach am Main
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Rahmenvereinbarung für Wirtschaftsprüferleistungen zum Jahresabschluss 2027 mit Option auf Verlängerung. Leistungen werden auf Basis von Einzelabrufen in Abhängigkeit von der Bestellung durch die Gesellschafterversammlung und Beauftragung durch das Überwachungsorgan erbracht.
Wirtschaftsprüfung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für Wirtschaftsprüferleistungen zum Jahresabschluss 2027 mit Option auf Verlängerung. Leistungen werden auf Basis von Einzelabrufen in Abhängigkeit von der Bestellung durch die Gesellschafterversammlung und Beauftragung durch das Überwachungsorgan erbracht.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Offenbach am Main
- Veröffentlicht:
- 03. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Wirtschaftsprüfung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für Wirtschaftsprüferleistungen zum Jahresabschluss 2027 mit Option auf Verlängerung. Leistungen werden auf Basis von Einzelabrufen in Abhängigkeit von der Bestellung durch die Gesellschafterversammlung und Beauftragung durch das Überwachungsorgan erbracht.
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Dokumente und Anhänge
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10- DFS Deutsche Flugsicherung GmbHFrist: 04. Juni
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Rahmenvereinbarung mit wirtschaftlichstem Bieter für Wirtschaftsprüferleistungen ab 2027. Leistungen anhand Einzelabruf, unter Vorbehalt Prüfung Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung und Beauftragung Überwachungsorgans. Schwerpunkte: Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss (vorgeschrieben), HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugsicherung GmbH usw., Haushaltsgrundsatzegesetz inkl. Risikofrüherkennungssystem und Bezüge-Bericht. Optional: Prüfung Teilkonzernabschlüssen (gesetzlich vorgeschrieben), Unterjährige Prüfung Zwischenabschlüsse, Sonderprüfungen. - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Es ist vorgesehen, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen abzuschließen. Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll anhand von Einzelabrufen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch die jeweilige Gesellschafterversammlung und die entsprechende Beauftragung durch das jeweils zuständige Überwachungsorgan. Prüfungsschwerpunkte: 1. Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss DFS auf Grundlage der von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsnormen ab dem Geschäftsjahr 2027, sofern für diese Gesellschaften vorgeschrieben. 2. Prüfung HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, DFS International Business Services GmbH, DAS GmbH, DFS Energy GmbH, R. Eisenschmidt GmbH, Kaufbeuren ATM Training GmbH und Droniq GmbH auf Grundlage der gültigen gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorschriften ab dem Geschäftsjahr 2027. Auf alle zu prüfenden Gesellschaften sind die Vorschriften des 3. Buches des HGB für die Prüfung und Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 3. Prüfung der Vorschriften Haushaltsgrundsätzegesetz unter Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystem nach den Grundsätzen des § 317 Abs. 4 HGB für alle oben genannten Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2027. Die Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz umfasst ebenfalls die Erstellung eines Berichts über die Bezüge des Überwachungsorgans, der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten (Bezügebericht). Optional: 4. Prüfung von Teilkonzernabschlüssen der o.a. Gesellschaften, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben. 5. Unterjährige Prüfung nach nationalen und internationalen Normen der Zwischenabschlüsse der o.a. Gesellschaften zur Vorlage bei Banken und Investoren bzw. deren Beauftragten ab dem Geschäftsjahr 2027. 6. Sonderprüfungen im Auftrag des Gesellschafters oder Aufsichtsrates für noch zu bestimmende Geschäftsvorfälle ab dem Geschäftsjahr 2027. 7. Prüferische Durchsicht der Gesamtbilanz nach Gebührenrecht / IFRS 14. 8. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Konzernebene nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Berücksichtigung der entsprechenden Umsetzung in deutsches Recht sowie in Verbindung mit den jeweils geltenden ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) ab dem Geschäftsjahr 2027. 9. Prüfung Fördermittel: Prüfung und Zertifizierung von Förderprojekten nach programmspezifischen EU-Normen und nationalen Richtlinien. - Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Wirtschaftsprüfungsleistungen
