Bundesanstalt für GewässerkundeKoblenz
Jährliche Kalibrierung, Justage und Wartung der Laborwaagen der BfG (2026 - 2029)
Jährliche Kalibrierung, Justage und Wartung von 71 elektronischen Laborwaagen der BfG in allen Standorten. Pro Jahr 1 Wartungseinheit, Durchführung im 4. Quartal (beginnend Q4 2026). Leistungen: Reinigung (innen/außen), Sicht‑ und Funktionsprüfung, Prüfung der Grundeinstellungen, Inspektion mechanischer/elektronischer Komponenten, Justage...
Gebäudewartung, Installationsservice, Elektrowartung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- 22. Juli 2026
- Thema:
- Gebäudewartung
Ausschreibungsbeschreibung
Jährliche Kalibrierung, Justage und Wartung von 71 elektronischen Laborwaagen der BfG in allen Standorten. Pro Jahr 1 Wartungseinheit, Durchführung im 4. Quartal (beginnend Q4 2026). Leistungen: Reinigung (innen/außen), Sicht‑ und Funktionsprüfung, Prüfung der Grundeinstellungen, Inspektion mechanischer/elektronischer Komponenten, Justage nach Herstellervorschriften, Kalibrierung nach EURAMET cg‑18 v. 4.0 (DKD‑R 7‑2), Ausstellung und digitale Bereitstellung des DAkkS‑Kalibrierzertifikats.
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Auftraggeber
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Ausführungsorte
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Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. 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Zentrale Gebäudebewirtschaftung LünenLünenFrist: 10. JuliDiese Ausschreibung umfasst ein umfassendes Leistungspaket zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von Abscheider- und Hebeanlagen gemäß den geltenden DIN-Normen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Inspektion und Wartung ergibt sich primär aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den entsprechenden Fachnormen (DIN 1999-100, DIN 4040-100 sowie DIN EN 12056-4). Der Betrieb von Abscheider- und Hebeanlagen unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Der Betreiber ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Anlagen durch regelmäßige Eigenkontrollen, Wartungen und Sachkundeprüfungen gemäß den einschlägigen Normen (DIN 1999-100, DIN 4040-100, DIN EN 12056-4) sicherzustellen und zu dokumentieren.Vergebener Auftrag: HWS Grimma, Wartung HWS-Tore 105-107, Leitern in 2026 bis 2029
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Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße ElsterRöthaWartung HWS-Tore 1T und 21T, Fenster 2F-12F, 14F-20F, Eingang 13T sowie Wartung Kettenzüge, Leitern und Rüstungen. Ausführungszeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2029 in Grimma. Auftraggeber: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen. Auftragnehmer: Roßlauer Schiffswerft GmbH.Dienstleistungen zur Prüfung, Wartung und bedarfsweise Inbetriebnahme kryogener Geräte der Firma Cryopal (mit und ohne Elektronik) für die Jahre 2026-2029
Forschungsverbund Berlin e.V.BerlinFrist: 24. JuliDienstleistungen zur Prüfung, Wartung und bedarfsweise Inbetriebnahme kryogener Geräte der Firma Cryopal (mit und ohne Elektronik) für die Jahre 2026-2029 Dienstleistungen zur Prüfung, Wartung und bedarfsweise Inbetriebnahme kryogener Geräte der Firma Cryopal (mit und ohne Elektronik) für die Jahre 2026-2029ACOnet Backbone – Verlängerung der Wartung für Nokia Komponenten von Juli 2026 - Juni 2029 gemäß BBG
BundVerlängerung der Wartung für Nokia Komponenten des ACOnet Backbone von Juli 2026 bis Juni 2029.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesanstalt für Gewässerkunde.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.