Die Gesellschaften des Vivantes-Konzerns beabsichtigen den Abschluss von Verträgen für die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse - erweitert um die Prüfung nach § 53 HGrG und, im Falle der Muttergesellschaft Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (nachfolgend: "Vivantes") sowie der Tochtergesellschaft BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH auch um die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der leitenden Angestellten einschließlich der Verwendung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführung für die Altersvorsorge und der Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei der Abrechnung der Geschäftsführung mit separater Berichterstattung - und, nur im Falle der Vivantes auch der Konzernabschlüsse gemäß §§ 316 ff. HGB ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2027. Der dafür abzuschließende Vertrag kommt zwischen der jeweiligen Konzerngesellschaft als Auftraggeberin und dem Auftragnehmer zustande und umfasst die Prüfung der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse der jeweiligen Auftraggeberin bis maximal zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2031. Bei den Auftraggeberinnen Vivantes, Vivantes Service GmbH, Vivantes-Forum für Senioren GmbH, Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH, VivaClean Nord GmbH und Vivantes Rehabilitation GmbH ist jeweils deren Aufsichtsrat und nicht deren Geschäftsführung für den Abschluss des Vertrages über die Prüfung der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse gemäß §§ 316 ff. HGB zuständig. Bei Abschluss der auf die Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung bezogenen Verträge wird der verbindliche Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses von Vivantes, sowie der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2027 von den zuständigen Organen der jeweiligen Konzerngesellschaft beschlossen worden sein. Die geprüften Jahresabschlüsse aller Konzerngesellschaften und der geprüfte Konzernabschluss der Vivantes sollen bis Mitte März 2028 vorliegen. Der Abruf der Prüfungsleistungen für die Folgejahre setzt jeweils voraus, dass das zuständige Organ der jeweiligen Konzerngesellschaft den Prüfungsauftrag für ein weiteres Geschäftsjahr erteilt, was wiederum die Wahl des Auftragnehmers zum Abschlussprüfer des betreffenden Geschäftsjahres durch die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Konzerngesellschaft voraussetzt. Mit Erteilung des Prüfungsauftrages verlängert sich der mit der Konzerngesellschaft bestehende Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf wiederholte Bestellung in den Folgejahren besteht nicht. Soweit sich aufgrund des Geschäftsverlaufes von Vivantes und/oder einer oder mehrerer Tochtergesellschaften in den Folgejahren die Notwendigkeit einer Änderung der Prüfungsschwerpunkte ergibt, ist dem bei einer etwaigen Bestellung als Abschlussprüfer für die Folgejahre Rechnung zu tragen. Aktuell befindet sich der Vivantes-Konzern in der Vorbereitung der Umstellung des ERP Systems von SAP R3 auf SAP HANA. Der GoLive ist zum 1. Januar 2027 geplant. In dem Zusammenhang soll bereits projektbegleitend, beginnend spätestens Ende Q3/2026, die ordnungsmäßige Datenmigration für das Jahr 2027 geprüft werden. Über die Prüfung und deren Ergebnisse ist ein separater Bericht für den internen Gebrauch zu erstellen. Ergänzend zu den vorstehend genannten Leistungen beabsichtigen die Auftraggeberinnen Vivantes, Vivantes-Forum für Senioren GmbH, Vivantes Ida-Wolff-Krankenhaus GmbH und BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH für zusätzliche betriebswirtschaftliche Prüfungen, einschließlich der Erteilung spezifischer Testate und Bescheinigungen, eine gesonderte "Rahmenvereinbarung über betriebswirtschaftliche Prüfungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfung)" mit dem ausgewählten Wirtschaftsprüfer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung über diese Leistungen weist dieselbe Laufzeit auf wie der von jeder dieser Auftraggeberinnen abzuschließende Vertrag über die Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung. Ein Anspruch auf Abruf einzelner Leistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt nach Bedarf durch gesonderte Einzelaufträge durch die jeweilige Auftraggeberin. Auch insoweit kommen mit Zuschlagserteilung separate Rahmenvereinbarungen zwischen einer der vorgenannten vier Konzerngesellschaften und dem Auftragnehmer zustande. Höchstwerte der Rahmenvereinbarungen: 1. Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH - 3.250.000,00 Euro netto 2. Vivantes - Forum für Senioren GmbH - 975.000,00 Euro netto 3. Vivantes - Ida Wolff Krankenhaus GmbH - 975.000,00 Euro netto 4. BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH - 97.500,00 Euro netto. - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzFrist: 31. Juli
Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto. - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzFrist: 31. Juli
Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto. - WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbHBerlin
Wirtschaftsprüferleistungen für den WBM - Konzern
Wirtschaftsprüferleistungen für den WBM-Konzern Pflichtleistungen Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich Lagebericht und Anhang: • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (nachfolgend WBM genannt) und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns • WBM Energie-Service GmbH nachfolgend WES genannt • Mertensstraße 16 GmbH nachfolgend M16 genannt Prüfung der Jahresabschlüsse (Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB) • WBMI Real Estate GmbH Berlin nachfolgend WBMI genannt • WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH nachfolgend WBF genannt • Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE nachfolgend BEWOGE genannt • WBM Immobilien-Service GmbH nachfolgend WIS genannt • MMB Multi-Media-Berlin Gesellschaft mbH nachfolgend MMB genannt Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der angewandten rechnungslegungsbezogenen IT-Verfahren als eine Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks zu prüfen und zu dokumentieren, insbesondere unter Beachtung der geltenden ISA (DE) und IDW PS. Die Ergebnisse der IT-Prüfung sind in einem gesonderten Bericht darzustellen. • Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Unternehmensregister für: - WBM und Konzern - WES - M16 • Prüfung gemäß § 53 HGrG, u. a. auch - Angaben zu der Eigenbewertung des Immobilienbestandes durch die Unternehmen; - Kredite, die prolongiert werden sollen, sind aufzulisten sowie Neu- bzw. Weiterverhandlungen oder Umschuldungen sind zu benennen; - Berichte zur Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken bei geplanten wesentlichen Investitionen seitens der Geschäftsführung im Rahmen von Schlüssigkeitsprüfungen. • Erstellung des Bezügeberichtes • Prüfungshandlungen und Berücksichtigung des Ergebnisses im Prüfbericht in Bezug auf Financial Covenants • Schwerpunktorientierte (mündliche und schriftliche) Berichte zur Prüfung und den Prüfungsergebnissen gegenüber der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat (u. a. gemäß FISG) • Prüfung maximal eines zusätzlichen Prüfungsschwerpunkts zur Jahresabschlussprüfung benannt durch den Rechnungshof vom Land Berlin neben den von der WBM bzw. dessen Aufsichtsrat benannten Prüfungsschwerpunkten • Prüfung der Migration von WODIS Sigma auf ein SAP-basiertes System hinsichtlich Datenintegrität, Systemparametrisierung, Berechtigungskonzept, Prozessdokumentation, IKS Integration und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Seite 2/2 Optionale Leistungen: • Prüfung kombinierter Abschlüsse für die steuerlichen Organkreise WBM und WBF • Prüfung der Zielerreichung der Geschäftsführung • Würdigung der „Erklärung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der WBM zum Berliner Corporate Governance Kodex“ gemäß IDW PS 345 nach ISA 720 und gegenüber den notwendigen Gremien • Der Auftrag wird zunächst für das Prüfungsjahr 2026 erteilt. Die Beauftragung erfolgt nach Bestätigung durch die Gesellschafterversammlung. Über die Verlängerung für die Folgejahre wird jährlich neu entschieden. Die WBM ist eine große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB). Drei Tochterunternehmen nutzen die erweiterte gewerbesteuerlichen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Die Anteile werden vom Land Berlin gehalten. • Die wesentlichen Kennzahlen des Konzerns für das Jahr 2024: - Bewirtschaftete Wohnungen: 33.887 - Gewerbeflächen (in Quadratmeter): 308.732 - Bilanzsumme (in Mio. EUR): 2.588 - Anlagevermögen (in Mio. EUR): 2.395 - Eigenkapital (in Mio. EUR): 943 - Konzernumsatz (in Mio. EUR): 322 - Mitarbeiterzahl: 479 - Die Immobilien des Konzerns befinden sich vorrangig in Berlin-Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg und Spandau • Die Unterlagen für die Prüfungshandlungen werden in elektronischer Form über ein Austauschportal (ggf. durch WBM) und über einen direkten Zugriff (z. B. Aufsichtsratsunterlagen, Organisationshandbuch, Beteiligungsunterlagen) zur Verfügung gestellt. • Eine Übersicht, welche die für die Abschlussprüfung benötigten Dokumente enthält, ist vier Wochen vor Beginn der Prüfungen bereitzustellen. • Der Abschlussprüfer erhält einen EDV-Zugang zur Rechnungslegungssoftware. • Eine prozessbezogene parallele Prüfung der Einzelgesellschaften wird erwartet. • Bereitstellung der Prüfberichte ausschließlich in digitaler Form. Die Prüferberichte sollten gemäß den Richtlinien der Wirtschaftsprüferkammer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Abschlussprüfer versehen sein. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann. - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. - Verbandsgemeinde Altenahr
Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht Wiederaufbau
Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Offenbach am Main.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.